Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
10.03.1957
Berufliche Qualifikation
Jurist, Ministerialrat
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesinnenminister
Wohnort
Hof
Wahlkreis
Hof
Ergebnis
46,5%
Landeslistenplatz
14, Bayern
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(...) Die jeweils die Mehrheit tragenden Parteien haben die Verpflichtung, im Sinn des von uns als Bürgerinnen und Bürgern erteilten Regierungsauftrags ihre Arbeit zu tun. Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages würde nur die Gelegenheit geben, vor diesem Auftrag - und sei es unter öffentlichem Druck - davon zu laufen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

was veranlasst Sie so mit Ihren / unseren Bundestagsabgeordneten der Linken umzugehen?
Ich finde es für Ihre Partei nicht hilfreich !
Sehen Sie sich mal die Liste ehemaliger NSDAP-Mitglieder , die nach 1945 in demokratischen Parteien politisch tätig waren.
Es stände Ihnen gut einen gelassenen Umgang zu üben.

Mit freundlichen Grüssen ,
-
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
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21.02.2012
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrter Herr ,

auf Ihre Eingabe vom 25. Januar 2012 als Besucher der Seite "Abgeordnetenwatch" darf ich wie folgt antworten:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Organisationen und Vereinigungen, aber auch Parteien, sofern Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass diese Bestrebungen verfolgen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dies ist bei der Partei "DIE LINKE. der Fall.

DIE LINKE bietet nach wie vor ein ambivalentes Erscheinungsbild. Einerseits setzt sie in der Öffentlichkeit darauf, als reformorientierte "linke Kraft" wahrgenommen zu werden. Andererseits akzeptiert und fördert DIE LINKE. in ihren Reihen offen-extremistische Zusammenschlüsse (wie z. B. die Kommunistische Plattform), lässt eine hinreichend deutliche Abgrenzung gegenüber linksextremistischer Gewalt vermissen und unterstützt ausländische Guerillaorganisationen , wie beispielsweise die PKK. All dies macht eine Beobachtung der Partei DIE LINKE. nicht nur rechtlich möglich, sondern zwingend erforderlich.

Dies wurde so auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 22.09) im Juli 2010 bestätigt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass auch Abgeordnete nicht per se aus der Beobachtung ausgenommen sind.

Das parlamentarische Mandat und der geschützte Rechtsstatus von Abgeordneten sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung angemessen zu berücksichtigen und in die Abwägung mit einzubeziehen. Die Beobachtungspraxis des BfV trägt dem Rechnung.

Der persönlich-private und der parlamentarische Kernbereich (z. B das Abstimmungsverhalten im Bundestag) der Abgeordneten sind dabei von der Beobachtung ausgenommen. Auch verzichtet der Bund gegenüber der Partei DIE LINKE. und deren Mitglieder in Gänze auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

1.Ich wollte mal wissen wie es mit Art.146GG aussieht ?
Im GG steht:

"Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Warum ist dies bis heute, über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, noch nicht geschehen?

2. Warum lagert der Großteil der deutschen Goldreserven in den USA ?
Die USA sind unsere Verbündete, klar, aber nichts ist für die Ewigkeit. Sollten
die Beziehungen zu den USA mal abkühlen (Was ich wirklich nicht hoffe!),
und es würde hart auf hart kommen
dann könnten wir auf unsere eigenen Goldreserven nicht mal zugreifen,
das finde ich sehr fahrlässig und naiv. Wie sehen Sie diesen Punkt ?

3. Was halten sie von der Frauenquote bei der Polizei oder anderen staatlichen Behörden?
Ist es nicht in Wahrheit eine Diskriminierung von jungen Männern, die von der Leistung
besser wären, aber aufgrund der Quote nicht zum Zug kommen ?

