Sehr geehrter Herr

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Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den so genannten Killerspielen.
Die Innenminister der Bundesländer am 5. Juni 2009 als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden am 01. März 2009 unter anderem beschlossen, für "Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen".
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Initiative der Innenministerkonferenz für ein Verbot von Killerspielen nicht mittragen - dem schließe ich mich an.
Ich bin der Meinung, dass ein Verbot verfassungsrechtlich bedenklich und angesichts der gesetzlich sehr eindeutigen Lage nicht notwendig ist. Der Jugendmedienschutz sieht schon in seinem jetzigen dreistufigen Verfahren, zunächst der freiwilligen Selbstkontrolle, dann der Induzierung gewaltverherrlichender Medien und in letzter Konsequenz des Verbotes einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor solchen Spielen vor.
Dennoch finde ich sehr wichtig- gerade angesichts des jüngsten Amoklaufs in Winnenden- dass der Jugendmedienschutz weiter verbessert wird. Anstatt eines Verbotes halte ich es jedoch für Ziel führender, die Mechanismen des Jugendschutzes auf Grundlage der jetzigen gesetzlichen Lage zu verbessern.
Besonders wichtig ist für mich, dass Politik und Gesellschaft sich stärker mit präventiven Maßnahmen beschäftigen, also der Frage nachgehen, wieso Jugendliche Gewaltspiele konsumieren. Auch die Auswirkungen solcher Spiele auf die Jugendlichen und ihr Zusammenhang zu den Amokläufen der letzten Jahre müssen genauer untersucht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Dr. Lale Akgün