Dr. Heinrich Garg (FDP)
Abgeordneter Schleswig-Holstein 2009-2012
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Grunddaten
Dr. Heinrich Garg
Geburtstag
09.02.1966
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Wohnort
-
Wahlkreis
Kiel-Ost
Landeslistenplatz
-, über Liste eingezogen
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(...) Gern möchte ich Ihnen Antwort auf Ihre Frage geben. Die Einbaufrist für Wasserzähler gilt bis Ablauf des Jahres 2020. Dies können Sie im §44, Abs.2 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein nachlesen. Hier heißt es:

§ 44
Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

(2) Jede Wohnung oder Nutzungseinheit in Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, muss einen eigenen Wasserzähler haben. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.07.2011
Von:

Sehr geehrter Dr. Garg

Am 8.7.2011 sollte im Bundesrat eigentlich die Verwaltungsvorschrift für das Waffengesetz verabschiedet werden. Das Gesetz selbst trat bereits am 25.7.2009 in Kraft. Seit fast 2 Jahren also gibt es zu dem Gesetz keine verbindliche Verwaltungsvorschrift, was aber große Rechtsunsicherheit bei der auslegung des Waffengesetz durch Behörden und Legalen Waffenbesitzer verursacht.
Jetzt ist aber in der Fachpresse zu lesen das die Verabschiedung der Verwaltungsvorschrifft für das Waffengesetz durch den Bundesratsauschuss für Frauen und Jugend, denren stellv. Vorsitzender sie sind, gestoppt wurde.

Meine Frage daher an sie:

Warum wurde die Verwalungsvorschrift gestoppt, obwohl der Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend bei der Ausarbeitung einbezogen war?

Mit Gruß
Antwort von Dr. Heinrich Garg
3Empfehlungen
28.07.2011
Dr. Heinrich Garg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beratung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) wurde im Bundesratsausschuss auf Antrag des Landes Baden-Württembergs vertagt.

Aus Sicht der Jugendressorts verschiedener Länder wurden Bedenken gegen einzelne Regelungen zur Konkretisierung des Waffengesetzes in Bezug auf den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Waffen erhoben. Hier besteht noch weiterer Beratungsbedarf.

Nachdem das Waffengesetz im Nachgang auf die Ereignisse von Winnenden erheblich verschärft worden ist, bestand nunmehr bei einigen Beteiligten Unklarheit darüber, ob der Entwurf der Verwaltungsvorschrift die Intention des Gesetzes ausreichend berücksichtigt.

Ein Beispiel ist hier, dass in "Fällen besonderer Begabung" bereits 8-Jährigen der Umgang mit Waffen in Schießständen ermöglicht werden soll.

Diese und weitere Detailfragen bedürfen noch einer vertieften Beratung, so dass die Beratung der Vorlage vertagt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
28.07.2011
Von:

Bad Schwartau 27.07.2011
Einbau Wasseruhren

Sehr geehrter Herr Dr. Garg,

ich versuche im Landesgestz die neue Frist für den einbau von Wasseruhren heraus zu bekommen.
In einigen Passagen aus den Berichten, kann ich erlesen, dass Sie sich für eine Veränderung der Einbaufristenverlägerung eingestzt haben und dieser Termin auf des Jahr 2020 geändert werden soll. Meine Frage an Sie, Herr Dr. Garg, was hat diese Anfrage ergeben oder ist diese neune Frist vereinbart worden. Ich möchte Sie einmal Bitten mir dieses mitzuteilen und in welchem Gesetzestext ich dieses nachlesen kann.
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen Dankbar.