Wäre klasse wenn Sie alles beantworten könnten.
PS.: Ihren Deutschland-Pin am Anzug finde ich echt klasse,
müßten mehr Politiker Flagge bekennen und stolz auf unser Land sein,
was wir auch zurecht sein können, ohne gleich wieder an die 12 Jahre dauerende
Tyrannei des Schnauzbartträgers aus Braunau erinnert zu werden.
In den USA hängen vor fast jeden Haus US-Flaggen und sie nennen sich selber Patrioten,
hängt man in Deutschland eine D-Flagge auf, wird man schon skeptisch beäugt und von
manchen gleich in die rechte Ecke gestellt, was ich nicht verstehe.
Ich wünschte mir in Deutschland auch mehr Patriotismus (keinen Nationalismus!Unterschied)
nicht nur wenn alle 4 Jahre Fussballweltmeisterschaft ist. So das war es erst einmal.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
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31.01.2012
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2012.

Bis zur Verfassungsänderung vom 31.08.1990 galt Art. 146 GG in folgender Fassung:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der Vorschrift des Art. 146 GG a. F. kamen ursprünglich zwei Funktionen zu.

Die Norm war zunächst ein Zeichen des Provisoriums. Das Ziel einer endgültigen Verfassung sollte durch den Wegfall des Besatzungsrechts und durch einen in freier Entscheidung herbeizuführenden Konsens des deutschen Volkes über die Gestalt seiner Verfassung erreicht werden. Darüber hinaus sah Art. 146 GG a. F. einen eigenständigen Weg zur Wiedervereinigung vor. Während Art. 23 Satz 2 GG a. F. die Beitrittslösung enthielt, nach der das Grundgesetz in seinem Bestand unangetastet bleiben und nur sein Geltungsbereich erweitert werden sollte, verwies Art. 146 GG a. F. auf die Möglichkeit einer Verfassungsablösung. Mit dem Inkrafttreten einer neuen deutschen Verfassung in einem wiedervereinigten Deutschland hätte das Grundgesetz seine Geltung verloren.

Mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 Satz 2 GG a. F. erledigte sich die Zielsetzung des Art. 146 GG a. F., so dass die Norm insgesamt hätte gestrichen werden können. Diesem Ansinnen widersetzte sich jedoch die SPD in Bundestag und Bundesrat. Sie machte ihre Zustimmung zu den mit der Wiedervereinigung verbundenen Änderungen des Grundgesetzes davon abhängig, dass Art. 146 GG a. F. fortgeschrieben und der neuen staatsrechtlichen Lage angepasst werde (Isensee, NJW 1993, 2583, 2584; Plenarprotokoll Bundestag, 11. LP, 222. Sitzung am 05.09.1990, S. 17490)..


Art. 146 GG gilt seit der Verfassungsänderung von 1990 in folgender Fassung:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

In der Literatur besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass Art. 146 GG nur deklaratorische Bedeutung zukommt. Die Vorschrift regelt eine verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Selbstverständlichkeit. Es entspricht dem Grundsatz der Volkssouveränität, dass eine neue Verfassungsgebung jederzeit möglich und insoweit auch keine Ermächtigung der vorherigen Verfassung notwendig ist (Scholz in: Maunz/Dürig, GG, Bd. VI, 29. EL, Art. 146, Rn. 13; Hofmann in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Art. 146, Rn. 8; Isensee in: HStR VII, § 166, Rn. 65).

Der Vorschrift des Art. 146 GG lässt sich auch keine Anwendungspflicht entnehmen. Sie enthält keinen Auftrag zum Erlass einer neuen Verfassung und ändert nichts daran, dass das Grundgesetz die dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist (Hofmann in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Art. 146, Rn. 3; Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl., Art. 146, Rn. 5).

Diese Position wurde nicht nur mehrheitlich von der Gemeinsamen Verfassungskommission vertreten, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht. Dieses hat darüber hinaus mehrfach festgestellt, dass Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht begründet (BT-Drs. 12/6000, S. 111 f.; BVerfGE 89, 155, 180).


