Dr. Harald Terpe (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Harald Terpe
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Doktor der Medizin, Arzt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rostock
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Mecklenburg-Vorpommern
weitere Profile
(...) Von zentraler Bedeutung ist für mich, dass die Betroffenen sich ärztlich beraten lassen, bevor sie eine Patientenverfügung errichten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Harald Terpe
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Soziales
08.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,

wie ist Ihre Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Harald Terpe
3Empfehlungen
13.07.2009
Dr. Harald Terpe
Sehr geehrter Herr ,

Das bedingungslose Grundeinkommen ist sicher eine interessante Idee. Ich persönlich bin auch dafür, dass man Teilaspekte dieser Idee verwirklicht - beispielsweise bei einem Bildungsgeld. Mehr dazu finden Sie hier ( www.gruene-partei.de ).
Ansonsten muss man der Ehrlichkeit wegen ja sagen, dass es DAS Grundeinkommen gar nicht gibt. Es gibt verschiedene Konzepte mit unterschiedlicher Zielrichtung. Die Ideen für ein grünes Grundeinkommen finden Sie beispielsweise hier ( gruene-berlin.de ).

Nicht erst seit Hartz IV gibt es in Deutschland eine berechtigte Debatte darüber, wie der zunehmenden sozialen Spaltung entgegengewirkt werden kann und wie soziale Transferleistungen ausgestaltet werden müssen. Vor allem die zunehmende Gängelung von Menschen ohne Arbeit durch eine auf allen Ebenen immer repressiver auftretende Sozialpolitik macht eine grundlegende Debatte um Alternativen zu dieser Art Sozialpolitik notwendig.

Eine der möglichen Alternative ist das bedingungslose Grundeinkommen. Die Anhänger dieser Idee gehen einen radikalen Weg: Anstatt sich in aktuelle Verteilungskämpfe einzumischen, fordern sie einen kompletten Systemwechsel und die Abkehr von bisherigen Sozialstaatsprinzipien.
Alle Varianten des Grundeinkommens weisen drei konstante Eckpfeiler auf: 1. Auszahlung ohne Bedürftigkeitsprüfung. 2. Keine Überprüfung der Arbeitsbereitschaft. 3. Ausreichende Höhe für ein Leben in Würde ohne weiteres Einkommen.

Ausgeblendet wird dabei, dass Arbeit für die meisten Menschen auch Unabhängigkeit, Selbstwertgefühl und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Arbeitslose wollen in erster Linie eine Arbeit und keine bedingungslose Auszahlung staatlicher Transferleistungen. Einem jungen arbeitslosen Menschen ohne Ausbildungsplatz verhilft auch die Gewissheit der lebenslangen Alimentation nicht zu gesellschaftlicher Anerkennung, zu Respekt und Einbindung in die Gesellschaft. Das bedingungslose Grundeinkommen ist eindimensional auf die bloße Teilhabe am Konsum orientiert. Ansätze zur Förderung von Teilhabe fehlen völlig.

Eine komplette Aufhebung der Überprüfung der Arbeitsbereitschaft halte ich für unangemessen, auch wenn wir die rigiden Zumutbarkeitsregelungen der Hartz-Gesetze kritisieren. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass für den Empfang eines staatlichen Transfers eine Bereitschaft vorhanden sein muss, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Es muss zudem Aufgabe des Staates sein, Alternativen zum Transferbezug zu eröffnen und dadurch so genannte "Sozialhilfekarrieren" zu verhindern. Aktive Arbeitsmarktmaßnahmen müssen mit weitgehenden Wunsch- und Wahlmöglichkeiten der Arbeitslosen ausgestattet werden. Die wenigsten Menschen empfinden die Pflicht zur Teilnahme an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit per se entwürdigend. Sie resignieren aber zu Recht über sinnlose verpflichtende Maßnahmen, auf deren Ausgestaltung sie keinen Einfluss haben.

