Dr. Egon Jüttner (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Dr. Egon Jüttner
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Universitätsprofessor
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
37,4%
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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Frage zum Thema Rente
04.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Juettner,
im "Regierungsprogramm 2005-2009" der CDU heisst es u.a. dass beabsichtigt ist, einen Kinderbonus als Beitragsermaessigung in der Rentenversicherung einzufuehren. Gleichzeitig wird in selbiger Schrift kritisiert, dass die Steuerfinanzierung der Renten auf Rekordniveau sei. Sollte Letzteres (richtige) Statement nicht eigentlich ein ausreichendes Argument gegen einen Kinderbonus sein? Letztlich wird dadurch doch die Steuerfinanzierung weiter erhoeht, oder aus welcher leeren Rentenkasse gedenken sie die Gegenfinanzierung darzustellen? Bitte schildern Sie mir etwas konkreter als im "Regierungsprogramm", wie die Union mir als 39-jaehrigem Beitragszahler nachhaltige Planungssicherheit fuer das Rentenalter verschaffen will (Zur Erinnerung: bei Uebernahme der Regierungsverantwortung durch Herrn Kohl 1983 waren bereits wesentliche Leistungen aus den Kassen der BfA zu zahlen, die nicht durch Beitraege gegenfinanziert waren (Vorruhestandsvereinbarungen, Erwerbsunfaehigkeiten); seine Regierung war es dann, die beschlossen hat, dass die Renten an Buerger des Beitrittsgebietes und an Aussiedler zu Lasten der BfA und eben nicht aus dem "Steuersaeckel" kommen sollen, was die Finanzierungsgrundlage der Rentenversicherungstraeger nachhaltig zerstoert hat - insofern bin ich sehr misstrauisch, wenn die Union von Rentenstabilitaet spricht ...). Ich wuerde es uebrigens selbstverstaendlich auch als Planungssicherheit betrachten, wenn Ihre Antwort darin bestuende, dass ich sicherheitshalber mit einer BfA-Rente in Hoehe von 0,00 Euro rechnen solle. Mein Jahrgang gehoert schliesslich zur "Generation der Erben" und diese koennte vielleicht am ehesten den Wechsel vom Generationenvertrag zur selbstfinanzierten Rente darstellen - aber sagen muesste es einem ja mal ein verantwortlich denkender und vor allem handelnder Politiker.
Im voraus vielen Dank fuer Ihre Antwort, mit freundlichen Gruessen,
Antwort von Dr. Egon Jüttner
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06.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

die heutigen Seniorinnen und Senioren haben mit unermüdlicher Tatkraft den Wohlstand Deutschlands geschaffen. Sie haben die Substanz erarbeitet, die unser Land stark gemacht hat. Seit einigen Jahren jedoch wird von dieser Substanz gezehrt. Rekordarbeitslosigkeit, leere Staatskassen und sinkender Wohlstand sind die Folgen rot-grüner Politik. Nach sieben Jahren Rot-Grün steckt die gesetzliche Rentenversicherung in einer dramatischen Finanzkrise. In diesem Herbst muss ein Kredit aus der Bundeskasse aufgenommen werden, um die Renten überhaupt noch zahlen zu können. Rot-Grün hat das Vertrauen in die gesetzliche Rente zerstört.

Sie fragen, warum die Union in diesen schwierigen Zeiten, in denen die Steuerfinanzierung auf Rekordniveau liegt, einen Kinderbonus einführt. Für die Union ist eine Besserstellung von Familien mit Kindern eine wichtige Anforderung an eine zukunftsgerichtete Rentenreform. Wir wollen Familien durch ein familienfreundliches Steuersystem und ein klug strukturiertes soziales Sicherungssystem entlasten. Die Einführung eines Kinderbonus von monatlich 50 Euro pro Kind in der Rentenversicherung ab 1.1.2007 für neugeborene Kinder bis zum Alter von 12 Lebensjahren wird finanziell durch den Abbau von Subventionen und steuerlichen Sondertatbeständen abgedeckt. Wegen der angespannten Haushaltslage haben wir zunächst nur das vorgeschlagen, wofür die Finanzierung sichergestellt ist.

