Dr. Friederike Föcking (CDU)
Abgeordnete Hamburg 2008-2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Friederike Föcking
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Historikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB
Wohnort
-
Wahlkreis
Rahlstedt , Listenplatz 2
Landeslistenplatz
-
weitere Profile
Auch ich halte die Spielsucht für ein Problem, mit dem wir Abgeordnete uns befassen müssen. Neben den immer populäreren, noch wenig regulierten Spielmöglichkeiten im Internet ist die Zunahme von dezentralen Spielhallen mit immer mehr Spielautomaten Grund zur Sorge. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
16.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Föcking,
mit Sorge betrachte ich in den Auslagen der Geschäfte am Hautbahnhof, am Steindamm, in der Schanze usw. den freizügigen Verkauf von Drogenzubehör.
Insbesondere das Angebot von Crack- und Cannabispfeifen in allen Variationen liegen in den Auslagen zum Verkauf!
Damit wird ein Anbebot geschaffen, als ob der Handel und Konsum unbedenklich sei. Mitnichten ist das der Fall:
Die Gesundheitsfolgen sowie die Beschaffungskriminalität und Ausgrenzung vieler junger Menschen die Konsumieren sind zu Kosten der Allgemeinheit nicht mehr hinzunehmen. Daher frage ich an:
Ist es möglich den Verkauf zu stoppen?
Gibt es die Möglichkeit ein neues niederschwelliges Angebot für die Jugend hier zu schaffen um Ihnen Perspektive zu geben und Sie von den Drogen fernzuhalten?
Antwort von Dr. Friederike Föcking
1Empfehlung
05.04.2009
Dr. Friederike Föcking
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Auch mich ärgern die von Ihnen geschilderten Auslagen in einschlägigen Geschäften. Trotzdem halte ich ein Verbot von Gebrauchsgegenständen, die für den Konsum von Drogen genutzt werden können, leider für nicht umsetzbar, denn die einschlägigen Regelungen des Bundes und der Länder beziehen solche Gegenstände nicht mit ein. Es dürfte auch schwierig sein, dafür hinreichend sichere Abgrenzungen zu finden. So kann Zigarettenpapier für die Herstellung einer Zigarette aber eben auch eines Joints gebraucht werden. Ebenso können Drogen von andern Utensilien, wie zum Beispiel einer Alufolie geraucht werden.

Abgesehen davon wäre der Aufwand, um solch ein Verbot zu kontrollieren, enorm. Und selbst dann könnten wir nicht einmal sicher sein, ob die Cannabis-Pfeifen etc. nicht trotzdem unter dem Ladentisch weiter verkauft würden.

Meines Erachtens ist besser, die Mittel für Maßnahmen zur Prävention und Hilfestellung beim Weg aus der Drogenabhängigkeit zu nutzen. Hier ist Hamburg mit seinem Ende 2005 initiierten Konzept "Drogenfreie Kindheit und Jugend" auf einem guten Weg. Dafür wurden bereits fünf Suchtberatungsangebote für Jugendliche und Jungerwachsene eingerichtet, die Ausschreibungsfrist für ein sechstes in Hamburg - Mitte ist gerade abgelaufen. Diese Stellen sollen aktiv auf suchtgefährdete Jugendliche und junge Erwachsene zugehen, sie über Suchtmittel und deren Gefahren aufklären und ggf. soziale Unterstützung organisieren und konkrete Hilfen zur Suchtbekämpfung vermitteln.

Wenn Sie sich darüber genauer informieren wollen, empfehle ich Ihnen den aktuellen Bericht zur Suchtprävention "Suchtprävention in Hamburg - Konzept, Struktur und Projekte", der im Büro für Suchtprävention, Repsoldstraße 4, 20097 Hamburg, erhältlich ist. Ergänzende wichtige Maßnahmen zur Suchtbekämpfung in Hamburg sind natürlich die rigorose Bekämpfung des Drogenhandels oder des Alkohol- und Rauschgiftkonsums im Straßenverkehr. Wichtig ist ferner das uneingeschränkte Rauchverbot an Hamburgs Schulen, denn in der Regel führt der Weg zum Joint über die normale Zigarette.

