Dr. Ernst-Dieter Rossmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom Psychologe, Dr. der Sportwissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pinneberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Schleswig-Holstein
weitere Profile
(...) Der Deutsche Bundestag muss aber nach dem Grundgesetz und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Rossman,
die Regierung der Bundesrepublik hat angesichts der Erderwärmung national und international Forderungen zum Klimaschutz gestellt. Wir hatten in Deutschland ein relativ gut ausgebautes Netz der Bundesbahn. 1994 war der Betrieb sogar schuldenfrei. Inzwischen hat die Bahn hohe Schulden gemacht und es gibt Bestrebungen, diese Einrichtung stückweise zu privatisieren. Für viele Menschen- auch für mich- war und ist die Bahn die Alternative zum eigenen Pkw. Ist das nicht ein arger Widerspruch, wenn einesteils das Klima geschont werden soll, andernteils aber solche bewährten Einrichtungen wie die Bahn in private Trägerschaft gegeben werden sollen? Sind Sie auch für die Privatisierung der Bahn? Freundliche Grüße aus Thüringen von
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
3Empfehlungen
28.03.2007
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 22.03.2007 über abgeordnetenwatch.de, in der Sie mich fragen, ob angesichts des globalen Klimawandels nicht ein Verbleib der Bahn in öffentlichem Eigentum anstelle der von verschiedenen Seiten angestrebten Privatisierung wünschenswert wäre.

Zunächst einmal stimme ich Ihnen hinsichtlich der Bedeutung der Bahn zur Verringerung des CO²-Ausstoßes zu. Die Bahn ist das einzige Massenverkehrsmittel, das in absehbarer Zeit weitgehend auf regenerative Energieformen umgestellt werden könnte, auf Strom aus Solar- und Windenergie sowie Biosprit.

Der CO² -Ausstoß pro Person und Kilometer beträgt im Schienenverkehr durchschnittlich nur knapp ein Drittel der Emissionen von Autos. Außerdem verbraucht die Bahn nur ein Fünftel der Fläche des motorisierten Individualverkehrs und produziert deutlich weniger gefährlichen Feinstaub als der Straßenverkehr. Der CO² -Ausstoß des Verkehrs ist in Deutschland seit 1990 um mehr als 20 Prozent gestiegen. Ursache ist vor allem der gestiegene Pkw- und Lkw-Verkehr.

Die Frage der Privatisierung der Bahn sehe ich kritisch. Der Auftrag des Grundgesetzes für einen Schienenverkehr zum "Wohle der Allgemeinheit" und zur Erfüllung der "Verkehrsbedürfnisse" muss hier Richtschnur für jede Reform sein. Statt sich auf das "wie" eines Börsenganges der DB-AG zu fixieren, ist das "ob" weiter offen zu halten. Insbesondere müssen Lösungskonzepte auch ohne Börsengang möglich gemacht werden.

Im Lichte klarer verkehrspolitischer Prioritäten und nach dem jetzigen Stand der Erkenntnis ist ein Börsengang der DB-AG als nicht zielführend, risikoreich und kostenträchtig abzulehnen. Die Stärkung der Investitionskraft und Leistungsfähigkeit der DB-AG als integriertes Unternehmen ist durch innere Reform, Mobilisierung von Reserven, Konzentration auf die Kernaufgaben und durch die Sicherung der öffentlichen Mittel zu gewährleisten. Sollte sich für andere Modelle grundsätzlich eine Mehrheit finden, sind hierbei strengste Kriterien zu beachten.

Wenn Sie vertiefte Informationen zu meiner Position zur Privatisierung der DB-AG wünschen, möchte ich Sie auf das Papier "Keine Spekulation mit dem öffentlichen Eigentum an der DB-AG - für eine leistungsfähige Bürgerbahn und einen zukunftsorientierten Ausbau des Schienennetzes" der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion verweisen, deren Sprecher ich bin. Sie können das Papier im Internet unter www.parlamentarische-linke.de abrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
27.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rossmann,

weshalb verhindern Sie und Ihre Partei nicht den Neubau von Kohlekraftwerken bundesweit, aber besonders in Schleswig-Holstein?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
5Empfehlungen
01.06.2007
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27.05.2007 über abgeordnetenwatch.de zum Neubau von Kohlekraftwerken.

