Dr. Margrit Spielmann (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Margrit Spielmann
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Heilpädagogin, Bürgermeisterin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Landeslistenplatz
6, Brandenburg
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(...) Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. (...) In einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages wird bezweifelt, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.05.2009
Von:
Dr.

Sehr geeherte Frau Dr. Spielmann,

Ministerin Ursula v.d.Leyen will zusammen mit den Minister Guttenberg und Zypries eine sogenannte Kinderpornosperre (Stoppschild) einführen.
Das Kinderpornografie zu den schändlichsten Verbrechen überhaupt gezählt werden kann, wollen wir erst einmal außen vorlassen. Die technische Problematik bei der geplanten Sperre ist die, das sie innerhalb weniger Sekunden ausgehebelt werden kann und sogar etliche Provider sich gar nicht an den Sperrmaßnahmen beteiligen müssen.
Rechtlich-moralisch ist das Problem, das die Angebote weiterhin exisitieren. Eine Verschärfung derStrafverfolgung der Anbieter von Kinderpornographie ist in diesem Zusammenhang nicht angedacht. Ein weiteres Problem ist, das (entgegen den Äußerzngen v.d. Leyens) durchaus eine Echtzeiterfassung der Zugriffe auf die Stopp- Server gedacht ist, woraus auf Grund der Nichtdiffernzierbarkeit von gewollten und ungewollten Zugriffen eine verdachtsunabhägige Kriminalisierung stattfinden kann.
Und auch demokraisch bekommt die Problematik langsame eine interessante Dimension. So äußert ihr Parteikollege Dr. Wiefelspütz sich dahin gehend, das eine von knapp 100000 Bürgern gezeichnete Petition das Gesetzgebungsverfahren nicht beeinflussen wird!

Dazu meine Fragen an Sie: Zum einen wäre ich brennend daran interessiert zu erfahren, wie Sie dieme Problemkreis Internetsperrungen gegenüber stehen und zum anderen interssiert mich, ob die Äußerungen von Herrn Dr. Wiefelspütz stellvertretend für das Demokrativerständinis der SPD stehen?

MfG

St.
Antwort von Dr. Margrit Spielmann
2Empfehlungen
28.05.2009
Dr. Margrit Spielmann
Sehr geehrter Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Mai 2009, in dem Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auseinandersetzen.

Sexuell orientierte Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Die Ergebnisse der gestrigen öffentlichen Anhoerung zum Kinderpornografiebekaempfungsgesetz belegen in aller Deutlichkeit, wie wichtig und notwendig es war, dass die SPD-Bundestagsfraktion auf der Durchfuehrung einer solchen Anhoerung zu so einem komplexen Gesetzgebungsverfahren bestanden hat. Die ueberwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen war sich in den folgenden Punkten weitgehend einig:

1. Der wirksame Kampf gegen Kinderpornografie erfordert eine

Vielzahl von Massnahmen. Fast alle meinen, in diesem Rahmen

koenne die Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten

unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Massnahme sein.



2. Die Sperre koenne umgangen werden, deshalb sei es richtig,

dass der Gesetzentwurf lediglich von einer Erschwerung spricht.



3. Keiner der geladenen Sachverstaendigen hat die Auffassung

vertreten, dass prinzipielle Gruende von vornherein gegen

Internetsperren gegen Kinderpornografie sprechen.



4. Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezueglich

Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivitaet der

Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten auf auslaendischen

Servern noch erheblich ueberarbeitet werden muss.



Fuer die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei vor allem um die Frage der Verhaeltnismaessigkeit der Sperrmassnahmen, also um eine Abwaegung zwischen dem Schutz gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte.

Dabei hat die Anhoerung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klaeren muessen. Dies sind aus Sicht der SPD-Fraktion insbesondere die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung anstelle einer Aenderung des Telemediengesetzes und die datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung. Hierzu gehoeren aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperrliste sowie die Klaerung der Problematik im Zusammenhang mit der Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehoerden. In diesen Punkten sind wir fuer Aenderungen am Gesetzentwurf. Fuer die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir - so wie im Uebrigen alle Sachverstaendigen - eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestaende ablehnen.

