Dr. Lale Akgün (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Lale Akgün
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Diplom-Psychologin, approbierte Psychotherapeutin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
28, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dieses ist so ausgestaltet, wie auch das Zeugnisverweigerungsrecht in der deutschen Strafprozessordnung (§ 52) mit dem Unterschied, dass das türkische Zeugnisverweigerungsrecht auch Personen umfasst, mit denen sich der oder die Angeklagte in einem "Kindschaftsverhältnis" befindet, womit z.B. adoptierte Kinder gemeint sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
29.04.2009
Von:

Verehrte Frau Akgün,

herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom 25.4.09 zur Kindergrundsicherung nach dem Vorschlag der Wohlfahrtsverbände.

Leider hat Ihre Antwort erneut einige Fragen bei mir aufgeworfen, die ich hiermit noch stellen möchte.

Zum einen ist Ihnen, da Sie den Vorschlag des Sozialbündnisses recht gut zu kennen scheinen, sicherlich klar, dass die angesprochene Kindergrundsicherung als Einkommen steuerlich angerechnet werden soll. Daher halte ich Ihren Verweis auf die besser verdienenden Eltern, die dann auch (mehr) Geld bekämen, für reine Polemik.

Im Gegenteil: gerade im heutigen System werden gut verdienende Eltern durch Steuerfreibeträge und Absetzung bevorzugt! Daher wäre ich vorsichtig mit den Unterscheidungen reich und arm, denn hier geht es um Kinder, und die haben alle die gleichen Rechte, egal an welche Eltern sie geraten.

Einen anderen Aspekt möchte ich noch ansprechen: meiner Meinung nach ist es nur durch die nicht-einkommen-basierte Auszahlung erreichbar, dass auch verdeckte Armut erreicht wird und meines Wissens gibt es kein anderes Konzept, dass die Tilgung der verdeckten Armut zum Ziel hat. Was hat die SPD diesbezüglich für Pläne? Es kann doch in einem reichen Land wie Deutschland nicht angehen, dass manche KINDER arm sind, weil ihre Eltern aus Stolz, Scham, Unwissenheit oder Faulheit nicht zum Amt gehen.

Und auch genau aufgrund dieses Reichtums sollten Sie sich schämen, dass Sie solch lächerliche Versorgungsbeträge zum Problem machen! Sind nicht die Kinder und deren Bildung viel wichtiger für ein Land als Banken oder Autobauer?

Zum Schluss wüsste ich gerne, was der Satz "Im Bundestag und den zuständigen Ministerien muss jetzt sorgfältig geprüft werden..." bedeuten soll? Heißt das, es WIRD gerade geprüft? Heißt das, Sie setzen sich für eine solche Prüfung ein? Oder wird es einfach so lange weggeschoben, bis das Thema wieder totgeschwiegen ist, weil gerade eine neue Bank pleite ist?

freundliche Grüße,


(weibl. Vorname!)
Antwort von Dr. Lale Akgün
bisher keineEmpfehlungen
14.05.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen auch für Ihre zweite Nachricht zum Thema Kindergrundsicherung. In der Zielsetzung sind wir uns einig- natürlich muss Kinderarmut verhindert werden.

Allerdings hat sich meine Meinung zur Kindergrundsicherung nicht geändert- ich bin nach wie vor skeptisch, dass es die Kindergrundsicherung die richtige Lösung für die Probleme der sozialen Ungleichheit und Kinderarmut handelt.

Allerdings, und das hatte ich auch in meiner ersten Antwort ausgeführt, bin ich durchaus der Meinung, dass der Vorschlag von den Familienpolitikern geprüft eingehend werden muss. Christel Humme, die familienpolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, hat in der Presse erklärt, dass sie den Vorschlag prüfen werde. Darauf bezieht sich der letzte Satz meiner ersten Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lale Akgün
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lale Akgün,

stellen Sie sich vor, Sie bewegen sich nach erledigter Arbeit zu Hause an einem Ihrer PC im Internet und verwenden dazu einen Browser, der in der Lage ist, Verweise (Links) im Hintergrund zu laden, während Sie das von Ihnen gewählte Angebot gemütlich durchstöbern.

