Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Bartels
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Dr. phil., Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kiel
Landeslistenplatz
6, Schleswig-Holstein
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
06.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter

der jüngste Gesetzentwurf in Sachen Kfz-Steuer bezieht sich ausschliesslich auf Neuzulassungen. Dies verkennt die Situation, dass es in Deutschland derzeit mehrere Tausend Fahrzeuge gibt, die den mit der CO2-orientierten Steuer einhergehenden Zielen (Minderung des CO2-Ausstosses) gerecht werden (sämtliche 3L und 5L Fahrzeuge). Mit diesen Fahrzeugen, werden bereits seit mehreren Jahren im Dauerbetrieb niedrige CO2- Emmissionswerte (unter 120g/km) erreicht. Es ist mit dem Umweltschutz in diesem Lande nicht vereinbar, wenn das vorhandene Potenzial an Fahrzeugen zur Erreichung der CO2-Minderungs-Ziele anders behandelt werden sollte als künftig zugelassene Fahrzeuge. Worin unterscheidet sich das CO2, welches von neuen Fahrzeugen ausgestoßen wird, von dem welches bereits vorhandene Fahrzeuge emittieren?

Bereits seit 1996 ist der neue europäische Fahrzyklus (NEFZ) gesetzliche Grundlage für alle Neuzulassungen von PKW. Damit müßten für alle seitdem neu auf den Markt gebrachten PKW auch belastbare Verbrauchswerte vorliegen. Zwischen Verbrauch und CO2-Ausstoß besteht ein linearer Zusammenhang. Das Argument, dass für bereits zugelassene Fahrzeuge der CO2-Ausstoß nur zufällig bekannt sei, ist damit für alle Fahrzeuge ab Zulassungsjahr 1996 nicht haltbar.

Wenn das Ziel der Gesetzgebung also der Umweltschutz und die CO2-Minderung sein soll, ist eine CO2-basierte Besteuerung nur für Neuzulassungen also der falsche Weg. Es müsste mindestens ein Wahlrecht für Bestandsfahrzeuge geben.

Ich frage Sie: Was gedenken Sie, im Blick auf die Neuregelung der Kfz-Steuer und die CO2-Minderung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu tun?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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16.02.2009
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr Dr. ,

es sind im Wesentlichen zwei Neuregelungen der Kfz-Steuer, die im Zusammenhang mit den Konjunkturpaketen des Bundes auf den Weg gebracht wurden. Die erste soll insbesondere der Kaufzurückhaltung bei Neuwagen entgegen wirken, um tiefe Absatzeinbrüche in der Automobilindustrie - einer Schlüsselbranche unserer Volkswirtschaft - zu verhindern, Arbeitsplätze zu erhalten und darüber hinaus die Umstellung auf verbrauchsarme und klimafreundliche Fahrzeuge zu beschleunigen. Deshalb haben wir eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. Fahrzeug-Halter, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zur Zulassung anmelden, müssen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllen Pkw zudem die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre. Die Regelung endet spätestens am 31. Dezember 2010. Dies mag - Sie thematisieren das nicht, aber ich will es hier erwähnen - als ungerecht empfunden werden von all denen, die vorher schon, vielleicht wenige Tage vor dem Beginn dieser befristeten Steuerbefreiung, ein neues, möglicherweise sogar besonders schadstoffarmes Auto gekauft haben. Sie zahlen wie zuvor ihre Kfz-Steuer und haben nichts von diesem Konjunkturstützungsprogramm (das übrigens zu wirken scheint).

In einem zweiten Schritt wollen wir die gegenwärtige Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Steuer umstellen. Die Umstellung soll zum 1. Juli 2009 erfolgen und nur Fahrzeuge betreffen, die ab dem 1.7.2009 zugelassen werden. Die künftige Besserstellung schadstoffarmer Autos soll die Industrie zur Konzentration auf entsprechende Verbesserungen ihrer Technik bewegen und die Autokäufer anreizen, besonders solche Autos nachzufragen. Im übrigen sparen sie in der Regel auch im Verbrauch. Eine Stichtagregelung mag wiederum "ungerecht" erscheinen, ist aber relativ einfach und, wenn Sie so wollen: unbürokratisch. Die Altwagenbesitzer werden hier nicht besser oder schlechter gestellt als bisher, sie bezahlen weiterhin ihre alte Kfz-Steuer.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Finanzen
11.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

unter dem Schlagwort "Schuldenbremse" wird in den Medien darueber berichtet, dass die grosse Koalition plant, eine Begrenzung der Neuverschuldung im Grundgesetz festzulegen.

