Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Gesine Lötzsch
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Philologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen
Landeslistenplatz
3, Berlin
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(...) Das von der Bundesregierung angeregte Verbot von Paintball erscheint nach so erschreckenden Ereignissen wie dem Amoklauf von Winnenden wie purer Aktionismus. Hilflos sucht die Regierung nach einem Sündenbock, anstatt das Waffenrecht sinnvoll zu ändern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
13.02.2009
Von:

Kindergeld!

Werte Frau Dr. Gesine Lötzsch,

im Februar 2009 habe ich eine Ausbildung begonnen. Im April werde ich 23 Jahre alt. Voraussichtlich werde ich meine Ausbildung erst nach dem 25. Lebensjahr abschließen können. Darf ich auch im letzten Ausbildungslehrjahr, in dem ich das 25. Lebensjahr überschritten habe, auch bis zur Vollendung meiner Ausbildung, Kindergeld beziehen?
Welche Möglichkeiten stehen mir sonst zu Verfügung, wenn dies nicht der Fall sein sollte?
Zu Ihrer Information, dies ist meine 2te Ausbildung. Ich bekomme keinerlei BAB, Bafög, ALGI, ALGII oder sonstige Sachen!
Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
7Empfehlungen
19.02.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrte Frau ,

Kindergeld wird grundsätzlich längstens nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Über das 25. Lebensjahr hinaus kann Kindergeld gezahlt werden, wenn Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet worden ist. Da das für sie ausgeschlossen ist, erkundigen Sie sich noch einmal bei Ihrer Arbeitsagentur, denn in einigen Fällen kommt z.B. BAB auch für eine Zweitausbildung in Betracht.

Leider sehen die Gesetze, sofern Sie in Ausbildung sind, nicht viele Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung vor. In Frage kommt noch die Beantragung eines Wohngeldes. Das Grundproblem ist aber die niedrige Ausbildungsvergütung, die zur Unterhaltung eines eigenen Hausstandes bzw. zum Bestreiten des Lebensunterhalts kaum ausreicht. In Anlehnung an die Mindestlohnforderung meiner Fraktion DIE LINKE, sollten hier Mindest-Vergütungssätze für die Ausbildung festgelegt werden. Ich werde mich diesbezüglich mit der zuständigen Fachpolitikerin meiner Fraktion in Verbindung setzen.

Trotz der für Sie schwierigen Situation, wünsche ich Ihnen für die Zeit der Ausbildung und vor allem für die Zeit danach alles erdenklich Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema Finanzen
14.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

ich will mich mit meinen Fragen kurz fassen:

  • Es gibt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung/Verkürzung; warum gibt es keinen Straftatbestand der Steuerverschwendung?
  • Warum wird Herr Steinbrück nicht öffentlich, z.B. Bundestagdebatte, darauf hingewiesen, das Steuerflucht eine Ausdruck des ungerechtesten Steuersystems der Welt ist?
  • Warum wird das imageschädigende Verhalten des Herrn Steinbrück gegenüber anderen Staaten nicht offiziell und deutlich verurteilt?
  • Warum unterdrück und schikaniert der Staat seine Bürger mit einem Steuergesetz, welches keiner mehr versteht und man für die einfachste Steuererklärung einen kostenpflichtigen Fachmann benötigt?