Das entbindet uns alle natürlich nicht von der Pflicht, gerade gegenüber Kindern und Jugendlichen auch durch unser eigenes Vorbild deutlich zu machen, dass auch die sogenannten "Einstiegsdrogen" sehr gefährlich sind. Für nicht weniger wichtig halte ich allerdings auch unser Beispiel beim Umgang mit Alkohol.

Was die Möglichkeit von niedrigschwelligen Angeboten für Jugendliche anbetrifft, so gibt es in ganz Hamburg davon eine ganze Menge, angefangen von Mitternachtsfußball über Bauspielplätze, Jugendzentren, Mädchentreffs in den verschiedenen Stadtteilen bis hin zu besonderen Hilfeangeboten für drogenabhängige Jungendliche, wie etwa das Projekt "Touch", an dem auch der HSV beteiligt ist und das suchtkranke Jugendliche mit Ausbildungsangeboten und Freizeitaktivitäten begleitet. Eine Liste der Angebote finden Sie bei der Hamburger Sozialbehörde unter www.hamburg.de . Außerdem wird in den nächsten beiden Jahren die überregionale Straßensozialarbeit mit 185.000 Euro zusätzlich gefördert, die sich insbesondere um "Streetpunks" und junge Arbeitslose kümmern soll.

In der Hoffnung, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Friederike Föcking
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Frage zum Thema Schulen
31.03.2010
Von:
Leo

Sehr geehrter Frau Dr. Föcking,

in der aktuellen Broschüre der Schulbehörde "Mit allen an die Spitze" lese ich auf Seite 16, dass bis zum Ende des Schuljahrs 2011/12 das Elternwahlrecht nach der 4. Klasse bestehen bleibt. So verstehe ich auch § 14a Abs. 4 des aktuellen Schulgesetzes.

Dem steht allerdings entgegen, dass es Stadtteilschulen und Gymnasien nur bis zum Schuljahr 2011/12 gestattet wird, 5. Klassen einzurichten (§ 14a Abs. 3 des Schulgesetzes). Vielleicht habe ich etwas übersehen, aber in welche Schule soll ein Kind gehen, wenn seine Eltern im Schuljahr 2011/12 beschließen, dass es nach der 4. Klasse nicht auf der Primarschule bleiben soll?

Mit freundlichen Grüßen

Leo
Antwort von Dr. Friederike Föcking
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03.05.2010
Dr. Friederike Föcking
Sehr geehrter Herr Leo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben tatsächlich auf einen Widerspruch aufmerksam gemacht: Das Schulgesetz sieht in § 14a sinngemäß vor, dass die Sorgeberechtigten für das Schuljahr 2011/2012 noch einmal wählen können, ob ihr Kind nach der 4. Klasse auf eine Stadtteilschule oder ein Gymnasium wechselt oder aber in der Primarschule bleibt. Das heißt, dass es das Elternwahlrecht nach Klasse 4 letztmalig im Schuljahr 2010/2011 gibt. Dementsprechend können die Gymnasien und Stadtteilschulen für das Schuljahr 2011/2012 zum letzten Mal 5. Klassen einrichten.

Die von Ihnen angesprochenen Angaben in der Broschüre "Mit allen an die Spitze" (S. 16) sind also nicht richtig. Die Broschüre wird ohnehin gerade überarbeitet und dabei auch dieser Fehler korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Föcking
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
30.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Föcking
im Zusammenhang mit der drastischen Erhöhungen der Kita-Beiträge die mich als Vater von 3 kleinen Kindern außerordentlich betrifft- praktisch mein ganzes Gehalt welches ich nun nach 3 Jahren Elternzeit als Sozialpädagoge mit 50% der regulären Arbeitszeit und schlechtester Steuerklasse verdiene ,darf ich nun für die KITA Betreung meiner Kinder einsetzen- möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1. Ist es richtig, dass Sie in der Bürgerschaft gegen eine Begrenzung der Gehälter der HSH auf 500 000 / Jahr gestimmt haben?

