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Guten Tag Herr Dr. Nüßlein
In der Debatte um eine Verschärfung desWaffG. würde mich Ihre Meinung zu folgenden Themen interesieren:
Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern und deren Sicherung (Tresor Alarmanlage) darüberhinaus über die Verantwortlichkeit der Sportgeräte nach dem Wegschluss?
Wie sollte die Ausgabe der Gegenstände geregelt werden, insbesondere bei Jagdausübung (Wochenende, Nacht) und Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen oder Internationlen Veranstaltungen?
Wie hoch sollte die Anzahl der Sportgeräte im Haushalt sein und wer legt fest was als solches zu sehen ist und was nicht?
Wie würde eine Entschädigung derer Aussehen die sich bisher an alle Bestimmungen gehalten haben und nun durch ein Verbot einzelner Waffen oder Disziplinen betroffen sind und Ihre Wertgegestände abgeben müssen?
Die bisherigen Verschärfungen des WaffG. konnten widerrechtliche Taten einzelner nicht verhindern, womit wollen Sie sicherstellen das das nicht wieder passiert das sich einzelne nicht an Gesetze halten?
Auch die unangemeldeten Kontrollen von Waffenbesitzeren, wie vorgeschlagen steht zur Debatte warum nur bei den Regestrierten wenn doch die Dunkelziffer um ein vielfaches höher ist?
Und nun noch ein andere Aspekt zu den ganzen Tragödien (Erfurt Winnenden) ist es nicht möglich auf die Medienvertreter einzuwirken um den Tätern nicht die Berühmtheit zu ermöglichen die sie mit diesen Taten beabsichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
