Dr. Ernst-Dieter Rossmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom Psychologe, Dr. der Sportwissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pinneberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Schleswig-Holstein
weitere Profile
(...) Allerdings ist der Kinderbonus, der gerade mit dem April-Kindergeld ausgezahlt wurde, nicht die einzige Maßnahme der Bundesregierung, um die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2009
Von:

Hallo Ernst-Dieter Rossmann,

wir beschäftigen uns zur Zeit in der Schule mit dem politischen System Deutschlands. Dabei ist folgende Frage aufgekommen:

Inwiefern beeinflusst der Bundesrat Ihre Arbeit als Abgeordneter im deutschen Bundestag?

mit freundlichen Grüßen
(Bismarckschule)
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
5Empfehlungen
12.06.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch zur Rolle des Bundesrates für meine eigene Arbeit.

Zentrale Aufgabe des Bundesrates ist die Einbringung der besonderen Interessen der einzelnen Bundesländer zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung bzw. des Bundestages insgesamt. Gesetzesentwürfe der Bundesregierung werden bevor sie in den Bundestag kommen zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt. Die Anmerkungen die die Ländervertreter hier machen, sind oft wertvoll, um klar zu machen, was die politisch heiklen Stellen eines Gesetzentwurfes sind.

Ich selbst habe mit dem Bundesrat vor allem in meiner Funktion als Sprecher der Landesgruppe der schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten zu tun. In den Sitzungswochen des Bundestages treffen wir uns immer donnerstags um 07:30 Uhr in der Landesvertretung des Landes Schleswig-Holstein und bekommen unter anderem über die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates und über das Vorgehen des Landes Schleswig-Holstein dort berichtet. Das sind für uns Pflichtinformationen, die wir auch in die allgemeinen Beratungen im Bundestag wieder mit einbeziehen. So findet auch ganz konkret die Zusammenarbeit mit der Landespolitik statt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Dieter Rossmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.06.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann,

das Abitur nach 12 Jahren sollte ein früheres Schulaustrittsalter bewirken.

Wäre es nicht geschickter gewesen, die Kinder einfach mit 5 Jahren statt mit 6 Jahren in die erste Klasse einzuschulen? In vielen Ländern der EU (z.B. Niederlande) ist dies der Standard.

Hätte man damit nicht dasselbe Ziel erreicht ohne die Kinder unter erhöhten Druck zu setzen? Was spricht gegen eine Einschulung mit 5 Jahren?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
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19.06.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de .

Schulpolitik liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Ich wiederum bin Bundesbildungspolitiker. Trotzdem werde ich Ihnen meine persönliche Einschätzung zu Ihrer Frage kurz darlegen:

Das Schuleintrittsalter ist schon in den meisten Bundesländern (auch in Berlin so weit ich weiß) um ca. ein halbes Jahr abgesenkt worden, so dass die meisten Kinder jetzt mit ca. 5,5 oder 6 und nicht wie früher mit 6,5 oder 7 Jahren eingeschult werden. Parallel dazu versuchen die Länder die frühkindliche Bildung bzw. die Vorschulbildung zu verbessern und aufzuwerten, damit der frühere Eintritt in die Schule nicht zu Überforderung und Misserfog führt. Es werden vor allem große Anstrengungen unternommen, die Sprachförderung der Kinder mit Migrationshintergrund zu verbessern, um beim frühen Schulstart möglichst Chancengleichheit für alle Kinder zu schaffen. All dies ist nicht einfach und benötigt viel Geld und Jahre der Erprobung bis man sagen kann, es funktioniert so gut, dass man überlegen könnte, das Schuleintrittsalter noch mehr zu senken. Der erste Schritt ist also schon gemacht. Für eine weitere Absenkung wäre es meines Erachtens jetzt noch zu früh, auch wenn ich mir persönlich auf mittlere Sicht eine Schulpflicht ab 5 mit einer integrierten Eingangsphase von 1 - 3 Jahren vorstellen kann.
Zum Abitur nach 12 Schuljahren ist meine grundsätzliche Einschätzung, dass ich kein großer Freund davon bin. Bildung braucht Zeit. Ich hätte die 13 Jahre als Regel bevorzugt. In den Ländern ist aber anders entschieden worden. Das Abitur nach 12 Jahren (G 8) ist in der Erprobungsphase. Parallel zur Reduzierung der Schulzeit um ein Jahr versuchen viele Bundesländer auch den Unterricht zu modernisieren und den Unterrichtsstoff etwas zu "entmüllen" oder anders zu gestalten, damit die Schüler nicht unter ein enormes Pensum leiden, trotzdem aber ein ausreichendes Allgemeinwissen vermittelt bekommen. Die ersten G8-Jahrgänge sind m.E. noch nicht fertig. Es wird sich zeigen, ob sich dieses Konzept bewährt oder nicht. Für Schülerinnen und Schüler, die etwas mehr Zeit bis zum Abitur brauchen, gibt es in einigen Bundesländern noch die Gemeinschaftsschulen oder Gesamtschulen, in denen man nach wie vor das Abitur nach 13 Jahren machen kann.