Nicht erst die aktuelle Debatte um die Folgen der CO²-Emissionen und des Klimawandels, sondern auch die bekannte Unsicherheit der Kernenergie mit unverantwortlichen Unfallrisiken und der Hinterlassenschaft von atomarem Müll für zehntausende von Jahren haben die SPD in den vergangenen Jahren dazu veranlasst, eine energiepolitische Wende einzuleiten. Unter Rot/Grün wurde der Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen sowie die öffentliche Förderung erneuerbarer Energien drastisch erhöht. Für mich ist klar: Der Anteil erneuerbarer Energien muss weiterhin deutlich erhöht werden, hier liegen die Schlüsseltechnologien der Zukunft für eine saubere Energieversorgung.

Die im Jahr 2000 vereinbarte Befristung der Regellaufzeiten von Atomkraftwerken führt dazu, dass in den nächsten Jahren weitere Atomkraftwerke vom Netz genommen werden. Dazu stehen wir, der Atomausstieg muss auch gegen den Widerstand aus der CDU/CSU beibehalten werden. Gerade in Schleswig-Holstein können wir froh sein, dass das AKW Stade vom Netz gegangen ist und das AKW Brunsbüttel mit seiner langen Geschichte von Störfällen 2009 wie geplant abgeschaltet wird.

Es muss aber auch eine schlüssige Antwort darauf gegeben werden, wie der künftige Energiebedarf Deutschlands gedeckt werden soll. Hier wird man meiner Einschätzung nach an einem vorübergehenden Anstieg der Anteile sowohl von Steinkohle als auch von Gas nicht vorbeikommen, solange durch erneuerbare Energien nur ein kleiner Teil des Bedarfs erwirtschaftet wird. Klar ist: Wir bleiben beim Ausstieg aus der Atomkraft, und wir benötigen einen mittel- bis langfristigen Ausstieg aus der Kohle. Dazu brauchen wir einen kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Grundsätzlich spricht für den Neubau von Kohlekraftwerken vor diesem Hintergrund vor allem, dass dadurch die Kraftwerkparks deutlich modernisiert werden und insgesamt effizienter und emissionsärmer Energie bereitgestellt werden kann. So soll durch den Kraftwerksneubau in Kiel ein altes Kraftwerk ersetzt werden. Überalterte Kohlekraftwerke bedrohen das Klima wesentlich mehr als neue Kraftwerke die diese ersetzen.

Der energiepolitische Wandel muss insofern weitergehen, die Eckpunkte davon sind: Verbesserung der Effizienz wie beim Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung durch die Nutzung der bei der Stromentstehung anfallenden Abwärme, eine Reduzierung des Verbrauches durch umwelt- und ressourcenschonende Energienutzung und die weitere Förderung der erneuerbaren Energien.

Zu Ihrer Information möchte ich Sie noch auf den aktuellen Beschluss der SPD Bundestagsfraktion "Eckpunkte für die Klimaschutz- und Energiepolitik in Deutschland" vom 22.05.2007 hinweisen, den Sie unter www.spdfraktion.de abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
05.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann,

als Einwohner und Betroffene möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf "unser" Dorf Bönningstedt lenken. Von der B4 durchteilt und somit mit allen Vor- und Nachteilen einer solch wichtigen Verbindung nach Hamburg gesegnet, stehen zur Zeit drei Großprojekte kurz vor ihrer Realisierung, die den Verkehrsfluss nach und von Hamburg über die Bundesstraße 4 / Kieler Strasse für immer verändern werden.

