Dr. Franz Rieger (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt, Nebenerwerbslandwirt, Geschäftsführer der Dr. Rieger Grundstücksverwaltung GmbH u. Co. KG, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Regensburg-Stadt
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(...) Aber es war mir ein Anliegen, für die Antwort zu dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt zur Studienordnung Pharmazie, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in den der Universität Regensburg fällt, eine Stellungnahme der zuständigen Fakultät einzuholen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
03.12.2009
Von:
-

Wie stehen Sie nach der Annahme des Volksbegehrens "Für echten Nichtraucherschutz!" zu diesem? Vor der Landtagswahl sagten Sie am 29.8.2008 ( www.abgeordnetenwatch.de ) noch, dass Sie die Nichtraucherschutzlinie der damaligen Regierung unterstützen. Das Volksbegehren will diese mit exakt dem gleichen Wortlaut (bis auf die Streichung der Rechtsgrundlage für die Raucherclubs) wieder einführen. Werden Sie also im Landtag für das Volksbegehren stimmen oder lehnen Sie es ab?
Antwort von Dr. Franz Rieger
bisher keineEmpfehlungen
07.12.2009
Dr. Franz Rieger
Sehr geehrter Herr -,

das Volksbegehren zeigt, wie wichtig den Menschen der Schutz der Nichtraucher ist. Ich bin überzeugt, dass angesichts des großen Interessenskonflikts bei diesem Thema, das die Menschen emotional sehr bewegt, die Akzeptanz der letztendlichen Lösung größer ist, wenn das Volk entscheidet. Das jetzige Gesundheitsschutzgesetz, das nach der letzten Landtagswahl von FDP und CSU im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sucht einen fairen Ausgleich zwischen den Anliegen beider Seiten - der Nichtraucher und der Raucher. Wenn nun im kommenden Jahr das bayerische Volk und damit die höchste Staatsgewalt das letzte Wort über diese Frage erhält, so begrüße ich das ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Rieger MdL
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Frage zum Thema Senioren
19.03.2011
Von:

Grüß Gott

In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Dies gilt auch für Urnen. Man darf die Urne nicht mit nach Hause nehmen. Ich finde das ist eine reine Abzocke. Hier will man mit dem Tod auch noch Geschäfte machen.

Im Internet werden viele Wege angeboten um dieses Gesetz legal zu umgehen. Es wird Zeit dass der Gesetzgeber erlaubt die Urne ohne Umwege mitzunehmen. Warum ist das nicht möglich?

Antwort von Dr. Franz Rieger
bisher keineEmpfehlungen
28.04.2011
Dr. Franz Rieger
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Sachverhalt hat folgenden Hintergrund:
Das Bayerische Bestattungsgesetz gibt in Art. 1 Abs. 1 vor, dass je Leiche bestattet werden muss, "und zwar durch Beisetzung in einer Grabstätte (Erdbestattung) oder durch Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage und Beisetzung der in einer festen Urne verschlossenen Aschenreste in einer Grabstätte (Feuerbestattung), oder durch Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage und Beisetzung der Urne von einem Schiff auf hoher See (Seebestattung)." Damit soll die Totenruhe sicher gestellt werden, was am besten auf Friedhöfen möglich ist. Denn ein Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung, die dem Schutz der Allgemeinheit untersteht und die - auch der christlichen Tradition entsprechend - eine würdige Ruhestätte und einen Ort zur Erhaltung des Andenkens der Verstorbenen darstellt. Dies wird übrigens auch nach wie vor auch von einem Großteil der Bevölkerung so gesehen und befürwortet. Außerdem gewährleistet die Beisetzung auf einem Friedhof, dass alle Angehörigen, Freunde und Bekannten des Verstorbenen die Grabstätte besuchen können, was bei einer Bestattung im privaten Raum nicht gesichert ist - sie könnten dort ausgeschlossen sein.
Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen sind nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (vgl. Art. 12 BestG).
Würde man den Friedhofs- und Bestattungszwang lockern, würde dies zudem praktische Schwierigkeiten mit sich bringen: Die Wahrung der Totenruhe und der würdevolle Umgang mit den Aschenresten der Verstorbenen könnte im privaten Raum kaum zuverlässig (etwa durch Kontrollen von zuständigen Behörden) überprüft werden. Ferner würde sich die Frage stellen, was mit der Urne passiert, wenn die Person, von der sie aufbewahrt wird, selbst verstirbt und dann kein Interesse an einer weiteren Aufbewahrung besteht. Eine nachträgliche Beisetzung der Urne wäre in einem solchen Fall nicht ohne Weiteres gesichert.

Ich darf Sie zu diesem Thema auch auf die Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit verweisen: www.stmug.bayern.de

Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Franz Rieger MdL
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
25.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Rieger,

meine Lebensgefährtin studiert an der Uni Regensburg Pharmazie. Die dortige Studienordnung sieht vor, dass jeder Studierende automatisch für jede anstehende Prüfung angemeldet ist und dass ein unentschuldigtes Fehlen automatisch das Nicht-Bestehen der jeweiligen Prüfung zu Folge hat.

