Dr. Maria Flachsbarth (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Maria Flachsbarth
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
02.06.1963
Berufliche Qualifikation
Tierärztin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wohnort
Hannover
Wahlkreis
Hannover-Land II
Ergebnis
36,2%
Landeslistenplatz
6, Niedersachsen
weitere Profile
(...) 3. Ein großes Anliegen der Union ist es, die zukünftige Finanzierung in der Pflege generationengerecht, nachhaltig und sozial ausgewogen zu gestalten. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch nicht entschieden und obliegt den parlamentarischen Beratungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 17.05.2013

51.a) Abgabe einer Regierungserklärung
durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nukleare Entsorgung im Konsensregeln
51.b) Erste Beratung CDU/CSU, FDP
Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG)
- Drs 17/13471 -
Dauer: 09:08
Redebeitrag vom 16.05.2013

ZP 4.) Aktuelle Stunde
auf Verlangen SPD
Ein Jahr Bundesminister Peter Altmaier - Bilanz der Chancen, Reden und Ergebnisse
Dauer: 06:50
Redebeitrag vom 28.02.2013

8.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD, FDP, B90/GRÜNE
Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
- Drs 17/11822 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
- Drs 17/12298, 17/12537 -
Dauer: 09:38
Redebeitrag vom 13.12.2012

17. ) Erste Beratung CDU/CSU, SPD, FDP, B90/GRÜNE
Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
- Drs 17/11822 -
Dauer: 06:46
Redebeitrag vom 22.11.2012

II.a) Erste Beratung BReg
Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
- Drs 17/11295 -
II.b) Erste Beratung der Abgeordneten M. Rupprecht, D. Golze, K. Dörner und weiteren Abgeordneten
Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung
- Drs 17/11430 -
Dauer: 07:58
Redebeitrag vom 17.10.2012

ZP.1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen CDU/CSU, FDP
Finanzielle Belastungen der Geringverdiener-Haushalte durch die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Ökostromsubventionen
Dauer: 05:49
Redebeitrag vom 17.10.2012

1.) Beratung Unterrichtung BReg
Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus
Antisemitismus in Deutschland - Erscheinungsformen, Bedingungen, Präventionsansätze
- Drs 17/7700 -
Dauer: 07:19
Redebeitrag vom 29.03.2012

7.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
- Drs 17/8877, 17/9152 -
7.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
Mut zum Aufbruch ins solare Zeitalter
- Drs 17/8892, 17/9152 -
Dauer: 07:52
Redebeitrag vom 09.03.2012

26. a) Erste Beratung CDU/CSU, FDP
Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
- Drs 17/8877 -
26. b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Mut zum Aufbruch ins solare Zeitalter
- Drs 17/8892 -
Dauer: 09:32
Redebeitrag vom 29.02.2012

ZP.1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen SPD, B90/GRÜNE
Auswirkungen der geplanten Kürzung der Solarvergütung von bis zu 32 Prozent auf die Energiewende und den Arbeitsmarkt insbesondere in Ostdeutschland
sowie drohender Stillstand bei der EU-Energieeffizienz-Richtlinie
Dauer: 06:18
Redebeitrag vom 10.02.2012

21.a) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Rückholung des Atommülls aus der Asse beschleunigen
- Drs 17/8497 -
21.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Beteiligung der Energiekonzerne an den Kosten für das Atommülllager Asse
- Drs 17/1599, 17/4487 -
21.c) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag SPD
Rückholung der Atommüllfässer aus der Asse II beschleunigen
- Drs 17/8351, 17/8588 -
Dauer: 09:24
Redebeitrag vom 08.02.2012

ZP1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen B90/GRÜNE
Energieeffizienz, Energieeinsparung, erneuerbares Energiegesetz - Haltung der Bundesregierung angesichts der unterschiedlichen Positionen der beteiligten
Bundesministerien
Dauer: 06:15
Redebeitrag vom 10.11.2011

16.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Kein CASTOR-Transport nach Gorleben zu Lasten des Strahlenschutzes - Zwischenlagerung hochradioaktiver Wiederaufarbeitungsabfälle verursachergerecht neu gestalten
- Drs 17/7465, 17/7677 -
16.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
CASTOR-Transport 2011 nach Gorleben stoppen
- Drs 17/7634 -
Dauer: 06:16
Redebeitrag vom 30.06.2011