1. ehemaliges Mühlengelände, Bebauungsplan 23
2. Neubau Gartencenter Dehner, Bebauungsplan 30
3. Zu- und Abfahrt Neubaugebiete Bendloh 1 und 2 / Am Markt

Jedes dieser Projekte bedeutet einen enormen Zuwachs an Ein- und Abbiegern auf die B4. Nur zum geänderten Bebauungsplan 23 existiert bislang eine Verkehrsplanung für dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen. Die drei Projekte werden nicht in ihrer Gesamtheit und ihrem daraus resultierenden Einfluss auf die B4 betrachtet, sondern jeweils separat.

Die beiden Fragen, die wir uns stellen und an Sie richten sind folgende:

Um eine sinnvolle Verkehrsplanung für die B4 in Bönningstedt im Sinne der Anwohner, der Berufspendler und der Kunden der neuen gewerblichen Anziehungspunkte zu erstellen, müssen alle drei Projekte zusammen betrachtet werden – warum geschieht das nicht?

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Verkehrsfluss auf der B4 zu wichtig ist, als dass man sich von den Ergebnissen von drei unabhängig voneinander enstandenen Verkehrskonzepten verblüffen lassen sollte?

Wir möchten Sie bitten, unsere Fragen von Ihrer Warte aus zu betrachten und uns zu beantworten.

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte +
Bönningstedt
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
7Empfehlungen
11.06.2007
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage über das Portal "abgeordnetenwatch.de" danken.
Bei der B4 handelt es sich zwar um eine Bundesstraße, trotzdem betrifft aber Ihre Frage ausschließlich kommunalpolitische Problemstellungen.
Ich habe mich daher in Ihrer Angelegenheit an die SPD-Fraktion in Bönningstedt gewandt und um die notwendigen Informationen gebeten. Für die SPD Bönningstedt hat mir Karl-Heinz Franze diese auch gerne zur Verfügung gestellt.
Herr Franze meint, dass Sie zu Recht auf die Problematik der drei Baugebiete hinweisen (ich zitiere aus dem Schreiben): "Auf das ehemalige Gelände Rugenberger Mühle, dort soll ein Lidl-Markt auf dem Gelände entstehen, auf Bendloh I und II, dort entstehen bzw. sind zum Teil schon errichtet Einfamilien- und Doppelhäuser (ca. 54 Einheiten), das Baugebiet "Op`n Barg" (östlich der Kieler Straße auf dem Gelände der Wagenhalle der Rugenberger Mühle - ca. 17 - 19 WE),etwas weiter nördlich an der Kieler Straße auf dem Gelände der Gartenfirma "Hulsebusch & Lau", jetzt in Kooperation mit dem Gartencenter Filialisten Dehn mit ca. 250 Parkplätzen auf dem neu zu gestaltenden Gelände .......".
Herr Franze weist außerdem darauf hin, dass die Gemeinde Bönningstedt auf einem erworbenen Grundstück südöstlich der Grundschule den Neubau des Kindergarten "Zwergenhütte" plant. Dieser Kindergarten befindet sich zur Zeit noch in "den Muusen", östlich der Dorfstraße und damit weit weg vom Zentrum.
Die SPD Bönningstedt hat sich nach seiner Darstellung gegen die sofortige komplette Umsetzung der Bebauungspläne Bendloh I und Bendloh II ausgesprochen, "weil uns klar war, dass diese eine massive Auswirkung auf die Infrastruktur unserer Gemeinde bewirken wird (Kindergartenplätze, Grundschule etc.). Die CDU Bönningstedt hat dieses Projekt jedoch mit ihrer Mehrheit durchgesetzt, zumal eine Gemeindevertreterin der CDU Eigentümerin dieses Baulandes war!"
Das Baugebiet "Op´n Barg" habe die SPD des Ortes hingegen begrüßt, "weil die alten Wagenhallen der ehemaligen Rugenberger Mühle endlich als Schandfleck in unserem Ortsbild verschwinden konnten. Das Gelände "Rugenberger Mühle" beschäftigt die Gemeinde schon seit 1993. Der Investor "PZB" aus Viersen hat unzählig viele Konzepte eingebracht, sich aber bisher nicht für die Umsetzung eines verkehrstechnischen Konzeptes entschließen können, weil das mal irgendwann in einem städtebaulichen Vertrag versäumt wurde, konkret festzulegen. Jetzt kommt der Neubau des Gartencenters Dehn etwas weiter nördlich an der Kieler Straße hinzu und natürlich der neue Kindergarten südöstlich des Grundschulgeländes."
Herr Franze betont, er habe in den letzten Ausschusssitzungen ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass für alle diese Bauvorhaben ein integratives Verkehrskonzept erforderlich ist. Leider sähen die einzelnen Planungsbüros aber immer nur ihren eigen bzw. spezifischen Planungsauftrag für den jeweiligen Auftraggeber. Die SPD-Fraktion gehe aber davon aus, dass bei der Stellungnahme der Träger "öffentlicher Belange" die Straßenbehörde in Itzehoe in der Gesamtschau der Bauvorhaben "hoffentlich auch ihre entsprechenden Anregungen für die Gestaltung der B4 einbringen wird."
Herr Franze macht darauf aufmerksam, dass Sie sich während jeder Ausschusssitzung im Rahmen der "Bürgerfragestunde" auch direkt an die Ausschüsse wenden können. Außerdem ist er selbst als Mitglied der SPD-Fraktion in Bönningstedt jederzeit bereit, sich mit Ihnen über Ihre berechtigten Anliegen zu unterhalten. Seine Adresse stellt Ihnen mein Wahlkreisbüro unter 04101/200639 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
12.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rossmann,

