Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre skeptische Frage vom 13. September 09 zum Thema
Studiengebühren und BAföG.
Ich habe zu diesem Thema eine differenzierte Meinung und will die gern skizzieren. Allerdings: Bildungs- und Hochschulpolitik ist überwiegend Ländersache, so wie es in Art. 30, 70 Grundgesetz vorsieht. Deshalb regeln die Länder auch in eigener Verantwortung, ob und in welcher Höhe Studiengebühren anfallen. Das heißt, dass ich in dieser Frage (leider) keine Entscheidungszuständigkeit habe. Grundlegend für die Überlegungen ist die Tatsache, dass ein Studium in Deutschland pro Person zwischen 26.000 und 183.000 Euro kostet. Von diesen Kosten trägt der Staat - der Steuerzahler - durchschnittlich 80 Prozent.
Hinzu kommt, dass ein abgeschlossenes Studium den Studierenden in der Regel deutliche Vorteile gegenüber denjenigen bietet, die nicht studiert haben. Das gilt sowohl für die Chance, eine Festanstellung zu finden als auch für die Höhe des späteren Einkommens. Angesichts dieser Vorteile kann man sicherlich die Auffassung vertreten, dass Studierende an den Kosten der Ausbildung zu einem geringen Anteil beteiligt werden, wobei ja die Bundesländer Härtefallregelungen vorsehen, die in extremen Fällen sogar zu einer Befreiung von Studiengebühren führen können. Ein entscheidendes Argument für Studiengebühren ist m. E. die Beobachtung, dass die staatliche Hochschulausbildung sukzessive von privaten Anbietern und gehobenen ausländischen Unis überholt zu werden drohte. Deshalb müssen sich unsere staatlichen Universitäten deutlich steigern, um im modernen (globalen) Wettbewerb mithalten zu können und unseren Absolventen gleichwertige Chancen zu eröffnen. Soweit die Studiengebühren diesem Zweck dienen, halte ich jeden Cent für gut angelegt.
Gleichwohl sehe ich, dass viele Familien, in denen mehrere Kinder studieren, mit den Gebühren erhebliche Lasten tragen. Deshalb haben wir die BAföG-Bedarfssätze um 10 Prozent und die Einkommensfreibeträge um 8 Prozent angehoben. Mit dem Studienkredit der KfW-Bankengruppe wurde eine zusätzliche Finanzierungshilfe geschaffen, die unabhängig von Einkommenshöhe, Bonität, Kreditsicherheiten oder Studienfach genutzt werden kann. Auch die Begabtenförderung haben wir ausgebaut, weil wir der Ansicht sind, dass ein Studium hervorragende Aussichten für einen erfolgreichen Berufsweg bieten. Daneben haben wir die Mittel für die Weiterbildungsstipendien von 14, 6 Mio. im Jahr 2005 auf 20 Mio. Euro im Jahr 2009 aufgestockt. Allein 2008 wurden 6.021 neue Stipendiaten in die "Begabtenförderung berufliche Bildung" aufgenommen.
Sehr geehrter Herr

, Bildung ist die beste Investition in die Zukunft. Mit den vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten, die ich kurz skizziert habe, sollte es jungen Leuten heute aus allen Gesellschaftsschichten möglich sein, ein Studium durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Möllring, MdB