Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Gesine Lötzsch
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Philologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen
Landeslistenplatz
3, Berlin
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(...) Die Linksfraktion hat das Gesetz der Bundesregierung zur sogenannten SED-Opferrente massiv kritisierte. Nicht weil wir die Idee ablehnten, sondern weil diese Entschädigung an eine Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Rente mit 67
17.06.2009
Von:

Warum Rente mit 67. Kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt so viele Arbeitssuchende Bürger, die gerne im Berufsleben stehen möchten. Unsere Politik ist eine Wirtschaftsbremse. Was geschieht mit dem Sommerbad Pankow (Schwimmhalle)? Es ist schon ein Verbrechen, die Schwimmhalle über Jahr geschlossen zuhalten und kein Sanierungsplan zu erarbeiten. Für mich ist dies nicht nachvollziehbar.

Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
4Empfehlungen
24.06.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir sind gegen die Rente mit 67 und haben dagegen mit einer Reihe von parlamentarischen Initiativen protestiert.
In der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor den Wahlen wird es nochmals auf Antrag der Linksfraktion eine Abstimmung über die Rente mit 67 geben. Bitte lesen Sie auch hierzu eine Pressemitteilung von Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender unserer Fraktion, zu diesem Thema: www.linksfraktion.de

Meine Fraktion hält die Rente mit 67 gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren für die Menschen dramatischen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der gegenwärtigen Wirtschaftskrise für absurd. De facto bedeutet dieses Gesetz Rentenkürzungen für eine Mehrheit der älteren Bevölkerung. In einer Situation, in der viele Menschen, die älter als 50 Jahre sind, keinen Arbeitsplatz mehr finden können, ist es doch grotesk, dieser Gruppe zu sagen, sie müssten aber für den Erhalt ihrer Rente länger arbeiten.
Wir lehnen dies ab und geben in der kommenden Woche Herrn Müntefering und seiner SPD die Möglichkeit, ihren Fehler zu korrigieren.

Bezüglich ihrer zweiten Frage, welche Planungen der Bezirk Pankow für das dortige Sommerbad vorsehe, bitte ich Sie, sich an die zuständige Bezirksstadträtin Lioba Zürn-Kasztantowicz(SPD)zu wenden. Sie können Sie unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: lioba.zuern-kasztantowicz@ba-pankow.verwalt-berlin.de

Prinzipiell ist aber das Sommerbad in Pankow ein Symptom für den Zustand der öffentlichen Finanzen. Dies hat aber ganz bestimmte Ursachen. Wir sehen den Grund vor allen Dingen in der Finanzpolitik der Bundesregierungen seit 1998.
Das wollen wir ändern! Wir sind der Meinung, dass man mit Steuergerechtigkeit, also mit höheren Steuersätzen für Vermögende, Aktionäre und Erben, diese Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge finanzieren kann und muss. Wir brauchen mehr, aber gerechtere Steuern, um Schwimmbäder, Theater, Schulen Sportstätten etc. finanzieren zu können. Wir wollen diese gesellschaftlichen Bereiche nicht privaten Profitinteressen überlassen, sondern diese selbst betreiben und somit Allgemeinwohl stiften.


Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.06.2009
Von:
Eck

Guten Tag

In einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung muss es ein gesetzlich verankertes Recht auf fair bezahlte Arbeit oder ein bedingungsloses Grundeinkommen geben, so dass niemand im Sozialhilfestatus leben muss, der es nicht will. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre Grundlage für wetere Kämpfe um soziale Gerechtigkeit.

Laut Spiegelumfrage waren 63,63 % der Befragten für ein bedingungsloses Grundeinkommen www1.spiegel.de Für viele Wähler ist die Position von Politikern zum Grundeinkommen von entscheidender Relevanz geworden.

Wie ist Ihre Position?

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
4Empfehlungen
17.07.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Mail.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein lang und heftig diskutiertes Thema. Ich persönlich halte es für eine gute Sache, die als langfristiges Projekt durchaus anzustreben ist. Allerdings gibt es vorerst kurzfristige Dinge, die einer konkreten Verbesserung bedürfen. Zum Beispiel wäre eine Erhöhung der Regelsätze bei Hartz IV sowie der Grundsicherung im Alter ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Wenn Sie sich näher für meine Positionen interessieren, können Sie sich gern auf meiner Internetseite www.gesine-loetzsch.de dahingehend informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Gesine Lötzsch, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

als Steuerzahler würde ich sehr gerne erfahren wieviel mir von meinem erarbeiteten Geld übrig bleibt. Nehmen wir an ich würde 10.000 Euro im Monat verdienen. Das bedeutet ich würde 45 Prozent direkte Steuern zahlen, dann indirekte wie die Mehrwehrtsteuer von 19 Prozent, x Prozent Inflationssteuern (der Staat druckt sich ohne Gegenleistung selbst Geld, was dessen Wert allgemein senkt), Benzinsteuern und andere Kleinsteuern. Aber selbst dann kann ich immer noch nicht frei über mein Geld verfügen, durch die Erbschaftssteuer muss ich immer noch wenigstens 30 Prozent davon an den Staat abgeben. Liege ich also richtig damit, dass ich zumindest 64 Prozent Steuern zahle, also von Januar bis Ende Juli ausschließlich für den Staat arbeite?

