Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Dr. Hans-Peter Friedrich
Geburtstag
10.03.1957
Berufliche Qualifikation
Jurist, Ministerialrat
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesinnenminister
Wohnort
Hof
Wahlkreis
Hof
Ergebnis
46,5%
Landeslistenplatz
14, Bayern
(...) Die Behauptung, das es "immer öfter zu Verfassungsbrüchen kommt", entbehrt im Übrigen auch nach der Statistik des Bundesverfassungsgerichtes jeder Grundlage. Mit Ausnahme der Sondersituation der Jahre 1990-93 ist die Zahl der stattgegebenen Verfassungsbeschwerden seit 1987 auf gleichem Niveau, mit leicht fallender Tendenz in den letzen Jahren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
04.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

was tut eigentlich die deutsche Bundespolizei im Auftrag des Rüstungskonzerns EADS in Saudi-Arabien?

Aus den öffentlich-rechtlichen Medien habe ich entnommen, dass deutsche Polizeibeamte anscheinend ohne klare rechtliche Grundlage und wohl auch unter unzureichender Information des Bundestags seit Jahren nach Saudi-Arabien entsendet werden, um im Rahmen eines Geschäfts der Aktiengesellschaft EADS saudische Polizisten auszubilden. Einen solchen Einsatz der deutschen Polizei in einem Staat, der seinen Einwohnern keinerlei Wahlrecht zugesteht und in dem unter anderem ein generelles Versammlungsverbot herrscht, empfinde ich als skandalös und im Kontext der angespannten Lage in der arabischen Welt als hochgradig brisant.

Daher meine Fragen:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet der Einsatz der deutschen Bundespolizei im Rahmen des in den Medien geschilderten EADS Rüstungsgeschäfts statt?

2. Mit welchen konkreten Aufgaben wurden die Beamten im Rahmen ihrer Entsendung betraut?

3. Wie schätzen Sie die Wahrnehmung deutscher Politik in der arabischen Welt ein, nachdem Deutschland zwar einerseits Polizeibeamte zur Ausbildung von Sicherheitskräften der absolutistischen Monarchie Saudi-Arabien entsendet, um diese (wie die Presse berichtet) auch an der Waffe auszubilden, sich gleichzeitig aber an der Durchsetzung einer Uno-Resolution zum Schutz von Zivilisten in Libyen nicht direkt beteiligt?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
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11.04.2011
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben sich am 04.04.11 mit einigen Fragen zum Engagement der Bundespolizei in Saudi-Arabien an mich gewandt, die sich Ihnen aufgrund der Medienberichterstattung der letzten Tage stellen. Ich freue mich über Ihr Interesse an dem internationalen Engagement der Bundespolizei und den Entwicklungen in der arabischen Welt.

Das Königreich Saudi-Arabien hat sich entschlossen, seinen Grenzschutz umfangreich zu modernisieren. Das Land ist ein wichtiger Partner im arabischen Raum. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung des Terrorismus. Es ist daher wichtig, eine Kooperation der Sicherheitsbehörden beider Länder durch bilaterale Maßnahmen zu erhalten bzw. auszubauen.

Die Aufgabe der Beamten der Bundespolizei ist es, Angehörige des saudi-arabischen Grenzschutzes fortzubilden. Inhaltlich wird das Vorgehen bei Maßnahmen der Grenzüberwachung sowie die Methodik von Führungs- und Entscheidungsprozessen vermittelt; die Vermittlung von Menschenrechten und rechtstaatliche Grundsätzen sind integraler Bestandteil der Kursinhalte.

Die Entsendung der Beamten der Bundespolizei erfolgt auf Grundlage des § 65 Abs. 2 BPOLG.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
in der Internetplattform Heise.de musste ich einen Artikel über den 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft unter www.heise.de lesen.

Zum dem Satz von Ihnen
[...] erklärte Friedrich unter großem Applaus der Kongressteilnehmer. "Ohne Speicherung entsteht im Internet ein rechtsfreier Raum."
habe ich die Frage, warum es, wenn das Internet ein Rechtsfreier Raum sein soll, ein Script von einem Juraprofessor unter www.uni-muenster.de gibt, in dem es in knapp 600 Seiten um das Internetrecht dreht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
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07.04.2011
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 5. April 2011. Die Ergebnisse der statistischen Datenerhebung des BKA zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu "Mindestspeicherfristen" und der in Folge dieses Urteils weggefallenen Mindestspeicherverpflichtung sind alarmierend. Danach wurde in über 80% der Fälle Auskunftsersuchen des BKA seit der Entscheidung nicht mehr entsprochen. Betroffen waren hiervon ganz überwiegend (ca. 90%) Fälle, in denen es um die Ermittlung der hinter einer IP-Adresse stehenden Bestandsdaten und damit um Ermittlungsverfahren wegen Computerkriminalität ging. Ohne die rückwirkende Zuordnung einer dynamisch vergebenen IP-Adresse zu der hinter dieser Adresse stehenden Person, ist erfolgreiche Strafverfolgung in diesem Bereich kaum möglich. In beinahe 90% der Fälle hatte die unterbliebene Auskunft zur Folge, dass die Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten.