Soweit einige Gedanken zu Ihrer Frage. Wir sind beim früheren Schuleintritt in Ihrem Sinne schon auf dem richtigen Weg. Das Ganze braucht aber Zeit . Reformen müssen wirken und ausgewertet werden, bevor man den nächst größeren Schritt macht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
17.06.2009
Von:

Steigerungsraten des Flugverkehrs und Erreichen der Klimaschutzziele: Wie passt das zusammen und wann wird man dieses sehr ernste Thema endlich angehen?

Bei Flugzeugen wird fälschlicherweise der CO2-Ausstoß in der Höhe wo Flugzeuge fliegen (teils in Stratosphäre) mit Autos, Bussen und Bahnen verglichen, was wegen den unterschiedlichsten Temperaturen überhaupt nicht geht!

Bis in die Stratosphärenschichten hinein sind es meißt minus 60° und kälter, wodurch der Wasserdampf aus dem Abgas der Flieger kristallisiert. Vom Weltraum betrachtet tragen die alltäglichen Linienflüge schon heute zu einem dichten Netz um unseren ganzen Planeten bei. Dieses dichte Netz aus kristallisiertem Wasserdampf lässt UV-Strahlen der Sonne zwar ohne nennenswerte Ablenkungen hindurch, jedoch die von der Erde zurückreflektierten Wärmestrahlen, werden von den Flugzeugabgas-Wasserkristallen und Aerosolen mehrfach zurück zur Erde reflektiert, womit der Treibhauseffekt so richtig in Gang kommt.

Wasserstoff-Flugzeuge würden diese Wirkung sogar noch verstärken!

Verbieten lassen will sich keiner was in einer Demokratie! Allerdings wenn dem Menschen beibringen will, das Klimaschutz so wichtig ist, kann man einen der schlimmsten Klimakiller keinen Freifahrtschein geben, nur weil es das liebste Kind neben dem Auto der Weltmächte ist.

Wie sehen Sie das und was gedenken Sie persönlich mit Ihrer Partei dazu beisteuern zu können? Ganz ehrlich: Haben sie überhaupt schon versucht diese Art der klimafeindlichsten Mobilität mit politischen Werkzeugen zurückzudrängen?
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
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19.06.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch zum Verhältnis von Luftverkehr und Klimaschutz. Meiner Antwort voranstellen möchte ich die Anmerkung, dass ich als Bildungspolitiker und somit kein Verkehrsexperte bin. Ich habe deshalb auf Informationen, die von den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern meiner Fraktion bereitgestellt wurden, zurückgegriffen.

Die Vereinbarkeit von Luftverkehr und Klimaschutz, also dem entsprechenden Mobilitätsbedürfnis einerseits und dessen ökologischer Verträglichkeit andererseits, muss das Ziel aller Beteiligten sein. Vorrangige Ansätze zur Regulierung sind hier insbesondere die Ausweitung emissionsabhängiger Start- und Landeentgelte, die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystems und die möglichst rasche Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Single European Sky). Zu Letzterem wurde durch die Neuregelung der Luftsicherung jüngst eine wichtige Voraussetzung geschaffen. Sie verkürzt die Flugwege und senkt so den Kerosinverbrauch und damit dem CO²-Ausstoß.

Was die von Ihnen angesprochenen Folgen der Aerosole für den Treibhauseffekt angeht, so ist dieser Punkt Bestandteil der politischen Diskussion und auch Begründung für die oben angesprochenen kurzfristigen Maßnahmen. Gleichzeitig gibt es in diesem Bereich nach Auskunft meiner fachpolitisch zuständigen Kollegen eine ganze Reihe offene Fragen. So könne noch immer nicht eindeutig ermittelt werden, welche konkreten Auswirkungen der Luftverkehr auf die Bildung von Kondensstreifen und Zirruswolken hat. Ein einfacher Multiplikator sei nach Auskunft meiner Kollegen nicht zulässig, da die Verweildauer der Stoffe in der Atmosphäre uneinheitlich sei.