Dann hätte ich also noch sich die daraus folgernde weitere Frage, nämlich wofür wird mein Geld explizit ausgegeben? Ich würde gerne eine Liste haben auf der vom Bleistift bis zum Atomuboot als Geschenk für fremde Staaten alles notiert ist. So etwas müsste es doch eigentlich geben oder nicht?

Liebe Grüße,

Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
18Empfehlungen
01.07.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wenn Sie 10.000 Euro im Monat verdienten, müssten Sie den Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von derzeit 42% entrichten. Ein sog. Reichensteuer von 45% fiele erst an, wenn Ihr Jahreseinkommen bei über 250.000 Euro liegt.
Sie müssen aber bei Ihrem Beispiel eines bedenken: Sie zahlen den Spitzensteuersatz von 42% erst für das Einkommen, was über der Grenze von ca. 52.000 Euro liegt. Für den Teil, der darunter liegt, zahlen sie natürlich entsprechend geringere Steuersätze. D.h., auch Sie hätten mit Ihrem Jahreseinkommen von 120.000 einen Grundfreibetrag, der bei etwa 8.000 Euro liegt. Soll heißen, 8000 Euro von Ihren 120.000 Euro werden gar nicht versteuert.
Angesichts dessen und der niedrigeren Steuersätze bis zu einem Einkommen von ca. 52.000 Euro sinkt Ihr effektiver Steuersatz auf unter 42%. Sie müssten real von ihren 120.000 Euro nur ca. 37% versteuern ( www.bundesfinanzministerium.de ).

Auf Grund der Erhöhung Mehrwertsteuer von 16% auf 19% werden vor allen Dingen Menschen mit geringerem Einkommen zusätzlich belastet. Nachweislich ist es so, dass jene, die wenig verdienen oder von Sozialleistung leben müssen, einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben. Sie als Bestverdiener mit 120.000 pro Jahr dürften vergleichsweise wenig für den täglichen Konsum ausgeben. Daher halten wir diese Steuererhöhung für eine weitere Umverteilung von unten nach oben. Bei der Erbschaftssteuer bitte ich Sie zu bedenken, dass es auch hier Freibeträge und Ausnahmen gibt. Beispielsweise bleibt selbstgenutztes Wohneigentum bei überlebenden Ehegatten unabhängig von dessen Wert komplett steuerfrei, wenn die Erbin oder der Erbe zehn Jahre lang die geerbte Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt. Für eingetragene LebenspartnerInnen und Kinder gilt diese Regelung ebenfalls, jedoch mit einer Begrenzung der Wohnfläche auf maximal 200 Quadratmeter. Darüber hinaus gibt es außerordentlich üppige Freibeträge bei geerbten Vermögen. Ehegatten müssen bis zu einem Wert von 500.000 Euro und Kinder bis zu einem Wert 400.000 Euro gar keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies ist Vermögen, was aus keiner erbrachten Leistung hervorgeht.

Sehr geehrter Herr , wir stellen also fest, dass Sie in Ihrem fiktiven Beispiel keineswegs 64% des Einkommens an den Staat abführen müssen. Dies wäre anders, wenn Sie abhängig beschäftigt wären, im Jahr etwa 25.000 Euro netto verdienten und davon privat für das Alter vorsorgen müssten. Diese Gruppe wird durch die seit Jahren geforderte Lohnzurückhaltung, die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge, die Zuzahlungen im Gesundheitswesen und andere Fixkosten enorm belastet. Das wollen wir ändern!

Zu Ihrer letzten Frage: In dieser Woche wird im Haushaltsausschuss des Bundestages der 2. Nachtragshaushalt der Bundesregierung beschlossen (Bitte lesen Sie auch dazu: www.linksfraktion.de Es läuft wohl darauf hinaus, dass der Bundestag dem Regierungsentwurf zustimmt, der eine noch nie dagewesene Rekordverschuldung vorsieht. Es ist zu befürchten, dass Geld für Banken, Unternehmen und den Krieg in Afghanistan bereitgestellt wird, welches nach der Wahl wieder über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eingetrieben werden soll. Die Logik, dass die Bürgerinnen und Bürger den Schutzschirm für Commerzbank und der Hypo Real Estate bezahlen sollen, lehnen wir ab. Die Krise sollte mehrheitlich von denjenigen finanziert werden, die sie angerichtet haben.

Mit den besten Wünschen für Ihre Zukunft und mit freundlichen Grüßen,

Ihre Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
22.10.2009
Von:

Guten Tag Frau Dr. Lötsch,

mit Interesse habe ich gelesen, dass Sie eine Anfrage bzgl. der Bilderberger gestellt haben. Mich würde interessieren, ob Sie in dieser Anfrage auch den Lissabonvertrag thematisiert haben, weil in diesem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die meisten Artikel auf den EGV-Vertrag verweisen (ex-Artikel nn EGV) und der EGV als einer der römischen Verträge ja maßgeblich von den Bilderbergern ausgearbeitet worden ist.
Aus diesem Grund möcht ich meine Frage erweitern, ob Sie auch auf die Einflussnahme der Bilderberger auf die Vertragsgestaltung der Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza eingegangen sind.

MfG

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