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
05.04.2011
Von:

Sehr geehrter Dr. Friedrich,
die Heise News zitieren Sie mit "Wir brauchen dringend wieder eine gesetzliche Befugnis zur Vorratsdatenspeicherung [...] In vielen Fällen von Menschenhandel über Kinderpornografie bis hin zu Terroranschlägen ist der Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten die einzige Chance, Verbrechern auf die Spur zu kommen."

Wie wollen Sie dann aber die Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung seinerzeit zu 99,1% gegen Urheberrechtsverletzungen eingesetzt wurde
( www.vorratsdatenspeicherung.de )
wegdiskutieren?

An der VDS kann also eigentlich nur die Medienindustrie Interesse haben und da stellt sich mir die nächste Frage: wieso treten Sie so vehement für die Interessen einer Berufsgruppe ein, die in den Parteispenden-Angaben der Union offiziell nicht vorkommt?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

in dem Artikel auf heise.de zu Ihrer Rede beim 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft findet sich auch der folgende Hinweis von Ihnen:
"Als Beispiel zitierte Friedrich einen gerade aufgeflogenen Kinderpornographie-Ring mit einem Server in Luxemburg und deutschen IP-Adressen, die nicht aufgelöst werden konnten."

Bei diesem Luxemburger Server handelt es sich ja recht eindeutig um den Server, der in der Aktion Charly in Österreich zu 107 Hausdurchsuchungen und etlichen Verhaftungen geführt hat:

www.news.at

Können sie mir bitte erklären, warum es der Polizei in Österreich, wo es ja ebenfalls keine Vorratsdatenspeicherung gibt, gelungen ist, so viele Beweise sicher zu stellen und Tatverdächtige zu ermitteln.
Nach Ihrer Aussage ist es der deutschen Polizei bei einer Aktion, die über das ganze Jahr 2010 lief, demgegenüber nicht gelungen Täter zu fassen. Bei gleichen Voraussetzungen wirft das doch kein gutes Licht auf die deutsche Polizei.

Viele Grüße
Antwort von Dr. Hans-Peter Friedrich
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21.04.2011
Dr. Hans-Peter Friedrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mindestspeicherungsfristen vom 6. April 2010.
Da es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt um ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren handelt, kann ich Ihnen zu den Einzelheiten keine Auskünfte erteilen. Den von Ihnen gezogenen Schluss, dass die deutsche Polizei schlicht zu langsam arbeite, um auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Erfolg zu kommen, weise ich jedoch zurück. Vielmehr ist es so, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen das Bundeskriminalamt wegen der fehlenden Mindestspeicherfrist erfolglos Auskunftsanträge gestellt hat, maximal 7 Tage zwischen Kenntniserlangung beim Bundeskriminalamt und Stellung des Auskunftsantrags lagen. Die Erfolglosigkeit der Auskunftsanträge ist also nicht mit der fehlenden Effektivität polizeilichen Handelns zu erklären, sondern mit einer fehlenden Mindestspeicherpflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Friedrich,

noch eine zweite Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Wie erklären Sie sich die Tatsache, das Länder die KEINE Vorratsdatenspeicherung betreiben wie z. B. Österreich eine bessere Aufklärungsrate bzgl. Internetverbrechen haben als Deutschland? Wieso konnte ein Land wie Österreich z. b. einen Kinderporno-Ring ausheben obwohl keine Vorratsdaten vorhanden waren, Deutschland aber nicht?

Ihre Aussage, dass wir die Vorratsdatenspeicherung unbedingt zur Aufklärung brauchen und die gerade geschilderten Gegebenheiten lassen eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Entweder funktioniert z. b. in Österreich das Internet nach vollkommen anderen Vorraussetzungen als in Deutschland oder aber die deutschen Ermittler sind unfähig!

Oder könnte es nicht ehr so sein, dass ein dritter Schluß am "zutreffensten" ist. Die Vorratsdatenspeicherung soll unter allen Umständen durchgedrückt werden, um die Contentindustrie "milde" zu stimmen und dafür werden dann ein paar Kinderporno-Händler frei laufen gelassen als "Argumentationsgrundlage"? Das würde aber auch wieder implizieren, dass man für die eigentliche Arbeit, nämlich der Verbrechensbekämpfung, keine VDS braucht!

Mit freundlichen Grüßen


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