Dr. Maria Flachsbarth (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Maria Flachsbarth
Geburtstag
02.06.1963
Berufliche Qualifikation
Tierärztin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wohnort
Hannover
Wahlkreis
Hannover-Land II
Ergebnis
36,2%
Landeslistenplatz
6, Niedersachsen
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(...) Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Dezember 2012 zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte" über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de. Ähnlich wie Sie, sind viele Versicherte wegen der aktuellen Berichterstattung und Diskussion zu Veränderungen bei ihren Verträgen über eine Kapitallebensversicherung verunsichert. Lassen Sie mich daher zuerst auf das Gesetzesvorhaben und anschließend auf Ihre Frage zur Anwesenheit von Bundestagsabgeordneten im Plenum eingehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent
15.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

aus welchem Grund haben Sie gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt?
Wie ist aus Ihrer Sicht eine Nebentätigkeit mit der Abgeordnetentätigkeit vereinbar, insbesondere wenn von Abgeordneten immer geschildert wird, wie umfangreich die Abgeordnetentätigkeit ist?
Ist es für Sie vertretbar, wenn Abgeordnete bei Sitzungen und Abstimmungen fehlen, um bezahlten Nebentätigkeiten nachzugehen?
Wenn Abgeordnete Zeit für Nebentätigkeiten haben, wäre es dann nicht sinnvoller das Parlament zu verkleinern, um die Abgeordneten auszulasten?

Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen aus Reden
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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03.12.2012
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. November 2012 via abgeordnetenwatch, in der Sie meine Ansicht über die Vereinbarkeit von Nebentätigkeiten mit der Abgeordnetentätigkeit erfragen. Gerne möchte im Folgenden dazu Stellung beziehen.

Zunächst einige Fakten: Von den derzeit 620 Abgeordneten des Deutschen Bundestages üben etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Ich auch nicht, wenn man von einer Entschädigung für meine Tätigkeit als Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB) unter der Geringfügigkeitsschwelle absieht. Rund 30 Prozent meiner Kolleginnen und Kollegen arbeiteten in Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft und sind Selbstständige oder freiberuflich tätig. Es liegt auf der Hand, dass sie sich für die Dauer ihres Mandats nicht völlig aus ihrem Unternehmen zurückziehen können, damit sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag in die alte Berufstätigkeit zurückkehren können.

Klar ist aber auch: Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten wird den berechtigten Anforderungen an Transparenz grundsätzlich gerecht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags dem Parlamentspräsidenten ihre (monatlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen. Wie wirksam diese Regelung ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Nebeneinkünfte des Kanzlerkandidaten der SPD. Innerhalb kürzester Zeit hatte das Portal abgeordnetenwatch.de ein Ranking der zehn Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften erstellt und die Öffentlichkeit informiert.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Juli 2007 bestätigt, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte geeignet sind, die nötige Transparenz herzustellen. Oder möchten Sie als Mandant einer Rechtsanwältin, die Bundestagsabgeordnete ist oder eines Autohändlers, der Bundestagsabgeordneter ist, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass Sie einen Anwalt konsultiert haben oder ein Auto gekauft haben und wie viel Sie dafür jeweils bezahlt haben?

Nachbesserungsbedarf besteht allerdings bei der Einteilung der Stufen. Die geltende Regelung differenziert in den höheren Einkommensbereichen nicht mehr ausreichend. Deshalb befürworte ich die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagene deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird. Ein anderer Aspekt - bei dem Ich Ihnen zustimme - stellt sicherlich das Fernbleiben von Bundestagsabgeordneten bei namentlichen Abstimmungen dar. Die Abwesenheit bei Abstimmungen, insbesondere bei so wichtigen Abstimmungen wie denen über Auslandseinsätze der Bundeswehr, ist für mich nicht akzeptabel. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee; Soldatinnen und Soldaten gehen in Einsätze unter dem Einsatz von Gesundheit und Leben und haben ein Recht darauf, dass die Parlamentarier sich intensiv mit dem entsprechenden Mandat befassen und im Plenum abstimmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Kanzlerkandidat 19 der bislang in dieser Legislaturperiode ca. 76 namentlichen Abstimmungen fernbleibt - insbesondere dann, wenn sich von den 19 verpassten Abstimmungen zwölf unmittelbar mit dem Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten im Ausland befasst haben.

