Dr. Maria Flachsbarth (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Maria Flachsbarth
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
02.06.1963
Berufliche Qualifikation
Tierärztin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wohnort
Hannover
Wahlkreis
Hannover-Land II
Ergebnis
36,2%
Landeslistenplatz
6, Niedersachsen
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(...) Ich unterstütze deshalb das Anliegen, Nachhaltigkeitsregeln auch für Lebens- und Futtermittel zu etablieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
22.07.2011
Von:

Meine Vermutung, dass in Deutschland nicht ein Mangel an Fachkräften vorhanden ist, sehe ich durch diesen Bericht, durch NTV, die sich auf eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung beruft. Es ist eher Sinn und Zweck den Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus dem Ausland zu öffnen um die Löhne niedrig zu halten.

"Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommt in einer Studie zu einem klaren Ergebnis: "Für einen aktuell erheblichen Fachkräftemangel sind in Deutschland kaum Anzeichen zu erkennen." Ein Kernproblem der deutschen Wirtschaft, am Ende nur ein willkommener Phantomschmerz, um die Lohnkosten im Zaum zu halten?"

Ich empfehle Ihnen zunächst die Lektüre des Artikels "Wirtschaft jagt ein Phantom - Die Mär vom Fachkräftemangel" vom 18.07.2011

Was tut die CDU auf Bundesebene um den Bundesbürger, der als Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht vor Lohndumping zu schützen?

Anmerkung:
Sollte es nicht sinnvoller sein, alle deutschen bzw. in Deutschland vorhandenen Arbeitnehmer in eine Arbeitsstelle zu vermitteln bevor man Kompetenz aus dem Ausland heranzieht? In z.B. Pflegeberufen, etc.,... generiert sich der Mangel an arbeitswilligen Interessenten/innen doch auch eher an den Lohnperspektiven, die seit Jahren unterirdisch sind. Wie soll dort Abhilfe geschaffen werden?
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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08.09.2011
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. 7. 2011 auf der Internetplattform abgeordnetenwatch mit der Frage, ob es nicht sinnvoller sei, offene Arbeitsplätze zunächst mit deutschen Arbeitnehmern zu besetzen, ehe man Fachkräfte aus dem Ausland hinzuziehe.

In den letzten Monaten wurde in nahezu allen Medien, in der Wirtschaft und in der Politik das Thema "Fachkräftemangel" erörtert und nach Lösungen gesucht. Der Grund dafür ist, dass infolge des demographischen Wandels – wir werden älter und wir werden weniger - auf absehbare Zeit ein Fachkräftemangel drohen könnte, insbesondere bei den Gesundheits-, Sozial- und MINT-Berufen. Die Bundesagentur für Arbeit geht - gestützt auf Berechnungen und Projektionen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) - für den Zeitraum von 2010 bis 2025 von einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials um 6,5 Millionen Personen aus (ohne Zuwanderung, ohne Erschließung neuer Erwerbspersonenpotenziale).

Vor einiger Zeit hat das Bundesarbeitsministerium deshalb den sog. "Jobmonitor" konzipiert, der sich mit den Fragen befasst, wo genau die Fachkräfte fehlen, welche Branchen und Regionen in Deutschland davon besonders betroffen sein und wo künftig mehr Fachkräfte gebraucht werden. Daraus hat die Bundeskabinett hat am 22. Juni 2011 das Konzept Fachkräftesicherung - Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung - entwickelt und beschlossen. Dem Konzept liegt als Leitgedanke die Ausschöpfung aller Potenziale zur Sicherung der Fachkräftebasis zugrunde. Es stellt entlang von fünf Sicherungspfaden Ziele und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung dar: Aktivierung und Beschäftigungssicherung; Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Bildungschancen für alle von Anfang an, Qualifizierung und Aus- und Weiterbildung sowie die Integration und qualifizierte Zuwanderung.

