Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Friedrich
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Jurist, Ministerialrat a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hof
Landeslistenplatz
13, Bayern
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(...) Die derzeitige Schuldenstandsquote Deutschland ist zu hoch und muss schnellstmöglich deutlich unter 60 % gedrückt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
20.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

Ich, Fachärztin in Bayern, habe eine erfreuliche Meldung in der Frankenpost gelesen. Sie sagten dort:

"Auch wenn die einzelnen Facharztgruppen unterschiedlich davon profitieren, darf es keine unzumutbaren Verwerfungen geben. Dies hat die KV sicherzustellen." Auch Fachärzte hätten ein Recht auf Investitions- und Kalkulationssicherheit."

Das klingt gut, ist jedoch nur ein frommer Wunsch. Denn die Berliner Reform der Ärztehonorierung hat einen gravierenden Denkfehler: Sie deckelt weiterhin die Gesamtvergütung für alle Ärzte, eröffnet jedoch für einige wenige Arztgruppen und einige wenige Spezialbereiche die Möglichkeit, unbegrenzt Leistungen zu erbringen und abzurechnen ("freie Leistungen", Arztgruppen ohne Regelleistungsvolumen wie z.B. Pathologen und Laborärzte). Dafür muss die KV Bayern jetzt gigantische Rückstellungen in Höhe von 250 Millionen Euro bilden, und dieses Geld fehlt den anderen Fachärzten, auch mir. Deshalb sind Umsatzeinbrüche bis 40 Prozent möglich, bei gleicher Leistung!

Eine solche Konstruktion der Vergütung der Ärzte muss schiefgehen, schon aus einfachen mathematischen Gründen. Die Facharztgruppen, die solche Umsatzeinbrüche jetzt verkraften sollen, protestieren zu Recht.

Mit dieser Honorarreform, festgeschrieben in den Grundzügen im SGB V und detailliert formuliert vom Erweiterten Bewertungsausschuss, wird das gut funktionierende Facharztsystem in Bayern vernichtet.

Was kann getan werden, was wird getan, um diesen Berliner Irrsinn von Schwarz-Rot (Sie sind da als CSUler leider mitverantwortlich!) zu korrigieren? Wenn schon eine Deckelung weiterhin notwendig ist, warum dann nicht für alle Ärzte und für alle Leistungen? Da braucht man weder Jurist noch Mediziner zu sein um zu erkennen, dass bei einem weiterhin gedeckelten Gesamttopf die unbegrenzte Vergütung für einzelne Ärztegruppen und für einzelne Leistungen nicht einfach freigegeben werden kann, ohne das gesamte System zu zerstören!

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Frage zum Thema Gesundheit
26.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

Sie werden von der Frankenpost zitiert: "Auch wenn die einzelnen Facharztgruppen unterschiedlich davon profitieren, darf es keine unzumutbaren Verwerfungen geben. Dies hat die KV sicherzustellen."

Ich halte es für eine faule Ausrede, die Schuld an die KV abzuschieben, die KV arbeitet nur nach den Gesetzen, die von Ihnen und Ihrer Partei verabschiedet worden sind. Damit sind Sie und Ihre Partei als Mit-Hauptschuldige anzusehen (neben Frau Ulla Schmidt etc). Es ist Ihnen offensichtlich nicht klar, dass Sie durch die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Ärzte die Versorgung der Patienten gefährden.

Was möchten Sie und Ihre Partei konkret unternehmen, um die Arbeitsbedingungen der Ärzte und damit die medizinische Versorgung der Patienten zu verbessern?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

zur Meinungsbildung interessiert mich ihre Position bezüglich der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstöße von Frau Ursula von der Leyen "Sperren" im Internet einzurichten um Seiten die potentiell Kinderpornografie enthalten für die Allgemeinheit schwieriger zugänglich zu machen.

Sind Sie der Meinung, dass derartige "Sperren" wirklich die gewünschten Erfolge erzielen kann? Habe Sie sich zu dem Thema Sachkundig gemacht und die Argumente der Gegner entsprechend angehört und gewertet? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

Dazu noch folgende Teilfragen um Ihre Antwort adäquat einordnen zu können:
Waren Sie schon mal aktiv im Internet?
Sind Sie jemals aus Versehen auf Kinderpornoseiten gestoßen?
Wie weit wissen Sie etwas über die Technik des Internet?
Wissen Sie was ist ein DNS-Server?
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
1Empfehlung
21.09.2009
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie meine Position zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erfragen, welches am 18.06.2009 im Bundestag verabschiedet wurde.

Eine funktionierende Demokratie zeichnet sich gerade dadurch aus, dass die in ihr lebenden Bürger stets darum bemüht sind, einen Kompromiss zwischen verschiedenen legitimen, widerstreitenden Interessen zu suchen. Selbstverständlich sehen wir als Abgeordnete des Bundestages, dass wir es bei diesem Gesetz mit einer bedeutenden Güterabwägung zu tun hatten.

Daher haben wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der CSU-Landesgruppe sowie in der Koalition den Gesetzentwurf sehr intensiv beraten. Und letztendlich haben wir diesem mehrheitlich zugestimmt. Die beiden berechtigten Anliegen, die in dieser Frage in Einklang gebracht werden müssen sind zum einen, inwiefern Mittel und Wege genutzt werden dürfen, um den Konsumenten dieses menschenverachtenden Materials den Zugang zu derartigem Material zu erschweren. Die Erschwernis dient dem Zweck, längerfristig den Markt für den Verkauf und Tausch dieses abscheulichen Materials auszutrocknen, für den Kinder gequält und sexuell missbraucht werden. Zum anderen haben wir dem Umstand Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Eingriff im Rahmen des Grundgesetzes bewegt und bei den Bürgern keine ungerechtfertigten Ängste vor einem Eingriff in ihre Grundrechte entstehen, so wie auch Sie sie beschreiben.

