Dr. Lukrezia Luise Jochimsen (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Lukrezia Luise Jochimsen
© Die Linke
Geburtstag
01.03.1936
Berufliche Qualifikation
Publizistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Landeslistenplatz
2, Thüringen
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(...) 1. Die in ihrem Eingangssatz behauptete Feststellung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender sich sperren, ihre Programme kostenlos Kabelanbieter zur Verfügung zu stellen, ist nicht zutreffend. Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden allen Kabelanbietern kostenlos zur Verfügung gestellt. Worauf Sie mir ihrer Aussage zielen, ist etwas anderes. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
16.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Jochimsen,

wie ich lese hatten Sie sich am 28.01.2011 erkundigen wollen, von wem und wo zu Guttenberg über seine Beziehung zu Scientology befragt worden ist und angekündigt eventuell nachzufragen. Siehe Link 1.
Nun hatte der Fragesteller Hinz in seiner Frage explizit Bezug genommen auf eine unbeantwortet gebliebene, über abgeordnetenwatch veröffentlichte Anfrage des Michael Graber vom 30.11.2010 und er hatte auch den entsprechenden Link 2 mitgeteilt.

Der Herr zu Guttenberg hat auch weitere hier nachlesbare Anfragen zum Thema einfach nicht beantwortet, zuletzt eine, die von der gebürtigen US- Amerikanerin Genevieve Hincapie gestellt worden war Link 3 und 4.

Genügen Ihnen diese Angaben/Links, um der doch sicher gerade nicht unbedeutenden Angelegenheit - mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln - einmal auf den Grund zu gehen auch im Zusammanhang mit anderen Fragen um das Thema Scientology/EU, die Ihnen am 5.2.2012 auf dieser Plattform gestellt wurden Link 5 ?

Mit freundlichem Gruß



1) www.abgeordnetenwatch.de
2) www.abgeordnetenwatch.de
3) www.abgeordnetenwatch.de
4) www.abgeordnetenwatch.de
5) www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Dr. Lukrezia Luise Jochimsen
bisher keineEmpfehlungen
20.02.2012
Dr. Lukrezia Luise Jochimsen
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 16. Februar 2012, in der Sie noch einmal nachdrücklich und zusammenfassend auf mehrere Fragen, die mir im Zusammenhang mit Scientology gestellt wurden, hinweisen.
Ich habe die ursprünglichen Frage von Herrn Hinz beantwortet, die Mail-Kommunikation wurde von Abgeordnetenwatch nachträglich ab moderiert, wegen nicht belegter Quellen in den Angaben von Herrn Hinz.

Ich möchte richtig stellen, dass ich nicht geantwortet habe, dass ich Erkundigungen anstellen werde, sondern, dass, wenn Herr Hinz tatsächlich über konkrete Informationen zu einer Verbindung zwischen Guttenberg und WISE verfügen würde, ich für eine Befragung zu diesem Thema wäre.

Diese konkreten Informationen wurden mir nie vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Luc Jochimsen
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Frage zum Thema Kultur
17.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Jochimsen

Ich beziehe mich auf den Artikel vom Tagesspiegel, aus dem hervorgeht, dass die öffentl. rechtlichen Sender sich sperren, ihre Programme kostenlos Kabelanbietern zur Verfügung zu stellen.
www.tagesspiegel.de

Kann ich davon ausgehen, dass künftig Nutzer von Kabelanbietern von der GEZ Gebühr befreit sind?

Nach welcher Rechtsgrundlage darf man für eine Leistung 2x abkassieren?
Wird künftig sichergestellt, dass Mieter von Wohnanlagen oder Genossenschaftsmitglieder die zwangsweise einbehaltene Kaabelgebühr als Einzelperson kündigen können?
Antwort von Dr. Lukrezia Luise Jochimsen
bisher keineEmpfehlungen
17.08.2012
Dr. Lukrezia Luise Jochimsen
Sehr geehrte Frau ,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17. Juli 2012, die ich urlaubsbedingt etwas verspätet beantworte:

Gern möchte ich Ihre Fragen Punkt für Punkt beantworten:

1. Die in ihrem Eingangssatz behauptete Feststellung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender sich sperren, ihre Programme kostenlos Kabelanbieter zur Verfügung zu stellen, ist nicht zutreffend. Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden allen Kabelanbietern kostenlos zur Verfügung gestellt. Worauf Sie mir ihrer Aussage zielen, ist etwas anderes. ARD und ZDF stellen ab dem 1. Januar 2013 vertragsgemäß ihre Zahlungen für die Einspeisungen von Programmen in die analogen Kabelnetze ein. Diese Einspeisungsentgelte waren ursprünglich dazu gedacht, den Aufbau des Kabelnetzes in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen und eine Gegenleistung dafür, dass die frühere Bundespost die TV-Programme zu den Endkundenhaushalten transportiert. Durch die Kabelweitersendung entstand für die Kabelanbieter die Möglichkeit, ihren Service für Endkunden gebührenpflichtig zu gestalten. Die Einnahmequelle für die Kabelanbieter ist also der Kabelnutzer. Eine zusätzliche Netzausbaugebühr von den Sendern muss durch die digitale Verbreitung von Fernsehprogrammen als überflüssig betrachtet werden.