Vorrang vor allen anderen Maßnahmen hat die Aktivierung und Integration von Arbeitslosen. Mittel- und auch langfristig haben die gezielte Qualifizierung von Arbeitslosen aller Alters- und Qualifikationsgruppen, ihre Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt und die Förderung der Mobilität eine große Bedeutung. Zudem wird der Rehabilitation eine große Bedeutung bei der (Re-) Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt beigemessen. Die Bundesregierung hat plant zurzeit, die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit durch den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt neu auszurichten. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der gleichstellungspolitische Auftrag und die Frauenförderung konsequent umgesetzt werden, um die berufliche Eingliederung von Frauen wirksam zu unterstützen und Zeiten der Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder wenigstens zu verkürzen.

Aber so wörtlich die Bundesarbeitsaministerin Ursula von der Leyen: "Wie wir es auch drehen und wenden: Wir werden die Lücken nicht allein mit hiesigen Arbeitskräften schließen können. Wir brauchen insbesondere in Mangelberufen auch gut qualifizierte Fachkräfte aus Europa und aus Drittstaaten. Erfolgreich können wir nur sein, wenn Staat und Wirtschaft die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen und in der Gesellschaft eine Willkommenskultur entsteht. Wenn wir bereit sind, von anderen Ländern zu lernen, die bei der qualifizierten Zuwanderung erfolgreicher sind."

Zurzeit beobachten wir, wie sich der Arbeitsmarkt und die Löhne seit der Öffnung des Deutschen Arbeitsmarktes für osteuropäische Abreitnehmer entwickeln – insbesondere im unteren Qualifikations- und Einkommensbereich. Missbrauch und Lohndumping muss mit allen Mitteln verhindert werden. Bisher gibt es allerdings wenig Anzeichen für Dumpinglöhne, u.a auch deshalb, weil viel weniger Arbeitskräfte zu uns gekommen sind, als zunächst angenommen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Finanzen
07.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
bei der gegenwärtigen Steuerdebatte hört man vom Finazminister stets, es sei kein Spielraum für Steuerermäßigungen. Andererseits erhält z. B. die Autoindustrie, die hohe Gewinne verzeichnet, Subventionen von jährlich ca. 125 Mio. Euro, obwohl sie in ihren Produktpreisen natürlich auch notwendige Kosten für die Forschung mit eingerechnet hat. Andere Großunternehmen, die ebenfalls hohe Gewinne erwirtschaften, erhalten weiterhin gewaltige Subventionen. Wie passt dieses Verhalten der Regierung zur Aussage, es gebe keine Spielräume für eine Steuerentlastung und wie stehen Sie zu dieser Frage? - Sollten nicht prinzipiell Subventionen nur denen zugute kommen, die Hilfe benötigen?
Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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06.09.2011
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 07. August 2011, in der Sie Gedanken und Fragen zur Subvention privatwirtschaftlicher Unternehmen in Verbindung mit der gegenwärtig angestrebten Haushaltskonsolidierung übersenden.

Das Ziel von Subventionen ist im Allgemeinen die Anregung zur Innovation und zur Modernisierung sowie der Anstoß zu privaten Investitionen. Insbesondere im Bereich der Gebäudesanierung werden durch das Förderangebot der Bundesregierung und durch stetige Effizienzsteigerungen der Programme erfolgreich Anreize für ambitionierte Projekte geschaffen. Eine finanzielle Aufstockung des Programms ermöglicht ferner die Aufnahme der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Modernisierung von Fenstern, Heizungsanlagen oder Dämmungen.

Seit 2006 konnten mit Hilfe zinsverbilligter Darlehen und Zuschüsse mehr als 2,3 Millionen Wohnungen mit neuen Standards der Energieeffizienz saniert und gebaut werden. Neben dem Anstoß von rund 70 Milliarden Euro privater Investitionen seit 2006 werden jährlich zugleich etwa 290.000 Arbeitsplätze neu geschaffen. Im Verhältnis entfallen inzwischen auf einen Euro aus Fördermitteln weitere 12 Euro aus privaten Mitteln. Der Präsident der Deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen Gedaschko betonte unlängst, dass die mit Nachdruck vorangetriebene Gebäudesanierung in Zukunft sowohl ein breites Geschäftsfeld für Handwerker eröffnen, als auch Energiekosten senken und durch gesparte Energie einen Beitrag zur Energiewende leisten könnte.