Wichtig ist hierbei, dass wir immer gesagt haben: Löschung geht vor Sperrung. Eine Sperrung derartiger Seiten kommt nur in Frage, wenn eine Löschung nicht möglich ist.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt von Deutschland aus erreichbar sind, aber dort nicht abgeschaltet werden. Dabei betonen sowohl die Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stets, dass es sich um eine zusätzliche, flankierende Maßnahme für diejenigen Fälle handelt, in denen ein wirksameres Vorgehen gegen diese Inhalte auf ausländischen Servern nicht direkt möglich ist. Im Falle einer Sperrung wird dann ein Stopp-Schild erscheinen, welches die Gründe für die Sperrung der Seite darlegt.

Dabei bitte ich Sie, die Sondersituation zu beachten, die wir bei kinderpornographischem Material auf Grundlage des Strafgesetzbuches seit jeher haben: Allein das Aufrufen einer Webseite, die kinderpornographische Inhalte enthält, ist seit jeher durch §184b StGB sowie die damit einhergehende Rechtsprechung des BGH als Straftat einzustufen. So hilft allein die Sperrung derartiger Seiten, derartige Straftaten zu verhindern. Die Angst vor einer sukzessiven Ausweitung der Internetsperren ist folglich schon daher nicht gerechtfertigt, weil nur im Falle der Kinderpornographie bereits das Betrachten als Straftat gilt.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf der SPD sah vor, auch den Zugriff unbescholtener Bürger, die bspw. durch Links in Spam-Mails auf derartige Seiten gelangen oder gelockt werden, zu verfolgen und aufzuzeichnen.

Dank der Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen ist dieser Entwurf vom Tisch! Wir sind absolut dagegen, harmlose Nutzer durch unbegründete Verfolgungsmaßnahmen zu stigmatisieren. Stattdessen sind wir in der CSU-Landesgruppe einer Meinung mit Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen, dass es für die zielgerichtete Wirkung des Gesetzes ein wichtiger Schritt ist, ein Expertengremium einzurichten, welches die Sperrungen kontrolliert. Der Datenschutzbeauftragte benennt künftig fünf Mitglieder eines Kontrollgremiums, das berechtigt ist, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen. Die Kompetenzen zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind folglich sehr exakt begrenzt und kontrollierbar ausgestaltet worden. Mit den oben angeführten Argumenten wird die Befürchtung der Kritiker, dass das Gesetz eine willkürliche Erweiterung auf andere Web-Inhalte ermögliche, meines Erachtens vollkommen obsolet und läuft ins Leere. Zugleich haben die Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewiesen, dass wir mit der sorgfältigen Ausgestaltung des Gesetzes zugleich den Kampf gegen Kinderpornographie ausbauen und zugleich die Unantastbarkeit der Grundrechte verfechten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion - genau wie unser Koalitionspartner - immer wieder darauf hinweisen, dass das Gesetz für sich allein genommen kein Allheilmittel darstellt. Es handelt sich dabei jedoch um eine flankierende Maßnahme sowie um einen weiteren Baustein in unserer Gesamtstrategie, Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie, soweit es geht, auszutrocknen.

Ich hoffe, dass ich Sie mit diesen Ausführungen überzeugen konnte, dass das beschlossene Gesetz keine einschränkenden Wirkungen auf unsere Grundrechte als Bundesbürger hat. Folglich bitte ich Sie, selbst die Vorteile dieses umfassenden Ansatzes zur Lösung des komplexen Problems der Kinderpornographie, anzuerkennen und zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.06.2009
Von:
Dr.

Wie verhindern sie die weitere Versozialdemokratisierung der CDU und Frau Merkel?


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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Friedrich!

Ich gehöre zu den Menschen in Deutschland, die nicht länger hinnehmen, dass Menschen aufgrund von Fehlern des eigenen Rechtsanwaltes, einer falschen Rechtsauffassung des Richters oder gar aufgrund vorsätzlicher Rechtsbeugung um das ihnen zustehende Recht betrogen werden. Beängstigend ist die Feststellung des Rechtsanwaltes und Leiters der ZDF-Redaktion "Recht und Justiz" kürzlich innerhalb der Fernsehdokumentation bei Johannes B. Kerner, dass in Deutschland 70 000 Straftäter in Gefängnissen sitzen, davon aber 3 von Hundert unschuldig. Noch alarmierender ist die neuerliche Feststellung der Grünen-Politikerin, Frau Christine Stahl, dass im Freistaat Bayern 2008 130 Menschen zu Unrecht in Haft saßen. Zu Unrecht in Haft bedeutet für die Betroffenen und dessen Familien unsagbares Leid; Leben, das jeder nur einmal besitzt, wurde vernichtet, vom finanziellen Ruin ganz zu schweigen.

Zwingt diese Tatsache nicht geradezu einen Politiker einer christlichen sozialen Partei
umgehend über neue umfassende Strafrechtsreformen nachzudenken?

Herr Wiefelspütz von der SPD findet auf diese Frage leider keine Antwort, Frau Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP hat lediglich Bedauern dafür übrig.


Mit freundlichen Grüßen



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Ihre Frage an Dr. Hans-Peter Friedrich
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