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

ich wohne in Sachsen und muss mir fast täglich aus den öffentlichen Medien Unterstellungen anhören, die Zwickauer hätten einer rechtsextremen Mörderbande Unterschlupf gewährt und unser Bundestagspräsident Wullff und die Bundestagsabgeordneten meinen sogar, wir müßten uns alle dafür schämen (incl. der Vergangenheit). Ich will mich aber nicht für eine Sache schämen, die ich nicht zu verantworten habe. Weder für die vor 1945, da ich erst später geboren bin und auch nicht für die jetzigen rechtsextremen Mörder. Dem zweiten gilt meine Frage an Sie als Innenminister: War Frau Beate Zschäpe eine V-Frau, ja oder nein?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
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07.02.2012
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Januar 2011. Sie haben sich dort gegen Äußerungen aus dem politischen Raum gewandt, die Bürger müssten sich für die Taten der Zwickauer Zelle "schämen". Zudem fragen Sie, ob die Beschuldigte Beate Zschäpe als so genannte Quelle des Verfassungsschutzes geführt wurde.

Naturgemäß kann ich nicht sämtliche Äußerungen aus dem öffentlichen Raum zu den politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Morde der Zwickauer Zelle kommentieren. Soweit Sie allerdings auf Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Bundestages in der Bundestagsdebatte um die Mordserie am 22. November 2011 eingehen, möchte ich jedoch richtigstellen, dass dieser nicht von einer Verantwortung des einzelnen Bürgers für die Mordanschläge gesprochen hat. Vielmehr zeigte er sich im Namen des Bundestages beschämt, dass die Sicherheitsbehörden der Länder wie des Bundes die über Jahre hinweg geplanten und ausgeführten Verbrechen weder rechtzeitig aufdecken noch verhindern konnten. Zugleich sprach er den Angehörigen der Opfer seine Anteilnahme aus und bat um Entschuldigung für manche Verdächtigungen von Opfern und Angehörigen, die sie während der damaligen Ermittlungen vor Ort erleben mussten.

Das vom Bundestagspräsidenten zum Ausdruck gebrachte Bedauern gegenüber den Angehörigen der Opfer möchte ich auch persönlich nochmals unterstreichen. Gleiches gilt für die von ihm angesprochene Verantwortung des Staates, alles zu tun, um solche menschenverachtenden Verbrechen aufzuklären, ja möglichst zu verhindern.

Auch wenn selbstverständlich der einzelne, unbescholtene Bürger nicht für die Taten Einzelner verantwortlich gemacht werden kann, möchte ich doch betonen, dass es sehr wohl eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die menschenverachtende Ideologie der Rechtsextremisten unter uns keinen Platz hat. Hier können zivilgesellschaftliche Initiativen, aber auch jeder Einzelne einen Beitrag leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
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Frage zum Thema Arbeit
29.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Friedrich,

meine Frage: Wird bei den anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst daran gedacht, hinsichtlich der Arbeitszeit von Beamten wieder zur Normalität, sprich 40-Stunden-Woche, zurückzukehren?

Mit freundlichen Grüßen

L.
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
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31.01.2012
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrter Herr SChäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.01.2012.

Die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes ist nicht Gegenstand der am 1. März 2012 beginnenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen.

Zudem bestehen gegenwärtig keine Überlegungen zur Änderung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Friedrich,

mal ganz abgesehen vom sehr zweifelhaften Nutzen der Vorratsdatenspeicherung (selbst die EU Kommision konnte bisher keinerlei Beleg für die Wirksamkeit vorlegen) ... Im Zuge der Diskussion höre Ich immer wieder

\"Es ist eine EU-Richtlinie, Wir müssen sie umsetzen\" ...

Nun wenn EU-Richtlinien sooo bindend sind, warum wurden z. b. die EU-Richtlinien 2002/58/EG, 2002/22/EG, 2006/2004, 2009/136/EG ... oder auch kurz die \"Cookie-Richtlinie\" nicht umgesetzt.

Wenn Sie so ein ausgesprochener Vertreter der Umsetzung von EU-Richtlinien sind, warum werden dann nicht ALLE Richtlinien umgesetzt? Kann es sein, dass nur die jeweils genehmen Richtlinien umgesetzt werden?

Mit freundlichen Grüßen


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