Da die oft sehr kurzfristig und unkoordiniert angesetzten Prüfungstermine und die damit verbundene Vorbereitsungsaufwände auch oft unvereinbar mit den Vorlesungsterminen und der langfristigen Lebensplanung sind, gehen die Studenten reihenweise zu den einschlägig bekannten Ärzten, um dort auf Kosten der Sozialkassen ein Prüfungsattest zu erhalten, was ihnen die Wertung der Prüfung mit \"Nicht-Bestanden\" erspart.

Aus eigener Studienzeit kann ich sagen, dass diese sehr seltsame Regelung absolut unnötig ist. An der FH Nürnberg und sicherlich auch an vielen anderen Hochschulen kann und konnte man selbst entscheiden, ob man sich zu einer Prüfung anmeldet und auch nach einer Anmeldung blieb ein Fernbleiben von der Prüfung absolut folgenlos. Die Anmeldung dient(e) dort faktisch lediglich für die Planung der Raumbelegungen in den Prüfungszeiträumen.

Mich würde Ihre Meinung zu dieser volkswirtschaftlich sicher nicht förderlichen Regelung an der Uni Regensburg interessieren.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüße

Antwort von Dr. Franz Rieger
bisher keineEmpfehlungen
08.12.2011
Dr. Franz Rieger
Sehr geehrter Herr ,

zuerst möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Anfrage antworte. Aber es war mir ein Anliegen, für die Antwort zu dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt zur Studienordnung Pharmazie, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in den der Universität Regensburg fällt, eine Stellungnahme der zuständigen Fakultät einzuholen. Diese wiederum hat einige Zeit in Anspruch genommen, da Ihre Anfrage mit dem Beginn bzw. der Vorbereitung des neuen Semesters und der Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs zusammenfiel.

Nun zu Ihrem Anliegen:

In der Tat ist es nach meinen Informationen so, dass die Studienordnung im Fach Pharmazie (Staatsexamen) an der Universität Regensburg eine Teilnahmepflicht bei Prüfungen vorschreibt und unentschuldigtes Fehlen als Fehlversuch gewertet wird. Laut Auskunft des Studiendekans Pharmazie, Herrn Prof. Dr. Elz, hat sich diese Regelung allerdings bewährt, denn "die mittlere Studiendauer ist in der Tat im Bundesvergleich kurz, und die Ergebnisse der Regensburger Studierenden im 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, einer bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfung nach dem Grundstudium liegen immer mindestens im vorderen Drittel, oft ganz weit vorne im Vergleich aller 21 Pharmazie-Standorte bundesweit und auch bayernintern ganz vorne."

Nicht richtig ist allerdings, dass Studierende deshalb reihenweise zur Prüfungsbefreiung Atteste zu Lasten der "Sozialkassen" vorlegen. Wie mir Prof. Dr. Elz als betroffener Dozent, der – da für diverse Abschlussklausuren direkt verantwortlich – über einen hervorragenden Überblick über die eingereichten Atteste verfügt, versicherte, sind mindestens 75-80 % der eingereichten Atteste Privatatteste, für deren Ausstellung die Studierenden vermutlich Gebühren von 10-30 Euro entrichten. Nur bei einem kleineren Anteil handele es sich um Atteste auf Kosten gesetzlicher Krankenkassen. Entscheidend bei alledem ist aber, dass der Anteil an "Gefälligkeitsattesten" – also ohne Vorliegen einer echten Erkrankung – meiner Überzeugung und der Überzeugung des Studiendekans nach von absolut untergeordneter Bedeutung ist, zumal ich den jeweiligen Medizinern ein solches Verhalten nicht unterstellen möchte.

Was Ihren dritten Kritikpunkt angeht, ist es meinen Informationen nach ebenfalls nicht zutreffend, dass Prüfungstermine kurzfristig angesetzt werden. Man versicherte mir, dass lange im Voraus bekannt ist, in welchen Zeiträumen die Prüfungen stattfinden. Lediglich die Festlegung des exakten Prüfungstermins könne in einem kürzeren Abstand erfolgen. Dies hängt mit den gestiegenen Teilnehmerzahlen, mit der Verfügbarkeit von Räumen und mit der Vermeidung von Prüfungskollisionen zusammen. Die Organisation von Prüfungen gestaltet sich deshalb oft schwieriger, als dies für Außenstehende den Anschein hat. Zudem versicherte man mir, dass unnötige Härten vermieden werden: z.B. würden regelmäßig Studierende unbürokratisch von der Teilnahmepflicht an bestimmten Prüfungen befreit, wenn sich Kollisionen mit anderen Pflichtprüfungen nicht vermeiden ließen. Außerdem seien schon bisher in Einzelfällen Studierende auf eigenen Wunsch befreit worden, wenn tatsächlich einmal Klausurtermine ausnahmsweise extrem spät bekannt gegeben wurden.

Herr , ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen zur Klärung Ihrer Frage beitragen. Sollte Sie noch weitere Fragen haben, würde ich mich über einen persönlichen Kontakt freuen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Franz Rieger MdL
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