Beim bedingungslosen Grundeinkommen soll auf die Prüfung individueller Bedarfe verzichtet und allen Bürgern eine gleiche Leistung gewährt werden. Es ist aber aus meiner Sicht keine Verletzung der menschlichen Würde, wenn die Notwendigkeit des Bezugs von gesellschaftlicher Hilfe belegt werden muss. Eine Überprüfung sichert zudem die Berücksichtigung von Mehrbedarfen (z.B. bei Krankheit oder Behinderung). Ein Einkommen, das allen Menschen ungeachtet ihres vielleicht höheren tatsächlichen Bedarfes die gleiche staatliche Leistung zuspricht, ist ungerecht. Wir brauchen weiterhin einen differenzierten Sozialstaat. Statt mit hohem finanziellem Aufwand Transfers mit dem Gießkannenprinzip auszuschütten, ist es sinnvoller, eine zielgerichtete Politik der Armuts- und Ausgrenzungsvermeidung zu betreiben. Soziale Zukunftsinvestitionen in Bildung können Armut verhindern und sind einer reinen Alimentierung vorzuziehen. Das bedingungslose Grundeinkommen würde aber sämtliche finanziellen Mittel für solche Zukunftsinvestitionen binden.

Eine reale Grundeinkommensdebatte kann sich auch nicht um die Frage der Finanzierung drücken. Ein individuelles Grundeinkommen von monatlich 600 Euro kostet 570 Mrd. Euro jährlich, obwohl es deutlich unter dem durchschnittlichen ALG II-Regelsatz von 662 Euro liegt. Selbst bei einer vollständigen Aufgabe der gesamten staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik könnten die erforderlichen Mittel nicht annähernd aufgebracht werden: Im Bundeshaushalt 2007 sind für sämtliche Aufgaben des Arbeits- und Sozialministeriums "gerade einmal" 124 Mrd. Euro vorgesehen.

Statt dem Heilsversprechen eines bedingungslosen Grundeinkommens zu folgen, plädiere ich für eine integrative Sozialpolitik. Ich setze dabei sowohl auf die Erhöhung der Transferleistungen zur Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums als auch auf die Stärkung von Wunsch- und Wahlrechten der Leistungsempfänger sowie auf eine weitgehende Individualisierung der Leistungen.

Bei allem Wohlwollen für die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens lehne ich es daher dennoch ab.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
09.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,

In den letzten Wochen hat der Bundestag die 15. AMG-Nolle verabschiedet. In beiden Fällen, nämlich der Gewebe- als auch der Blutzubereitung, gibt es in Zukunft jedoch immer noch Ausnahmen bezüglich der Herstellerlaubnis nach §13 und § 20b bzw. § 20c. Diese Ausnahmen sind jedoch restriktiver als zuvor. Die große Neuerung dieser AMG-Novelle, ist jedoch, dass die Gewebe- und Blutzubereitung grundsätzlich in ALLEN Fällen nun dem AMG unterliegt. Dies hat nun zur Folge, dass Genehmigungen nach § 21a oder dem neu Eingeführten § 4b bei der Bundesbehörde beantragt werden muss. Dies bedeutet, dass alle Einrichtungen die Stammzellverarbeitung für bekannte Therapien unter der sogenannte Einhandregelung nach dem alten § 4a vorgenommen haben, zwar heute unter widrigen Umstände keine Herstellerlaubnis nach § 13 oder § 20b benötigen, jedoch eine Genehmigung nach § 21a benötigen.
Um diese Genehmigung zu erhalten bedarf es mehrere Monate. Was passiert mit den ca. 3000 Transplantate/Jahr die derzeit unter dem "alten" § 4a in der sog. Einhandregelung verarbeitet wurden? Die Kliniken müssten damit ja ab September aufhören und wie werden dann die Patienten versorgt?

Vielen Dank für eine Antwort.

Ihre
Antwort von Dr. Harald Terpe
4Empfehlungen
15.07.2009
Dr. Harald Terpe
Sehr geehrte Frau ,

Herzlichen Dank für Ihre Frage.