4.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Atomgesetz/13. Änd
- Drs 17/6070 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Atomgesetz/13. Änd
- Drs 17/6246 -
Zweite und dritte Beratung SPD
Beschleunigte Stilllegung von Atomkraftwerken
- Drs 17/5179 -
Zweite und dritte Beratung DIE LINKE.
Atomgesetz/Änd - Keine Übertragbarkeit von Reststrommengen
- Drs 17/5472 -
Zweite und dritte Beratung B90/GRÜNE
Atomgesetz/13. Änd und Wiederherstellung des Atomkonsenses
- Drs 17/5035 -
Zweite und dritte Beratung B90/GRÜNE
Atomgesetz/14. Änd - Abschaltung der acht unsichersten Atomkraftwerke
- Drs 17/5180 -
Zweite und dritte Beratung B90/GRÜNE
Atomgesetz/Änd (Beendigung der Nutzung von Atomkraftwerken zur kommerziellen Energieerzeugung in Deutschland)
- Drs 17/5931, 17/6361, 17/6362 -
4.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Sofortige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke und des Atomkraftwerks Krümmel
zum Antrag DIE LINKE.
Atomausstieg bis 2014 - Für eine erneuerbare und demokratische Energieversorgung
zum Antrag B90/GRÜNE
Versorgungssicherheit transparent machen - Keine Experimente mit atomarer 'Kaltreserve'
- Drs 17/5478, 17/6092, 17/6119, 17/6109, 17/6361 -
4.c) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Drs 17/6071 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Drs 17/6247. 17/6363 -
4.d) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag SPD
Energiewende jetzt
zum Antrag B90/GRÜNE
Atomzeitalter beenden - Energiewende jetzt
- Drs 17/5182, 17/5202, 17/6363 -
4.e) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag SPD
10 Jahre EEG - Auf dem besten Weg zu einer ökologischen und sozialen Energiewende
zum Antrag B90/GRÜNE
Erneuerbare Energie ausbauen statt Atomkraft verlängern
- Drs 17/778, 17/799, 17/4953 -
4.f) Zweite und dritte Ber CDU/CSU, FDP
Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
- Drs 17/6072 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
- Drs 17/6248, 17/6365 -
4.g) Beratung BeschlEmpf u Ber (9.A)
zum Antrag SPD
Auf dem Weg zu einem nachhaltigen, effizienten, bezahlbaren und sicheren Energiesystem
zum Antrag SPD
Programm für eine nachhaltige, bezahlbare und sichere Energieversorgung
zum Antrag DIE LINKE.
Schutzschirm für Stromkunden - Bezahlbare Energiepreise gewährleisten
- Drs 17/5181, 17/5481, 17/5760, 17/6365 -
4.h) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
- Drs 17/6073 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
- Drs 17/6249, 17/6366, 17/6367 -
4.i) Beratung BeschlEmpf u Ber (9.A)
zum Antrag B90/GRÜNE
Modernisierung der Stromnetze - Bürgernah, zügig, für erneuerbare Energien
- Drs 17/5762, 17/6366 -
4.j) Beratung BeschlEmpf u Ber (9.A)
zum Antrag SPD
Die Energieeffizienz verbessern - Auf dem europäischen Sondergipfel zur Energiepolitik am 4.2.2011 verbindliche Maßnahmen vereinbaren
- Drs 17/4528, 17/4785 -
4.k) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
- Drs 17/6074 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
- Drs 17/6251, 17/6358, 17/6360 -
4.l) Zweite und dritte Beratung BReg
Errichtung eines Sondervermögens 'Energie- und Klimafonds'/Änd.
- Drs 17/6252(neu) -
Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Errichtung eines Sondervermögens 'Energie- und Klimafonds'/Änd.
- Drs 17/6075, 17/6356 -
4.m) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
- Drs 17/6076 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
- Drs 17/6253, 17/6357 -
4.n) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Schifffahrtsrechtliche Vorschriften / Änd.
- Drs 17/6077 -
Zweite und dritte Beratung BReg
Schifffahrtsrechtliche Vorschriften / Änd.
- Drs 17/6254, 17/6364 -
4.o) Beratung BeschlEmpf und Ber (15.A)
zum Antrag B90/GRÜNE
Ungebundene EU-Mittel aus dem Konjunkturpaket (EEPR) unverzüglich für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien nutzen
- Drs 17/4017, 17/5225 -
4.p) Zweite und dritte Beratung DIE LINKE.
Grundgesetzliche Verankerung des Ausstiegs aus der Atomenergie
- Drs 17/5474, 17/6349 -
ZP 3 Beratung Antrag SPD
Die Energiewende zukunftsfähig gestalten
- Drs 17/6292 -
ZP 4 Erste Beratung B90/GRÜNE
Grundgesetz/Änd. (Absicherung des Wiederausstiegs aus der Atomenergie in Artikel 20a)
- Drs 17/6302 -
Dauer: 06:57
Redebeitrag vom 14.04.2011

3.a) Erste Beratung Katrin Göring-Eckardt, Volker Kauder, Pascal Kober, Johannes Singhammer, Wolfgang Thierse, Kathrin Vogler und weitere Abgeordnete
Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)
- Drs 17/5450 -
3.b) Erste Beratung René Röspel, Priska Hinz (Herborn), Patrick Meinhardt, Dr. Norbert Lammert und weitere Abgeordnete
Begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG)
- Drs 17/5452 -
3.c) Erste Beratung Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Petra Sitte, Jerzy Montag und weitere Abgeordnete
Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG)
- Drs 17/5451 -
Dauer: 06:16
Redebeitrag vom 23.03.2011

ZP.3) Aktuelle Stunde
auf Verlangen DIE LINKE.
'Konkrete Anforderungen insbesondere des Bundesumweltministeriums für die Sicherheitsüberprüfung deutscher Atomkraftwerke'
Dauer: 06:06
Redebeitrag vom 24.02.2011

12.) Zweite und dritte Beratung BReg
Umsetzung der Richtlinie 200 9/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz
Erneuerbare Energien - EAG EE)
- Drs 17/3629, 17/4233, 17/4895, 17/4896 -
Dauer: 06:35
Redebeitrag vom 11.02.2011

23.) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Klimaverträgliche Energien für Europa - Erneuerbar, effizient, sicher
- Drs 17/4687 -
Dauer: 10:00
Redebeitrag vom 10.02.2011

12.) Beratung Antrag SPD
Gorleben - Echter Dialog statt Enteignung
- Drs 17/4678 -
Anmerkung: 20:07:22 Zwf: Johanna Voß, DIE LINKE. 20:11:35 Zwf: Ulrich Kelber, SPD
Dauer: 13:08
Redebeitrag vom 17.12.2010

ZP 5) Aktuelle Stunde
auf Verlangen DIE LINKE.
'Kein Atomendlager bei Lubmin'
Dauer: 05:50
Redebeitrag vom 10.11.2010

ZP.1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen der CDU/CSU, FDP, DIE LINKE., B90/GRÜNE
Demonstrationen und Vorgänge beim Castortransport
Dauer: 05:58
Redebeitrag vom 06.05.2010