Der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer muessen sich nicht ausschliessen.Dies kann aber aus unserer Sicht nur auf rechtsstaatlicher Grundlage und nicht auf der Basis von rechtlich fragwuerdigen Vertraegen zwischen dem BKA und den Internetprovidern erfolgen. Solch weitreichende Massnahmen, und auch dies hat die Anhoerung klar bestaetigt, sind aus unserer Sicht nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage und in einem rechtsstaatlichen Verfahren denkbar und moeglich.

Außerdem ist klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit Ihre Fragen beantworten konnte. Für weitere Anfragen stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margrit Spielmann
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
27.05.2009
Von:

Ministerin Ursula v.d.Leyen will zusammen mit den Minister Guttenberg und Zypries eine sogenannte Kinderpornosperre (Stoppschild) einführen.

Ich hab da mal ganz praktische Fragen.
Da ich meine Freizeit (ehrenamtlich/unentgeldtlich) auch als Internetforenbetreuer verbringe, die dafür Sorgen, dass die Regel eines Forums eingehalten werden, und auch nicht erwünschte Beiträge gelöscht werden, oder welche, die nach gelten Recht verboten sind, laufe ich immer in die Gefahr, das, wenn ich solche Links anklicken muss, um sicher zustellen, dass sie ungefährlich sind, oder nicht, dann in ihr Stoppschild rennen könnte.
Dadurch würde meine IP erfasst, und im schlimmsten Fall, steht die Polizei vor meiner Tür, obwohl ich die Aufgabe übernommen habe, solche Beiträge zu löschen.

Wie stellen sie sich das also praktisch vor?
Wie sollen da bitte Internetforenbetreuer, Adminstratoren, usw sich verhalten?
Antwort von Dr. Margrit Spielmann
1Empfehlung
02.06.2009
Dr. Margrit Spielmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die bestimmt für auch für viele andere ehrenamtliche Internetforenbetreuer von Interesse sein könnte. Die SPD hat sich in den letzten Wochen umfassend mit diesem Thema beschäftigt und dazu auch eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die öffentliche Anhörung zum Kinderpornografie-Bekaempfungsgesetz hat die Erwartung der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss, um zustimmungsfähig zu sein. Der dritte Punkt dürfte für Sie dabei besonders interessant sein.

Neben weiteren Punkten haben wir innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion über wichtige Änderungsforderungen bereits Einigkeit erzielt:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:

Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunaechst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten geloescht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden duerfen.

2. Richterliche Ueberpruefung:

Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmoeglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortfuehren will.

3. Datenschutz:

Da das Gesetz der Praevention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden duerfen. Seitens des BKA wurde in der Anhoerung bestaetigt, dass die anfallenden Daten nicht benoetigt werden.

4. Spezialgesetzliche Regelung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies wuerde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung draengen.

Mit unseren Kernforderungen greifen wir die wesentlichen Kritikpunkte der Experten auf, die sich aus der gestrigen Anhoerung ergeben haben. Zudem tragen wir Bedenken Rechnung, die in den vergangenen Wochen intensiv innerhalb der Internet-Community diskutiert wurden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Beginn an deutlich gemacht, dass wir nur eine gesetzliche Regelung auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage mittragen werden.

Bei unserem entschiedenen Einsatz gegen Kinderpornografie ist uns zudem wichtig, die Internet-Community aktiv mit einzubinden. Deshalb haben wir in den vergangenen Tagen mit einigen Vertreterinnen und Vertretern aus diesem Bereich Gespraeche gefuehrt. So haben sich Vertreter der SPD-Fraktion und des SPD-Parteivorstandes mit dem Chaos Computer Club (CCC) sowie Frau Franziska Heine getroffen, die eine kritische Petition eingebracht hat, der sich inzwischen mehr als 100.000 Internetnutzer angeschlossen haben. Die SPD nimmt deren Bedenken und Anregungen sehr ernst. Der wichtige Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet wird umso erfolgreicher sein, wenn es gelingt, Unterstuetzung aus der Community zu gewinnen.

Zu unserer Forderung,dass die Sperren nicht zur Strafverfolgung genutzt werden sollen, hat die CDU bereits Einverständnis signalisiert. Auch die Polizei ist an den Daten nicht interessiert. So sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen: "Wenn die Landespolizisten jeden Monat 100.000 IP-Adressen erhalten, um zu prüfen, ob hier wirklich eine Straftat geplant war, dann können wir unsere sonstige Arbeit einstellen." Bis zum voraussichtlichen Beschluss des Gesetzesentwurfes Mitte Juni wird es in dieser und anderen Fragen weitere Beratungen geben.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.