Für die Union ist die Sicherung der Renten die zentrale Aufgabe. Wir müssen gerade in diesem Bereich wegkommen von der kurzatmigen Rentenpolitik von Rot-Grün, die durch jährlich wiederkehrende Finanzkrisen und willkürliche Eingriffe in das Leistungsrecht gekennzeichnet war. Wir sagen auch ganz klar, dass es mit CDU und CSU in der nächsten Legislaturperiode keine Rentenkürzungen geben wird. Auch für die Rentner hat das wichtigste Ziel von CDU und CSU hohe Bedeutung: Vorfahrt für Arbeit! Nur wenn wieder mehr Menschen einen Arbeitsplatz haben, können sie in die Sozialversicherung einzahlen, aus denen die Renten finanziert werden. Sozial ist, was Arbeit schafft – das gilt auch aus Sicht der Rentner.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
E. Jüttner MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.09.2005
Von:
O.

Sehr geehrter Herr Jüttner,

ich möchte die unten stehende Frage. die Herr E. Brosch iauf dieser Webseite an Lothar Mark gestellt hat nun gerne auch von Ihnen beantwortet haben:

[Zitatanfang] "211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter
ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass
ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der
Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist
insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche
Tragödie.

Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis
zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu
erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte Teil
der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage kann es
öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus
ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur
Vergabeverordnung erarbeitet. Aus unserer Sicht bietet dieser Entwurf den
öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit,
Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich
halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür
geeignete Regelung aufgenommen wird.

Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die
Vergabeverordnung?!"[Zitatende]

Freundlicher Gruß

O. ,
Mannheim
Antwort von Dr. Egon Jüttner
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sind mir die Probleme, die durch Kinderarbeit entstehen, bekannt.

Besonders Armut hindert Eltern daran, ihren Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Oft sind Eltern, um das Überleben zu sichern, gezwungen, ihre Kinder zur Arbeit anstatt zur Schule zu schicken. Ein Teufelskreis entsteht: denn durch die verpasste Bildungschance werden auch die Kinder nicht die Möglichkeit haben, sich langfristig aus der Armut zu befreien.

Ausbeuterische Kinderarbeit wird weltweit verurteilt, und so haben auch mit Ausnahme zweier Staaten alle Länder der Welt die UN-Kinderrechtskonvention vom November 1989 ratifiziert, in der Artikel 32 das Recht jedes Kindes festschreibt:

„vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen können.“

Dazu sollen in den Staaten ein Mindestalter, Arbeitszeiten und Bedingungen sowie angemessene Strafen bei Nichtbefolgung dieser Gebote festgelegt werden. Damit ist Kinderarbeit bereits heute völkerrechtlich geächtet, doch sieht die Praxis leider in vielen Ländern weiterhin anders aus.

Daher gilt es, alle sich bietenden Einflussmöglichkeiten auf die betreffenden Länder bspw. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit oder auch durch WTO und GATS konsequent zu nutzen, um nicht zuletzt auch im Interesse der zukünftigen Entwicklung dieser Länder ausbeuterische Kinderarbeit zu ächten! Allerdings dürfen diese Einflussmöglichkeiten nicht dazu missbraucht werden, in anderen Bereichen Kriterien aufzustellen, die de facto unerfüllbar sind und weniger die Entwicklung eines Dritt- oder Schwellenlandes im Auge haben als die Abschottung der westlichen Märkte!

Alle zusätzlichen Möglichkeiten, ausbeuterische Kinderarbeit einzudämmen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Zwar lehnt die Union im Grundsatz so genannte vergabefremde Kriterien, die nicht allein Preis und Leistung umfassen, ab, da damit das ohnehin komplizierte Vergaberecht noch weiter überfrachtet würde. Doch angesichts der humanitären Tragweite der Problematik der Kinderarbeit spricht sich die Union dafür aus, die Optionen der EU-Vergaberichtlinie konstruktiv zu prüfen. Angesichts der Tatsache, dass Kinderarbeit völkerrechtlich geächtet ist, befürworten wir den Ausschluss von Anbietern, wenn bekannt sein sollte, dass die Produkte durch Kinderarbeit hergestellt bzw. die Leistungen durch Kinderarbeit erbracht werden.