6.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Drs 17/1147, 17/1604, 17/1607 -
6.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (16.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Solarstromförderung wirksam ausgestalten
- Drs 17/1144, 17/1604 -
Dauer: 07:42
Redebeitrag vom 26.03.2010

27.a) Beratung Antrag SPD
Keine Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks in Gorleben bis zum Abschluss der Arbeit des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
- Drs 17/1161 -
27.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (1.A)
zum Antrag der Abgeordneten Kelber, Dr. Miersch, Menzner, Kotting-Uhl weiterer Abgeordneter
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
- Drs 17/888 (neu), 17/1250 -
Anmerkung: 14:16:36 Zwf: Ulrich Kelber, SPD
Dauer: 09:19
Redebeitrag vom 25.03.2010

6.a) Erste Beratung CDU/CSU
Erneuerbare-Energien-Gesetz/Änd
- Drs 17/1147 -
6.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Solarstromförderung wirksam ausgestalten
- Drs 17/1144 -
Dauer: 06:55
Redebeitrag vom 04.03.2010

10.) Beratung Antrag SPD, DIE LINKE, B90/DIE GRÜNEN
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
- Drs 17/888 (neu) -
Anmerkung: 17:45:58 Zwf: Ulrich Kelber, SPD
Dauer: 09:21
Redebeitrag vom 26.02.2010

19.a) Beratung Antrag SPD
10 Jahre EEG - Auf dem besten Weg zu einer ökologischen und sozialen Energiewende
- Drs 17/778 -
19.b) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Erneuerbare Energie ausbauen statt Atomkraft verlängern
- Drs 17/799 -
Dauer: 12:13
Erläuterungen
  • Stand vom 19.05.2013
Fragen an Dr. Maria Flachsbarth
Auswahl der Fragen und Antworten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.12.2012
Von:
Udo Ohm

Hallo Frau Flachsbarth,

am 11.12.12 um 21:15 bei konnte man bei \"Panorama\" ein Beispiel sehen, wo gezeigt wurde, wie ein neues Gesetz der Regierung in einer Nacht- und Nebel-Aktion den Bundestag passierte, weil bei der Abstimmung um 21:57 Uhr nicht einmal 20 Abgeordnete anwesend waren, weil das Gesetz trickreich an andere Vorlagen klammheimlich angefügt wurde, sodass niemand bemerkte, was hier zur Abstimmung gebracht werden sollte. Das Gesetz ermöglicht der Versicherungsbranche, dass weit weniger Geld aus Lebensversicherungen ausgezahlt werden muss, sodass Bürger, die nicht rechtzeitig kündigen, einen deutlichen Verlust hinnehmen müssen. So wird saubere parlamentarische Arbeit still und leise ausgehebelt und schamlos hintergangen, alles unter dem Mäntelchen einer scheinbar integren und glaubwürdigen Regierung.
Damit wird der Geist der Demokratie und des Parlamentes auf den Kopf gestellt. Wohin bewegen wir uns, wenn nun schon zum wiederholten Mal mit einem Mikroparlament Gesetze beschlossen werden können? Meine Fragen: Wie stehen Sie dazu, dass Gesetze auf diese Art Gültigkeit erlangen? Wozu wird der Bundestag in Gänze noch benötigt? Wo waren Sie bei der Abstimmung und warum?

Mit verständnislosem Gruß
Udo Ohm
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
bisher keineEmpfehlungen
03.01.2013
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr Ohm,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Dezember 2012 zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte" über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de. Ähnlich wie Sie, sind viele Versicherte wegen der aktuellen Berichterstattung und Diskussion zu Veränderungen bei ihren Verträgen über eine Kapitallebensversicherung verunsichert. Lassen Sie mich daher zuerst auf das Gesetzesvorhaben und anschließend auf Ihre Frage zur Anwesenheit von Bundestagsabgeordneten im Plenum eingehen.
Um Ihnen den Gesetzesentwurf besser erklären zu können, erlauben Sie mir eine kurze Darstellung des Sachverhalts. Es ist zunächst wichtig zu wissen, dass sich der Auszahlungsbetrag eines Lebensversicherungsvertrages regelmäßig aus drei Elementen zusammensetzt. Dabei handelt es sich um 1. die bei Vertragsabschluss garantierte Leistung, 2. die Überschussbeteiligung einschließlich des erst zum Vertragsende feststehenden Anteils am Schlussgewinn, 3. die Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven. Nur bei den Bewertungsreserven (3) soll sich durch die Neuregelung etwas ändern: Nach der Neuregelung kann die Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an den Bewertungsreserven (3) in einem bestimmten Fall gekürzt werden. Dieser Fall tritt ein, wenn die Marktzinsen zu niedrig sind. Denn dann besteht die Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen nicht mehr genügend Erträge erzielen kann, um den verbleibenden Versicherten die ihnen bei Auslaufen ihrer Verträge zustehende garantierte Leistung und Überschussbeteiligung (1 und 2) zahlen zu können. Die Neuregelung verhindert somit, dass die jetzt ausscheidenden Versicherten, den Kapitalbestand zu Lasten der verbleibenden Versicherten zu sehr verbrauchen.
Dabei wird den Versicherten jedoch nichts weggenommen, was ihnen bei Vertragsabschluss versprochen worden ist. Versicherte werden erst seit 2008 überhaupt an den Bewertungsreserven beteiligt, und zwar zu 50 Prozent. Da die Bewertungsreserven erst am Ende einer Laufzeit feststehen und im Zeitablauf stark schwanken, ist es gar nicht möglich, ein Versprechen über diese abzugeben. Aus diesem Grund ist es Versicherungsunternehmen auch verboten, mit der Höhe der Bewertungsreserven zu werben.