Sie haben recht. Gewebe- und Blutstammzellzubereitungen, die im sogenannten Einhandverfahren nicht an andere abgegeben und vom entnehmenden Arzt dem Spender selbst rückübertragen wurden, werden nunmehr grundsätzlich vom AMG erfasst. Die Voraussetzungen, unter denen diese Zubereitungen aus dem Anwendungsbereich des AMG herausfallen, sind nach der jüngsten AMG-Novelle enger gefasst worden. Ich habe dies bei den Diskussionen im Gesundheitsausschuss thematisiert, konnte mit meinen Bedenken aber leider kein Gehör finden.
Nunmehr sind nur noch solche Zubereitungen vom Anwendungsbereich des AMG ausgenommen, die "ohne Änderung ihrer stofflichen Beschaffenheit" rückübertragen werden. Darunter fallen nur solche Produkte, die nur geringfügigen Arbeitsschritten unterliegen.
Allerdings bedürfen Gewebezubereitungen, die zur persönlichen Anwendung bei einem Patienten hergestellt und verarbeitet und nicht in Verkehr gebracht werden, nach § 20d AMG keiner Herstellererlaubnis nach §§ 13 bzw. 20b, 20c AMG. Sie unterliegen lediglich - wie bisher schon - der Genehmigung der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21a AMG.
Um zu verhindern, dass Gewebe- und Blutzubereitungen, die bislang dem sogenannten Einhandverfahren unterfielen, nicht mehr verwendet werden können, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor seiner Verabschiedung durch einen Änderungsantrag noch ergänzt. Nach dem neu eingefügten § 144 Abs. 7 AMG gibt es nun für die Beantragung einer Genehmigung nach § 21 a AMG eine Übergangsfrist von sieben Monaten, für die Beantragung einer Erlaubnis nach §§ 20b, 20c AMG eine Übergangsfrist von 24 Monaten. Sobald ein solcher Antrag gestellt ist, dürfen die Kliniken und Einrichtungen ihre Tätigkeit vorerst weiterführen, bis über ihren Antrag entscheiden wurde.
Auch wenn ich die Ausweitung der Vorschriften des AMG auf Gewebezubereitungen im sogenannten Einhandverfahren kritisch sehe, begrüße ich diese Übergangsregelung ausdrücklich, weil nur so die Versorgung von Patienten gewährleistet bleibt.
Grundsätzlich aber halte ich die uneinheitliche Regelung vom Umgang mit hämatopoetischen Stammzellen, je nachdem ob sie aus peripherem Blut oder Knochenmark gewonnen werden, für sachlich nicht gerechtfertigt, und sehe die Ausweitung der Vorschriften des AMG auf diese Produkte mit Sorge.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Harald Terpe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
12.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Terpe,

§ 305b SGB V sieht vor, dass die Öffentlichkeit lediglich "in gebotener Ausführlichkeit" über die Einnahmen-Ausgaben Situation der GKVen informiert werden muss, wobei die GKVen über die Tiefe der Darstellung einen sehr breiten Spielraum haben. Über die Vermögenslage und Schulden (Bilanz) der GKVen gibt es keine Berichtspflicht. Ebenso gibt es keine Verpflichtung zur Aufstellung von Lagebericht, Risikobericht, Anhang und erst recht kein Erfordernis für ein Testat von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Der Öffentlichkeit wird die Einsicht in eine Bilanz verwehrt. Jeder Freiberufler ist gesetzlich verpflichtet, über seine Gewinnermittlung mehr an Informationen zu offenbaren (obwohl auch Freiberufler nicht bilanzieren müssen) als dies die GKVen müssen. Eine interne Revision der GKVen findet nur im 5 Jahresrhytmus durch das Bundesversicherungsamt bzw. die für die SV zuständigen obersten Landesbehörden statt, siehe auch § 274 SGB V. Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die Vermögenslage der GKVen informiert? Warum gibt es keine Testate von unabhängigen Wirtschaftsprüfern? Ist der Zeitraum von 5 Jahren für eine interne Revision bei den rasanten Umwälzungen und Änderungen in der Gesetzgebung im Gesundheitswesen nicht viel zu lang? Gibt es in Ihrer Fraktion Gesetzgebungsinitiativen, die dem Bürger eine Einsicht auch in die Vermögenslage (s)einer gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht? Jede kleine 25.000 € GmbH muss im Bundesanzeiger seine Vermögensverhältnisse für alle einsehbar offenbaren. Warum nicht auch die GKVen? Auf welcher Grundlage können gewählte Vertreter bei den Sozialwahlen überhaupt mitbestimmen, wenn ihnen grundlegende Informationen (Vermögenslage, Schulden) vorenthalten werden? Setzt eine vernünftige Diskussion und Vertrauen in die Gesundheitsreform nicht voraus, dass die GKVen auch über ihr Vermögen/Schulden und nicht nur über ihre Einnahmen und Ausgaben berichten müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Harald Terpe
4Empfehlungen
14.07.2009
Dr. Harald Terpe
Sehr geehrter Herr ,

