Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Bartels
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Dr. phil., Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kiel
Landeslistenplatz
6, Schleswig-Holstein
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Letzte Woche konnte in der Föderalismuskommission II nach langen Verhandlungen eine Einigung zur "Schuldenbremse" gefunden werden. Ich begrüße diese und werde auch dafür stimmen. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

in Ihrem Essay "Wider die Politikverachtung" sprechen Sie sich fuer ein Institut für die Didaktik der Demokratie aus, um damit der Unkenntnis der Bevoelkerung entgegenzuwirken.
Ich halte das fuer sinnvoll, aber gibt es nicht noch andere Massnahmen die getroffen werden muessten?
Heute kann ein Innenminister dem das Parlament seine Wuensche abschlaegt in die Innenministerkonferenz der EU gehen und dieses Ueberstimmen. Ist das noch Demokratie? Oder die viel zu grosse Macht der EU-Kommissionen im Vergleich zur kleinen Macht des EU-Parlaments?
Ist es nicht eher so, das Politik heute immer mehr hinter verschlossenen Tueren stattfindet, wo nicht gewaehlte Parteimitglieder mit anderen nichtgewaehlten Politikern Kompromisse suchen, auf die das Parlament keinen grossen Einfluss mehr hat?
Ist es nicht so, dass nicht nur die deutschen Buerger, sondern auch die deutschen Politiker einen Auffrischungskurs in Demokratie benoetigen?

Ausserdem beschweren Sie sich, dass der Begriff "Fraktionszwang" negativ belegt ist. Ist denn Fraktionszwang wirklich positiv, wenn in Artikel 38GG der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen wird, unter dieser Schutz in Artikel 46GG dieser Schutz sogar noch verstaerkt wird? Ist Fraktionszwang in seiner heutigen Form dann nicht ein Verstoss gegen die Verfassung?

Ich freue mich auf Ihre Gedanken

Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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13.12.2006
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

zur ersten Frage: Die EU ist ja (noch) kein Staat, aber auch mehr als ein Staatenbund oder Bündnis (wie z.B. die Nato). Deshalb sind die Innenbeziehungen in der EU immer auch Beziehungen zwischen nach wie vor souveränen Staaten mit Regierungen, die von ihren jeweiligen nationalen Parlamenten gewählt und kontrolliert werden, nicht vom EU-Parlament. Deshalb hat das EU-Parlament in der Europäischen Union (noch) nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie ein nationales Parlament in seinem jeweiligen Land.

Zum sog. "Fraktionszwang": Sie wählen bei der Bundestagswahl mit Ihrer ersten Stimme Ihren Wahlkreisabgeordneten, mit der zweiten wählen Sie eine Partei – wenn das beim letzten Mal z.B. die SPD war, haben Sie mit dieser einen Stimme 221 weitere Abgeordnete gewählt: So viele SPD-Kandidaten (plus der von Ihnen vielleicht direkt gewählte Wahlkreiskandidat) kamen nach dem Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl in den Bundestag. Diese zusammen 222 SPD-MdBs müssen ein Mindestmaß an Geschlossenheit aufbringen, damit Ihre zweite Stimme Sinn hat. Sie wollten "die SPD" wählen, aber Sie bekommen 222 sehr unterschiedliche Menschen (jeden Alters, beiderlei Geschlechts, unterschiedlicher Vorbildung, Konfession, Berufserfahrung, regionaler Verwurzelung und politischer Schwerpunktsetzung), die zusammen jene 16 Millionen Stimmen repräsentieren, die mit ihrem zweiten Kreuz Sozialdemokraten gewählt haben. Diese 222 müssen sich aufeinander verlassen können – und SIE müssen sich darauf verlassen können, dass diese zusammen die SPD-Fraktion bilden. Deshalb ist "Fraktionsdisziplin" nötig: Wer Entscheidungen der Fraktion, an denen er durch Diskussion und Abstimmung beteiligt ist, nicht akzeptieren kann und im Bundestagsplenum gegen die eigene Fraktion stimmen will, muss dies vorher der Fraktion mitteilen (damit alle wissen können, woran sie sind, gerade bei knappen Mehrheiten wie 2002-2005!). Gegebenenfalls ist dann noch einmal in der Fraktion zu diskutieren, um sich zu einigen. Aber – ZWINGEN kann einen freigewählten Bundestagsabgeordneten niemand zu nichts. Wie ich am Ende im Parlament abstimme, muss ich in jedem Fall selbst entscheiden und verantworten, zum Beispiel gegenüber denen, die von einem Gesetz betroffen sind, gegenüber den Wählerinnen und Wählern im Wahlkreis und im übrigen Deutschland … Und es kommt auch immer wieder vor, dass einzelne Abgeordnete, nachdem sie ihre Fraktion darüber unterrichtet haben, gegen deren Beschlusslage stimmen. So habe ich z.B. Gerhard Schröder als Bundeskanzler das Vertrauen ausgesprochen, als er über eine Vertrauensabstimmung, die er verlieren wollte, Neuwahlen anstrebte. Ich wollte mich nicht – so die Fraktionslinie – "enthalten".