Das von den Versicherten eingezahlte Geld legt das Versicherungsunternehmen zum Beispiel in sicheren Bundesanleihen an. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Preis für eine solche Bundesanleihe im Bestand des Versicherungsunternehmens am Markt über den Preis steigt, zu dem das Versicherungsunternehmen diese Anleihe ursprünglich erworben hat. Bei festverzinslichen Wertpapieren wie Bundesanleihen entstehen Bewertungsreserven insbesondere in Marktsituationen wie der augenblicklichen Niedrigzinsphase. Der Grund dafür ist, dass einige Wertpapiere vor langer Zeit mit einem wesentlich höheren Zinssatz ausgegeben wurden.

Beispiel: Eine Bundesanleihe mit einem Nominalwert von 100 wurde im Jahre 1986 mit einem Zinssatz von 6 Prozent ausgegeben. Gegenwärtig wird die Anleihe zu einem Kurs von 120 Euro gehandelt. Der Kursgewinn in Höhe von 20 Euro - also der Differenz zwischen dem Nominalwert von 100 und dem gegenwärtigen Kurs von 120 - ist keine dauernde Wertsteigerung. Denn bei Fälligkeit der Anleihe im Jahr 2016 wird das Versicherungsunternehmen lediglich den Nominalwert von 100 Euro zurückerhalten. Die Anleihe ist derzeit nur deshalb so wertvoll geworden, weil sie noch vier weitere Jahre Zinsen von 6 Prozent einbringt, wohingegen aktuell gehandelte Anleihen nur etwa zu 1 Prozent verzinst werden.

Die unveränderte Beibehaltung der gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2008 würde in diesem Beispiel dazu führen, dass die Versicherten, deren Verträge aktuell fällig werden, Bewertungsreserven aus dieser Anleihe von 10 Euro (50 Prozent von 20 Euro) ausgezahlt bekommen würden. Dem Versicherungsunternehmen stehen diese 10 Euro selbst aber gar nicht unmittelbar zur Verfügung. Die Wertsteigerung ist nämlich nur vorübergehend und besteht sozusagen nur "auf dem Papier". Das Versicherungsunternehmen muss deshalb die 10 Euro aus dem allen Versicherten zugehörigen Kapitalbestand erbringen. Dies führt dazu, dass der für die große Gemeinschaft der beim Versicherungsunternehmen verbleibenden Versicherten vorgesehene Kapitalbestand aufgezehrt wird und zukünftig nur geringere Erträge erwirtschaften kann.

An den Bewertungsreserven wird ein Versicherter normalerweise beim Ablauf seines Versicherungsvertrags beteiligt. Entscheidend für die Höhe der Auszahlung sind daher die zu diesem Zeitpunkt aktuell bestehenden Bewertungsreserven. Da es sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung handelt, kommt es angesichts der gegenwärtigen großen Schwankungen bei den Zinssätzen zu großen Ungleichgewichten. D.h. Versicherte erhalten je nach augenblicklichem Stand der Kapitalmärkte höhere oder geringere Zuflüsse aus den Bewertungsreserven. Dies ist mit dem Gedanken einer gerechten Verteilung innerhalb der Versichertengemeinschaft nicht zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs zufällig bestehende Bewertungsreserven haben nichts mit den langjährigen Beiträgen der Versicherten zu ihrer Altersvorsorge zu tun. Würde man sie mit den gerade auslaufenden Lebensversicherungsvorhaben ausschütten, ginge das ganz und gar zu Lasten der später fällig werdenden Verträge. Die Neuregelung verhindert, dass die ausscheidenden Versicherten gegenüber den verbleibenden Versicherten bevorzugt werden.

Um unangemessenen Kürzungen bei in den nächsten Jahren zur Auszahlung kommenden Versicherungsverträgen zu begegnen, sieht die Neuregelung vor, dass die Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gedeckelt wird. Diese Deckelung sollte mit der sogenannten Mindestzuführungsverordnung umgesetzt werden.
Mit den Neuregelungen zu den Bewertungsreserven wird keine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Gunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorgenommen. Ziel der Regelung ist es vielmehr, für eine Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auch in der Zukunft Sorge zu tragen. Es geht bei der Neuregelung darum, die angemessene Kapitalausstattung des Versicherungsbestandes sicherzustellen und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen Versicherungsnehmer zu schaffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten.

Lassen Sie mich nun auf Ihre Frage zur Anwesenheit von Bundestagsabgeordneten im Plenum eingehen. Wie Sie sicher wissen, teilt sich der parlamentarische Kalender in Sitzungswochen und sitzungsfreie Wochen. Die sitzungsfreien Wochen verbringe ich in meinem Wahlkreis und leiste vor Ort die Wahlkreisarbeit. Während der Sitzungswoche bin ich in Berlin und komme hier meinen parlamentarischen Verpflichtungen nach. Eine Sitzungswoche beginnt meist mit der Fraktionsvorstandssitzung am Montagabend. Der Dienstagvormittag ist den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen der Fraktionen und der Dienstagnachmittag den Vollversammlungen der Fraktionen vorbehalten. Am Mittwoch tagen die Ausschüsse, und ab 13.00 Uhr finden im Plenum zunächst die Befragung der Bundesregierung (im Anschluss an die Kabinettssitzung) und danach die Fragestunde statt. Am Donnerstag tagt der Bundestag von 9.00 Uhr morgens bis zum späten Abend. Und am Freitag findet ebenfalls eine Plenarsitzung von 9.00 Uhr bis regelmäßig zum frühen Nachmittag statt.