Derzeit hapert es vor allem auf Landesebene an der Überprüfung der gesetzlichen Krankenkassen. Häufig geben die Berichte der Landesrechnungshöfe darüber Auskunft, ob bzw. dass die zuständigen Landesbehörden die Prüfung vernachlässigen. So geschehen etwa im 2008er Bericht des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, der der Landesregierung erhebliche Mängel attestierte. So ist es auch zu erklären, dass manche Krankenkassen Schulden gemacht haben, obwohl dies vom Gesetz her gar nicht zulässig ist.

Dem bisweilen politisch geduldeten Schlendrian in manchen Bundesländern stehen sehr ausführliche Prüfkriterien des Bundesversicherungsamtes gegenüber (" www.bundesversicherungsamt.de "). Unser Ziel ist es, dass vergleichbare Prüfkriterien auch auf Landesebene gelten. Eine Erhöhung der Prüfdichte (der Gesetzegeber schreibt "mindestens alle fünf Jahre" vor) ist in diesem Zusammenhang sicher wünschenswert.

Aus meiner Sicht sind darüber hinaus die Sozialwahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung dringend reformbedürftig. Sie suggerieren Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Versicherten. In der Bevölkerung jedoch sind sie kaum bekannt, ihre Bedeutung für die Mitbestimmung ist höchst umstritten. Im Rahmen der grünen Bürgerversicherung wollen wir auch die Sozialwahlen reformieren, damit sie zu einem echten Instrument der Mitbestimmung werden. Hierzu gehört auch die Stärkung der Qualifikation der in der ehrenamtlichen Selbstverwaltung Tätigen sowie die regelmäßige Information der Krankenkassenmitglieder über die Arbeit der ehrenamtlichen Selbstverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.07.2009
Von:

wie beurteilen Sie die Tatsache ,das es im ach so sozialen Wunderland immer noch Obdach lose gibt?Fuer mich ist das weder mit dem grundgesetz(WUERDE WAHLRECHT)noch mit demDEmokratischen werten unvereinbar.WAS ist ihre meinung gehoert ein GRundrecht auf Wohnen nicht ins GRundgesetz?Ich freue mich auf ihre meinung.meiner Meinung nach kuemmern sich die Staatlichr stellen nicht mehr sehr viel darum,es interessiert auch nur wenige.TRaurig sehr traurig.
Antwort von Dr. Harald Terpe
2Empfehlungen
15.07.2009
Dr. Harald Terpe
Sehr geehrte Frau ,

Herzlichen Dank für Ihre Frage.

Bislang gibt es leider keine offizielle bundesweite Statistik zur Anzahl der Wohnungslosen. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslose ist die Wohnungslosigkeit zwar im Jahre 2006 zurückgegangen ( www.bagw.de ). Die Bundesarbeitarbeitsgemeinschaft geht aber davon aus, dass im Arbeitslosengeld II weitere bis zu 250.000 Menschen akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Diese latente Bedrohung für viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld-II ist zu einem großen Teil auf neue, verschärfende Regelungen der großen Koalition zurückzuführen. Es gibt also keinen Grund, sich bei diesem Problem entspannt zurückzulehnen.
Unterbelichtet bleibt bislang, dass sich die Altersstruktur der Wohnungslosen deutlich verändert hat. So etwa, dass der Anteil junger Erwachsener - insbesondere junger Erwachsener bis 24 Jahre - überproportional zunimmt. Verbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslose sehen die Ursache hierfür in der zunehmenden Verdrängung der Jugendlichen aus der Jugendhilfe in die Wohnungshilfe sowie in der Zunahme der Armut von Kindern und Jugendlichen. Dieser Trend wurde zusätzlich durch die Gesetzgebung der Bundesregierung verschärft. Denn es wurden nicht nur die Sanktionsregelungen im Arbeitslosengeld II, sondern auch die Bedingungen für unter 25-Jährige zur Gründung eines eigenen Haushalts verschärft. Viele von Obdachlosigkeit betroffene Jugendliche leben leider in so zerrütteten Familien, dass sie das Leben auf der Straße oder in ungesicherten Wohnverhältnissen dem Leben in der Familie vorziehen. Hier fehlte der rot-schwarzen Koalition jedwedes Gespür für die Lebenswirklichkeit von benachteiligten jungen Erwachsenen.
Ein Grundrecht auf Wohnen sehen wir insgesamt kritisch, da es wohl keine praktischen Auswirkungen hätte. Wichtiger und dringender sind aus meiner Sicht ganz konkrete Maßnahmen, die die Situation einkommensschwacher Menschen verbessern und so Wohnungslosigkeit vermeiden. Neben gesetzgeberischen Maßnahmen ist hier auch eine enge Zusammenarbeit der kommmunalen Einrichtungen notwendig, damit bei drohender Wohnungslosigkeit frühzeitig Unterstützung gegeben werden kann.
Meine Fraktion hat in einem Positionspapier konkrete Vorschläge gemacht, wie Wohnungslosigkeit künftig besser vermieden und gleichzeitig die Situation Wohnungsloser verbessert werden kann. ( www.gruene-bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Terpe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
16.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,