Koennten Sie bitte darlegen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie seine Auswirkungen auf die zukuenftige Konjunktur- und Sozialpolitik einschaetzen? Ausserdem waere es sicherlich interessant, etwas ueber Ihr voraussichtliches Abstimmungsverhalten zu diesem Thema zu erfahren.

Mit frdl. Gruessen
Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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16.02.2009
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr Müller,

letzte Woche konnte in der Föderalismuskommission II nach langen Verhandlungen eine Einigung zur "Schuldenbremse" gefunden werden. Ich begrüße diese und werde auch dafür stimmen.

Der Kommissionsvorschlag sieht kein starres, sondern ein "atmendes" System vor. Zwar darf die Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht mehr überschreiten, während sie für Länder ganz verboten ist. Die Mehrheit des zuständigen Parlamentes, also des Bundestages oder des jeweiligen Landtages, kann aber auch in Zukunft diese Regelung in Notsituationen außer Kraft setzen. So wäre das derzeitige Konjunkturprogramm beispielsweise auch unter den Maßgaben der "Schuldenbremse" möglich. Gleichzeitig darf es keine Neuverschuldung mehr ohne feste Tilgungspläne geben.

Auch bei den Übergangsregelungen ist meiner Ansicht nach ein vertretbarer Kompromiss gelungen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung 2016 (Bund) bzw. 2020 (Länder) wird es für die hoch verschuldeten Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachen-Anhalt und Schleswig-Holstein Konsolidierungshilfen geben, um sie beim Schuldenabbau zu unterstützen.

Die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten wird durch die neuen Regelungen nicht eingeschränkt. Im Gegenteil: Wenn es gelingt, in normalen Zeiten die Verschuldung auf ein Minimum zu reduzieren, werden die Handlungsspielräume in wirklichen Konjunkturkrisen umso größer sein.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Internationales
13.02.2009
Von:

Guten Tag, Herr Dr. Bartels,

gestern ist Im Bundestag die Versorgung der Soldaten beschlossen worden, die nach ihrem Kriegseinsatz in Afghanistan mit einem PZBS zurückkehren.

Ich habe da einmal folgende Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Bartels:

Wer trägt diese Kosten und wie hoch werden diese Kosten pro Kalenderjahr eingeschätz ?

halten Sie es für richtig, dass hier eventuell der Steuerzahler wieder für Kosten aufkommen muss, die er nicht verursacht hat?

Was halten Sie von der Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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24.02.2009
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Fragen hinsichtlich des Umgangs mit posttraumatischen Störungen bei Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Beschäftigten der Bundeswehr.

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2009 mit den Stimmen aller Fraktionen den von der SPD-Fraktion initiierten Koalitionsantrag "Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen stärken und weiterentwickeln" beschlossen (Drs.16/11882).

Leib und Leben der Angehörigen unserer Bundeswehr gilt es sowohl beim Dienst im Inland als auch in Auslandseinsätzen zu schützen. Dazu gehört ihre seelische Unversehrtheit.

Viele Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte verrichten ihren Dienst weit weg von Familien und Freunden. Dies bringt besondere körperliche und seelische Belastungen mit sich. Immer wieder kommt es bei Einsätzen zu traumatisierenden Situationen. Die darauf folgende Stressreaktion kann im weiteren Verlauf zur Entwicklung einer so genannten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. Die mittel- und langfristigen Folgen davon können u.a. Depressionen, Gereiztheit, Verschlossenheit oder auch Suchtprobleme sein - bis hin zur Dienstunfähigkeit. Die Meldung von Betroffenen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie werden in vier Bundeswehrkrankenhäusern behandelt. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit spezialisierten zivilen Ärzten und Einrichtungen. Damit hat die Bundeswehr gute Erfahrungen gemacht.