In der Förderung der Elektromobilität - als weiteres Beispiel - sehen wir große Potentiale und Chancen für Wirtschaft und Arbeitsplätze in den Bereichen Automobil, Zulieferer, Elektrotechnik und Umwelttechnologien. Die Verknüpfung von Elektromobilität und erneuerbaren Energien ist insbesondere unter Umwelt- und Nachhaltigkeitsgedanken eine lohnende Innovation. Durch die Förderungen soll Elektromobilität als Anliegen der Bundesregierung praktisch erfahrbar gemacht werden und sich auf dem wachsenden Markt etablieren. Allerdings erwartet die Politik von der Autoindustrie, sich auch selbst nachhaltig im Bereich von Forschung und Entwicklung der E-Mobilität zu engagieren. Zulieferer und Entwickler investieren hierbei jährlich etwa 20 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung, pro Tag werden aus der Branche mehr als zehn neue Patente gemeldet.

Allerdings müssen Subventionen ständig auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und erforderlichenfalls abgebaut werden. Als Beispiel kann ich Ihnen hierbei die Verringerung der Vergünstigungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer sowie das Kostensenkungspotential im Bereich der Förderung des Stromes aus erneuerbaren Energien nennen. In diesem speziellen Bereich dienen Förderungen mit Blick auf die angestrebte Energiewende als Anschubfinanzierung mit dem Ziel, den Markt der erneuerbaren Energien nachhaltig zu stärken. Insgesamt geht die Bundesregierung in ihrem 23. Subventionsbericht von einem Rückgang der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen bis 2012 um 6 Mrd. Euro auf 22,6 Mrd. Euro im Vergleich zu 2009 aus. Die Subventionen des Bundes unterschreiten damit das Vorkrisenniveau; die Relation zwischen Subventionsvolumen und Bruttoinlandsprodukt bewegt sich sogar auf historisch niedrigem Niveau. Die Befristung der wichtigsten Krisenmaßnahmen, wie z.B. der Umweltprämie für Autos, ermöglicht einen spürbaren Rückgang der Finanzhilfen. Auch die auf den Bund entfallenen Steuervergünstigungen leisten ihren Beitrag zum Subventionsabbau. www.bundesfinanzministerium.de

Zusammenfassend ist es uns ein Anliegen, durch gezielte Förderpolitik Anreize und zukunftsträchtige Strukturen zu schaffen. Prinzipiell ist das aktive Engagement der Privatwirtschaft die Voraussetzung für Förderprogramme und deren langfristigen Erfolg. Die Verbindung planvoller Unterstützung mit Investitions- und Innovationsbereitschaft führt dann auch dauerhaft zu Fortschritt und zu nachhaltiger Haushaltskonsolidierung, wie die Erfolgsgeschichte der energetischen Gebäudesanierung als Beispiel zeigt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Finanzen
25.09.2011
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

die Rede des Papstes im Bundestag haben Sie sicher gehört. Er erinnerte die Abgeordneten u.a. daran, vor insbesondere wichtigen Entscheidungen sein Gewissen zu befragen. Wie werden Sie In der in der kommenden Woche anstehenden Entscheidung über die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms stimmen? Es ist Ihre Pflicht, nur nach Ihrem Gewissen zu entscheiden: Können Sie es verantworten, dass Deutschland Bürgschaften übernimmt, die im Zweifel im Falle Ihrer Einlösung unser Land in den Bankrott führen?

Mit frdl Gruß
K.
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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04.10.2011
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Kritik an der Europäischen Stabilisierungsfazilität (EFSF) und am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern. Auch wenn ich Ihrer Kernforderung nicht zustimme, möchte ich deutlich sagen, dass ich mir, genauso wie Sie, Sorgen über die Lage der gemeinsamen europäischen Währung mache. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns an einer Wegscheide in Bezug auf die Zukunft des Euro befinden. Es gilt, jetzt die richtigen Lehren aus den Fehlentwicklungen der ver¬gangenen Jahre zu ziehen.

Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf die befristete Fortführung des EFSF ("Europäische Finanzstabilisierungsfazilität") bis Mitte 2013 beraten. Diese Maßnahmen sollen sowohl zu einer Erweiterung der effektiven Ausleihkapazität der EFSF führen als auch ihre Befugnisse - etwa mit der Möglichkeit von Käufen am Sekundärmarkt - erheblich erweitern.