ich besuche zur Zeit die 11te Klasse an einem Gymnasium hier in Schleswig- Holstein.
Da ich mich nach meinem Realschulabschluss entschieden habe auch noch meine Abitur zu machen muss ich nun jeden Tag mit der AKN zur Schule fahren, dies kostet mich im Monat ca. 45€, die ich selbst bezahlen muss, zudem habe ich fast jeden Tag einen Zeitverlust von ca. zwei Stunden.

Ich frage Sie, warum wird es mir und meinen Mitschülern so schwer gemacht einen guten Abschluss zu machen?
Ständig höre ich, dass wir mehr Fachpersonal brauchen, aber wo soll dies herkommen, wenn es sich nur die Kinder von besser gestellten leisten können ihr Abitur zu machen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
8Empfehlungen
15.06.2007
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen dank für Ihre Frage vom 12. Juni 2007 über das Portal abgeordnetenwatch.de .

Ihre Frage liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich als Mitglied des Deutschen Bundestages, sondern betrifft Entscheidungen, die von der Landesregierung bzw. dem Landtag Schleswig-Holstein getroffen wurden. Trotzdem möchte ich Ihnen den Sachverhalt erklären:

Bis zur Beendigung der 10. Klasse sind die Schulträger auch Träger der Schülerbeförderung und regeln diese. Die Schulträger tragen auch die Kosten der Schülerbeförderung, wobei die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler nach dem neuen Schulgesetz zukünftig einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der Kosten zu tragen haben (Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, setzt sich die SPD in Schleswig-Holstein derzeit dafür ein, diese Selbstbeteiligung abzuschaffen). Bei Schülerinnen und Schülern, die Monatskarten nutzen, die auch für andere Fahrten genutzt werden können, darf der Eigenanteil auch höher liegen.

Die Schülerbeförderung dient dazu, Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, deren Schulweg so lang ist, dass ihnen nicht zuzumuten ist, diesen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. In der Regel wird dabei der Weg vom Wohnort bis zur zuständigen beziehungsweise nächstgelegenen Schule anerkannt. Je nach Alter der Schülerinnen und Schüler gelten unterschiedliche Grenzen für die Zumutbarkeit des Schulwegs, im Kreis Pinneberg zum Beispiel galten bisher außerhalb der Wintermonate Schulwege nicht als zumutbar, wenn die einfache Strecke in der Entfernung sechs Kilometer überschreitet.