Stellen Sie sich nun weiterhin vor, daß bei diesem Vorgang des Nachladens im Hintergrund ein "Angebot" in den Speicher Ihres Rechners verbracht wurde, welches den Sperrkriterien, welches u.a Frau von der Layen so vehement verteidigt, entspricht - (Sie sehen das so oft beschriebene Stopschild erst gar nicht, es liegt ja nur zum Abruf im Speicher Ihres Rechners bereit).......aber dieses "Angebot" wurde nun einmal von Ihrem Rechner aus "angesteuert";

Ihre vom Internetprovider vergebene sogenannte IP-Adresse wird aufgezeichnet und an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet, da Sie ja ein auf einer Webseite gelandet (Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie dieses Angebot tatsächlich betrachtet haben, es liegt ja immerhin im Speicher Ihres Rechners) sind, die auf der Sperrliste steht.

Da dadurch ein Anfangsverdacht begründet ist, durchsucht man am nächsten Tag Ihre Wohnung und beschlagnahmt sämtliche Einrichtungen Ihrer EDV-Einrichtung, die Blicke der Nachbarn sind Ihnen sicher - nun braucht es nur einen der Schaulustigen, oder einen Vollstreckungsbeamten, der das Wort "Kinderpornografie" in den Mund nimmt und Ihr gesamtes Leben ist sprichwörtlich "Im Eimer".

1.) Wie schützt man sich gegen solch ein (existenzvernichtendes) Szenario?

2.) Wenn doch in der Sperrliste kinderpornografischer Internetangebote die Internetadressen und damit die Speicherorte bekannt sind - weshalb nimmt man diese Angebote nicht vom Netz, sondern sperrt lediglich den Zugriff darauf? Einen Sack vor ein Bild zu hängen versperrt den Blick darauf - das Bild jedoch ist weiterhin vorhanden.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

Antwort von Dr. Lale Akgün
1Empfehlung
19.06.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie sicher wissen, hat gestern die Abstimmung über das Thema Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie stattgefunden.

Vor der gestrigen Entscheidungen über die Internetsperren habe ich mich ebenfalls intensiv mit verschiedenen Aspekten wie dem Schutz von Mißbrauchsopfern, aber auch mit technischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt.

Das Ergebnis meiner Überlegungen entnehmen Sie bitte meiner Persönlichen Erklärung vom gestrigen Tag, die Sie auf meiner Internetseite (www.laleakguen.de) finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dr. Lale Akgün
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Akgün,

Am Samstag wollte die Bürgerbewegung "Pro Köln" unter Anderem vor der Moschee in Köln Ehrenfeld gegen die Islamisierung der Stadt demonstrieren. Die Polizei und das Verwaltungsgericht haben diese Demonstration jedoch verboten.

Begründungdes Gerichts:

Auf Grund erwarteter "Gegenakltionen" habe man erhebliche Sicherheitsbedenken. Die Sicherheit der Demonstraten und unbeteiligter Bürger könne nicht gewährleistet werden. Deshalb müsse die Demonstration verboten bleiben.

www.ksta.de

Dazu habe ich zwei Fragen an Sie:

1. Wie kann es sein, daß eine kleine Demonstration verboten werden muß, weil der Staat unfähig oder unwillig ist, die Sicherheit der Demonstranten gegenüber militanten, gewaltbereiten "Gegendemonstraten" zu gewährleisten?

2. Ist die Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes in Köln künftig davon abhängig, ob linksextremistische Schlägertruppen "Gegenaktionen" ankündigen oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema BKA-Gesetz
07.05.2009
Von:

Hallo Frau Akgün,

ich grüße Sie persönlich bekannterweise aus Köln-Sülz.

Ich bin seit 15 Jahren im Internet unterwegs. Hierbei passierte es, daß ich einmal mit solchem Material angemailt wurde. In der Vorschau meines Mailclients waren die Fotos bereits einsehbar und damit, wie ich in meinen Logfiles, wenn ich umgekehrt Mails mit Fotos versende einsehen kann, die von mir verwendete IP-Adresse mit Zugriff auf diese Webseite verspeichert.

Muß ich nun damit rechnen, falls so etwas noch einmal passiert, daß mir das von Sven Pohl am 29.4. geschilderte passiert und ich völlig unschuldigerweise ruiniert werde? Pech gehabt?

Muß darüber hinaus mein Serviceprovider künftig checken, was ich so alles auf suelz-koeln.de hochlade? Es könnte ja ein Foto dabei sein, das jemand diesbezüglich als anstößig ansieht. Das BKA käme sofort herbeigeeilt - mit Recht natürlich - und würde den Server von Host Europe sperren?

