Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Gesine Lötzsch
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Philologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen
Landeslistenplatz
3, Berlin
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(...) Sie haben völlig Recht: Ohne die Zustellung eines Änderungsbescheides, dürfen die Zahlungen des Arbeitslosengeldes II nicht gekürzt werden. Allerdings scheint die Zustellung in der Praxis manchmal einige Wochen zu dauern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Lötsch,
es ist jetzt 20 Jahre her als die Zentrale der MfS aufgelöst wurde. Es wurde aber immer noch nicht geschafft im U-Bahnhof Magdalenenstr.
( der Name hatte schon zur NS-Zeit jeden einen Schrecken eingejagt ), ein Verweis auf das Staatssicherheitsmuseum anzubringen, aber es währe doch bestimmt im Sinne aller, die dieses Museum besuchen wollen.
Im 20. Jahr nach dem Fall der Mauer, sowie der von allen DDR-Bürgern genutzten Freiheit währe das schon eine gute Sache.

MfG. R.
Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
6Empfehlungen
12.01.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrter Herr ,

mit dieser Frage sollten Sie sich einfach an die BVG wenden. Denn die BVG entscheidet über die Anbringung solcher Hinweisschilder.

MfG

Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema Finanzen
10.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

in dieser Anfrage an Herrn Gysi ( abgeordnetenwatch.de ) antworten Sie wie folgt:

"Große Geldinstitute können leichter so große Kredite aufbringen, die der Bund benötigt. Die Banken setzen für das Geld, das sie dem Bund leihen, die Einlagen ihrer Kunden ein."

Wie kommen Sie dazu, eine derartige Lüge zu verbreiten?

In Anbetracht der Tatsache, dass die genannten Kreditinstitute (Bietergruppe) die an den Staat vergebenen Kredite vollkommen eigenständig (!) und unabhängig von den Einlagen ihrer Kunden auf Basis der ihr im Gegenzug vom Staat gegebenen zentralbankfähigen Sicherheiten, den Staatsanleihen, schöpfen können, sind es falsche Behauptungen wie diese, die eine klare Sicht auf die Fehler unseres Finanzsystem und eine dringend notwendige politische Debatte zur Wiedereinführung des Geldregals verhindern.

Hierzu gibt es ein interessantes Zitat von Thomas Edison:

"Es ist absurd zu sagen, dass unser Land zwar 30 Millionen $ als Anleihen herausgeben kann, aber nicht 30 Millionen $ als Währung. Beides sind Zahlungsversprechen, aber die eine Option mästet den Wucherer und die andere hilft dem Volk. Wenn die Währung, die durch die Regierung herausgegeben wird, wertlos wäre, dann wären es die Anleihen ebenso."
( Quelle: en.wikiquote.org )

Zu welchem Zweck wurde das Geldregal also abgegeben?

Erschwerend wickelt die Kreditbeschaffung die sog. "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" ab, deren haftbares Stammkapital zum 01.03.2006 mit rund 26.000 Euro doch in Anbetracht der von ihr verwalteten Milliardenbeträge ziemlich dürftig ausfällt.

Wieso regelt eine GmbH die Kreditbeschaffung für die Bundesrepublik?

Also entweder handelt es sich Ihrerseits um fehlende Sachkenntnis oder um eine absichtliche Desinformation, um den Bürger zu täuschen. In jedwedem Falle beweist dies allerdings die für Ihr Tätigkeitsgebiet fehlende Kompetenz.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
2Empfehlungen
16.04.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrter Herr ,

ich kann leider Ihren Vorwurf nicht nachvollziehen. Die finanztechnische Abwicklung ändert doch nichts daran, dass jede Bank mit den Einlagen ihrer Kunden arbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema Soziales
01.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lötzsch,