Für ältere Schülerinnen und Schüler wie Sie, die die Oberstufe besuchen, sind die Schulträger nicht mehr Träger der Schülerbeförderung, da für sie auch längere Wege zur Schule als zumutbar gelten. Auch hier wird davon ausgegangen, dass in der Regel die nächstgelegene Schule - nach meinen Recherchen wäre das bei Ihnen rund sechs Kilometer von Bimöhlen entfernt die Jürgen-Fuhlendorf-Schule in Bad Bramstedt -- besucht wird.

Sie werden gewiss gute Gründe haben, warum Sie sich entschieden haben, eine andere Schule zu besuchen. Ich denke allerdings nicht, dass die daraus resultierende Belastung mit einem höheren Fahrpreis Ihre grundsätzliche Annahme rechtfertigt, nur Kinder besser gestellter Leute hätten die Möglichkeit Abitur zu machen. Bitte bedenken Sie auch, dass es sich auch bei den Schülertarifen der Verkehrsgesellschaften, in Ihrem Fall dem HVV, bereits um bezuschusste Fahrkarten handelt.

Für Ihre Entscheidung, nach dem Realschulbesuch auch noch das Abitur zu machen, habe ich großen Respekt. Ich bin sicher, dass Sie auf Ihrem weiteren Lebensweg diesen Schritt nicht bereuen werden. Ich hoffe sehr, dass Sie sich auch durch die dargestellten Schwierigkeiten nicht davon abbringen lassen, den Abschluss anzustreben.

Sollten Sie noch direkte Fragen zur Schülerbeförderung im Kreis Segeberg haben, so wenden Sie sich bitte an die dortige SPD-Kreistagsfraktion, die Sie per Mail unter wilken@spd-segeberg.de erreichen. Im Übrigen steht Ihnen bei Problemen vor Ort sicher auch gerne mein Bundestagskollege Jörn Thießen als zuständiger Wahlkreisabgeordneter unter joern.thiessen@wk.bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Ernst Dieter Rossmann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Rossmann,

können Sie mir - ohne zu weite Umwege zu machen - ihre Haltung zum Thema Vorratsdatenspeicherung deutlich machen? Finden Sie einen so weitreichenden Eingriff in die Bürgerrechte (schlussendlich sind Sie auch ein Bürger dieser Republik) gerechtfertigt, um vermeintliche (auch gerne verwendet: "abstrakt" etc) "Terrorgefahren" zu bekämpfen? Wie passt die Generalüberwachung von ca. 80 Millionen Menschen in ein freiheitlich demokratisches Staatskonzept? Und was mich ganz besonders interessieren würde: Wie sollen Umgehungsmaßnahmen von potentiellen Gefährdern (durch Nutzung ausländischer Mobilfunkverträge, ausländische Email-Dienste etc.) verhindert werden, die schlussendlich die gesamte Datenspeicherung konterkarrieren würden? Finden Sie es gerechtfertigt, wenn auf meinem (oder ihrem) Computer HEIMLICH Untersuchungen durch Nachrichtendienste oder mir nicht bekannte weitere Institutionen vorgenommen werden würden? Ich habe durchaus Dinge, die ich auf meinem Computer speichere - private Tagebücher, Fotos, Geschäftsdokumente - die nicht für die Augen von anderen bestimmt sind, auch nicht für Behörden o.ä. Institutionen.

Vielen Dank für ihre Antwort.
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
8Empfehlungen
04.07.2007
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.07.07 über das Portal abgeordnetenwatch.de, in der Sie mich nach meiner Haltung zur Vorratsdatenspeicherung fragen. Ich muss gestehen, dass ich in diesen Dingen kein Fachmann bin. Ich habe mich jedoch bei meinem Kollegen und Experten Jörg Tauss, mit dem ich sehr eng zusammen arbeite, erkundigt und teile seine Meinung, die diesbezüglich etwas kritischer ist als die der Rechtspolitiker in meiner Fraktion.