Dennoch sehen wir Handlungsbedarf. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit dem o.g. Antrag aufgefordert, eine zentrale Ansprechstelle innerhalb der Gesundheitsdienste der Bundeswehr zu Hilfsangeboten und Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen. Weiterhin sollen psychosoziale Beratungsangebote innerhalb der Bundeswehr eingerichtet werden, die von PTBS-Betroffenen und ihren Angehörigen auch anonym und telefonisch in Anspruch genommen werden können.

Sie werden mir sicher zustimmen, dass es ohne Frage in der Verantwortung der Bundeswehr liegt, für das Wohl ihrer Beschäftigten Sorge zu tragen. Wenn jemand krank wird oder anderweitige Zuwendung benötigt, muß selbstverständlich geholfen werden. Die Kosten dürften, wenn die Regierung unserem Antrag folgt, minimal sein verglichen mit den Aufwendungen für die gegenwärtig notwendigen Bundeswehreinsätze und für die Bundeswehr insgesamt (diese allerdings machen heute mit rund 10 % einen nur noch halb so großen Anteil am Bundeshaushalt aus wie unsere Verteidigungskosten am Ende des Kalten Krieges mit 20 %).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.02.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Hans-Peter Bartels,

ausgehend von der unter SPD eingeführten Hartz-IV Gesetze, möchte ich Ihnen Fragen stellen: Wie stehen die SPD und Sie jetzt dazu, dass die o.g. Gesetzgebung von Sozialgerichten und dem Verfassungsgericht permanent korrigiert werden müssen?

Wie stehen Sie gerade in Kiel dazu, dass von der ARGE Kiel schon im Jahr 2005 Tätigkeiten über 1€ Jobs durch Eingliederungsvereinbarungen abverlangt wurden, in denen ausgebildete sozialpädagogische Assistentinnen als solche in Kindergärten und Schulen arbeiten mussten, die diese Stellen jeweils nicht öffentlich ausgeschrieben hatten. Hier wurden Tätigkeiten aus dem Berufsfeld der Sozialpädagogik, des ASD und des Ordnungsamtes abverlangt, es wurden keine Sozialleistungen abgeführt und diese Tätigkeiten führten nicht zu Festanstellungen. Es wurde verlangt, faktisch mit den Rechten des Ordnungsamtes der Stadt Kiel, Schulschwänzer von zu Hause abzuholen, lernauffällige Schüler mussten betreut werden, mit denen letztlich selbst Lehrer nicht zu recht kamen. Für diese qualifizierten Tätigkeiten wurden KEINE Lohnnebenkosten abgeführt. In dem Zusammenhang stellt der Umstand aus meiner Sicht Schwarzarbeit dar.

Wie stehen Sie dazu, dass eine Eingliederung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt, mit dem Ziel Lebensunterhalt zu erwirtschaften immer weniger von Erfolg gekrönt ist, weil eben diese Arbeitsplätze fehlen.

Wie stehen Sie zu einem Paradigmenwechsel, wie unter grundeinkommen.tv in dem Film von Enno Schmidt und Daniel Häni aufgezeigt, und wie stehen Sie zu der aktuellen Petition zu einem bedingungslosen Grundeinkommen, nachdem auch dem letzten Bürger im Angesicht der Krise und der verfehlten Hartz-IV Politik klar sein müsste, dass die bisherige Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik versagt hat?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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03.03.2009
Dr. Hans-Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die hohe Anzahl von Klagen von Arbeitslosengeld-II-Beziehern finden weder ich noch die SPD erfreulich. Auch wenn die meisten Klagen noch vor einem Gerichtsurteil wieder zurückgezogen werden, zeigt es doch, dass es hier offenbar Verunsicherungen über die Auslegung einzelner Rechstbegriffe im Gesetz gibt.