Dies alles (gilt für andere Parlamentsfraktionen ähnlich) ist vereinfacht dargestellt (es gibt auch noch "Koalitionszwänge", die "klassischen" Gewissensentscheidungen von Transplantationsmedizin bis zur Hauptstadtentscheidung u.a.), aber ich hoffe, es hilft Ihnen weiter.

Beste Grüße
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Finanzen
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

in Ihrem Essay "Wider die Politikverachtung" plädieren Sie für ein Institut für "Didaktik der Demokratie." Haben Sie die Hoffnung aufgegeben, dass die deutsche Politische Klasse, dass Bundesregierung und Bundestag ihre Bürger zu überzeugen vermögen? Erklären Sie den Bürgern den nachfolgenden Komplex, und Sie brauchen kein solches Institut mehr:

Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Griechenland und Irland erleiden Jahr für Jahr Defizite in ihrem Außenhandel. Sie strengen sich nicht genug an, um im Wettbewerb der Globalisierung zu bestehen. Nach normalen oekonomischen Spielregeln müssten sie für die Finanzierung dieser Defizite verzinsliche und rückzahlbare Kredite im Ausland aufnehmen. Das tun sie aber nicht. Vielmehr lassen sie sich von ihren Brüdern im Eurosystem aushalten: Deutschland, die Benelux-Länder, Österreich, Finnland. Denn diese erzielen Jahr für Jahr Überschüsse, die sie den Defizitbrüdern zur Verfügung stellen (müssen). Dadurch wird verhindert, dass die Überschussländer ihre Terms of Trade verbessern, was aber für eine Steigerung der Massenkaufkraft, vor allem in Deutschland, unerlässlich ist. Finden Sie das richtig, und falls ja: Wo ist die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen, das dem Art 103 des EG-Vertrages widerspricht?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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12.12.2006
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

nicht die Staaten nehmen für Handelsbilanzdefizite Kredite auf, sondern ggf. Unternehmen …

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.12.2006
Von:

Gammelfleisch aus dem Bundestag

Der Bundespräsident hat nun schon wieder einem Gesetz seine Unterschrift verweigert, das von den Abgeordneten des Bundestages verabschiedet worden war.

Sind die Berliner Ministerien inzwischen so rechtsblind, dass sie nicht verhindern können , dass dem Bundestag rechtswidrige Gesetze vorlelegt werden ? Von den handwerklichen schlecht gemachten Gesetzen ganz zu schweigen.

Welche Vorkehrungen treffen Sie persönlich als Abgeordneter, um offensichtliche Verfassungsverstöße der Ihnen zur Abstimmung vorgelegten Gesetze zu erkennen und zu verhindern?
Als Abgeordneter tragen Sie letztlich ganz persönlich die Verantwortung und dürfen sich nicht blind auf das verlassen, was da in Ministerien, Fraktionen und Ausschüssen hergestellt wird.

Eine der Aufgaben des Bundestages ist es, die Regierung zu kontrollieren - bitte kontrollieren Sie - aber besser als die Lebensmittelkontrolle beim Gammelfleisch.
Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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13.12.2006
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesjustizministerium überprüft vor einer Entscheidung des Bundeskabinetts, des Bundestages oder des Bundesrates, jedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit. Diese Kontrolle verhindert eigentlich schon offensichtlich verfassungswidrige Gesetze.

Im Übrigen gilt generell: Ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, entscheidet nicht der Bundespräsident, sondern einzig und allein das Bundesverfassungsgericht. Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau hat immer nach diesem Grundsatzes gehandelt wie z.B. beim Zuwanderungsgesetz. Daran könnte sich auch sein Nachfolger ein Beispiel nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Finanzen
12.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Doktor Bartels,

Ich fragte Sie sehr höflich: "Finden Sie das richtig, und falls ja: Wo ist die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen, das dem Art 103 des EG-Vertrages widerspricht?"