Danke für Ihre Bemühungen
und mit besten Grüßen
Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
6Empfehlungen
20.05.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Das stimmt, den Straftatbestand der Steuerverschwendung gibt es nicht. Es gibt jedoch auf politischer Ebene die Möglichkeit, Verantwortliche für einen Schaden zur Rechenschaft zu ziehen: Im Parlament geschähe das durch einen Untersuchungsausschuss und in den Medien durch investigative Berichterstattung. Im Idealfall - so sieht es jedenfalls das repräsentative Demokratieprinzip vor - kann der Bürger den verantwortlichen Mandatsträger durch die Abwahl seiner Partei ablösen. Im Falle von Minister Steinbrück kann der Bürger dieses Mittel am 27.09., zum Tag der Bundestagswahl, einsetzen. Ich denke auch, dass das Phänomen der Steuerflucht Ausdruck eines ungerechten Steuersystems ist - sogar in zweierlei Hinsicht. Denn Steuerflucht bedeutet doch zunächst unermesslichen privaten Reichtum: Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose, Arbeitnehmer, Rentner, Studenten und die Mehrzahl der mittelständischen Unternehmer neigen gemeinhin nicht zur Steuerflucht. Dass das Steuersystem zulässt, dass es zum einen unermesslichen privaten Reichtum bei den Vermögenden in der Gesellschaft gibt, aber zum anderen relative Armut duldet, die den Betroffenen die gesellschaftliche Teilhabe verwehrt, ist die erste Ungerechtigkeit des Steuersystems.
Die zweite Ungerechtigkeit bezieht sich auf die Steuerflucht selbst. Denn ein Steuersystem, was nicht funktioniert und Vermögende nicht in der Weise zur Verantwortung zieht, wie es ja das Steuergesetz mit seinen Steuersätzen vorsieht, ist für alle anderen ein weiteres Mal ungerecht. Nämlich diejenigen, die nicht Steuerflucht betreiben können, müssen doch gegenwärtig den Schaden begleichen: z.B mit einer höheren Mehrwertsteuer. Die Kritik des Finanzministers an Staaten, die die steuerrechtlichen Grundlagen für Steuerflucht bieten, ist prinzipiell berechtigt. Sein Vorgehen, was sich wohl allein mit dem bevorstehenden Wahlkampf begründen lässt, ist ein Skandal.

Herr , wir haben doch gegenwärtig die Situation, dass Steuerflucht fast gar nicht mehr "nötig" wird. Seit der rot-grünen Bundesregierung wurde der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von 52% auf 45% gesenkt, die Körperschaftssteuer für Unternehmen von 30% auf 15% reduziert, die Vermögenssteuer nicht wieder eingeführt und eine Erbschaftssteuer nicht auf EU-Maß angehoben. Zuletzt beklagen Sie vollkommen zu Recht die Komplexität des Steuersystems, die dazu führt, dass diejenigen profitieren, die sich eine entsprechende Expertise leisten können. Das wollen wir verändern - mit einfachen hohen Steuersätzen auf Kapitaleinkünfte, Vermögen und hohe Einkommen (ohne Steuerschlupflöcher) und einfachen niedrigen Steuersätzen auf niedrige Einkommen, Löhne und Konsum.

Mit den besten Wünschen für Ihre Zukunft und
mit freundlichen Grüßen verbleibt,

Ihre Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema Finanzen
25.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

als Steuerzahler würde ich sehr gerne erfahren wieviel mir von meinem erarbeiteten Geld übrig bleibt. Nehmen wir an ich würde 10.000 Euro im Monat verdienen. Das bedeutet ich würde 45 Prozent direkte Steuern zahlen, dann indirekte wie die Mehrwehrtsteuer von 19 Prozent, x Prozent Inflationssteuern (der Staat druckt sich ohne Gegenleistung selbst Geld, was dessen Wert allgemein senkt), Benzinsteuern und andere Kleinsteuern. Aber selbst dann kann ich immer noch nicht frei über mein Geld verfügen, durch die Erbschaftssteuer muss ich immer noch wenigstens 30 Prozent davon an den Staat abgeben. Liege ich also richtig damit, dass ich zumindest 64 Prozent Steuern zahle, also von Januar bis Ende Juli ausschließlich für den Staat arbeite?

Dann hätte ich also noch sich die daraus folgernde weitere Frage, nämlich wofür wird mein Geld explizit ausgegeben? Ich würde gerne eine Liste haben auf der vom Bleistift bis zum Atomuboot als Geschenk für fremde Staaten alles notiert ist. So etwas müsste es doch eigentlich geben oder nicht?