Herzliche Grüße

Dr. Margrit Spielmann
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Frage zum Thema Internetsperren
21.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Spielmann,

in Ihrer Antwort an Dr. Thomas bzgl. Netzsperren (28.5.09), stellen sie folgende Behauptungen auf:

— Die Verbreitung von Kinderpornographie habe in den letzten Jahren dramatisch(!) zugenommen, insbesondere(!) im Internet, mit Tendenz zu immer jüngeren Opfern.
— Die Hemschwelle (für den Abruf kinderpornographischen Materials?) sei in den letzten Jahren deutlich(!) gesunken.

Da diese Behauptungen, die in letzter Zeit von vielen Seiten verbreitet werden, ja scheinbar das argumentatorische Fundament für die geplanten – und mitlerweile verabschiedeten – Netzsperren zu sein scheinen, bekäme ich das gerne noch einmal näher erleutert.

Von welchem Zeitraum sprechen Sie, wenn sie sich auf die letzten Jahre beziehen?

Was bedeutet dramatische Zunahme, eine neue Größenordnung?

Wie hat sich die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet (im speziellen durch Websites) im Vergleich zu anderen Verbreitungswegen entwickelt?

Woraus leiten sie die "deutlich” sinkenden Hemmschwellen ab?

Sollte sich Ihre Argumentation auf die altbekannten, i. d. R. fehlinterpretierten Statistiken stützen, die – wenn dann mal Belege kommen – immer angeführt werden, können Sie sich die Schreibarbeit aber auch sparen. (Siehe z. B. diese Demontage: www.heise.de )

Wieso wird gerade der unbedeutende Verbreitungsweg der Websites angegangen? (Laut LKA München und dem Bund deutscher Kriminalbeamter sind die hauptsächlichen Verbreitungswege E-Mail, Tauschbörsen und Post. Websites spielen kaum eine Rolle.) Wenn man Bürgerrechte einschränkt, dann müsste man einen beträchtlichen Erfolg zu erwarten haben, um so einen Eingriff zu rechtfertigen. Das haben Sie aber nicht!

Wie stehen sie zu den aufkommenden Ideen, die Netzsperren auf andere Bereiche, wie z. B. "Killerspiele”, auszuweiten?

Für wie wirksam halten Sie eine quartalsmäßige, stichprobenartige Überprüfung der Sperrlisten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Margrit Spielmann
1Empfehlung
07.07.2009
Dr. Margrit Spielmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Tat kann die Bundesregierung in diesem Bereich nur in begrenztem Maß auf gesicherte Erkenntnisse und Zahlen zurückgreifen. Dass es sich bei der Kinderpornographie um einen Markt handelt, der sich in einem verborgenen illegalen Raum bewegt, macht es ja gerade so schwierig, an konkrete Zahlen zu kommen. Im Wesentlichen müssen wir daher mit Dunkelziffern, Schätzungen, Ermittlungserkenntnissen, psychologischen Tätererkenntnissen, Untersuchungen von NGOs u.ä. arbeiten. So verzeichnet z.B. die polizeiliche Kriminalstatistik seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. Allein in Deutschland ist danach im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111% zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).

Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion umfangreiches Datenmaterial ausgewertet, darunter auch die Stellungnahmen der Experten bei der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zu diesem Thema. Auch wurden Gespräche mit Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen geführt wie z.B. mit Frau Heine, der Mitinitiatorin der Petition. Damit wurde sowohl den Bedenken der in der Anhörung vertretenen Experten und des Bundesrates als auch in wichtigen Punkten Bedenken, die von der "Internet-Community" geäußert wurden, Rechnung getragen.

Im Einzelnen sind nun gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf im verabschiedeten Gesetz folgende Änderungen umgesetzt worden:

*1. Grundsatz "Löschen vor Sperren"*

Im Gesetz wurde der Grundsatz "Löschen vor Sperren" verankert. Denn das Löschen der Inhalte ist wirksamer. Danach kommt eine Sperrung nur dann in Betracht, wenn Maßnahmen, die auf eine Löschung abzielen, nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend sind.