Ich bin der Auffassung, dass insbesondere mit der Ausweitung der Befugnisse der EFSF eine Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte einhergehen muss. Dabei gilt es einen Mittelweg zu finden, der einerseits die Handlungsfähigkeit der EFSF im operativen Geschäft gewährleistet, anderseits aber eine angemessene Beteiligung des Deutschen Bundestags bei allen wesentlichen, insbesondere haushaltsrelevanten Fragen sicherstellt.

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass der Deutsche Bundestag im Anschluss an intensive Beratungen im Jahr 2010 vier Abstimmungen, im Jahr 2011 bislang drei Abstimmungen zur Bewältigung der Euro-Schuldenkrise durchgeführt hat. Von einem Außerachtlassen der parlamentarischen Rechte während der bisherigen Rettungsmaßnahmen kann daher nicht die Rede sein.

Auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im Rahmen der Änderung des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" an der Bedeutung der jeweiligen Entscheidung orientierte, abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags vorzusehen.

1. Vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestags zu Entscheidungen der EFSF, die zu einer Inanspruchnahme von Gewährleistungen im Rahmen des StabMechG führen.
Kerninstrument der EFSF sind Notmaßnahmen (sog. "Financial Assistance Facility Agreements"), in deren Rahmen Hilfskredite, aber auch vorsorgliche Maßnahmen, die Rekapitalisierung von Finanzinstituten, sowie Anleihekäufe am Primär- und Sekundärmarkt vereinbart werden können. Beantragt ein Euro-Mitgliedstaat ein solches Hilfsprogramm, oder sollen andere Maßnahmen beschlossen werden, die den Bundeshaushalt betreffen können, darf der deutsche Vertreter in den relevanten Gremien erst dann zustimmen, wenn der Deutsche Bundestag vorher der Übernahme von Gewährleistungen nach Artikel 1 StabMechG zustimmt. Stimmt der Deutsche Bundestag nicht zu, hat der deutsche Vertreter mit Nein zu stimmen.

2. Billigung der operativen Richtlinien der EFSF durch den Haushaltsausschuss.
Die im Rahmenvertrag der EFSF vorgesehenen Leitlinien ("guidelines") für die konkrete, operative Ausgestaltung der Anwendung der neuen Instrumente (Vorsorgliches Kreditpro¬gramm, Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Anleihekäufe am Primär- und Sekundärmarkt) sind vom Haushaltsausschuss zu billigen, bevor der deutsche Vertreter im Gremium der EFSF diesen zustimmen kann. Der Entwurf der Leitlinien ist dem Haushaltsausschuss unverzüglich zuzuleiten, sobald dieser der Bundesregierung vorliegt.

3. Zustimmung des Haushaltsausschusses zu Änderungen an den Bedingungen für laufende Programme.
Werden die Bedingungen für bereits genehmigte Notmaßnahmen nachträglich angepasst bzw. geändert, bleibt aber der genehmigte Gewährleistungsrahmen für das jeweilige Programm unverändert, ist die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich. Dies betrifft z.B. Änderungen an der Laufzeit bzw. an der Zinshöhe für bestehende Hilfskredite, aber auch Anpassungen bei den möglichen Instrumenten einer Notmaßnahme.