Um ein differenzierteres und somit genaueres Bild zu bekommen, müssen auf diesem Feld noch weiterführende Forschungen unternommen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass dies im Rahmen der Luftfahrtforschungsprogramme der Bundesregierung geschieht. Zudem muss die Flugführung zukünftig besser auf die vorherrschenden Wetterbedingungen abgestimmt werden. So hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) festgestellt, dass Kondensstreifen nicht durch bessere Flugzeuge vermieden werden können, sondern vor allem durch das Über- oder Unterfliegen besonders feuchter oder kalter Regionen in der Atmosphäre. Auch Variationen bei der Reisehöhe und der Fluggeschwindigkeit müssen ins Auge gefasst werden.

Für einen vertieften Überblick zum Diskussionsstand innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion habe ich Ihnen die Dokumentation des Fachgesprächs "Luftverkehr und Umweltschutz - Herausforderungen für Politik, Industrie und Forschung" aus dem vergangenen Jahr beigefügt.

Ich selbst versuche soviel wie möglich mit der Bahn zu fahren und Flüge wenn es geht zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Dieter Rossmann
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Frage zum Thema Familie
20.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rossmann,

Ich zitiere Sie:
"Mir selbst ist ein umfassender Schutz von Kindern wichtig. "

Können Sie mir erklären, weshalb gerade in Ihrem Wahlbezirk sich dann ein Jugendamt befindet, welches die Zeichen der Zeit nicht zu erkennen scheint, und nach wie vor meint, dass Kinder KEINE Unterstützung gegen umgangshintertreibende Mütter und Väter brauchen?

Wo doch sogar Ihr Kanzlerkandidat mittlerweile erkannt hat, dass Kinderschutz ein wichtiges Thema, nicht nur für den Wahlkampf ist?

Welche Vorstellungen haben Sie denn so in Bezug auf Gleichstellung der Männer in Familiensachen, ich denke da an die Abschaffung des Unterhaltsrechtes (Gattenunterhalt + Barunterhalt für Kinder sozialisieren) und in Punkto finanzieller Entlastung von Familien?
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
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24.06.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen über abgeordnetenwatch.de .

Zu Ihrer ersten Frage kann ich leider keine Stellung nehmen. Auch wenn Sie das konkrete Jugendamt benennen würden, könnte ich mich als Außenstehender nicht äußern, da ich weder Familienanwalt oder Familienrichter bin noch die Einzelheiten der konkreten Fälle kenne.

In Bezug auf das Unterhaltsrecht haben wir seit dem 1.1.2008 neue Regelungen, die ein wichtiger Schritt zu einer modernen Familienpolitik sind und vor allem mehr Gerechtigkeit zugunsten der Väter schaffen. Konkret stellen wir damit bei Trennung der Eltern das Wohl des schutzbedürftigen Kindes an erster Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, haben die Kinder Vorrang vor allen anderen. Im zweiten Rang stehen dann Väter oder Mütter, die Kinder betreuen, egal ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus haben wir die nacheheliche Verantwortung gestärkt. Der betreuende Elternteil muss sich um Arbeit bemühen, wenn die Betreuung des Kindes gesichert ist (KiTa oder Hort) und kein Härtefall vorliegt, der eine besondere Betreuung darüber hinaus erfordert. So haben Geschiedene eine zweite Chance, eine neue Familie zu gründen und auch finanzieren zu können. Schließlich zeigt die Zunahme der "Patchwork-Familien", dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat. Diesem Familienmodell wird hiermit genau so Rechnung getragen wie den anderen klassischen auch.

Bemerken möchte ich hierbei folgendes: Ich habe mir schon immer gewünscht, dass Eltern bei der Trennung friedlich miteinander umgehen und alles dafür tun, sachliche Lösungen zum Wohl der Kinder zu finden. Persönliche Verletzungen sollten hierbei - zur Not durch professionelle Hilfe – vermieden werden.