Das Problem liegt aber im Detail: Es sollte an dieser Stelle unbedingt darauf geachtet werden, dass man keine falschen Hoffnungen weckt, indem man in der Praxis nicht umsetzbare Regelungen schafft, die beispielsweise Kommunen mit nicht leistbaren Prüfaufträgen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen überfrachtet! Eine deutsche Kommune kann nicht das leisten, was Aufgabe richtig gestalteter nationaler Rahmenbedingungen und Rechtspraxis vor allem in anderen Ländern ist! Mögliche gesetzgeberische Lösungen müssen sich daher auch an dem verwaltungstechnisch Machbaren orientieren. Denkbar wären z.B. Ausschlusslisten, die Aufschluss darüber geben, welche Anbieter Kinder zu Arbeitszwecken missbrauchen bzw. bei welchen Produkten und Dienstleistungen der Verdacht der Kinderarbeit nahe liegt. Die Union wird daher sorgfältig prüfen, wie bei einer neuen Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge dem Wohl des Kindes am besten Rechnung getragen werden kann.
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Frage zum Thema Familie
11.09.2005
Von:

Hallo Herr Jüttner,

werden sie die bundesweite Einführung der Cochemer Praxis, die in den nächsten Reformen des Familien- und Rechtsministeriums kommen werden, unterstützen?

Besten Dank
Gregor Samsa
Antwort von Dr. Egon Jüttner
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13.09.2005
Sehr geehrter Herr Samsa,

es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber gar nicht in Fragen von Unterhalt und Umgangsrecht eingreifen müsste, denn für ein Kind ist es zweifellos das Beste, gemeinsam von Vater und Mutter betreut und umsorgt aufzuwachsen. Für die CDU und auch mich persönlich gilt deswegen grundsätzlich bei allen Entscheidungen, das Wohl des Kindes allem voranzustellen. Insbesondere ist dies zu beachten, wenn Vater und Mutter ein getrenntes Leben führen möchten.

Die 1998 von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingeführten Neuerungen im Sorgerecht entsprechen diesem Grundsatz. Darüber hinaus sehe ich persönlich derzeit keine konkreten Handlungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber. Das von Ihnen angesprochene persönliche Glück der Bürgerinnen und Bürger ist eine sehr persönliche und private Angelegenheit. Ich bin davon überzeugt, dass Gesetze diesbezüglich nur die Aufgabe haben dürfen, diesen persönlichen Freiraum von Einmischungen der Politik zu schützen.

Im Bereich der wirtschaftlichen Absicherung besteht allerdings eine Verantwortung der Gemeinschaft. Der CDU sind die finanziellen Schwierigkeiten Alleinerziehender, gerade in den mittleren und niedrigeren Einkommensbereichen, wohl bewusst. Kinder müssen unabhängig vom Lebensentwurf der Eltern abgesichert werden, auch hier muss das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen.

Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch ausdrücklich die Veränderungen im Unterhaltsrecht mitgetragen. Darüber hinaus honoriert die CDU durch die Einführung des Grundfreibetrags von 8000€ pro Person, also auch für jedes Kind, und durch die Betragsermäßigung bei den Rentenzahlungen von monatlich 50€ den Zukunftsbeitrag von Eltern zum Generationenvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

E.Jüttner
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Frage zum Thema Arbeit
13.09.2005
Von:

Lieber Herr Dr. Jüttner,

meine Frage dreht sich um die laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf Bundes- und Kommunalebene.

Kommt der neue Tarifvertrag (TVöD) in seiner geplanten Form, bringt er erhebliche Nachteile für befristet Beschäftigte und Neueinstellungen im öffentlichen Dienst (ab der nächsten Legislaturperiode werden somit auch alle neu in der Verwaltung des Bundestages Beschäftigten betroffen sein).
Durch den TVöD wird bei Neueinstellungen und bei jeder Verlängerung eines Zeitvertrages jegliche Berufserfahrung ignoriert (die Lohnsteigerung mit dem Alter wird abgeschafft). Die Gehaltseinbußen können bis zu 1300 Euro Brutto im Monat betragen.