Liebe Grüße,

Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
18Empfehlungen
01.07.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wenn Sie 10.000 Euro im Monat verdienten, müssten Sie den Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von derzeit 42% entrichten. Ein sog. Reichensteuer von 45% fiele erst an, wenn Ihr Jahreseinkommen bei über 250.000 Euro liegt.
Sie müssen aber bei Ihrem Beispiel eines bedenken: Sie zahlen den Spitzensteuersatz von 42% erst für das Einkommen, was über der Grenze von ca. 52.000 Euro liegt. Für den Teil, der darunter liegt, zahlen sie natürlich entsprechend geringere Steuersätze. D.h., auch Sie hätten mit Ihrem Jahreseinkommen von 120.000 einen Grundfreibetrag, der bei etwa 8.000 Euro liegt. Soll heißen, 8000 Euro von Ihren 120.000 Euro werden gar nicht versteuert.
Angesichts dessen und der niedrigeren Steuersätze bis zu einem Einkommen von ca. 52.000 Euro sinkt Ihr effektiver Steuersatz auf unter 42%. Sie müssten real von ihren 120.000 Euro nur ca. 37% versteuern ( www.bundesfinanzministerium.de ).

Auf Grund der Erhöhung Mehrwertsteuer von 16% auf 19% werden vor allen Dingen Menschen mit geringerem Einkommen zusätzlich belastet. Nachweislich ist es so, dass jene, die wenig verdienen oder von Sozialleistung leben müssen, einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben. Sie als Bestverdiener mit 120.000 pro Jahr dürften vergleichsweise wenig für den täglichen Konsum ausgeben. Daher halten wir diese Steuererhöhung für eine weitere Umverteilung von unten nach oben. Bei der Erbschaftssteuer bitte ich Sie zu bedenken, dass es auch hier Freibeträge und Ausnahmen gibt. Beispielsweise bleibt selbstgenutztes Wohneigentum bei überlebenden Ehegatten unabhängig von dessen Wert komplett steuerfrei, wenn die Erbin oder der Erbe zehn Jahre lang die geerbte Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt. Für eingetragene LebenspartnerInnen und Kinder gilt diese Regelung ebenfalls, jedoch mit einer Begrenzung der Wohnfläche auf maximal 200 Quadratmeter. Darüber hinaus gibt es außerordentlich üppige Freibeträge bei geerbten Vermögen. Ehegatten müssen bis zu einem Wert von 500.000 Euro und Kinder bis zu einem Wert 400.000 Euro gar keine Erbschaftssteuer zahlen. Dies ist Vermögen, was aus keiner erbrachten Leistung hervorgeht.

Sehr geehrter Herr , wir stellen also fest, dass Sie in Ihrem fiktiven Beispiel keineswegs 64% des Einkommens an den Staat abführen müssen. Dies wäre anders, wenn Sie abhängig beschäftigt wären, im Jahr etwa 25.000 Euro netto verdienten und davon privat für das Alter vorsorgen müssten. Diese Gruppe wird durch die seit Jahren geforderte Lohnzurückhaltung, die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge, die Zuzahlungen im Gesundheitswesen und andere Fixkosten enorm belastet. Das wollen wir ändern!

Zu Ihrer letzten Frage: In dieser Woche wird im Haushaltsausschuss des Bundestages der 2. Nachtragshaushalt der Bundesregierung beschlossen (Bitte lesen Sie auch dazu: www.linksfraktion.de Es läuft wohl darauf hinaus, dass der Bundestag dem Regierungsentwurf zustimmt, der eine noch nie dagewesene Rekordverschuldung vorsieht. Es ist zu befürchten, dass Geld für Banken, Unternehmen und den Krieg in Afghanistan bereitgestellt wird, welches nach der Wahl wieder über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eingetrieben werden soll. Die Logik, dass die Bürgerinnen und Bürger den Schutzschirm für Commerzbank und der Hypo Real Estate bezahlen sollen, lehnen wir ab. Die Krise sollte mehrheitlich von denjenigen finanziert werden, die sie angerichtet haben.

Mit den besten Wünschen für Ihre Zukunft und mit freundlichen Grüßen,

Ihre Gesine Lötzsch
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