es fällt mir schwer mich beim Thema Hartz Iv kurz zu fassen ,aber ich versuche es. Ich werde mich mit einem ausführlichen Brief an Sie richten ,vielleicht können Sie uns einen rat geben. Es geht um die Frage Trinkgeldanrechnung bei hartz IV. Ist eigentlich ganz logisch ,denn es ist Einkommen. Aber wie soll man seine Berufstätigkeit finanzieren ,wenn man sein Werkzeug ,Arbeitskleidung usw. selbst kaufen muß. Eine gute Schere kostet ca.300.-€,eine Haarschneidemaschine auch so viel. Die Chefs bezahlen das nicht,berufen sich auf die schlechte Lage. Wir mußten schon zu DDR-Zeiten solche Dinge allein kaufen. Beim Finanzamt kann ich das absetzen ,aber die Steuerrückrstattung wird uns bis auf den letzten Cent angerechnet. Wir kämpfen zusammen mit unserer Sozialanwältin ,die wir unterdessen auch für Beratungsgespräche bezahelen mußten , und einem Mitarbeiter des Jobcenters um einen Teil ,den man uns erlässt. Das geht schon seit April 2008 so. Unterdessen hat man uns von den laufenden Leistungen das Geld abgezogen. Nun ist dem Jobcenter eingefallen ,das ich Trinkgeldempfänger bin . Ich soll für 2007 /2008 Durchschnittswerte aufschreiben . Erst einmal geben unsere Kunden sehr wenig,haben selbst kaum genug ,der Laden läuft auch nicht gut , manchmal wird nur beim Kassieren aufgerundet. Wenn ich nun eine Summe angebe,wird mir das Jobcenter sagen ,na da hatten sie doch Geld für Werkzeug , Arbeitskleidung für sie Drei und die Fahrtätigkeiten ihres Mannes. mein Mann arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma und bekommt vom Arbeitgeber nur einen kleinen Teil für fahrten ins Umland erstattet.Am Anfang hat er überhaupt nichts bekommen . So mußten wir 2007 alles aus unsere Tasche bezahelne,da reichen selbst die Freibeträge nicht. ich weiß nicht mehr weiter .
Soll ich mich an den Petitionsausschuss wenden ?
Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
4Empfehlungen
17.02.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrte Frau ,

gemäß der Hartz IV-Gesetzegbung ist das Job-Center grundsätzlich verpflichtet, jeglichen Zufluss an Geldeswert ( mit genau definierten Ausnahmen ) als Einkommen anzurechnen, welches dann den Bedarf der Grundsicherung in der entsprechenden Höhe minimiert. Dazu zählt laut Auskunft des Job-Centers auch ein regelmäßig vorkommendes Trinkgeld. Einkommen sind durch den Leistungsempfänger entsprechend detailliert nachzuweisen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann in Absprache mit den Kunden eine Pauschalierung erfolgen. Dies ist dann eine Regelung im begründeten Einzelfall.Notwendige Arbeitsmittel, die in der Höhe ggfs. nicht selbst zu finanzieren sind, können bei der Arbeitsvermittlung des JC beantragt werden, so dass eine Übernahmeprüfung erfolgen kann. Soweit zu den gesetzlichen Bestimmungen.Wie Sie vielleicht wissen, tritt meine Fraktion für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8, 71 Euro ein. Dies würde den Arbeitnehmer gar nicht erst in die Lage bringen, seinen Lohn vom Job-Center aufstocken lassen zu müssen. Es ist für den "Bittsteller" unangenehm und frustrierend zugleich, das Job-Center um Hilfe zu bitten, obwohl man doch einer Beschäftigung nachgeht, deren Entlohnung aber leider nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. DIE LINKE forderte die Bundesregierung bereits im Juni 2006 auf, unverzüglich einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Damals lehnten alle Fraktionen diese Forderung ab. Im Oktober 2006 brachte DIE LINKE ihr Konzept des dualen Mindestlohns als Antrag ins Parlament ein.