Grundsätzlich sind die Beratungen der Ausschüsse nicht öffentlich. Ein Ausschuss kann zwar beschließen, die Öffentlichkeit zuzulassen; dies geschieht aber selten. Das Zögern der Ausschüsse bei der Herstellung der Öffentlichkeit ihrer Sitzungen ist darin begründet, dass sie sich von einer Beratung ohne Publikum, ohne Presse, Funk und Fernsehen mehr Nüchternheit und Sachbezogenheit versprechen und dabei auch offen reden können, ohne sich gleich öffentlich festzulegen. Das allerdings führt dazu, dass der größte Teil der im Bundestag geleisteten Arbeit, nämlich die in den Fraktionen, ihren Arbeitskreisen und -gruppen, den Ausschüssen und Unterausschüssen, im Ältestenrat und im Präsidium, abgesehen von einzelnen Ergebnismeldungen der Öffentlichkeit nicht zugänglich und daher auch zu wenig bekannt ist. Das Bild, das die Öffentlichkeit vom Bundestag gewinnt, entsteht fast ausschließlich aus den Plenarsitzungen des Bundestages, die auf den Tribünen und am Fernsehschirm miterlebt oder durch Presseberichterstattung bekannt werden. Dieses Bild ist wegen der häufig geringen Präsenz der Abgeordneten im Plenum unbefriedigend und führt gelegentlich zu dem Trugschluss, der Bundestag widme sich seinen Aufgaben nicht mit dem gebotenen Ernst. Dass dies jedoch nicht der Fall ist, zeigt sowohl die Arbeitsstatistik der 14., 15. und 16. Wahlperiode (siehe Anhang), als auch die Vielzahl von Tagesordnungspunkten eines jeden Plenarsitzungstages, der von 9 Uhr morgens bis 20 oder 21 Uhr oder auch länger dauert. D.h., dass das Plenum am Donnerstag immer mindestens für 12 Stunden, am Donnerstag mindestens 6 Stunden tagt- ohne Unterbrechungen oder Pausen. Es ist wohl plausibel, dass die Abgeordneten deshalb zum einen bei den "großen" Debatten am Donnerstagmorgen während der Präsenszeit von 9 bis 11 Uhr im Plenum sind, wenn z.B. Regierungserklärungen abgegeben werden, auf die die Opposition antwortet und zum anderen sich besonders die Debatten aussuchen, die die Themen ihrer Ausschüsse behandeln oder besonderen Bezug zu ihrem Wahlkreis haben – aber nicht an jeder Debatte im Plenum teilnehmen.

Es gibt nach Art und Dauer verschiedene Formen von Debatten. Da die Reden der einzelnen Abgeordneten oft sehr spezielle fachliche Fragen behandeln und dementsprechend gründlich vorbereitet sind, ist es verständlich, dass diesen Debatten keine besondere Spontanität anhaftet und auch das Interesse der nicht fachkundigen Abgeordneten meist gering ist. Hinzu kommt, dass die Abgeordneten häufig die Argumente schon mehrfach in ihrer Fraktion und in öffentlichen Erklärungen gehört haben. Schon von daher ist es zu erklären, dass sich oft nur wenige, nämlich die Fachabgeordneten im Plenarsaal befinden.

In der Zeit, in denen die Abgeordneten nicht im Plenum sind, haben sie nicht etwa frei, sondern es gibt während einer Sitzungswoche in Berlin eine Vielzahl anderer Aufgaben, deren Bewältigung die Bürgerinnen und Bürger – zu Recht – von mir erwarten.
Zu meinen Pflichten gehören neben der Teilnahme an Beratungen und Abstimmungen im Plenum des Deutschen Bundestages und in seinen Ausschüssen die Teilnahme an Sitzungen der eigenen Fraktion, deren Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen, die Lektüre von politischen und Fachzeitschriften, das Studium von Akten, Anträgen und Gesetzesentwürfen, ggf. die Vorbereitung eigener Ansprachen und Debattenbeiträge, Telefonate, die Erledigung von Post (allein bis zu 100 Emails täglich) aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung, insbesondere auch aus dem Wahlkreis, politische Gespräche mit Bürgern, anderen Abgeordneten und Interessenvertretern und vieles mehr. Deshalb ist die Teilnehme an Plenarsitzungen eben kein guter Maßstab für das Pflichtbewusstsein, Engagement, Interesse oder die Leistung der Mitglieder des Deutschen Bundestages.

In dem von Ihnen konkret angeführtem Fall ist es eben nicht so, dass das Gesetz ausschließlich von 20 Personen in wenigen Minuten beraten wurde. Der Gesetzesentwurf hat bei der Abstimmung im Bundestag bereits einen langen Weg der Beratung hinter sich. Etwa zwei Drittel aller Gesetzentwürfe, wie auch dieser, werden von der Bundesregierung eingebracht. Diese werden im entsprechenden Ministerium formuliert und nach Absprache mit dem Finanz- und Justizministerium dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesem Fall wurde der Gesetzentwurf am 04. Mai 2012 vorgelegt. Der vom Kabinett beschlossene Text wird vom Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet. Um die Auffassung des Bundesrates und die der Länder rechtzeitig kennen zu lernen, ist eine erste Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf schon vorgesehen, bevor der Entwurf dem Parlament zugeleitet wird, damit die Regierung Gelegenheit hat, Gegenvorschläge des Bundesrates entweder noch zu berücksichtigen oder aber ihre Auffassung hierzu sogleich schriftlich ihrem Entwurf beizulegen. Dementsprechend hat der Bundesrat am 15. Juni 2012 zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und des Nationalen Normenkontrollrates am 19. Juni 2012 dem Bundestag vom Bundeskanzleramt mit einem Übersendungsschreiben an den Präsidenten des Bundestages zugeleitet und als Drucksache an alle Abgeordneten verteilt. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates erfolgte in diesem Fall etwas verspätet erst nach der 1. Lesung am 04. Juli 2012.