2. Nein. Die GEZ-Gebühr, ab dem 1. Januar 2013 der Rundfunkbeitrag, wird pro Haushalt für die Bereitstellung des Informations- und Unterhaltungsangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes erhoben. Die Form der Empfangbarkeit spielt dabei keine Rolle. DIE LINKE kritisiert das neue Beitragsmodellallerdings aus Gründen seiner sozialen Schieflage für ca. 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die bislang wegen Nicht- oder Teilnutzung bzw. sozialer Benachteiligung in den Genuss von Gebührenfreiheit oder- Minderungen kamen. Inzwischen sind auch mehrere Klagen wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes anhängig. DIE LINKE spricht sich dafür aus, zu einem reformierten gerätebezogenen Beitragsmodell zurück zu kehren.

3. Wenn Sie Rundfunk über einen Kabelanschluss empfangen, müssen Sie jeweils für den Anschluss ( an den Kabelbetreiber ) und für den Empfang des Programms ( an die GEZ ) zahlen. Es sind zwei unterschiedliche Leistungen, und das ist bitter für jene, die dazu mietvertraglich gebunden sind und nicht auf Satellit oder DVB-T ausweichen können.

4. Davon ist nicht auszugehen. Wenn in entsprechenden Mietverträgen ein Kabelanschluss Gegenstand der Vermietung ist, dann ist der Mieter bei Anmietung der Wohnsache verpflichtet, den vollen Mietbetrag, also auch den Anteil für den Kabelanschluss, zu entrichten. Dies muss auch unabhängig von der Nutzung des Kabelanschlusses erfolgen, denn im Weigerungsfall gilt der vereinbarte Mietvertrag als nicht eingehalten.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben!
Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lukrezia Jochimsen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Jochimsen,
Ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Frau Uduwerella vom 17.08.2012.

Sie geben an, dass die LINKE das alte (reformierte?) Zahlungsmodell eine Abgabe nach genutzten Geräten fordert/ unterstützt.
Meine Frage:
Ist Ihnen klar, dass die LINKE damit die bisherige Praxis der "Erhebung" der für ein solches Zahlungsmodell erforderlichen Daten beim Bürger, was in der Vergangenheit nachgewiesen mit erheblichen Eingriffen in das Recht auf Selbstbestimmung verbunden war, will? Oder welche Vorstellung haben Sie von der Erfassung der Daten? Wie wollen Sie die dabei durch Nutzung neuer Technik wie Smartphones weiter wachsende Vielfalt der nutzbaren Technik verarbeiten. Soll der Bürger durch Sniffertools oder durch noch mehr Subunternehmer der GEZ glaesern gemacht werden?

Finden Sie ein solches Zahlungsmodell tatsächlich gerechter? Informationen der ör Sender werden doch nur einmal hergestellt und transportiert. Was ändert sich daran durch Nutzung mehrerer Geräte zum Beispiel um eine Nachricht zu hören? Ich gehe aus dem Wohnzimmer, ich welchem ich Nachrichten höre oder sehe in die Küche um ein Gleiches mittels eines anderen Gerätes zu tun. Wird nicht durch diese Art der Berechnung der Anspruch der ör Sender an sich selbst, Verbreiter von Wissen zu sein, kontakariert? Ist aber nicht gerade Letzteres vor dem Hintergund der Nachmittagssendungen der Privaten immer wichtiger? Sollte der Zugang zu Informationen der ör Sender daher nicht sogar gefördert werden dadurch, dass sie günstiger sind? Ihre Antwort ist in diesem Kontext etwas populistisch. Es zeigen sich Ähnlichkeiten zum Umgang der Politik mit der Frage des Alkoholkonsums. Dort gibt es auch Bekenntnisse, die aber nicht umgesetzt werden. So sind alkoholfreie Getränke, gerade bei Veranstaltungen oft noch immer teurer als alkoholische.
Ein zusammenfassende Bemerkung sei mir noch erlaubt. Ich finde es unpassend, wenn sich der Staat zusaetzlich dafür bezahlen lässt, wenn er seine Pflichtaufgaben in Bildung und Kultur wahrnimmt..

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Jochimsen,

werden Sie am 15.03.2013 für eine Aufhebung des Artikels 87a, Abs. 4 GG bzw. eine Änderung des Art. 35 GG stimmen?

Jede JA-Stimme wird eine Stimme gegen Demokratie und für Geschichtsvergessenheit sein.
Ich bitte Sie, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden und Willensbekundungen seitens Ihres Wahlkreises nicht zu vernachlässigen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Lukrezia Luise Jochimsen
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21.03.2013
Dr. Lukrezia Luise Jochimsen
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage an mich. Bedauerlicherweise konnte ich am 15.03.2013 nicht abstimmen, ich musste mich einer Operation unterziehen und befand mich in dieser Woche im Krankenhaus.

Mit freundlichen Grüßen
Luc Jochimsen
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