Ihre Kritik an den Eingliederungsversuchen teile ich nicht. Auch wenn es nach wie vor schwierig ist - und die aktuelle Wirtschaftslage ist nicht gerade förderlich -, alle Arbeitssuchenden schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren, so ist doch gerade in Kiel eine recht erfolgreiche Eingliederung von ALG-II-Beziehern zu beobachten: Im Februar sank die Zahl der ALG-II-Empfänger gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich um 11,1 Prozent. Beachtlich ist für diesen Zeitraum auch der deutliche Rückgang von arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren (-25,3 Prozent) und Langzeitarbeitslosen (-17,7 Prozent). Trotz Krise.

Die von Ihnen dargestellten Punkte zur ARGE Kiel kann ich, ohne genaue Hintergründe zu kennen, nicht beurteilen. Gern können Sie, wenn Sie mögen, dazu in meine Sprechstunde kommen, um Ihre Erfahrungen persönlich zu erläutern. Dieser Weg scheint mit sinnvoller als eine "Fernanalyse" über das Internet. Sie finden die Termine meiner nächsten Sprechstunden auf meiner Homepage (www.hans-peter-bartels.de) unter der Rubrik Aktuelles & Termine.

Meine und die Position der SPD zum "bedingungslosen Grundeinkommen" finden Sie in einem Papier der SPD-Grundwertekommission, der auch ich angehöre. Hier der Link dazu: www.spd.de

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

ich werde in kürze meinen Zivildienst ableisten. Durch meine Erfahrungen mit dem derzeitigen Verweigerungsverfahren frage ich Sie, ob das derzeitige Wehrpflichtgesetz Ihrer Meinung noch zeitgemäß ist.

Nach geltedem Recht muss ein Wehrpflichtiger einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, um nicht zum Dienst an der Waffe herangezogen zu werden und damit die Möglichkeit zu erhalten seinen Zivildienst zu leisten. Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen allerdings auf Basis der bestehenden Gesetzgebung veraltet, da sich durch die derzeitige Außenpolitische Lage Deutschland (anders als 1956) in keiner direkten Bedrohungssituation befindet. Ich schließe mich der Meinung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog an, der 1995 mahnte, dass der Staat abhängig von der entsprechenden Sicherheitslage dieses Gesetz aussetzen bzw. einsetzen sollte.

Generell plädiere ich für ein Wahlrecht, dass nicht nur wie bisher für Männer sondern auch für Frauen gilt, da sich der Gleichbehandlungsgedanke unserer Verfassung spätestens seit der Möglichkeit, dass Frauen den Dienst an der Waffe leisten können nicht mehr wiederspiegelt. Dieses Wahlrecht sollte es ermöglichen, dass Männer und Frauen nach Abschließen der Schule und Feststellen der Tauglichkeit nach den bisher gängigen Kriterien sich aussuchen dürfen, ob sie lieber Wehr- oder Zivildienst leisten möchten.

Es stellt sich mir die Frage in wie weit, seitens der Bundesregierung eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes angedacht wird oder ob solche Überlegungen bereits in die nächste Legislaturperiode verlegt wurden.

Ich danke Ihnen vorab für die Beantwortung meiner Frage!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Bartels
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04.03.2009
Dr. Hans-Peter Bartels
Lieber Herr ,

vielen Dank für Ihre Gedanken und Fragen zur allgemeinen Wehrpflicht.

Zu Ihrer Frage nach meiner Einschätzung hinsichtlich der Zeitgemäßheit der aktuellen Regelungen zur Wehrpflicht empfehle ich Ihnen einen Artikel von mir, den ich vor einiger Zeit dazu in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung veröffentlicht habe. Dort finden Sie meinen Standpunkt (und inzwischen auch den der SPD) in der Diskussion um die allgemeine Wehrpflicht. Sie finden den Artikel auf meiner Homepage unter diesem Link: www.hans-peter-bartels.de .

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine Menge wertvoller Erfahrungen in Ihrem bevorstehenden Zivildienst.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Ihre Frage an Dr. Hans-Peter Bartels
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