Nach der Verteilung beschäftigen sich zunächst die Fraktionen mit der Vorlage. Auch sie sind fachlich gegliedert in Arbeitskreise und Arbeitsgruppen für verschiedene Bereiche, so dass der von Ihnen angesprochene Gesetzesentwurf in den Fraktionen zunächst vor allem von den Abgeordneten behandelt wurde, die sich auf den Bereich Finanzen spezialisiert haben. Nachdem die Fraktionen zu ihren Ergebnissen in den Beratungen gekommen sind, wurde der Termin für die 1. Lesung des Gesetzesentwurfs im Plenum für den 28. Juni 2012 festgesetzt.
In der ersten Lesung findet eine Aussprache nur statt, wenn sie im Ältestenrat vereinbart oder von einer Fraktion verlangt wird. Die Plenardebatte dient vor allem der für die Demokratie wichtigen Transparenz dessen, was im Parlament vor sich geht. Inhaltlich und fachlich werden die oft recht schwierigen Probleme nicht einfach durch den Austausch von Debattenbeiträgen geklärt, sondern durch intensive Vorbereitungsarbeit in den Fraktionen, in den Fachausschüssen des Bundestages, durch Zuziehung von Sachverständigen, durch Anhörung von Betroffenen und Interessenten, durch Erstellung von Gutachten und vieles andere mehr. Ob mit oder ohne Aussprache: Am Ende der ersten Lesung steht immer die Überweisung des Gesetzentwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse des Bundestages.

Der Gesetzentwurf wurde am 14. September zur Beratung federführend in den Finanzausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss verfasste seinen Bericht mit der Beschlussempfehlung. Dieser wurde dem Plenum dann zur zweiten Lesung am 8. November vorgelegt. Die zweite Lesung dient der abschließenden Beratung und der Abstimmung. Nach der allgemeinen Aussprache folgt entweder eine Einzelberatung, in der alle Bestimmungen aufgerufen und zur Abstimmung gestellt werden, oder es wird – insbesondere wenn keine Änderungsanträge gestellt werden – über alle Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam abgestimmt. Wird ein Gesetzentwurf, wie in unserem Beispiel, in zweiter Lesung unverändert angenommen, so kann die dritte Beratung unmittelbar angeschlossen werden. Nach Beschluss des Gesetzes wird dieses dem Bundesrat übergeben.

Im Falle des SEPA-Begleitgesetzes handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Danach hat der Bundesrat das Recht, gegen ein Gesetz des Bundestages Einspruch einzulegen, was er hier auch am 14. Dezember getan hat. Dadurch tritt die Neuregelung nicht wie geplant zum 21. Dezember in Kraft. Grundsätzliche Einwände gegen die Zielrichtung der Regelung insgesamt wurden im Bundesrat zwar nicht erhoben, jedoch wird von einigen Ländern noch Diskussionsbedarf im Einzelnen gesehen. In einem gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, dem sogenannten Vermittlungsausschuss, wird die Neuregelung nun nochmals erörtert und nach einer Einigung gesucht. Der zeitliche Ablauf des weiteren Verfahrens ist noch nicht konkret festgelegt.

Sehr geehrter Herr Ohm, ich hoffe, Ihnen damit verdeutlicht zu haben, dass zum einen durch den Gesetzesentwurf den Versicherten nichts weggenommen wird, was ihnen vorher versprochen wurde, und zum anderen warum die Abgeordneten nicht zu jeder Gesetzesabstimmung im Plenum anwesend sein können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth


Anlage: Statistik zur Arbeit des Deutschen Bundestages (14./15./16. Wahlperiode)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

danke für ihre Antwort.

Eine letzte Frage habe ich noch: Bisher war die Beschneidung lediglich aus medizinischen Gründen erlaubt, eine willkürliche Beschneidung jedoch nicht. Dass Knaben aus religiösen Gründen beschnitten werde ist leider Tatsache.

Können sie mir aber bitte erklären, was eine Beschneidung zum Kindeswohl (auf das sie so gerne verweisen) beiträgt, wenn sie nicht aus medizinischen Gründen erfolgt. Was für Vorteile kann eine Amputation von einem gesunden Körperteil haben, der zudem für das sexuelle Empfinden (was sie als Frau absolut nicht nachvollziehen können) überaus wichtig ist? Dass die Diskussionen nicht aufhören werden zeigen alleine schon die Anfragen auf dieser Plattform und das ist gut so. Denn wenn die gewählten Volksvertreter die Demokratie zugunsten der Religion opfert muss das Volks aufstehen und zeigen, dass sie sich nicht alles gefallen lassen. Schöne Reden hin oder her.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage,
mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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23.01.2013
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Gerne antworte ich ihnen abschließend noch einmal zu Ihrer Frage bezüglich der Beschneidung männlicher Kinder aus nichtmedizinischen Gründen:
So möchte ich erneut richtig stellen, dass fachgerecht durchgeführte Beschneidungen an männlichen Kindern aus religiösen Gründen in Deutschland seit jeher erlaubt waren und bis vor dem für mich unverständlichen Urteil des Kölner Landesgerichts im Mai vergangenen Jahres nicht in Frage standen. Die gesetzliche Regelung, die wir im Dezember 2012 beschlossen haben, stellt somit den Status quo wieder her.
Hinsichtlich Ihrer Überlegungen zum Kindeswohl möchte ich wiederholen, was ich in meiner Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 22. November ausgeführt habe: Das Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung von Kindern. Unsere Verfassung betont das Recht der Eltern, zu entscheiden, was das Kindeswohl umfasst. Ein wichtiger Bestandteil kann zweifelsohne auch die religiöse Sozialisation sein, mit der dem Kind Räume eröffnet werden, in der es Fragen nach seinem Sinn beantworten und eine religiöse Heimat finden kann.
Aus der Perspektive gläubiger Menschen, wie ich selbst es bin, ist die Möglichkeit, sich im Gebet (alleine oder in Gemeinschaft mit anderen) an Gott wenden zu können, zentraler Bestandteil des menschlichen Wohls. Die Entscheidung, ob Eltern ihrem Kind eine solche religiöse Erziehung und die Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft zukommen lassen möchten, liegt wiederum nur bei den Eltern. Es versteht sich daher von selbst, dass von der nun gesetzlich verankerten Zulässigkeit der Beschneidung aus nichtmedizinischen Gründen – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht durchgeführt – keinerlei Folgen für jene Eltern resultieren, die ihre Kinder nicht religiös oder auch ohne die formale Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft erziehen möchten.
Aus diesem Grund freue ich mich, dass der Deutsche Bundestag am 12. Dezember 2012 mit breiter Mehrheit das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes beschlossen hat und damit die Rechtsicherheit für jüdische und muslimische Eltern wieder hergestellt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Flacksbarth,