4. Zeitnahe und umfassende Information des Haushaltsausschusses zu allen operativen Entscheidungen der EFSF im Rahmen des jeweiligen Gewährleistungsrahmens.
Der Haushaltsausschuss ist zeitnah und umfassend über die übernommenen Gewährleistungen und ihre ordnungsgemäße Verwendung im Rahmen aller Hilfsmaßnahmen der EFSF zu informieren, z. B., wenn einzelne Tranchen eines Kreditpakets ausgezahlt werden.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war immer klar, dass sich die Bundesrepublik Deutschland keinem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus einer Haftungsgemeinschaft unterwerfen darf. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September ist nunmehr auch allen Kritikern vor Augen geführt worden, dass die Bundesregierung diese Grenze nie überschritten hat.
So gut wie ausgeschlossen hat das Verfassungsgericht die von der Opposition geforderten Euro-Bonds, also die Haftungsübernahme durch eine Vergemeinschaftung von Staatsschulden. Das ist eine schallende Ohrfeige für SPD und Grüne, die mit ihrer Politik zum Nachteil der deutschen Steuerzahler auch das europarechtliche Verbot der Haftungsübernahme für andere Staaten ignorieren.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an gegen Euro-Bonds ausgesprochen. Abgesehen von den vielen anderen mit ihnen verbundenen Risiken würde die rot-grüne Opposition auf jeden Fall steigende Zinssätze für die öffentlichen Haushalte in Deutschland billigend in Kauf nehmen. Allein bei den Zinszahlungen der Städte, Gemeinden und Landkreise bedeutete ein Anstieg des Zinssatzes um nur ein Prozent eine jährliche Mehrbelastung von rund 1,5 Milliarden Euro. Die Oppositionsparteien würden also nicht nur strukturelle Nachteile für die Haushalte von Bund und Ländern riskieren. Sie ignorieren auch die Interessen der Kommunen, die an dieser politischen Entscheidung gar nicht beteiligt sind.

Der auf europäischer Ebene ist darüber hinaus ein neuer ESM-Vertrag vereinbart worden. Er ist aus meiner Sicht ein guter und wichtiger Baustein im Gesamtgefüge der derzeit diskutierten Änderungen an den relevanten eu¬ropäischen Regelungen und Verfahren.Eine Währungsunion ist nicht zum Nulltarif zu haben. Sie kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft wettbewerbsfähig ist und solide wirtschaftet. Daher verbessern wir mit der Schärfung des Stabilitätspakts und der Einführung des Euro-Plus-Pakts die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbs¬fähige Währungsunion. Akut in Schwierigkeiten gera¬tene Euro-Länder aber müssen kurzfristig von ihren Partnern unterstützt werden. Ein sonst möglicher Flächenbrand hätte unab¬sehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die zielgerichtete Krisenhilfe sein. Und genau dafür brauchen wir einen verlässlichen und transparenten Europäischen Stabilitätsmechanismus.

Unzutreffend ist die von verschiedener Seite vorgetragene Befürchtung, dass mit der Umsetzung des ESM das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages auf einen "EU-Gouverneursrat" verlagert wird. Das Haushaltsrecht ist und bleibt das Königsrecht des Parlaments. Die Beteiligung des Deutschen Bundestages ist allen Abgeordneten ein zentrales Anliegen. Ich lege sehr großen Wert darauf, dass der Deutsche Bundestag allen Vereinbarungen mit finanzieller Auswirkung zustimmen muss.
Zudem möchte ich Ihrer These widersprechen, dass mit dem ESM eine Transferunion und eine Haftungsgemeinschaft eingerichtet werden. Hilfen für notleidende Euro-Staaten wird es nur im Einzelfall und unter strikten Bedingungen und Auflagen geben, nicht zuletzt unter Beteiligung der privaten Gläubiger. Natürlich sind Belastungen für die Steuerzahler nicht ausgeschlossen. Ich glaube aber, dass das Risiko auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleibt.
Insgesamt bin ich von der Notwendigkeit des ESM überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM im Deutschen Bundestag ein., der in den kommenden Monaten das Parlament noch intensiv beschäftigen wird.

Sehr geehrter Herr , die Worte des Papstes im Plenum des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche haben mich tief beeindruckt. Als Politiker müssen wir nach unvorhersehbaren Entwicklungen oft wichtige Entscheidungen in kürzester Zeit treffen. Die Euro-Schuldenkrise ist dafür ein Beispiel. Als Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion versuche ich dabei stets, unser auf dem christlichen Menschenbild basierendes Wertefundament im Blick zu behalten.

Wäge ich nun vor diesem Hintergrund meine Entscheidung zur Rettung des Euro ab, ist eine Zustimmung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung die vernünftigste. Würden wir Abgeordnete den Hilfsmaßnahmen nicht zustimmen, so wären die Folgen unübersehbar. Das Inkaufnehmen einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands würde umgehend all jene unzähligen europäischen Firmen und Banken in Schieflage bringen, die in Griechenland investiert haben. Spekulanten begännen sofort, massiv gegen weitere Länder wie Portugal, Irland und Italien zu spekulieren – es würde ein Dominoeffekt eintreten. Die Folgen auch auf Arbeitsplätze und private Renten in Deutschland wäre unabsehbar. Einer solchen Politik werde ich nicht zustimmen.