Sie antworten:

"Sehr geehrter Herr ,

nicht die Staaten nehmen für Handelsbilanzdefizite Kredite auf, sondern ggf. Unternehmen …

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels"

Das ist keine Antwort auf meine Fragen. Ihre Erklärung, Handelsbilanzdefizite würden durch Unternehmenskredite gedeckt, ist obendrein falsch.

Deshalb füge ich eine dritte Frage hinzu: "Wollen Sie nicht in Ihr geplantes Institut für Didaktik der Demokratie einen Grundkurs aufnehmen, der den Teilnehmern, auch Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Unterschied erklärt zwischen Unternehmen und Volkswirtschaft?"

Mit freundlichen Grüssen Ihr
Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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13.12.2006
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

Sie wollten mit Ihren "Fragen" Ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Das haben Sie getan. Von mir aus können wir es gut dabei belassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.12.2006
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Bartels,

seit vielen Jahren gibt es in Schleswig Holstein die Möglichkeit sich als Bürger aktiv an Volksentscheiden zu beteiligen.
Dieses Instrument gibt es leider immer noch nicht auf Bundesebene.
Offensichtlich wollen die großen Volksparteien keine weiteren direkten demokratischen Entscheidungsprozesse zulassen. Gerade aber in Zeiten einer starken Demokratie- und Parteiverdrossenheit müssten die Bürger wieder stärker an Entscheidungsprozessen teilhaben können. Selbst bei einem so gewaltigen Projekt wie der Zustimmung zur EU-Verfassung gab es keine Partizipationsmöglichkeit der Bürger.
Ich möchte von Ihnen gerne wissen, welche Position Sie bezüglich der Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene vertreten .

Mit freundlichen Grüßen

Uwe
Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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15.12.2006
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu Volksabstimmungen. Ich bin skeptisch, ob Volksentscheide die hohen Erwartungen, die mit ihnen verbunden werden, wirklich erfüllen.

Wie Sie wissen, wäre eine Änderung des Grundgesetzes die verfassungsrechtliche Voraussetzung, um bundesweite Referenden einzuführen. In den vergangenen beiden Wahlperioden haben wir als sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit unserem damaligen grünen Koalitionspartner mehrfach, zuletzt im Herbst 2004, die Initiative ergriffen, um Elemente der direkten Demokratie ins Grundgesetz aufzunehmen. Eine Einigung mit der Unionsfraktion in dieser Frage war damals nicht möglich.

Die ablehnende Haltung von CDU und CSU ist auch nach der Wahl unverändert. Ein neuer Anlauf, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Volksentscheide zu schaffen, ist deshalb – solange wir in einer Koalition mit der Union regieren – nicht in Sicht.

Ich persönlich bleibe allerdings skeptisch, ob die vielgepriesenen plebiszitären Elemente tatsächlich zu mehr Demokratie führen. Unser repräsentatives System hat jedenfalls in den sechs Jahrzehnten seit der Nazi-Diktatur ganz gut funktioniert. Die Erfahrungen mit Volksentscheiden auf Ebene der Länder und Kommunen, aber auch im benachbarten Ausland, sind keineswegs nur Beleg für die Überlegenheit von direktdemokratischen Elementen. Wo es sinnvoll ist, würde ich mich nicht gegen plebiszitäre Ergänzungen unseres repräsentativen Systems sperren. Vielleicht kann dieses Instrument auf kommunaler Ebene ein Beitrag zu mehr Beteiligung sein. Auf Länderebene wird es da, wo es möglich ist, kaum genutzt.

Gleichwohl sehe ich mit Sorge, dass viele Menschen "der Politik" misstrauen, dass bis hinein in die seriösen Medien die Demokratie und ihre Verfahren verächtlich gemacht werden. Immerhin begleitet uns das Schlagwort der "Politikverdrossenheit" nun schon seit eineinhalb Jahrzehnten. Ich möchte aber vorrangig dafür plädieren, den mühsamen Weg des Werbens um mehr Engagement in Parteien und Parlamenten, in Vereinen und Initiativen zu gehen. Ich tue dies.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Ihre Frage an Dr. Hans-Peter Bartels
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