Ihrer Sorge, dass Abgeordnete mit ihrem Mandat nicht ausgelastet sein könnten, trete ich gern mit dem Hinweis auf meinen Terminkalender entgegen, den Sie in seinen zur Veröffentlichung geeigneten Teilen gern unter www.flachsbarth.info als auch auf meiner Facebook-Seite ständig aktualisiert einsehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

ich habe mit Interesse ihre Ausführungen betreffend der Gesetzesvorlage zur Beschneidung von Jungen verfolgt. Dazu hätte ich einige Fragen:

1. Wieso ist die Auftreilung bei der Expertenanhörung mit 9:2 zuGunsten der Befürworter so unausgewogen und wieso wurden hier keine Betroffenen zugelassen?

2. Können sie mir beantworten, wieso sie es abstrus finden, dass gerade Deutschland das nach ihren Aussagen das 1. Land wäre, das die Beschneidung zumindest auf ein bestimmtes Alter festlegt? Sie erwähnen in diesem Zusammenhang den Antisemitismus - eine Aufschiebung der Beschneidung hat doch nichts mit einem Verbot oder gar Antisemitismus zu tun. Ist ihnen die Meinung von anderen Staaten wichtiger als das Wohl eines nicht wehrfähigen Kindes?

3. Haben sie sich Gedanken darüber gemacht, dass nicht die Beschneidung der Kern des Problems darstellt sondern die Langzeitwirkung? Haben sie Langzeitauswirkung in ihren Abwägungen mit Berücksichtigt? Haben sie auch Gespräche mit Betroffenen geführt und nicht nur mit Urologen?

4. Meine letze Frage: Glauben sie, dass ein Kind, das mit dem Begriff "Religion" auf Grund seines Alters (und der Gesetzgeber hat hier die Grenze von 14 Jahren definiert) nichts anfangen kann von einer Religionsgemeinschaft ausgeschlossen/ausgegrenzt wird, wenn es nicht beschnitten wäre. Wenn dem so wäre, so würden gerade die Eltern bzw. die Religionsgemeinschaft die Religionsfreiheit verletzen. Wenn dem nicht so ist, dann ist eine Beschneidung nicht notwendig, bis das Kind selber darüber urteilen kann. Können sie mir diese Frage bitte beantworten.

Vielen Dank für ihre Antwort,
mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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14.12.2012
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir am 23. November über Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen.

Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP-Fraktion, aber auch mit Unterstützung von Abgeordneten der SPD, Bündnis90/Grüne und die LINKE die gesetzliche Regelung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung eines männlichen Kindes beschlossen. Damit ist nun eindeutig festgeschrieben – was im Übrigen bis zum Urteil des Langerichts Köln nicht in Frage stand – dass Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Sorge in die Beschneidung ihres Sohnes, die lege artis durchgeführt wird, einwilligen dürfen. Ich freue mich, dass der Deutsche Bundestag mit seiner breiten Zustimmung auch ein deutliches Zeichen dafür gesetzt hat, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland auch weiterhin willkommen ist und hier eine Heimat hat. Im Vorfeld der Entscheidung habe sowohl ich persönlich als auch meine Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich - wie das bei komplexen Gesetzesvorhaben im Übrigen grundsätzlich der Fall ist - die Expertise von Sachverständigen eingeholt. Bei der Frage der Knabenbeschneidung waren dieses neben den Vertretern aus Islam und Judentum, Juristen - aber auch Urologen, Pädiater, Kinder- und Jugendpsychiater und ähnliche Fachgebiete. Und selbstverständlich habe ich auch mit Betroffenen gesprochen, nämlich mit zahlreichen männlichen Vertretern der beiden Religionsgemeinschaften. Gerne erläutere ich Ihnen im Folgenden noch einmal die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie die Gründe, warum ich das beschlossene Gesetz für eine gute Regelung halte:

Die rechtliche Klarstellung ist im elterlichen Sorgerecht verankert, das am Maßstab des Kindeswohls gemessen wird. Zum Wohl des Kindes muss dabei gewährleistet sein, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt und gleichzeitig der traditionelle religiöse Ritus bewahrt bleiben kann. Dazu sind verbindliche Standards festgeschrieben, die bei der Beschneidung männlicher Kinder zu beachten sind:

  • Die Beschneidung muss fachgerecht ("nach den Regeln der ärztlichen Kunst") durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung.