Es bleibt somit nur die für Griechen und Europäer aufreibende, mühsame Rettung des Landes. Insgesamt halte ich deshalb die genannten gesetzlichen Maßnahmen für unausweichlich, um die Stabilität des Euro, die im besonderen Interesse Deutschlands liegt, nicht nur kurzfristig, sondern auch auf die lange Sicht auf ein stabiles Fundament zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Finanzen
29.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

vielen Dank für Ihre sehr wortreiche Antwort zu meiner vorherigen Frage.

Sie stimmten für den Vertrag zum europäischen Rettungsschirm.

Wann fragten Sie die Wähler Ihres Wahlkreises nach deren Standpunkt zur finanziellen Stützung anderer europäischer Staaten, die pleite sind, durch finanzhilfen der BRD via der EU?

Welchen konkreten finanziellen Vorteil hat die deutsche Volkswirtschaft durch die EU?
Konkret: Was für ein mehr an Nettolohn hat der Arbeitnehmer in Deutschland jetzt durch einen Erhalt der Eurozone wie diese jetzt ist?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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11.11.2011
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Europäischen Finanzpolitik vom 30.09.2011, zu der ich nachfolgend Stellung nehmen möchte.
Der Euro beschert Deutschland enorme ökonomische Vorteile. Durch den Wegfall des Geldumtauschs wurde das Zahlen und Reisen im gesamten Euroraum vereinfacht. Es ist von großem Wert, dass keine Wechselgebühren mehr anfallen und Preistransparenz geschaffen wurde. Tausende von Rei¬senden und Studenten profitieren jedes Jahr davon. Auch für die deutsche Wirtschaft ist es ein großer Vorteil, dass der gemeinsame Binnenmarkt mit einer Währung organisiert wird. Seit Einführung der gemeinsamen Währung haben deutsche Unternehmen viele Milliarden Euro gespart, weil Absicherungsgeschäfte gegen Fremdwährungsrisiken und Währungsschwankungen wegfielen.

Die gemeinsame Währung hat außerdem zu einem regel¬rechten Exportboom innerhalb der Eurozone geführt. Auf¬grund ihrer Produktions- und Dienstleistungspalette profi¬tierten insbesondere deutsche Unternehmen davon. Sie exportierten im Jahr 2010 knapp die Hälfte ihrer Waren und Güter in die Länder der Eurozone. Auch die Importe aus der Eurozone stiegen. Durchschnittlich wuchsen die deutschen Exporte in die Euroländer zwischen 1990 und 1998 um gut drei Prozent pro Jahr, im Zeitraum von 1999 bis 2003 verdoppelte sich das Wachstum auf jährlich 6,5 Prozent und von 2003 bis 2007 schnellte es sogar auf mehr als neun Prozent hoch.

Insbesondere in der jüngsten Finanzmarkt- und Wirtschafts¬krise hat der Euro Deutschland, der größten Exportnation in Europa, geholfen. Ohne ihn hätte es eine deutliche Auf¬wertung unserer nationalen Währung mit negativen Effekten für unsere Exportwirtschaft gegeben. Der Euro ist für Deutschland im Moment sogar etwas unterbewertet, was auch dazu beiträgt, dass die deutsche Wirtschaft besser als viele andere Volkswirtschaften aus der Krise gekommen ist. Die staatliche Förderbank KfW hat in einer Berechnung im Juli 2011 nochmals unterstrichen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in den Jahren 2009 und 2010 ohne den Euro deutlich schlechter ausgefallen wäre.
Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf die befristete Fortführung des EFSF ("Europäische Finanzstabilisierungsfazilität") bis Mitte 2013 beraten. Diese Maßnahmen sollen sowohl zu einer Erweiterung der effektiven Ausleihkapazität der EFSF führen als auch ihre Befugnisse - etwa mit der Möglichkeit von Käufen am Sekundärmarkt - erheblich erweitern.