Gestatten Sie mir bitte noch einmal festzustellen, dass auch ich die Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung nach wie vor kritisch sehe. Das fängt schon bei der Wahl der Rechtsgrundlage an. Nachdem zunächst Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien zur Umsetzung eines Auftrags des Europäischen Rates vom 25. März 2004 und dem 28. April 2004 den Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Einführung EU-weit einheitlicher Mindestspeicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten auf Grundlage der Artikel 31 und 34 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) vorgelegt hatten und dieser in der Folgezeit von allen befassten Ratsgremien wiederholt kontrovers beraten worden war, legte die Europäische Kommission am 21. September 2005 den Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie nach Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) vor. Nach Auffassung der Kommission, die von den Juristischen Diensten des Rates und des Europäischen Parlaments geteilt wurde, sei eine tragfähige Rechtsgrundlage für ein Instrument zur Einführung EU-weit einheitlicher Speicherungsfristen und zur Bestimmung der zu speichernden Datentypen in der "Dritten Säule" nicht gegeben. Die Einführung entsprechender Speicherungspflichten sei vielmehr eine gemeinschaftsrechtliche Angelegenheit und daher durch ein Instrument der "Ersten Säule" zu regeln, in der es durch die Richtlinie 2002/58/EG bereits Regelungen über den Umgang mit Telekommunikationsverkehrsdaten gibt.

In der Folgezeit führte die damalige britische Ratspräsidentschaft -- unbeschadet der weiterhin offenen Rechtsgrundlagenfrage -- Gespräche mit Vertretern des Europäischen Parlaments, um festzustellen, ob eine Einigung über eine Richtlinie im Verfahren der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments nach Artikel 251 EGV zu erreichen ist. Die EU-Justizminister einigten sich am 2. Dezember 2005 mit qualifizierter Mehrheit auf einen Richtlinientext, der die wichtigsten Forderungen Deutschlands berücksichtigt. Der Richtlinientext sieht die Einführung einer Speicherungspflicht für Telekommunikationsverkehrsdaten für einen Zeitraum von mindestens 6 und höchstens 24 Monaten vor, verzichtet hierbei aber auf die Einbeziehung der -- kostenintensiven -- Speicherung von Standortdaten am Ende einer Mobilfunkverbindung sowie von erfolglosen Anrufversuchen. Der zwischenzeitlich vom Europäischen Parlament angenommene Beschluss vom 14. Dezember 2005 entspricht diesem Ratskompromiss.

Der Deutsche Bundestag hat bereits in seiner Entschließung vom Januar 2005 deutlich gemacht, dass er die Rechtsgrundlage für eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in einem Rahmenbeschluss und damit in der "Dritten Säule" (EUV) sieht. Dass sich die nun geplante Maßnahme auf Artikel 95 EGV, d. h. auf die "Erste Säule" stützt, begegnet nach wie vor Bedenken, weil Artikel 95 EGV an sich der Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarktes dient, während die Richtlinie primär Strafverfolgungsinteressen verfolgt.

Die nun beschlossene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss bis Herbst 2007 umgesetzt werden. In Deutschland werden hierfür im Hinblick auf die Begründung einer Speicherungspflicht und die Festlegung der zu speichernden Datenarten im Wesentlichen Anpassungen im Telekommunikationsgesetz erforderlich werden. Dabei wird darauf zu achten sein, dass sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Sie hat ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen tragbaren Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

Die Große Koalition hat sich nach intensiven Beratungen auf einen Kompromiss bezüglich der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verständigt und die Kernforderungen in einem Antrag "Speicherung mit Augenmaß -- Effektive Strafverfolgung und Grundrechtswahrung" BT-Drs. 16/545) in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Dennoch ist und bleibt es unbestritten, dass die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten in die Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von Telekommunikationsdiensten eingreift; konkret betroffen hiervon sind das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und die Freiheit der Berufsausübung nach Artikel 12 Abs. 1 GG. Die Abfrage der gespeicherten Daten kann zudem weitere Grundrechte, wie etwa die Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG berühren. Betroffen sein können zudem Zeugnisverweigerungsrechte bestimmter Berufsgruppen, beispielsweise von Anwälten und Seelsorgern. Die Grundrechte und auch die Zeugnisverweigerungsrechte sind in einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen von besonders großer Bedeutung. Eingriffe in diese Grundrechte, von denen zahlreiche Personen betroffen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind besonders schwerwiegend und bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung. Das gilt erst recht für das Vorhaben einer solch weitreichenden verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat.