Mich würde - unbeschadet aller Tarifvertragsfreiheit - interessieren, wie Sie sich zu dieser Thematik stellen. Außerdem vertritt die Bundesregierung durch das Innenministerium die Arbeitgeberseite im öffentlichen Dienst.

1) Ist es gerecht, dass es im öffentlichen Dienst die große Gruppe der unbefristet Beschäftigten gibt, die bezüglich Arbeitsplatzsicherheit und Gehaltswahrung extrem gut abgesichert ist, während befristet Beschäftigte immer neuen Zumutungen ausgesetzt werden?

2) Ist es gesellschaftspolitisch tragbar, dass die betroffene Gruppe vorwiegend aus jungen Leuten besteht, die sich erst ein Leben aufbauen müssen?

3) Ist es Bildungsökonomisch sinnvoll, dass ausgerechnet hochqualifizierte Personen durch den TVöD benachteiligt werden? Demotivieren solche Rahmenbedingungen nicht weiter den einzelnen, in die eigene Bildung zu investieren. Die OECD hat dies als wichtigen Faktor für unser geringes Wirtschaftswachstum ausgemacht! Und es bleibt zu bedenken, dass der TVöD in ähnlicher Form früher oder später auch von den Ländern übernommen werden wird, womit der komplette Wissenschaftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland betroffen sein wird.

Ich würde mich über Ihre Stellungnahme, soweit so kurz vor der Wahl möglich, freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Egon Jüttner
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15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Vorgestern haben Arbeitgeber und Gewerkschaften den neuen Tarifvertrag (TVöD) für ca. 2,3 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst unterzeichnet. Der neue Tarifvertrag kommt ab 1. Oktober 2005 und löst damit den mehr als vier Jahrzehnte alten Bundesangestelltentarif (BAT) ab.

Sie fragen mich, wie ich dazu stehe, dass bei Neueinstellungen und bei jeder Verlängerung eines Zeitvertrages "jegliche Berufserfahrung" ignoriert wird.

Es ist richtig, dass die Bezahlung im öffentlichen Dienst künftig nicht mehr vom Lebensalter abhängig sein wird und der Lohn nicht selbstverständlich mit zunehmendem Alter steigt. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst für Berufseinsteiger attraktiver zu machen, weil es zuletzt schwierig gewesen ist, junges, motiviertes Personal zu bekommen. Der Lohn orientiert sich sehr wohl an der individuellen Leistung und Berufserfahrung. 15 Entgeltgruppen wurden geschaffen. Der automatische Aufstieg ist dadurch nicht mehr möglich. Ich bin der Meinung, wer mehr Leistung bringt als andere, soll dafür auch belohnt werden.

1) Abgeschafft wird die Entlohnung der Mitarbeiter nach Alter und Familienstand. Befristet Beschäftigte haben insofern keinen besonderen Nachteil gegenüber unbefristet Beschäftigten, da dasselbe Prinzip auch für sie gilt.

2) Jüngere Leute erhalten künftig einfacher die Möglichkeit, in der Gehaltsgruppe aufzusteigen. Hierin sehe ich einen großen Vorteil für Berufseinsteiger.

3) Es ist noch offen, ob das neue Tarifrecht für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes von den Ländern übernommen wird und der Wissenschaftsbetrieb davon betroffen sein wird. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist bereits im Frühjahr aus den Verhandlungen ausgestiegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. E. Jüttner
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.09.2005
Von:

Vielen Dank für Ihre Anwort zum Thema Kinderarbeit. Diese ist für ich einigermaßen befriedigend. Was ist allerdings mit solchen internationale Konzernen, die ihre Produkte nur durch Kinderarbeit so günstig produzieren können? Ich weiß das von der Firma Nike. Was wollen und können Sie dagegen unternehmen? Und wie wollen und können Sie sicherstellen, das Puma oder Addidas nicht das gleiche tun?

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