Die finanzielle Entlastung von Familien war mir schon immer wichtig. Wir, die SPD, haben seitdem wir regieren bzw. mitregieren (seit 1998) nicht nur das Kindergeld mehrmals erhöht, sondern auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten und das Elterngeld eingeführt. Für Familien am Rande der oder in Armut haben wir den Kinderzuschlag eingeführt, das Sozialgeld für Kinder von Harzt-IV-Empfängern erhöht und das Schulbedarfspaket für Kinder aus finanzschwachen Familien bis zum Abitur durchgesetzt. Um die Chancengleichheit in der Bildung und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, haben wir den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr durchgesetzt (ab 1. August 2013) und das sehr erfolgreiche 4-Milliarden-Euro-Ganztagsschulprogramm aufgelegt. In unserem Wahlprogramm treten wir unter anderem für eine bundesweite Beitragsfreiheit vom Kindergarten bis zum Studium ein, damit gute Bildung und Betreuung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist. Dafür wollen wir den "Bildungssoli" für Besserverdienende einführen (Steuersatz für sehr hohe Einkommen von 45% auf 47% erhöhen).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch einige Beispiele die familienpolitischen Leitlinien der SPD verdeutlichen und ihre unterhaltsrechtlichen Fragen so weit wie möglich beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
27.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rossmann,

leider haben Sie den Kernpunkt meiner letzten Frage nicht beantwortet.
Sie sehen in einer Scheidung oder Trennung eine emotionale Problematik, die durch "professionelle Hilfe" gelöst werden soll.

Ich sehe jedoch in einer Scheidung einen oft unnötigen Ressourcenstreit, der ausbricht, weil das Kind zum Druckmittel des Betreuenden instrumentalisiert wird, um den materiellen Status zu halten. Dies hat mit dem Machtgefälle in der Ausübung des Sorgerechtes zu tun, dass durch die Trennung entsteht.

Da mir weniger das Geld wichtig ist, möchte ich wissen, was die SPD konkret in der kommenden Legislaturperiode unternehmen wird, um Kinder besser vor Intrumentalisierung (Umgangsboykott) und Entfremdung vom Vater zu schützen, als das zur Zeit offenbar praktiziert wird, und wie Sie zukünftig sicherstellen, dass Väter nicht nur ein Sorgerecht auf dem Papier, sondern REAL haben.

Können Sie mir darauf schon eine konkrete Antwort geben?
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
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01.07.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anschlussfrage vom 27.06.09.

Zum "Kernpunkt" Ihrer Frage hatte ich Ihnen schon im Dezember 2008 ein paar Zeilen geschrieben.

Der § 1626 BGB besagt im Absatz 3, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Im Mittelpunkt steht also das Wohl des Kindes. Regelmäßig folgt daraus eine Umgangsregelung, die den Umgang mit beiden Eltern vorsieht und die beide Eltern einvernehmlich treffen. Wenn dies nicht möglich ist, wird entsprechend durch das Familiengericht entschieden.

Es ist also keine Frage der politischen Parteien, wie das Umgangrecht in der Praxis und in jedem konkreten Fall genau geregelt wird, sondern eine Frage der Justiz. Gesetzlichen Regelungsbedarf sehe ich hier nicht.

Ich kann hierbei nur aus meiner Antwort vom Dezember 2008 wiederholen: Wenn Sie mit den konkreten getroffenen Entscheidungen in Ihrem Fall unzufrieden sind oder Sie der Meinung sind, dass durch die Mutter dagegen verstoßen wird, möchte und muss ich Sie auf die Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt verweisen, um gegebenenfalls hier juristisch dagegen vorzugehen.

Darüber hinaus möchte ich klarstellen, dass ich nicht – wie Sie behaupten – in jeder Scheidung oder Trennung eine emotionale Problematik sehe, die durch "professionelle Hilfe" gelöst werden soll. Scheidung und Trennung kann auch sehr friedlich und sachlich erfolgen. Die "professionelle Hilfe" oder eine Familienmediation sehe ich als Lösung, wenn die Fronten so verhärtet sind, dass keine zum Wohle des Kindes sachliche und friedliche Regelung des Umgangs- und Sorgerechts möglich ist. Aus dieser "professionellen Hilfe" könnten dann meines Erachtens nicht nur die Kinder, sondern auch beide Elternteile als Gewinner raus gehen.

Ich hoffe, dass ich mich dieses Mal deutlicher ausgedrückt habe und Sie meine Argumentation verstanden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
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Ihre Frage an Dr. Ernst-Dieter Rossmann
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