2.Ist es richtig, das alleine Herr Nonnnenmacher in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der HSH derzeit deshalb ein Jahresgehalt in Höhe von ca.10% der durch die Erhöhung der Kitabeiträge zu erwartenden Mehreinnahmen bezieht?

3.Handelt es sich bei der Erhöhung der Kitabeiträge um bis zu 100€ pro Kind um ein Bruch gegen ihre Koalitionsvereinbarung Seite 6, Abs. 2, Abs.3, Abs.7 ?

4. Welche Bevölkerungsgruppe, außer Familien mit kleinen Kindern, muß sich außerdem noch in Hamburg in vergleichbarer Höhe (bis zu mehreren 100 Euro/Monat) an den Folgen der Weltwirtschaftskrise beteiligen?

5. Denken Sie das sie mit ihrer KITATarifgestaltung dazu beitragen Familien in Hamburg zu halten, oder gar nach Hamburg zu locken?

6. Denken Sie, dass sie mit ihrer Tarifgestaltung dazu beitragen, Frauen nch der Kinderbetreuung wieder zur Erwerbstätigkeit zu verhelfen?

Bitte verschonen Sie mich mit den üblichen Auslassungen über die die finanziellen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf die Haushaltslage der Stadt Hamburg, die hat auch andere Länder und Kommunen getroffen, allerdings hat niemand dort derartig unverschämte familienfeindliche Beiträge für die Kinderbetreuung wie ihre Koalition erhoben. "Segnungen" wie das letzte, angeblich kostenlose KITA Jahr nutzen mir nichts, meine Kinder sind im August geboren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Friederike Föcking
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17.05.2010
Dr. Friederike Föcking
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. April 2010. Da Sie sich entschlossen haben, an drei Abgeordnete die gleichlautenden Fragen zu stellen, antworten wir Ihnen gemeinsam.

Vor Beantwortung Ihrer Fragen möchten wir darauf hinweisen, dass bei Abschluss unseres Koalitionsvertrages eine Wirtschaftskrise mit diesen Ausmaßen nicht geahnt, und damit nicht vorausschauend berücksichtigt werden konnte.

Es ist uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion sehr wichtig zu erfahren, was Sie über die Sparmaßnahmen denken und was die Gebührenerhöhungen konkret für Sie bedeuten. Die Gebührenanpassung in der Kindertagesbetreuung und auch die Essensgelderhöhung waren für uns politisch ein schwerer Schritt, denn die Förderung der Familie gehört zu den zentralen Punkten christlich-demokratischer Politik. Gleichwohl sind die Gebührenerhöhungen ein Bestandteil der im vergangenen Herbst verabschiedeten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

Stets haben wir dabei - trotz der Sparzwänge - die soziale Verträglichkeit im Auge behalten: Lediglich die Essensgelderhöhung gilt für alle Eltern. Von der Erhöhung der Kita-Beiträge sind hingegen nur Familien betroffen, deren Familieneinkommen über dem bisherigen Einkommenshöchstsatz liegt.

Wir stellen vermehrt fest, dass bei den Familien unterschiedliche Auslegungen über die beschlossen Konsolidierungsmaßnahmen vorherrschen. Daher anbei für Sie zusammengefasst die konkreten Regelungen bezüglich Ihrer Fragen zu den Kita-Gebühren:

  • Alle Familien werden ab Mitte Mai einen höheren Beitrag für das Mittagessen zahlen. Für Eltern von Krippen- und Elementarkindern steigt der Beitrag von derzeit 13 Euro pro Monat auf 21 Euro. Das Essen kostet also rund einen Euro pro Tag. Für Eltern mit Hortkindern steigt der Beitrag auf 42 Euro pro Monat, also auf zwei Euro pro Essen. Das Mittagessen in Kita und Hort wird trotz dieser Anhebung weiterhin für alle Kinder mit drei bis vier Euro pro Kind und Mahlzeit von der Stadt subventioniert. Geringverdiener und Familien, die eine Grundsicherung beziehen, werden einen ermäßigten Beitrag bezahlen: 17 Euro in Krippe und Kita sowie 21 Euro im Hort.