mich würde interessieren, warum Sie für die Beschneidung von Jungen gestimmt haben?
Warum ist Ihre Fraktion vor der Religionslobby eingebrochen? Oder wollte Frau Merkel das Thema einfach vom Tisch haben?

Ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht höher zu werten?
Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn er Staat die christl. Kirchen mitfinanziert bzw. pensionierten Kirchenleuten ihre Pensionen bezahlt, Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn man ungefragt Kinder tauft und sie in den Schulen mit Religionsunterricht zwangsunterrichtet.
Können Sie verstehen, dass ich unter Religionsfreiheit etwas anderes verstehe- nämlich wirkliche Unabhängigkeit? Wie ist eine solche gegeben, wenn man z.B. in kirchlichen Einrichtungen, die der Staat mitfinanziert, nur mit einer Mitgliedschaft in der Kirche einen Job bekommt und bei Scheidungen den Job ggf. verliert?
Ist eine Trennung von Staat und Kirche gegeben, wenn wir von Parteien regiert werden die das "C" in ihrem Namen haben? Man stelle sich mal vor, in den Bundestag würde eine Partei einziehen, die sich" Islamische Demokratische Union" nennt

Warum setzen Sie sich nicht für eine wirkliche Religionsfreiheit ein?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
bisher keineEmpfehlungen
22.01.2013
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Katalog an Fragen, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de im Nachklang zur Debatte über das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes haben zukommen lassen.
Auf Ihre Frage nach meinem Verständnis der Religionsfreiheit darf ich dara erinnern, dass das universale Recht der Religionsfreiheit, das in Art. 4 in unserer Verfassung verankert ist, nicht nur eine negative, sondern auch eine positive Dimension umfasst. Der einzelne ist gegen Zwang in Fragen der Religion geschützt, gleichzeitig aber darf er auch nicht daran gehindert werden, seinen Glauben – im Rahmen der für alle geltenden Gesetze – alleine oder mit Gleichgesinnten, auszuüben.
Warum ich mich nachdrücklich dafür ausgesprochen habe, dass die Beschneidung männlicher Kinder aus nicht-medizinischen Gründen, die fachgerecht durchgeführt wird, in Deutschland weiterhin erlaubt sein muss, hängt mit diesem Grundverständnis zusammen: Meine Argumentation habe ich in meiner Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 22. November ausgeführt: Das Kindeswohl umfasst ganzheitlich alle Aspekte der kindlichen Entwicklung. Unsere Verfassung betont das Recht der Eltern, zu entscheiden, was das Kindeswohl umfasst. Dabei gehört es auch zum Recht der Eltern, ihren Kindern eine religiöse Sozialisation zukommen zu lassen. Ihre Sorge, dass Kinder religiös "zwangsunterrichtet" oder getauft werden, kann ich mit Hinweis auf das geltende Recht zerstreuen: Selbstverständlich umfasst die Religionsfreiheit auch das Recht des Kindes, dem es freisteht, sich später gegen die von seinen Eltern gewählte Religion zu entscheiden. Seine Möglichkeiten, sich trotz einer durch die Eltern vorgenommenen Taufe oder Beschneidung gegen die Religion der Eltern oder grundsätzlich gegen ein religiöses Leben zu entscheiden, sind dem Kind im weiteren Lebensverlauf unbenommen. Mit dem Alter der Religionsmündigkeit, das bei uns gesetzlich bei vierzehn Jahren festgeschrieben ist, kann sich das Kind vom schulischen Religionsunterricht abmelden.
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass der Staat und die Kirchen und Religionsgemeinschaften nach unserem Grundgesetz getrennt sind, gleichzeitig aber eine Kooperation in bestimmten Bereichen ausdrücklich vorgesehen ist. Unser Staat ist daher weltanschaulich-neutral – es handelt sich dabei aber um eine wohlwollende, fördernde Neutralität. Bezüglich der weiteren von Ihnen angesprochenen Fragen kann ich Ihnen grundsätzlich antworten, dass die Christlich Demokratischen Union an diesem guten und bewährten Verhältnis zwischen dem Staat und den Kirchen und Religionsgemeinschaften festhalten möchte. Dazu gehört auch das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Kirchen, ihre Arbeitsverhältnisse gemäß ihrem theologische Verständnis selbständig regeln zu können (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV). Wir schätzen und achten den wertvollen Beitrag, den insbesondere die beiden großen christlichen Kirchen durch ihre zahlreichen Angebote beispielsweise in den Bereichen der Gesundheit, der Bildung, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen leisten – und die allen Mitgliedern unserer Gesellschaft unabhängig von ihrem Glauben zukommen.
Ihre Besorgnis über eine mögliche "Islamische Demokratische Union" teile ich ebenfalls nicht: Sowohl nach unserem oben dargelegten Grundrecht der Religionsfreiheit in Art. 4 GG als auch Art. 21 GG, steht es allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes frei, eine Partei zu bilden, soweit sie nicht darauf zielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Selbstverständlich steht dieses Recht allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer Glaubenszugehörigkeit zu. Über die Frage, welche dieser Parteien dann im Deutschen Bundestag vertreten sind, entscheiden dann wiederum Sie und alle anderen Wählerinnen und Wähler.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.02.2013
Von:

Sehr verehrte Frau Dr. Flachsbarth,

für meine Wahlentscheidung im Sept. möchte ich gern Ihre Meinung zu den immer wieder neu installierten "Rettungsschirmen" kennenlernen.
Meine politische Einstellung ist traditionell eher "rechts-konserwativ".
Ich will nicht verschweigen, dass mir die jetzige Politik in Sachen Rettungsschirmen überhaupt nicht gefällt.
So kann ich nicht die Aussage der Bundeskanzlerin nachvollziehen, ....."wenn Griechenland die Eurozone verlässt, fällt der Euro und damit Europa...."
Selten so einen Schwachsinn gehört.
Mit den besten Grüssen
Antwort von Dr. Maria Flachsbarth
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19.02.2013
Dr. Maria Flachsbarth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Februar 2013 via abgeordnetenwatch, in der Sie Ihre Besorgnis in Anbetracht der Finanz- und Staatsschuldenkrise schildern. Ich versichere Ihnen, dass ich Ihre Sorge über die Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone teile.
Jedoch möchte ich Ihren Bedenken gegenüber der Finanz- und Europapolitik der Bundesregierung entgegen halten, dass eine spannungsfreie wirtschaftliche Entwicklung in der EU und die Stabilität der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion einschließlich der gemeinsamen Währung im besonderen Interesse Deutschlands liegen. Deutschland profitiert vom Euro, weil er für Wachstum und Arbeitsplätze sorgt: Dadurch, dass die Wechselkursrisiken im Euroraum wegfallen, sparen die stark exportorientierten deutschen Unternehmen Jahr für Jahr mehrere Milliarden Euro. Und die Verbraucher profitieren von einem stärkeren Wettbewerb, der zu größerer Vielfalt und geringeren Preisen führt. Der Euro hat zu einer Vertiefung des europäischen Binnenmarkts mit inzwischen mehr als 500 Millionen Verbrauchern geführt. Circa zwei Drittel der deutschen Exporte gehen in Länder der Europäischen Union. Millionen von Arbeitsplätzen hängen in Deutschland vom Binnenmarkt ab.
Jedoch ist für alle offensichtlich geworden, dass die Währungsunion in der Form, wie sie in den ersten Jahren ihrer Existenz aufgestellt war, nicht dauerhaft überleben kann. Denn obwohl sich der Euro als überaus stabile Währung erwiesen hat, hat die Verkettung von Bankenkrise, Wirtschafts-und Finanzkrise und Staatsschuldenkrise die Europäische Wirtschafts-und Währungsunion destabilisiert.
Eine Währungsunion kann grundsätzlich nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Aufgrund der Überschuldung einzelner Euro-Länder können jedoch Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Länder kurzfristig von ihren Partnern unterstützt werden müssen. Ein im Falle des Nichthandelns möglicherweise entstehender Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die kurzfristige zielgerichtete Krisenhilfe sein, ganz ausdrücklich nicht die dauerhafte Alimentierung von Staaten. Wir arbeiten daher konsequent an einer verbesserten Stabilitätsarchitektur für Europa; der Fiskalpakt, der die deutsche Schuldenbremse auf europäischer Ebene festschreibt, ist ihr wesentlicher Teil.
Ich bin fest davon überzeugt, dass es richtig ist, die Einigkeit in Europa mit einem Integrationsschub und mit mehr demokratischer Legitimation zu unterbauen. Dazu gehört es, die Währungsunion zu stabilisieren und entschlossen zu verhindern, dass die Märkte den Zusammenhalt aufreiben. Das europäische Projekt ist mit seiner Währung verknüpft. Wenn es nicht gelingt, den Euro zu behaupten, würde das die europäische Integration weit zurückwerfen - mit der Gefahr internationaler Abseitsstellung, mit der Gefahr von Renationalisierungsprozessen, mit Kosten, die neben dem Ökonomischen auch politisch völlig unabsehbar sind.
Deshalb kommt es aus meiner Sicht jetzt darauf an, das europäische Projekt beherzt fortzuentwickeln und auf die Frage, wie und wieweit wir die Einigung in Europa weiter vertiefen wollen, eine gestaltende Antwort zu finden - neben den Maßnahmen, die kurzfristig notwendig sind, um Griechenland wieder "auf die Beine zu helfen" und damit einer Destabilisierung der Währungsunion und unkalkulierbaren Kettenreaktionen vorzubeugen.
Sehr geehrter Herr , ich möchte Ihnen versichern, dass wir als politische Entscheidungsträger nur die Schritte tun, die wir auch verantworten können. Diese Entscheidungen machen wir uns nicht leicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble gehören zu den führenden Persönlichkeiten, die daran arbeiten, die europäische Schuldenkrise zu bewältigen, ohne die nationalen deutschen Interessen zu vergessen. Bedenken Sie bitte, dass unabhängig vom ökonomischen Nutzen die einheitliche Währung politisch unverzichtbar ist. Sie ist das bislang weitreichendste Ergebnis und Bekenntnis der europäischen Integration und versetzt Deutschland als Teil des größten Binnenmarktes der Welt in die Lage, die Globalisierung mitzugestalten. Dies alles gilt es zu sichern und zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

Gez. Maria Flachsbarth
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