Auf diesem Server sind eine ganze Reihe von Unternehmensseiten sowie auch private Seiten. All diese Leute würden in Mitleidenschaft gezogen werden? Oder im umgekehrten Fall, ein potentieller Kunde, der mich erreichen möchte, um mir einen 2-Jahresauftrag zu erteilen, findet mich nicht, weil der gesamte Server gesperrt wurde auf Grund von KiPo-Material auf der Webseite einer anderen Person, die auf demselben Server liegt, wie meine Seite?

Völlig Unschuldige stehen in Gefahr absolut nicht hinnehmbare Nachteile erleiden zu müssen, während Schuldige es in 0,nichts lernen die Sperren zu umgehen?

Bitte sorgen Sie mit dafür, daß sich unsere Justiz die Mühe macht, lediglich Schuldige zu fassen. Die Bestehende Gesetzeslage ist dafür völlig ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Lale Akgün
2Empfehlungen
19.06.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrte Frau ,

Wie Sie sicher wissen, hat gestern die Abstimmung über das Thema Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie stattgefunden.

Vor der gestrigen Entscheidungen über die Internetsperren habe ich mich ebenfalls intensiv mit verschiedenen Aspekten wie dem Schutz von Mißbrauchsopfern, aber auch mit technischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt.

Das Ergebnis meiner Überlegungen entnehmen Sie bitte meiner Persönlichen Erklärung vom gestrigen Tag, die Sie auf meiner Internetseite www.laleakguen.de finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dr. Lale Akgün
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrte Dr. Akgün,

bei der aktuellen Debatte um die Trockenlegung einer angeblichen Kinderporno-Industrie fehlt mir zunächst auch nur ein einziger Beleg, dass es diese "Industrie" überhaupt gibt. Bitte nennen Sie mir wenigstens einen Beleg! So, dass ich die Zahlen auch selbst nachlesen kann, dass Quellen genannt werden. Kurzum etwas, dass die Erfahrungen aller Strafermittlungsbehörden in Deutschland und in den Nachbarländern widerlegt. Der auch die einstimmigen Aussagen aller Ermittler, eine solche Industrie gäbe es nicht, widerlegt!

Dann möchte ich, dass Sie ganz kritisch bedenken, was die Folgen einer angedachten Stopp-Seite wären. So hat Frau von der Leyen in ihrer Pressekonferenz gesagt, das Stoppschild sei die "letzte Warnung". Frau Brigitte Zypries ließ bereits verlauten, schon allein die Umleitung auf die geplante Stopp-Seite ist ein begründeter Anfangsverdacht, dass jemand kinderpornographisches Material aufrufen will.

Auf einen begründeten Anfangsverdacht müssen die Ermittlungsbehörden tätig werden. Das finde ich richtig! Mehr sogar, ich erwarte es von einem Rechtsstaat, dass er Straftaten verfolgt.

Doch genau hier liegt das absolute Problem dieses Vorgehens!

Fr. von der Leyen sprach in der Pressekonferenz, wer eine Seite mit kinderpornographischem Material aufrufe, mache sich strafbar. Richtig.
ABER: Es ist nicht der Benutzer, der eine Seite aufruft! Es ist der Internetbrowser! Ganz nüchtern betrachtet ist JEDER, wirklich absolut JEDER Klick im Internet ein Klick ins Ungewisse! Niemand, auch Sie nicht, können sich absolut sicher sein, WOHIN Sie bei einem Klick gelangen!

Es geht sogar noch weiter: Es ist für einen Webseiten-Ersteller ein Leichtes, seine Webseite so zu programmieren, dass man AUTOMATISCH auf andere Inhalte gelangt, ohne dass der Besucher einen Einfluss darauf hat!

Wie also soll die Pauschalisierung der Internetnutzer als Pädophile so verhindert werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Lale Akgün
bisher keineEmpfehlungen
19.06.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie sicher wissen, hat gestern die Abstimmung über das Thema Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie stattgefunden.

Vor der gestrigen Entscheidungen über die Internetsperren habe ich mich ebenfalls intensiv mit verschiedenen Aspekten wie dem Schutz von Mißbrauchsopfern, aber auch mit technischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt.

Das Ergebnis meiner Überlegungen entnehmen Sie bitte meiner Persönlichen Erklärung vom gestrigen Tag, die Sie auf meiner Internetseite ( www.laleakguen.de ) finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dr. Lale Akgün
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Ihre Frage an Dr. Lale Akgün
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