M. f. G.
B.
Antwort von Dr. Heinrich Garg
3Empfehlungen
04.08.2011
Dr. Heinrich Garg
Sehr geehrter Herr ,

gern möchte ich Ihnen Antwort auf Ihre Frage geben. Die Einbaufrist für Wasserzähler gilt bis Ablauf des Jahres 2020. Dies können Sie im §44, Abs.2 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein nachlesen. Hier heißt es:

§ 44
Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

(2) Jede Wohnung oder Nutzungseinheit in Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, muss einen eigenen Wasserzähler haben. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2020 mit solchen Einrichtungen nachträglich auszurüsten. Abweichungen sind zuzulassen, soweit die Ausrüstung wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu unverhältnismäßigen Kosten führt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg
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Frage zum Thema Soziales
07.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Garg

der Kreis Segeberg (Schleswig- Holstein) setzt eine Satzungsermächtigung nach § 22a SGB II um

hat die Landeregierung hierzu ein Gesetz erlassen?
Hat eine Zustimmung zur Satzung durch die oberste Landesbehörde stattgefunden?

Mit freundlichen Grüßen
,
Sozialberatung Neumünster
Antwort von Dr. Heinrich Garg
1Empfehlung
13.12.2011
Dr. Heinrich Garg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Momentan liegen noch keinen Satzungen vor, da eine entsprechende gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein noch nicht beschlossen wurde. Nach der bisherigen Planung wird das Kabinett dem Landtag aber im Januar eine entsprechende Novellierung vorlegen.
Da den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Satzungsermächtigung lediglich die Möglichkeit einer eigenen Satzung eingeräumt wird, kann zu diesem Zeitpunkt auch noch keine sichere Aussage darüber getroffen werden, welche Kommunen diese Option nutzen werden. Eine solche Satzung bedarf aber in jedem Fall einer Befassung durch den Kreistag bzw. die Ratsversammlung. Eine Genehmigungspflicht durch die oberste Landesbehörde wäre hingegen nicht erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.12.2011
Von:

zum Gefahrhundegesetz:

Guten Tag Herr Dr. Garg,

ich hatte bereits vor einiger Zeit eine Anfrage per Email gestellt.

Ich habe festgestellt, dass Sie sich bereits um die Abschaffung des Gefahrhundegesetzes bemüht hatten. Dies ist ja auch in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.

Ich habe gelesen, dass sich die Entscheidung hierüber in Kürze abzeichnen dürfte. Was können Sie mir zu dem aktuellen Stand sagen.

Gruß, M.
Antwort von Dr. Heinrich Garg
1Empfehlung
28.12.2011
Dr. Heinrich Garg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Gefahrhundegesetz.

Es ist richtig, dass sich die FDP für die Abschaffung der Rasseliste im Gefahrhundegesetz einsetzt und dieses auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgehalten wurde.

Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Gefahrhundegesetzes hat jüngst das Verwaltungsgericht Schleswig mit seinem Beschluss erneut bescheinigt. Das Verwaltungsgericht hat das Gefahrhundegesetz als verfassungswidrig eingestuft und eine Entscheidung darüber dem Landesverfassungsgericht vorgelegt.

Bisher befindet sich die Regierungskoalition deshalb in der Abstimmung, wie eine Neuregelung rechtssicher ausgestaltet werden kann. Dies bestätigt die FDP darin, dass das Gefahrhundegesetz über die Frage der Rasseliste hinaus zu überarbeiten ist.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
02.01.2012
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Dr. Garg,

der Klimawandel (angeblich globale Temperaturerhöhung) im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrtausends hat in den letzten elf Jahren keine Fortsetzung gefunden, sondern die Temperaturen blieben ´auf hohem Niveau´, wie es Prof. Mojib Latif ausdrückt. Gleichzeitig stieg aber der CO2-Gehalt weiterhin ´erschreckend´, wie alle Medien mitteilen.

Sind Ihnen die folgenden Fakten bekannt?

1. Es gibt bisher keinen Beweis für einen mehr als minimalen Einfluss des CO2 auf das Klima. Selbst das IPCC schreibt in Bezug auf die CO2-Infrarot-Absorptions-Wellenlänge: "In der Mitte des 15-Mikrometer-Absorptions-Bereiches hat zusätzliches CO2 nahezu keinen Effekt..." (Quelle: IPCC-Bericht 1994) und weiter: "In der Klimaforschung und -modellierung sollten wir beachten, daß wir es mit gekoppelten nichtlienaren chaotischen Systemen zu tun haben, und deswegen sind Langzeitprognosen von zukünftigen Klimazuständen nicht möglich." (Quelle: IPCC, Third Assessment Report, 2001, Section 14.2.2.2)

