Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Dies wiederum halte ich angesichts ‚kriegsähnlicher Zustände’ - so die neue Diktion - für unbefriedigend, da ein "lagegerechter" Einsatz der Bundeswehr unter so unsicheren Bedingungen wie in Afghanistan nicht an denselben Maßstäben zu messen ist wie eine Polizeihandlung in einer Fußgängerzone in Deutschland. Ich habe mir ferner erlaubt, auf diesen Mangel aufmerksam zu machen, weil ich nicht zu der Sorte von Parlamentariern gehören will, die Soldaten zwar mit hehren Begründungen in den Einsatz schickt, sich um deren Handlungsbedingungen in der Praxis jedoch nicht schert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Inneres
Stellvertretendes Mitglied
Recht
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Frage zum Thema Familie
14.05.2012
Von:

Sehr geehrter Hr. Dr. Uhl,

ist die Tatsache richtig, dass eine alleinerziehende Mutter, die nicht nur Hartz beziehen will, sondern 25-30 Stunden als Friseuse etc. arbeitet und deren Kind(er) die Großeltern oder andere Verwandte betreuen, kein Betreuungsgeld bekommt, wenn sie zusätzlich aufstocken muss.
Andererseits bekommt eine Familie das Betreuungsgeld, obwohl die Mutter sowieso zu Hause ist und der Vater soviel verdient, dass es Ihnen fast peinlich ist, das Geld anzunehmen.

Wenn das so zutrifft, warum hat die CSU nicht mal daran gedacht, das Betreuungsgeld direkt von der Einkommenssteuerschuld abzuziehen: dann hätten immer noch nicht alle Familien was davon (siehe Hartz4-Empfänger), aber zumindest Alle, die durch eine Beschäftigung ihren Beitrag leisten.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2012
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre interessante Frage. Die Ausgestaltung einer möglichen Anrechnungsregelung steht noch nicht fest. Leider liegt noch kein Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin vor. Den brauchen wir, um möglichst bald in die konkrete Beratung der Einzelheiten einsteigen zu können.

Eine steuerrechtliche Einordnung – wie von Ihnen vorgeschlagen – kommt wohl deshalb nicht in Betracht, weil eine solche Regelung unterschiedslos allen Steuerpflichtigen zugutekommen müsste und nicht von der (Nicht-) Inanspruchnahme eines Kinderkrippenplatzes abhängig gemacht werden könnte.

Ich halte es nicht unbedingt für ungerecht, wenn das Betreuungsgeld auch Familien mit höherem Einkommen zugutekommt. Diese Familien kämen ja auch – ebenso wie alle anderen Familien – in den Genuss staatlich hoch bezuschusster Betreuungsplätze, wenn sie diese anstelle des Betreuungsgelds nutzen wollten. Außerdem bezahlt aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs der Besserverdienende bereits einen höheren Steuersatz.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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