*2. Kontrolle der BKA-Liste*

Die Neuregelung nimmt den (auch in der einschlägigen ePetition problematisierten) Wunsch nach mehr Transparenz und Kontrolle auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen, zu überprüfen und zu korrigieren. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste kinderpornografische Inhalte betreffen.

Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben.

*3. Datenschutz*

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

*4. Spezialgesetzliche Regelung *

Die im Gesetzentwurf ursprünglichen für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in einem Spezialgesetz geregelt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz wird eine Ausweitung auf weitere Inhalte ausgeschlossen. Die Änderung geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte weiter ausgedehnt werden. Aus diesem Grund wurde auch bestimmt, dass mit der neuen Infrastruktur keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

*5. Befristung*

Die Geltungsdauer des Gesetzes ist befristet. Das Gesetz läuft automatisch am 31. Dezember 2012 aus. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um dann neu zu entscheiden.

Der zentrale Vorwurf aus Teilen der "Internet-Community", mit dem Gesetz werde eine Infrastruktur geschaffen, die später auch für die Sperrung anderer, beliebiger Inhalte genutzt werden könne, trägt nicht. Eindeutiger als wir kann man nicht regeln, dass die Sperren nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar sind.

Eines kommt hinzu: Auch ohne Gesetz befindet sich die technische Infrastruktur bereits im Aufbau. Durch Verträge zwischen BKA und den größten Internet-Providern in Deutschland wurden diese nämlich verpflichtet, die Infrastruktur bereitzustellen und entsprechende Sperrungen in nächster Zeit vorzunehmen – und zwar ohne hinreichende Schutzvorschriften in den Verträgen. Nur mit dem Gesetz konnten wir diese nun verankern.

Ein besonders wesentlicher Aspekt für mich ist dabei folgendes. Es gibt zum Täterprofil Pädosexueller neuere Erkenntnisse, die eine Entwicklung vom Konsumenten kinderpornographischer Bilder hin zum eigenen "unmittelbaren" Missbrauch aufzeigen. Diese Entwicklung kann im Stadium eines "erst geneigten" Pädosexuellen mit Hilfe präventiver Maßnahmen wie einer Sperrung unterbrochen werden, was für mich als zuständige Berichterstatterin für Kinder- und Jugendgesundheit an erster Stelle steht.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Dr. Margrit Spielmann
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
09.07.2009
Von:

Guten Tag Frau Dr. Spielmann ,

in einem Interview vom 25.April teilten Sie mit sich für eine neue Belebung des Bundeswehrstandortes Brandenburg/Havel einzusetzen, sofern der Bombenabwurfplatz "Bombodrom" geschlossen wird. Wie aus der aktuellen Presse zu entnehmen ist wurden die Pläne zum Abwurfplatz nun engültig verworfen.
Inwieweit setzen Sie sich nun weiter für den Standort Brandenburg/Havel ein oder gibt es dort inzwischen neue Ergebnisse?

Mit freundlichen Grüßen

Präsident Leo-Club Brandenburg
Antwort von Dr. Margrit Spielmann
1Empfehlung
17.07.2009
Dr. Margrit Spielmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich Sie bis dato nicht positiv beantworten. Ich habe mich an das CDU-geführte Verteidigungsministerium gewandt und für eine Wiederbelebung der Rolandkaserne geworben. Das Ministerium teilte mir jedoch schriftlich mit, dass es, trotz Aufgabe des Bombodroms, keinen neuen Bundeswehrstandort in Brandenburg geben wird. Trotz dieses negativen Bescheides werden wir jedoch an der Thematik dranbleiben und auch weiterhin für einen Bundeswehrstandort in der Rolandkaserne werben.

Sebastian Haase
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wahlkreisbüro Dr. Margrit Spielmann, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
25.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Spielmann.

Am 9.06. haben Sie meine Frage vom 15.05. versucht ausführlich zu beantworten. Leider haben Sie die Kernfragen nicht beantwortet. Die Fragestellung hätte doch Anlaß geben sollen, dass verstanden wird, dass der Fragende aus dem Bereich des Gesundheitswesens kommt und nicht unbeleckt ist, was den Fakt der gesetzlichen Regelungen angeht.

Vielleicht haben Sie die Möglichkeit die Fragen vom 15.05. im Bezug auf die Maßnahmen hinsichtlich Rezeptbetrug durch Apotheken und sonstige Leistungserbringer zu beantworten.

mfg

D.

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