  • Vor dem Eingriff muss - wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch - besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.

  • Die Eltern müssen - wie bei allen Erziehungsentscheidungen - den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen und beide Elternteile müssen ihre Zustimmung erklären.

  • Von einer Beschneidung ist abzusehen, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.

So möchte ich noch einmal unterstreichen, dass wir wissen und anerkennen, dass allen Eltern, gleich welcher Religion sie angehören, zuallererst am Wohl ihrer Kinder gelegen ist. Dies ist bei einzelnen Äußerungen, mit denen in den vergangenen Monaten oft unsensibel über ein zentrales Element der jüdischen und islamischen religiösen Praxis gesprochen wurde, ausgeblendet worden. Ich hoffe, dass mit der gesetzlichen Regelung nun auch eine Debatte, die in der Öffentlichkeit teilweise mit unangemessenen Argumenten geführt wurde, beendet ist.

Mit freundlichen Grüßen

M.Flachsbarth
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Frage zum Thema Umwelt
25.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

Ich hab ebenf. einige Fragen zu d. Probebohrung. n. Schiefergas d. Energiekonzerne. (Exxon...)

Sie beschreiben in einer Antwort zu einer Frackinganfrage eines Bürgers d. Begriff Fracking so !banal! mit "Dabei wird eine Flüssigkeit (als obs Wasser wär) in d. Gesteinsschichtn gepresst, wodurch Risse im Gestein entstehen, durch die d. Erdgas aus d. Gestein entweicht und in d. Förderrohr gelangen kann(konjunktiv!; oder halt sonstwohin)"

Mich würd interessieren, was für e. Chemik.cocktail den 98% Wasser zugegeben wird. (Auch wenns wohl nur 0,2-1% Chemik. sind) Manchmal viele tausende Liter, je nach Bohrung. Sprich, liegen vom Exxon Konzern Sicherheitsdatenblätter zu jeder einzelnen verwendeten Chemikalie vor und wenn nein, werden Sie diese beschaffen, wenn Exxon noch nach solch herkömmlicher toxikologischer Methode förderd. (in der Regel)

Und sind d. Datenblätter sofern vorliegend bei den Entscheidern zu diesen Probeborungen/-gesetzen bekannt? Ich finds bemerkenswert, wie hier langsam unsere Umwelt zerstört wird, nur weil (Politiker/und einige Prof. [gekauft]) meinen, dass ein so geringer Chemikalienanteil "ja total ungefährlich ist".

Sie beschreiben, dass "bisher keine neg. Folgen nachgewiesen w. können". Ja mei, muss denn erst immer was wie in der Asse passieren? Die Frage lautet doch, können´s 100%ig langfristig (also für Ihrer Enkelsenkel) bestätigen, dass keinerlei giftige Stoffe in die Umwelt (auch Boden, bzw Untergrund) gelangen/werden? Oder gibts e. Restrisiko? (Ja gibt es!) Wenn ja, darfs Verfahren nicht Anwendung finden, Punkt.

Ich mein, noch trinkens ja Mineralwasser/Leitungs-. Aber falls dann doch was passiert (denn bekanntlich schiesst ja beim 1000sden Mal der Besenstiel)... naja ned so schlimm, dann trinken wir halt import. H2O.... wir brauchen ja Wachstum! ned?

Hier mal ne Liste v. zum Einsatz kommender Chemik. (~50 versch.)
fracfocus.org (25.11.2012).

MFG D.
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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21.12.2012
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mitteilung über das Internetportal abgeordnetenwatch.de, in der Sie Bezug nehmen auf die Auswirkungen von Hydraulic Fracturing – dem sogenannte Fracking – auf oberflächennahes Grundwasser. Gerne möchte ich im Folgenden dazu Stellung beziehen.

Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten wird seit einigen Monaten bundesweit intensiv diskutiert. Nicht nur in Niedersachsen und Nordrhein –Westfalen stehen dabei die Bedenken vor den Auswirkungen toxischer Additive auf das Grundwasser, die Umwelt und den Menschen im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion.
In Niedersachsen findet über 90 % der nationalen Erdgas-Produktion statt. Daher möchte ich auf den in Niedersachen am 31.10.2012 veröffentlichten Runderlass des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Clausthal-Zellerfeld verweisen. Der Erlass stellt auf der Grundlage des geltenden Bergrechts "Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten". Demnach müssen alle Genehmigungsanträge zukünftiger Bohrungen einem neuen verschärften Verfahren unterzogen werden. Der Runderlass des LBEG scheibt für Niedersachsen u.a. folgende Auflagen vor:

· Fracking ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mineralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebieten und erdbebengefährdeten Gebieten verboten

· Chemische Stoffe der Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nichttoxische Stoffe zu ersetzen.

· Landkreise und Bürgermeister müssen frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfahrens beteiligt werden

· Die unteren Wasserbehörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen Prüfung angewiesen
Wie das gemeinsame vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Gutachten "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" darlegt, sollte die Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland nicht grundsätzlich untersagt werden. Vielmehr muss auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der der Sicherheit höchste Priorität einräumt und dem nach Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn unverantwortliche Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können.

Der Gesetzentwurf wird über die oben angeführten Inhalten allerdings weitere Aspekte aufgreifen müssen. Neben einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist auch eine generelle Beweislastumkehr für Bergschäden in ein neues Rahmenwerk mit aufzunehmen. Das Lagerstättenwasser ist dabei ebenso zu untersuchen wie das verpresste Bohrwasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Darüber hinaus müssen die Wasserbehörden, wie auch die betroffenen Landkreise und Kommunen künftig verpflichtend an Genehmigungsprozessen beteiligt werden.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

Auf abgeordnetenwatch schreiben Sie, Zitat:

"Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten wird den berechtigten Anforderungen an Transparenz grundsätzlich gerecht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags dem Parlamentspräsidenten ihre (monatlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen."

www.abgeordnetenwatch.de

Das von Ihnen gelobte Stufensystem weist die Nebenverdienste des Herrn Steinbrück mit Hilfe der 3. Stufe mit mind. 7000 €/Jahr aus.

3 x mind. 7000 €/Jahr - laut dieser Logik hätte Herr Steinbrück mind. 21 000 € in 3 Jahren an Nebenverdiensten eingefahren, in Wirklichkeit hat er aber über 1,2 Millionen € Honorar eingenommen.

Frage 1:

Ist das Transparenz, wenn ein System Nebenverdienstenur mit mind. 21 000 € benennt,
wo real mehr als das 50 fache (>1 200 000 €) kassiert wurde?

Ein weiteres Beispiel: MdB Peter Wichtel (2 langjährige Nebenverdienste, die laut dem 3-Stufensystem jeweils mehr als 7000€/Jahr betrugen), verweigert zielfördernde Auskünfte zu seinen Nebenverdiensten:

www.abgeordnetenwatch.de
www.abgeordnetenwatch.de
www.abgeordnetenwatch.de

Die causa Steinbrück brachte Licht ins Dunkel:

"Der Abgeordnete Peter Wichtel zählt zu den Topverdienern im Bundestag. Neben seiner Diät hat er seit 2009 rund 218.750 Euro bei der Fraport verdient. Zu seinen Nebeneinkünften schweigt der CDU-Mann - und lässt über seine Mitarbeiter um Verständnis bitten

www.fr-online.de

Frage 2:

Liefert Herr Wichtel nicht ein Beispiel für versuchte Intransparenz, die ihm durch das alte System leicht gemacht wurde?

Viele Grüße,
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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30.01.2013
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen via abgeordnetenwatch, in der Sie sich mit den Nebeneinkünften von Mitgliedern des Deutschen Bundestages auseinandersetzen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