Getrieben von der LINKEN und mit Blick auf ihre Wählerinnen und Wähler, die mehrheitlich den gesetzlichen Mindestlohn befürworten, behaupten nun auch SPD und GRÜNE, sie seien für einen gesetzlichen Mindestlohn. Die SPD sammelte dafür sogar Unterschriften. Dass sie es mit ihrer eigenen Forderung nicht ernst meint, hat sie im Juni 2007 gezeigt: Im Bundestag stimmte sie gegen einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der wortgleich ihren Unterschriftentext aufgriff. Und: Weder SPD und Grüne noch CDU/CSU und FDP sind bereit, die Ursachen von Niedriglöhnen zu beseitigen. Sie weigern sich, die Maßnahmen der Vorgängerregierung Schröder/Fischer zurückzunehmen, die zur Absenkung der Löhne führten. Ich möchte Sie dennoch ermutigen, in Ihrem speziellen Fall die notwendigen Arbeitsmittel beim Job Center zu beantragen. Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, können Sie mich unter Angabe Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer jederzeit wieder kontaktieren, damit ich im Job Center für Sie nachfragen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema Gesundheit
05.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

nach Auskunft meiner gesetzlichen Krankenkasse, in der ich als Selbständiger Kaufmann seit 14 Jahren freiwillig versichert bin, gibt es Hinweise daß die Bundesregierung plant, die Ende vorigen Jahres beschlossene Regelung zum Wegfall des Krankengeldes für Selbständige, wieder zu korrigieren. Auch bei einem Nachrichtensender im Fernsehen habe ich diese Meldung vor ca. 2-3 Wochen im Schriftband gelesen.
Wissen Sie etwas konkretes darüber ?

Mit freundlichem Gruß. K.
Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
7Empfehlungen
12.02.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrter Herr ,

die Information Ihrer Krankenkasse ist korrekt. Rückwirkend zum 01.01.2009 wird diese (Rück-) Änderung in der 15. Arzneimittelgesetz-Novelle vorgenommen. Den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 22. Dezember 2008 finden Sie auch im Internet unter folgendem Link:

www.bmg.bund.de

Mit freundlichen Grüßen,

Gesine Lötzsch
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Frage zum Thema Finanzen
13.02.2009
Von:

Kindergeld!

Werte Frau Dr. Gesine Lötzsch,

im Februar 2009 habe ich eine Ausbildung begonnen. Im April werde ich 23 Jahre alt. Voraussichtlich werde ich meine Ausbildung erst nach dem 25. Lebensjahr abschließen können. Darf ich auch im letzten Ausbildungslehrjahr, in dem ich das 25. Lebensjahr überschritten habe, auch bis zur Vollendung meiner Ausbildung, Kindergeld beziehen?
Welche Möglichkeiten stehen mir sonst zu Verfügung, wenn dies nicht der Fall sein sollte?
Zu Ihrer Information, dies ist meine 2te Ausbildung. Ich bekomme keinerlei BAB, Bafög, ALGI, ALGII oder sonstige Sachen!
Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Dr. Gesine Lötzsch
7Empfehlungen
19.02.2009
Dr. Gesine Lötzsch
Sehr geehrte Frau ,

Kindergeld wird grundsätzlich längstens nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Über das 25. Lebensjahr hinaus kann Kindergeld gezahlt werden, wenn Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet worden ist. Da das für sie ausgeschlossen ist, erkundigen Sie sich noch einmal bei Ihrer Arbeitsagentur, denn in einigen Fällen kommt z.B. BAB auch für eine Zweitausbildung in Betracht.

Leider sehen die Gesetze, sofern Sie in Ausbildung sind, nicht viele Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung vor. In Frage kommt noch die Beantragung eines Wohngeldes. Das Grundproblem ist aber die niedrige Ausbildungsvergütung, die zur Unterhaltung eines eigenen Hausstandes bzw. zum Bestreiten des Lebensunterhalts kaum ausreicht. In Anlehnung an die Mindestlohnforderung meiner Fraktion DIE LINKE, sollten hier Mindest-Vergütungssätze für die Ausbildung festgelegt werden. Ich werde mich diesbezüglich mit der zuständigen Fachpolitikerin meiner Fraktion in Verbindung setzen.

Trotz der für Sie schwierigen Situation, wünsche ich Ihnen für die Zeit der Ausbildung und vor allem für die Zeit danach alles erdenklich Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch
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