  • Nur ein Viertel aller Familien zahlt bislang den Höchstsatz. Nur für diese wird es ab August einen neuen, angepassten Beitrag für die Kita-Betreuung geben. Die alte Beitragsbemessungsgrenze - also die Grenze für Höchstzahler - wird um 1.000 Euro angehoben. Oberhalb der alten Grenze werden 20 neue Beitragsstufen eingeführt, in denen der Eigenbeitrag um je fünf Euro steigt. Im Durchschnitt zahlen die jetzigen Höchstsatzzahler künftig 36 Euro pro Monat mehr, maximal beträgt die Anhebung 100 Euro. Für alle Familien, die auch jetzt weniger als den Höchstsatz zahlen, ändern sich die Gebühren nicht. Der Beitrag bleibt der gleiche wie bisher.

  • Die Geschwisterkindermäßigung bleibt unverändert bestehen: Für das jüngste Kind wird der volle Beitrag erhoben, für das ältere Kind ein Drittel des Elternbeitrages und für jedes weitere Kind nur der Mindestsatz. Damit werden Familien mit mehreren Kindern auch zukünftig entlastet.

Anders als von manchen behauptet, fließen die Mehreinnahmen aus den Elternbeiträgen ausschließlich in die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Eine Verknüpfung mit anderen Maßnahmen und Entscheidungen des Senats ist daher nicht gegeben. Nach wie vor decken die Elternbeiträge durchschnittlich nur ein Fünftel der tatsächlichen Betreuungskosten ab. Dies bedeutet, dass die Stadt Hamburg die Kosten der Kindertagesbetreuung zu 80 Prozent trägt.

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für berufstätige Eltern bleibt bestehen und damit auch einer der politischen Grundpfeiler der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - und das ist eines der Hauptaugenmerke unserer Politik. Hamburg ist hier seit vielen Jahren unter den westdeutschen Bundesländern Vorbild.

Die im Koalitionsvertrag beschriebene Ausweitung des Rechtsanspruches für Kinder ab zwei Jahren wird aufgrund der derzeitigen angespannten Haushaltslage nur verschoben und nicht fallengelassen. Erhöhungen der Beiträge sind den Auswirkungen der Wirtschaftskrise geschuldet und entsprechen ausdrücklich nicht unseren familienpolitischen Vorstellungen. Ziel der Hamburger CDU ist es, die Eltern - sobald das finanzierbar ist - spürbar wieder zu entlasten.

Birgit Stöver, MdHB
Dr. Friederike Föcking, MdHB
Egbert von enberg, MdHB
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
30.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Föcking,

ich arbeite momentan in einer Jugendeinrichtung in Hohenhorst, die sich bei der Entwicklung des Community Centers in Hohenhorst eingebracht hat.
Das Community Center soll den pädagogischen Mittagstisch, ein Cafe und noch einigen andere untzerbringen. Drei Jahre wurde daran geplant, die Hohenhorster wurden zu verschiedenen Informationsveranstaltungen eingeladen, viele Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen zu Sitzunges des Stadtteilbeirates eingeladen,Architekten beauftragt ,ect.
In der letzten Woche ist bekanntgegeben worden, daß wegen einer Frist, die vielleicht nach Aussage der Steg nicht eingehalten werden kann und im Endeffekt müssten die Stadt die Baukosten tragen. Diese Frist war bis zur letzten Woche der teilnehmenden Einrichtungen nicht bekannt.
In der letzten Sitzung wurden 2 der ausführenden Architekten dazu befragt, diese meinten das die Frist eingehalten werden kann und eine Winterpause von 2 Monaten eingerechnet worden sind.

Wäre es von Ihrer Seite möglich, das Bauvorhaben trotz des vorgeschobenen Baustoppgrundes weiterfortzuführen und zu vollenden? Das Haus des pädagogischen Mittagstisches z.B residiert bis jetzt in einer Baracke, die sanierungsbedürftig ist.