In meiner Antwort an Herrn Zworski - auf die Sie sich bei Ihrer Fragestellung beziehen - erläutere ich, dass das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten den berechtigten Anforderungen an Transparenz grundsätzlich gerecht wird. Hierbei beziehe ich mich auf die ebenfalls meiner Antwort an Herrn Zworski zitierte Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Juli 2007, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte geeignet sind, die nötige Transparenz herzustellen. Denn dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit an Transparenz über die Nebentätigkeiten von Mitglieder des Deutschen Bundestages stehen die Rechte eines jeden Abgeordneten auf die Wahrung von Privatsphäre und allgemeinen Persönlichkeitsrechten entgegen, so dass die gegenläufigen verfassungsrechtlichen Garantien im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung und Abwägung in grundrechtskonformen Konsens gebracht werden müssen. Das geltende Recht zur Offenlegung von Nebentätigkeiten entspricht eben diesen Anforderungen.
Allerdings spreche ich mich auch in demselben Schreiben explizit für eine Reform der Offenlegungspflichten aus.
Ihre Kritik an einer unzureichenden Differenzierung bei Beträgen über 7000 Euro entspricht meiner Aussage über den Reformbedarf der geltenden Regelung, so dass wir diesbezüglich gleicher Meinung sind. Ich zitiere mein Schreiben an Herrn Zworski vom 29. November 2012: "Nachbesserungsbedarf besteht allerdings bei der Einteilung der Stufen. Die geltende Regelung differenziert in den höheren Einkommensbereichen nicht mehr ausreichend. Deshalb befürworte ich die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagene deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird." Genau hiermit soll im oberen Segment der Zuverdienste eine größere Transparenz geschaffen werden, welche ja auch Sie in Ihrem Schreiben fordern.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Gesundheit
03.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth.

Bei uns in Lehrte wird demnächst der s. g. Mega-Hub gebaut. Wir, und hunderte andere Menschen wohnen im Bereich der Bahnstrecke Hannover - Lehrte. Diese Strecke wird fast rund um die Uhr sowohl vom Personen- als auch vom Güterverkehr stark frequentiert. Mit Bau und Inbetriebnahme des Mega-Hubs wird sich dieses Aufkommen noch einmal sehr stark erhöhen. Und damit auch die Zunahme des Lärms. Wir wohnen im Bereich Eisenbahnlängsweg, Breite Lade, Finkenweg. Eine Lärmschutzwand gibt es in diesem Abschnitt nicht. Die vorhandenen Wände schützen zum Teil die Innenstadt, ein Bahnverwaltungsgebäude und eine Reihe Felder ( ja, die auf denen Bauern ihre Saat ausbringen .) in Richtung Ahlten.
Was tut die CDU für den Lärmschutz beim Bau des Mega-Hubs ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
bisher keineEmpfehlungen
23.01.2013
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage via abgeordnetenwatch, in der Sie sich mit den Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke Hannover - Lehrte im Zusammenhang mit dem Bau und der Inbetriebnahme des MegaHub in Lehrte auseinandersetzen.
Im Hinblick auf Ihre Fragestellung habe ich mich an die Deutsche Bahn AG gewandt und Auskunft über die Planung und Einschätzung der Deutschen Bahn AG erbeten.
Die Prognosen der Deutschen Bahn AG gehen demnach zum Betriebsbeginn des MegaHub voraussichtlich im Jahr 2016 von zunächst ca. 16 Zügen pro Tag und einer anschließenden jährlichen Steigerung dieser Zugzahlen im einstelligen Prozentbereich aus. Da nur ein Teil dieser Züge in Richtung Hannover (und diesem Falle vorrangig über die Güterumgehungsbahn) verkehren werde, rechne die Deutsche Bahn AG nur mit einer geringen absoluten Erhöhung der Güterzugzahlen auf dieser Strecke aufgrund der Inbetriebnahme des MegaHub.
Das Güterverkehrsaufkommen und damit die Anzahl der Züge würden zudem stark von der wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst . Die genaue Anzahl der zusätzlichen Güterzüge sowie deren zeitliche Verteilung über den Tag hängen zudem unter anderem vom Betriebskonzept des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens, der Disposition im MegaHub sowie den verfügbaren Trassen ab. Darüber hinaus teilt die Deutsche Bahn AG mit, dass an der Strecke Hannover - Lehrte in den vergangenen Jahren im Zuge der Lärmvorsorge und Lärmsanierung umfassende Lärmschutzmaßnahmen ergriffen worden seien. Maßnahmen darüber hinaus seien nicht geplant.
Sehr geehrter Herr , ich versichere Ihnen, dass ich die Entwicklung des Megahub auch in Zukunft aufmerksam begleiten werde und mich auch in Zukunft für einen angemessenen Lärmschutz an der Strecke Hannover - Lehrte einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Flachsbarth
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