Ich bin zufrieden, dass insbesondere mit der Ausweitung der Befugnisse der EFSF eine Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte einhergeht. Dabei gilt es einen Mittelweg zu finden, der einerseits die Handlungsfähigkeit der EFSF im operativen Geschäft gewährleistet, anderseits aber eine angemessene Beteiligung des Deutschen Bundestags bei allen wesentlichen, insbesondere haushaltsrelevanten Fragen sicherstellt.
Auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September haben die Koalitionsfraktionen durchgesetzt, im Rahmen der Änderung des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" an der Bedeutung der jeweiligen Entscheidung orientierte, abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags vorzusehen. Der Bundestag hat sich mit breiter Mehrheit für die Ertüchtigung des Euro-Rettungsschirms ausgesprochen. Dies ist ein wichtiges Element, um die Schuldenkrise im Euro-Raum zu bewältigen. Alle Fraktionen, mit Ausnahme der Linken, stimmten dafür, dass die Europäische Stabilisierungsfazilität (EFSF) mit Hilfe weiterer Instrumentarien so effizient wie möglich genutzt werden kann.
Europa erwartet von Deutschland zu Recht eine Führungsrolle. Die verstärkte Parlamentsbeteiligung hilft der Regierung, diese Führungsrolle noch besser auszuüben. Ich bin sicher, dass wir mit den Beteiligungsrechten auch einen wichtigen Beitrag zu einer größeren Akzeptanz europäischer Entscheidungen hier in Deutschland leisten. Europa wird sich daran gewöhnen müssen, dass bei so zentralen Fragen die nationalen Parlamente eine zunehmend wichtige Rolle einnehmen.

Für Deutschland gilt es, sowohl die politischen Konsequenzen als auch die wirtschaftlichen Kosten eines Auseinanderbrechens der Währungsunion zu bedenken. Beides muss den Aufwendungen für die Lösung der europäischen Staatsschuldenkrise gegenübergestellt werden. Fest steht, dass trotz aller Probleme und gegenwärtigen Herausforderungen eine reflexartige Ablehnung der Währungsunion keine zu¬kunftsfähige Lösung darstellt. Betrachtet man das ganze Bild, sind die Alternativen zum Euro nicht nur teurer, son¬dern bergen unvorhersehbare Risiken.
Im Übrigen stehe ich über alle im Rahmen meiner Mandatsarbeit relevanten politischen Themen im ständigen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises. Dies geschieht beispielsweise auf zahlreichen Veranstaltungen, wie auch in Gestalt zahlreicher Anfragen, die mich in Briefform oder aber auch über Internetplattformen wie abgeordnetenwatch erreichen. Meine Korrespondenzen auf letzterer Plattform können Sie jederzeit nachverfolgen.

Sehr geehrter Herr , ich mache mir, genauso wie Sie, Sorgen über die Lage der gemeinsamen europäischen Währung. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns an einer Wegscheide in Bezug auf die Zukunft des Euro befinden. Meine Antwort ist jedoch klar: Wir brauchen einen stabilen Euro, weil er die Grundlage des zukünftigen Wohlstandes in einem geeinten Europa ist.


Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.01.2012
Von:

Sehr geehrter Frau Dr. Flachsbarth,

als meine Abgeordnete möchte ich Sie fragen, ob Sie den ENTWURF FÜR EINEN VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM) kennen? Sofern nicht, Sie können ihn hier nachlesen: www.peter-bleser.de

Wenn man diesen Entwurf analysiert, sieht dies so aus, dass der ESM über das Vermögen und die Einkommen aller Euro-Länder in faktisch unbegrenzter Höhe verfügen kann (Artikel 8 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 10 Nr. 1) und die Staaten ohne Einspruchs- und Widerstandsrechte Zahlungsaufforderungen des ESM sofort Folge leisten müssen (Artikel 8 Nr. 4 in Verbindung mit Artikel 9 Nr. 3). Gleichzeitig ist der ESM und dessen Personal jeglicher staatlicher Kontrolle und Maßregelung entzogen und ist weder einer Legislative noch einer Judikative unterworfen (Artikel 27 und Artikel 30).

