Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Kirsten Tackmann
© Tackmann
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Chemielaborantin, Tierärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere
Wahlkreis
Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I
Landeslistenplatz
5, Brandenburg
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(...) Mir liegen also direkt keine belastbaren Informationen vor, dass Mitarbeiter großer Industrieunternehmen oder von Lobbyverbänden in dem für den Bereich der Landwirtschaft zuständigen Ministerium als "Berater" oder in ähnlicher Form "untergebracht" wurden. Ich werde aber den vor kurzem erschienenen Bericht des Bundesrechnungshofes zum Anlass nehmen, um den Sachverhalt noch einmal zu prüfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.07.2009
Von:

Wie stehen sie zum Bau der A14?
Antwort von Dr. Kirsten Tackmann
2Empfehlungen
17.08.2009
Dr. Kirsten Tackmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur A 14.

Verkehrsvorhaben sind an drei wesentlichen Parametern zu bewerten: realistische Bedarfsprognosen, Leistungsziele der Trasse und die Umweltverträglichkeit der Linienführung. Wenn Alternativen dieselben Verkehrsmengen bewältigen können, ist die kostengünstigste und umweltverträglichste Variante vorzuziehen.

Auf dieser Grundlage sehe ich persönlich die Nordverlängerung der A 14 von Magdeburg nach Schwerin, die Sie vermutlich meinen, eher skeptisch. Ich möchte das auch gern begründen:

Ich kenne die Hoffnungen, die auch in der Prignitz mit der A 14 verbunden werden. Und ich verstehe die verzweifelte Lage, in der immer mehr Menschen in einer von der Regierungspolitik in Bund und Land abgehängten Region sind, sehr gut. Pendlerinnen und Pendler hoffen, Arbeit in den Ballungsräumen und Wohnen in der Heimat besser vereinbaren zu können. Über die Einbindung in das Logistikkonzept für Wittenberge wird auf Belebung der regionalen Wirtschaft und Arbeitsplätze gehofft. Andere Straßen könnten entlastet und der Verkehrsraum besser erschlossen werden.

Ich fürchte nur, dass sich diese Hoffnungen kaum erfüllen bzw. dass es preiswertere Lösungen gibt als diese "Kanzlerautobahn" (von Gerhard Schröder versprochen). Wittstock liegt immerhin am Kreuz von zwei Autobahnen – ich sehe nicht, dass dort eine wesentlich andere wirtschaftliche Situation besteht als im Restteil der Prignitz und des Ruppiner Landes. Das mag auch noch andere Gründe haben, zeigt aber, dass eine so einfache Rechnung Autobahn = Wirtschaftsförderung nicht aufgeht. Die fast immer leere A 20 ist mir darüber hinaus eine Warnung vor allzu optimistisch gerechneten Bedarfszahlen. Und nicht zuletzt sehe ich den hohen Flächenverbrauch sehr kritisch, sowohl für die Gesellschaft insgesamt (wir diskutieren doch immer über die Konkurrenz zwischen Tank, Trog und Teller und verlieren nach wie vor jeden Tag Ackerland, dass so groß ist wie ein Fußballfeld) als auch für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, für die ein adäquater Ausgleich einschließlich der geeigneten Zuwegung selbstverständlich zu fordern wäre, aber so einfach nicht zu realisieren ist.

Es sind aus meiner Sicht auch wesentliche Fragen noch nicht beantwortet. Z. B., wie teuer der Bau wirklich wird – unterdessen sind die Planungen bei jenseits der Milliarde Euro angekommen und es gibt weiter bestehende Finanzierungsrisiken. Warum werden statt einer Autobahn, die weitgehend parallel zu bereits vorhandenen Bundesstraßen gebaut werden soll, nicht diese bedarfsgerecht ausgebaut, zum Beispiel mit einer wechselnden Überholspur?

Einig sind wir uns vor Ort aber zu den Mindestforderungen: es muss eine Trasse gefunden werden mit den niedrigsten Belastungen für Mensch, Natur und Umwelt, die Lärmschutzmaßnahmen müssen höchsten Standards entsprechen, vom Bau Betroffene müssen fair entschädigt werden.

Da im Moment die Finanzierung des Vorhabens immer noch nicht gesichert ist sollte die Zeit genutzt werden, um ernsthaft zu prüfen, ob mit der so genannten "Null-Plus-Variante" (verkehrsgerechter Ausbau der vorhandenen B 189 und B 5), die deutlich weniger kostet, nicht schneller die verkehrlichen Ziele erreicht werden können mit weniger Beeinträchtigung von Mensch und Natur.

Mittel- bis langfristig sehe ich übrigens grundsätzlich die dringende Notwendigkeit einer wirklich konsequenten Verkehrswende. Das heißt Straßenverkehr reduzieren durch Verlagerung auf Schiene und, wo möglich, auf das Wasser, sowie regionale Wirtschaftskonzepte. Wir werden in Zukunft schon aus Klimaschutz- und Ressourcenmanagementgründen den aktuellen Gütertransportaufwand nicht mehr bezahlen und auch gesellschaftlich nicht mehr verantworten und rechtfertigen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Tackmann (MdB)
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
06.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Tackmann,

mit Abscheu und Ekel habe ich den Bericht der Sendung Kontraste vom 30. Juli 2009 ( www.rbb-online.de ) über die betäubungslose Kastration von Ferkeln gesehen.