Zu beachten ist dabei, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten bei den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistern gespeichert werden, ein Zugriff z.B. von Strafverfolgungsbehörden auf die so gespeicherten Daten jedoch voraussetzt, dass die nach jetzt bereits geltendem Recht erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, mithin ein richterlicher Beschluss vorab erwirkt werden muss. Zu überprüfen wird aber im parlamentarischen Verfahren bei der Umsetzung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sein, ob die rechtsstaatlichen Garantien (Richtervorbehalt, Beschränkung auf Straftaten von erheblicher Bedeutung, Verwertungsverbot bei Zeugnisverweigerungsrechten, etc.) zur Wahrung der o.g. Grundrechte und der Berufsgeheimnisse ausreichen oder ob hier gegebenenfalls Korrekturbedarf besteht. Gegenwärtig wird so beispielsweise - auch im Rahmen der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung - diskutiert, ob und inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugriff der staatlichen Behörden auf diese Daten bei Trägern von Zeugnisverweigerungsrechten überarbeitet werden müssen. Das würde beispielsweise bedeuten, dass - wenn von entsprechende Ermittlungsmaßnahmen, also beispielsweise durch den Zugriff auf TK-Verkehrsdaten, Personen betroffen wären, welche sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte - die Ermittlungsmaßnahme unzulässig wäre und die dennoch erlangten Erkenntnisse im Strafverfahren nicht verwertet werden. Dies betrifft beispielsweise Journalisten, Geistliche in ihrer Eigenschaft als Seelsorger oder auch Anwälte und Strafverteidiger.

Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern.

Keine Alternative zur " Vorratsdatenspeicherung " ist das sog. "quick freeze"-Verfahren. So können mit diesem Verfahren etwa "Phishing-Mail"-Fälle zumeist nicht verfolgt werden. Phishing-Mails sind fingierte E-Mails, welche als vermeintliche Absender z.B. Deutsche Bank, Commerzbank und Raiffeisen-Volksbank ausweisen. Mit diesen E-Mails wird nach den persönlichen Daten wie PIN und TAN gefragt. Darauf fallen Leute rein. Die Täter sind nicht identifizierbar, weil sie dynamische IP-Adressen und Pauschaltarife benutzen, bei denen die wichtigen Verkehrsdaten heute nicht gespeichert werden dürfen.

Ich werde mich schließlich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Umsetzung und Anwendung der Vorratsdatenspeicherung auf das reduziert wird, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Wie schon auf europäischer Ebene müssen wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine Speicherung mit Augenmaß sorgen.

Gestatten Sie mir am Schluss noch eine kurze Anmerkung zu der ebenfalls von vielen Bürgerinnen und Bürgern angesprochenen Frage der verdeckten Online-Durchsuchungen. Der Bundesgerichthof hat eindeutig entschieden, dass verdeckte Online-Durchsuchungen rechtlich unzulässig sind und es an einer gesetzlichen Grundlage für einen solchen Eingriff mangele. Derartige verdeckte Ermittlungen, die ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden sollen, bedürfen sehr hoher formeller und materieller Anforderungen -- vergleichbar mit der Überwachung der Telekommunikation oder der akustischen Wohnraumüberwachung. Nur so kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf unbeobachtete Kommunikation gewährleistet bleiben. Aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Perspektive wäre eine Änderung der Strafprozessordnung nur dann hinnehmbar, wenn dabei mindestens derselbe Schutz für den Kernbereich der privaten Lebensführung gewahrt bleibt, wie ihn das Verfassungsgericht bereits beim großen Lauschangriff vorgegeben hat. Ich setze mich daher dafür ein, dass der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der angestrebten Online-Durchsuchung ebenso wie bei allen anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.