2. Haben Sie in der Schule oder später erfahren, dass es im Holozän (-10.000 Jahre bis heute) vier ´Klima-Optima´, zwei ´steinzeitliche´, ein ´römisches´ und ein ´mittelalterliches´ gab, bei denen die Temperaturen 2 bis 3 Grad höher waren als heute und es den Menschen sehr gut ging; dies im Gegensatz zur ´kleinen Eiszeit´ um 1850 und auch früheren Kälteperioden mit ihren aus der Not bedingten Völkerwanderungen.

3, Sigmar Gabriel hat als Umweltminister von dem Al-Gore-Film ´Eine unbequeme Wahrheit´ 6000 Kopien für unsere Schulen gekauft. In England darf der Film nach einem Gerichtsurteil wegen neun falscher Behauptungen nur mit entsprechenden Kommentaren vorgeführt werden.

Zwei abschließende Fragen:

1. Wie begründen Sie die Maßnahmen zur CO2- und Temperatur-Begrenzung bzw. -Senkung?

2. Wird der Al.Gore-Film an unseren Schulen unkommentiert gezeigt?

Mit freundliche Grüßen
Udo
Antwort von Dr. Heinrich Garg
2Empfehlungen
05.02.2012
Dr. Heinrich Garg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Klimawandel.

Der vierte Sachstandbericht des von ihnen genannten Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC), aus dem Jahr 2007, welcher insbesondere den aktuellen Stand der Klimaforschung im Bezug auf die globale Erwärmung darlegt und durch Mitwirken von über 100 Wissenschaftlern erarbeitet wurde, stellt dar, dass die CO2-Konzentration in der Atmosphäre in einer ungewöhnlich hohen Geschwindigkeit auf einen Höchststand der zurückliegenden 650.000 Jahre gestiegen ist.
Es ist richtig, dass die globalen Temperaturen in der Geschichte Schwankungen unterlegen waren. Laut IPCC-Bericht lag die CO2-Konzentration in den letzten 650.000 Jahren zwischen 180 ppm in Tiefzeiten und 300 ppm in Höchstzeiten. Im 20. Jahrhundert wurde allerdings die 300 ppm - Grenze überschritten und eine Konzentration von 379 ppm erreicht.
Die globalen Temperaturen liegen laut IPCC wiederum auf einem Höchstwert mindestens der zurückliegenden fünf Jahrhunderte. Die letzten 50 Jahre des letzten Jahrhunderts sind auf der Nordhalbkugel wahrscheinlich die wärmste 50-Jahr-Periode der zurückliegenden 1.300 Jahre gewesen, so das IPCC.
Das IPCC kommt daher in seinem Bericht von 2007 zu dem Ergebnis, dass der Großteil des Anstieges der globalen Temperatur mindestens der letzten 50 Jahre sehr wahrscheinlich durch den anthropogen bedingten Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre verursacht ist.

Weitere Informationen zum vierten Sachstandbericht finden Sie hier:
www.ipcc.ch
www.de-ipcc.de

Umwelt- und energiepolitische Maßnahmen zur Begrenzung des CO2-Austoßes sollen also zum einen den Entwicklungen der globalen Erwärmung entgegenwirken. Im Hinblick auf das Ziel mittel- bis langfristig auf fossile Energieträger zu verzichten, geht es zum anderen auch um Versorgungssicherheit. Nach dem richtigen Ausstieg aus der Atomenergie gelingt es uns mit der Umstellung auf erneuerbare Energien unabhängiger zu werden von Energieimporten, insbesondere aus politisch instabileren Regionen.
Die Frage, ob der Film "Die unbequeme Wahrheit" an deutschen Schulen unkommentiert gezeigt wird, ist schwer zu beantworten. Ich begrüße allerdings die gelegentliche Einbindung von aktuellen Medien und eine kritische Auseinandersetzung mit diesen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Garg
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Ihre Frage an Dr. Heinrich Garg
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