Eingedenk der Staatszielbestimmung des Artikel 20a Grundgesetz, wonach der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Recht und Gesetz durch die Exekutive und die Judikative schützen soll, empört es mich, dass das Tierschutzgesetz die Praxis der betäubungslosen Kastration von jungen Ferkeln, Rindern, Schafen und Ziegen bis heute zulässt.

In § 5 Abs. 3 TierSchG heißt es wörtlich:

"(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich 1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt, 1a. für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt".

In Ansehung Ihrer Mitgliedschaft im Ausschuss des Bundestages für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz möchte ich Sie daher fragen, inwieweit Sie die vorgenannte gesetzliche Norm für gemeinhin ethisch vertretbar halten, welcher vernünftige Grund die oben beschriebene Zufügung von Schmerzen zu rechtfertigen vermag (§ 1 Satz 2 TierSchG: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen") ob Sie Initiativen ergriffen haben, § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 1a TierSchG ersatzlos zu streichen und inwieweit in der landwirtschaftlichen Praxis Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Schmerzen und Leiden der Tiere trotz fehlender Betäubung zu vermindern (§ 5 Abs. 1 Satz 4 TierSchG: "Ist nach den Absätzen [...] 3 [...] eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern").

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Kirsten Tackmann
7Empfehlungen
10.08.2009
Dr. Kirsten Tackmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ferkelkastration. Das ist ein Thema, welches mich als Tierärztin und agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE bereits seit Längerem begleitet. Allerdings gibt es auch hierbei keine einfachen Lösungen – wie fast immer. Grund für die Ferkelkastration ist die Ablehnung des Ebergeruchs beim Schweinefleisch durch die Verbraucherinnen und Verbraucher.

In Deutschland werden jährlich 23 Millionen männliche Ferkel während der ersten Lebenswoche ohne Betäubung kastriert. Bedeutsam dabei ist, dass Deutschland zu den größten Schweinefleischproduzenten Europas gehört. Ein beträchtlicher Teil des Fleisches betäubungslos kastrierter Tiere wird exportiert. Demnach ist dieser Eingriff nicht mehr nur ein nationales, sondern auch ein europäisches Problem.

In Großbritannien, Norwegen und der Schweiz wird inzwischen nicht mehr betäubungslos kastriert. In Australien und Neuseeland gibt es Alternativen zur chirurgischen Kastration. Das Verbot der betäubungslosen Kastration ist eine im Sinne des Tierschutzes vernünftige Forderung. Allerdings bedarf es auch praktikabler Lösungen, die keine Scheinlösungen zur Beruhigung unseres Gewissens sind. Der chirurgische Eingriff selbst bedarf in jedem Fall einer fachgerechten Durchführung und Nachsorge. Dazu gehört die u.U. notwendige Wund- oder Schmerzbehandlung danach. Das ist nicht nur eine ethische Frage, denn wenn Tiere unter Schmerzen leiden, nehmen sie weniger Futter auf. Die Folge können Tierverluste, mangelhafte Gewichtsentwicklung und Krankheitsanfälligkeiten sein.

Für DIE LINKE ist klar: Tierhaltungsbedingungen müssen tiergerecht sein. Eine betäubungslose Kastration gehört sicher nicht dazu, unabhängig vom Alter des Tieres. Daher haben wir auch dem Antrag "Betäubungslose Kastration von Ferkeln beenden – Alternativen fördern" (Bundestagsdrucksache 16/10615) zugestimmt. Als Alternativen werden verschiedene Varianten diskutiert. Die chirurgische Kastration kann mit Betäubung oder Schmerzbehandlung erfolgen. Bei der Jungebermast wird ganz auf die Kastration verzichtet. Und schließlich gibt es einen "Impfstoff", mit dem die Hormonbildung (und damit die Geruchsbildung) unterdrückt wird. Alle Varianten, vor allem die mit zusätzlichem Behandlungsaufwand, führen zu steigenden Produktionskosten. Langfristige Forderung ist der Verzicht auf Schweinekastration und damit die Jungebermast. Das würde allerdings einen Routinetest zur sicheren Erkennung der Merkmalsträger (Ebergeruch) voraussetzen, der die ca. 10% Merkmalsträger identifiziert. Bei der Ebermast treten keine weiteren Behandlungskosten auf, die werden allerdings früher, nämlich vor der eintretenden Geschlechtsreife geschlachtet. Ob die "Impfung" (chemische Kastration) eine weitere praktikable Alternative darstellt ist offen und hängt auch von der Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbaucher ab. Sicher ist, dass diese chemische Kastration ein attraktives Geschäftsmodell des anbietenden Pharmakonzerns
ist.

Sinnvoll wäre ein zügiges nationales Verbot der betäubungslosen Kastration bzw. generell der Kastration und ein Einfuhrverbot von Fleisch betäubungslos kastrierter bzw. generell kastrierter Schweine.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Kirsten Tackmann (MdB)
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