Sehr geehrter Herr

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als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sind mir die Probleme, die durch Kinderarbeit entstehen, bekannt.
Besonders Armut hindert Eltern daran, ihren Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Oft sind Eltern, um das Überleben zu sichern, gezwungen, ihre Kinder zur Arbeit anstatt zur Schule zu schicken. Ein Teufelskreis entsteht: denn durch die verpasste Bildungschance werden auch die Kinder nicht die Möglichkeit haben, sich langfristig aus der Armut zu befreien.
Ausbeuterische Kinderarbeit wird weltweit verurteilt, und so haben auch mit Ausnahme zweier Staaten alle Länder der Welt die UN-Kinderrechtskonvention vom November 1989 ratifiziert, in der Artikel 32 das Recht jedes Kindes festschreibt:
„vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen können.“
Dazu sollen in den Staaten ein Mindestalter, Arbeitszeiten und Bedingungen sowie angemessene Strafen bei Nichtbefolgung dieser Gebote festgelegt werden. Damit ist Kinderarbeit bereits heute völkerrechtlich geächtet, doch sieht die Praxis leider in vielen Ländern weiterhin anders aus.
Daher gilt es, alle sich bietenden Einflussmöglichkeiten auf die betreffenden Länder bspw. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit oder auch durch WTO und GATS konsequent zu nutzen, um nicht zuletzt auch im Interesse der zukünftigen Entwicklung dieser Länder ausbeuterische Kinderarbeit zu ächten! Allerdings dürfen diese Einflussmöglichkeiten nicht dazu missbraucht werden, in anderen Bereichen Kriterien aufzustellen, die de facto unerfüllbar sind und weniger die Entwicklung eines Dritt- oder Schwellenlandes im Auge haben als die Abschottung der westlichen Märkte!
Alle zusätzlichen Möglichkeiten, ausbeuterische Kinderarbeit einzudämmen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Zwar lehnt die Union im Grundsatz so genannte vergabefremde Kriterien, die nicht allein Preis und Leistung umfassen, ab, da damit das ohnehin komplizierte Vergaberecht noch weiter überfrachtet würde. Doch angesichts der humanitären Tragweite der Problematik der Kinderarbeit spricht sich die Union dafür aus, die Optionen der EU-Vergaberichtlinie konstruktiv zu prüfen. Angesichts der Tatsache, dass Kinderarbeit völkerrechtlich geächtet ist, befürworten wir den Ausschluss von Anbietern, wenn bekannt sein sollte, dass die Produkte durch Kinderarbeit hergestellt bzw. die Leistungen durch Kinderarbeit erbracht werden.
Das Problem liegt aber im Detail: Es sollte an dieser Stelle unbedingt darauf geachtet werden, dass man keine falschen Hoffnungen weckt, indem man in der Praxis nicht umsetzbare Regelungen schafft, die beispielsweise Kommunen mit nicht leistbaren Prüfaufträgen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen überfrachtet! Eine deutsche Kommune kann nicht das leisten, was Aufgabe richtig gestalteter nationaler Rahmenbedingungen und Rechtspraxis vor allem in anderen Ländern ist! Mögliche gesetzgeberische Lösungen müssen sich daher auch an dem verwaltungstechnisch Machbaren orientieren. Denkbar wären z.B. Ausschlusslisten, die Aufschluss darüber geben, welche Anbieter Kinder zu Arbeitszwecken missbrauchen bzw. bei welchen Produkten und Dienstleistungen der Verdacht der Kinderarbeit nahe liegt. Die Union wird daher sorgfältig prüfen, wie bei einer neuen Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge dem Wohl des Kindes am besten Rechnung getragen werden kann.