Ich halte dies für einen unglaublichen Angriff auf unsere Verfassung und auf die Demokratie in ganz Europa, vor allem in einer Zeit, in der die Verfügungsgewalt über Geld (vor allem in diesen Größenordnungen) zum zentralen Machtfaktor für Politik und Wirtschaft geworden ist. Mit diesem Entwurf wird der ESM und die ihn verwaltenden Beamten zur mächtigsten Organisation Europas, vielleicht sogar der Welt, und sie können mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht gestoppt werden. Im Gegenteil, diesen Beamten wird die Macht gegeben die Staaten "bedingungslos und unwiderruflich" (Artikel 8, Nr. 4 und Artikel 9, Nr 3) zur Aufgabe ihrer Finanzsouveränität zu zwingen. Dies alles völlig ohne demokratische Legitimiation und dem Anlass angemessene öffentliche Diskussion.

Unterstützen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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16.02.2012
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich im Internetportal abgeordnetenwatch.de, in dem Sie Kritik am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern und mich um Stellungnahme bitten, ob ich diesen unterstütze.

Ich versichere Ihnen, dass ich die weit verbreitete Sorge über die Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone sehr gut nachvollziehen kann. Es ist für alle offensichtlich geworden, dass die Währungsunion in der Form, wie sie in den ersten Jahren ihrer Existenz aufgestellt war, nicht dauerhaft überleben kann. Wir arbeiten daher konsequent an einer verbesserten Stabilitätsarchitektur für Europa, zu der der ESM einen wesentlichen Beitrag leisten wird.

Der auf europäischer Ebene beschlossene und unterschriebene ESM-Vertrag setzt aus meiner Sicht ein deutliches Signal für nachhaltige Stabilität innerhalb Europas. Aufgrund der Überschuldung einzelner Euro-Länder können Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Länder kurzfristig von ihren Partnern unterstützt werden müssen. Ein im Falle des Nichthandelns möglicherweise entstehender Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die kurzfristige zielgerichtete Krisenhilfe sein, ganz ausdrücklich nicht die dauerhafte Alimentierung von Staaten.

Der ESM darf daher nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden. Eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europa ist neben dem ESM daher der am 30. Januar von den Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene Fiskalvertrag. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten, die mit diesem Vertrag verpflichtend sein wird, ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Im Vertrag sind auch Maßnahmen zu einer verbesserten wirtschaftspolitischen Koordinierung sowie für mehr Konvergenz enthalten. Nicht zuletzt verbessern wir mit der Schärfung des Stabilitätspakts und der Einführung des Euro-Plus-Pakts die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbsfähige Währungsunion noch weiter.

Um eine enge Verzahnung der Aspekte kurzfristige Krisenhilfe und mittel- bis langfristige Solidität der Empfängerländer zu gewährleisten, fußt der ESM auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen – insbesondere die der nationalen Schuldenbremsen.

Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Etwas anderes würde auch das Bundesverfassungsgericht nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. In Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag ist vorgesehen, dass das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals regelmäßig überprüft werden. Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister, welche die gewählten Regierungen der Eurostaaten repräsentieren, vertreten sind. Deutschland verfügt auf Grund des Einstimmigkeitserfordernisses jederzeit über ein Vetorecht; ein Beschluss gegen die Stimme Deutschlands ist also nicht möglich. Für eine Erhöhung des genehmigten Stammkapitals wäre in Deutschland eine erneute gesetzliche Regelung erforderlich. Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag sieht hierzu ausdrücklich vor, dass ein Beschluss des Gouverneursrats zur Änderung des Kapitals erst in Kraft tritt, nachdem die jeweils erforderlichen nationalen Verfahren zur Umsetzung des Beschlusses abgeschlossen sind. Dies würde in Deutschland zwangsläufig nur über eine erneute Beteiligung des Deutschen Bundestages möglich sein.

Die konkreten Beteiligungsrechte werden in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird. Eine endgültige konkrete Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzes ist selbstverständlich erst dann möglich, wenn es dem Parlament im Wortlaut vorliegt und die parlamentarischen Beratungen erfolgt sind; das soll im Laufe des Frühjahrs 2012 geschehen.

Doch grundsätzlich bin ich von der politischen Notwendigkeit des ESM als Teil einer verbessertet Stabilitätsarchitektur in Europa fest überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM im Deutschen Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth
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