ich habe die Frage von (09.07.2009) und auch Ihre Antwort (15.07.2009) mit großer Aufmerksamkeit gelesen.

Die 15. AMG-Novelle führt nun dazu, das u.a. die autogen Stammzellentransplantationen nach hochdosierten Chemotherapie weiter nach wie vor unter der Einhandregelung in Klinik-Laboren aufbereitet und cryokonserviert werden. Diese Labore genügen weder den GMP-Standards noch entsprechen die Aufbereitungen nicht den Stand von Wissenschaft und Technik. Die allogenen Transplantate hingegen fallen nicht unter der Einhandregelung gemäß § 4a AMG und müssen in GMP-Labore mit Herstellerlaubnis (§13, §20b und §20c) und Genehmigung nach §21a hergestellt werden. Von ca. 5.000 Transplantationen von Stammzellen im Jahr wird der Qualitätsanspruch von ca. 3.500 Transplantationen enorm herunter gesetzt, um anscheinend die Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Das ist doch totaler Quatsch, lieber Herr Dr. Terpe.
Es gibt mittlerweile genügend GMP-Labor, die alle notwendigen Herstell- und Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen. Diese könnten alle Transplantationen unter AMG-Bedingungen aufbereiten und somit auch unter GMP-Bedingungen die Versorgung sichern.
Ich selber bin Vorstandvorsitzender der Seracell AG, eine Ausgründung des Universitätsklinikum Rostock in Jahre 2002, die in eigene GMP-Labore für zahlreiche Kliniken in MV und Brandenburg unter AMG-Bedingungen Stammzellen aufbereiten.
Warum hat der Gesetzesgeber hier bei der 15. Novellierung des AMG auf überwachte Qualität bewusst verzichtet?
Sehr geehrter Herr Dr. Terpe, gerne würde ich Ihnen mal unser GMP-Labor persönlich zeigen und mit Ihnen über die Standards für Stammzellaufbereitungen und über das AMG reden.

Hochachtungsvoll
Antwort von Dr. Harald Terpe
1Empfehlung
21.07.2009
Dr. Harald Terpe
Sehr geehrter Herr ,

Die von Ihnen erwähnte Ausnahme nach § 4a AMG betrifft nicht nur die autogene Stammzelltransplantationen, sondern - wie Sie der Vorschrift entnehmen können - sämtliche autologen Gewebespenden, die innerhalb eines Behandlungsvorgangs ohne Änderung ihrer stofflichen Beschaffenheit auf den Spender rückübertragen werden. Darunter fällt beispielsweise auch die vorübergehende Entnahme von Schädelkalotten oder die Transplantation von Haut nach schweren Verbrennungen.
Ohne diese Ausnahmevorschrift wäre in vielen Kliniken die Versorgung der Patienten mit diesen Behandlungsmethoden nicht mehr möglich. Aus diesem Grund halte ich die Regelung für notwendig.

Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins wenden Sie sich bitte an mein Wahlkreisbüro in Rostock.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Harald Terpe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Harald Terpe
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.