Für eine Forcierung des Baus des Community Centers wäre ich Ihnen im Namen von vielen Hohenhorstern dankbar
Antwort von Dr. Friederike Föcking
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07.06.2010
Dr. Friederike Föcking
Sehr geehrter Herr ,

vielleicht haben Sie es schon gehört: Das Community Center Hohenhorst (CCH) wird doch gebaut! Der Lenkungsausschuss für die Konjunkturmaßnahmen des Bundes hat am 7. Juni 2010 dem Bau des CCH zugestimmt. Denn die engen gesetzlichen Zeitvorgaben können durch eine geänderte Bauausführung eingehalten werden.
Parallel zum Rohbau des Erdgeschosses soll bereits das Staffelgeschoss in Holzrahmenbauweise errichtet und dadurch Zeit gewonnen werden. Das Erdgeschoss wird wie geplant als konventioneller Mauerwerksbau mit Stahlbetondecken gebaut. Außerdem kann durch besondere Maßnahmen auch im Winter weitergebaut und so die Einhaltung der Fristen zur Fertigstellung gewährleistet werden. Dadurch werden rund drei bis vier Monate gewonnen. Die Architekten rechnen damit, dass CCH bis Ende Juni 2011 fertigstellen zu können, so dass die Vorgaben des Bundeskonjunkturprogramms einzuhalten sind. Damit hat sich der Einsatz aller Beteiligten - der Hohenhorster, der Lawaetz-Stiftung, des Architekturbüros Dohse, der Wandsbeker Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller und Fraktionen in der Bezirksversammlung - im Zusammenspiel mit der Sozial- und der Stadtentwicklungsbehörde für das CCH gelohnt.

Mit besten Grüßen
Friederike Föcking
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Frage zum Thema Gesundheit
26.01.2011
Von:

Wahlentscheidend werden für mich die mehrheitlichen Aussagen der Bürgerschaftskandidaten sein, wie künftig in Hamburg die Maßnahmen gegen die Spielsucht gestaltet werden sollen.
Es ist zu beobachten, das immer aggressivere Werbung für Spielhallen ins Auge fallen. Zugleich entsteht der Eindruck, dass auch die Zahl der Spielhallen zunimmt. Nach Beobachtungen der Suchtberatungsstellen nimmt die Zahl der Spielsüchtigen zu. Das ist die eine Seite; andererseits ist bekannt dass ein namhafter Geldspielautomatenhersteller zu den Sponsoren großer Parteien zählt.
Während sich Spielsüchtige in Spielbanken registrieren und damit zentral sperren lassen können, ist dieses bislang bei Geldspiel-Automaten Betreibern nicht möglich.
Ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie sich gegen die Spielsucht einsetzen werden und ob Sie ggf. auch für ein Verbot von Geldspielautomaten eintreten werden.
Antwort von Dr. Friederike Föcking
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27.01.2011
Dr. Friederike Föcking
Sehr geehrter Herr ,

auch ich halte die Spielsucht für ein Problem, mit dem wir Abgeordnete uns befassen müssen. Neben den immer populäreren, noch wenig regulierten Spielmöglichkeiten im Internet ist die Zunahme von dezentralen Spielhallen mit immer mehr Spielautomaten Grund zur Sorge. Einfache Lösungen wird es hier nicht geben. Aber alle Maßnahmen, die die Spielsucht wirksam eindämmen können, unterstütze ich.

So kann man z.B. versuchen, den Aufenthalt in Spielhallen zumindest einzuschränken und weniger attraktiv zu machen. Auf Antrag meiner Fraktion hat die Bürgerschaft im August den Senat deshalb beauftragt zu prüfen,

a.. ob die Sperrzeit für Spielhallen auf 24 Uhr zu beschränkt werden kann;
b.. ob die kostenlose Abgabe von Getränken in Spielhallen verboten werden kann;
c.. ob und inwieweit die Beratung und die von Ihnen erwähnte freiwillige Sperre von Spielsüchtigen für Spielbanken auch auf Spielhallen ausgeweitet werden kann;
d.. ob es Möglichkeiten auf Bundesebene gibt, bei allen Gewinnspielen die Spieleinsätze nur kontrolliert stattfinden zu lassen.
Ich denke, das wären realistische und pragmatische Maßnahmen gegen die Spielsucht, die ich gern unterstütze.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Friederike Föcking
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