Dr. Egon Jüttner (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Egon Jüttner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
20.05.1942
Berufliche Qualifikation
Universitätsprofessor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mannheim
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
36,5%
Landeslistenplatz
14, Baden-Württemberg
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(...) Da ich mich gegenwärtig noch intensiv mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus auseinandersetze, ist mein Entscheidungsfindungsprozess noch nicht vollumfänglich abgeschlossen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
23.09.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,

ich wende mich an Sie als Mitglied im Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses zu Fragen der UN. Wie Sie wissen, beantragen die Vertreter Palästinas zur Zeit die Anerkennung ihres Staates bei der UN. Zusammen mit den USA hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland für einen unabhängigen palästinensischen Staat engagiert, während die israelische Regierung immer wieder neue Siedlungen auf dem von Deutschland gewünschten Staatsgebiet Palästinas ohne Genehmigung der palästinensischen Autonomiebehörde willkürlich errichtet.

Hierzu äußerte der sehr anerkannte frühere israelische Botschafter Avi Primor heute, am 23.9., bei WDR 5, die derzeitige israelische Regierung bestände aus rechten und aus rechtsextremen Parteien und hätte überhaupt kein Interesse an einem palästinensischen Staat. Stattdessen ist es laut Berichten so, dass man immer wieder neue Siedlungen auf den Gebieten errichtet, die aber nach Ansicht der Bundesregierung zum Staatsgebiet eines zukünftigen Palästina zählen. Die Zahl der dortigen Siedler sei inzwischen von 200.000 auf 500.000 Personen angewachsen. Der willkürliche Siedlungsbau würde dort immer weiter fortgesetzt.

Hierzu meine Fragen: halten Sie es für richtig, dass ein fremder Staat willkürlich Siedlungen auf besetzten Gebieten errichtet, die nach Ansicht der Bundesregierung zum Staatsgebiet einen zukünftigen Palästinas zählen? Was unterscheidet einen derartigen Siedlungsbau von der Besiedlung besetzter Gebiete durch Deutschland in der Zeit des Zweiten Weltkrieges? Was können wir als Deutsche tun, um gegen die fremde Besiedlung von Gebieten vorzugehen, die wir als Staatsgebiet des von Deutschland gewünschten Staates Palästina ansehen?
Antwort von Dr. Egon Jüttner
bisher keineEmpfehlungen
30.09.2011
Dr. Egon Jüttner
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum israelischen Siedlungsbau auf palästinensischen Gebieten.

Die vom israelischen Siedlungsbau betroffenen Gebiete Ost-Jerusalem, Gazastreifen und Westjordanland sind seit 1967 von Israel besetzt. Dementsprechend unterscheidet die Bundesregierung strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetzten Gebieten. Auch wurde die Annektion Ost-Jerusalems durch Israel im Jahr 1980 weder von der Bundesrepublik Deutschland noch von der internationalen Gemeinschaft anerkannt.

Es ist nicht nur im Interesse Israels und der Palästinenser, im Nahostfriedensprozess voranzukommen, sondern auch im Interesse Deutschlands und der Welt. Das Ziel des Nahost-Quartetts stellt friedliche Verhandlungen dar, über die eine friedliche Zwei-Staaten-Lösung möglich ist. Der von israelischer Seite fortgesetzte Siedlungsbau stellt eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zwei-Staaten-Lösung dar.
Ich halte es für richtig, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck für ein Ende des israelischen Siedlungsbaus auf palästinensischen Gebieten einsetzt, da der Stopp des Siedlungsbaus eine entscheidende Rolle für ein Vorankommen im Friedensprozess spielt. Aufgrund der deutschen Geschichte und dem engen Verhältnis zum Staate Israel stellt die Sicherheit Israels für die Bundesrepublik Staatsräson dar. Jedoch haben auch die Palästinenser ein berechtigtes Verlangen nach einem eigenen Staat.

Ich halte es deshalb, im Interesse eines Voranschreitens im Friedensprozess, für wichtig, dass der Fokus sowohl auf die Interessen der Israelis als auch auf die Interessen der Palästinenser gelenkt wird. Ich gehe davon aus, dass in diesem Sinne die Bundesregierung handelt.

Mit freundlichen Grüßen,

Egon Jüttner
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Jüttner !

Wie ich der Süddeutschen Zeitung und vielen anderen Medien entnommen habe wurde Deutschland erneut wegen Verstößen gegen die Menschenrechte gerügt:

www.sueddeutsche.de

Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland als unzulässig erklärt. Sie sind auch Mitglied im entsprechenden Ausschuss des Bundestages.

Deshalb möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:

1. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Fraktion in dieser Sache?
2. Werden Sie sich für ein Verbot der chirurgische Kastration einsetzen?
3. Werden Sie sich an einer Debatte des Deutschen Ethikrates beteiligen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Egon Jüttner
bisher keineEmpfehlungen
01.03.2012
Dr. Egon Jüttner
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte Ihnen für Ihre E-Mail vom 23. Februar herzlich danken. Das Bundesgesetz über die freiwillige Kastration wird in Deutschland nur noch selten angewendet. In den vergangenen zehn Jahren wurden weniger als fünf Sexualstraftäter pro Jahr chirurgisch kastriert. Eine Kastration kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. So muss beispielsweise der Sexualstraftäter dem Eingriff freiwillig und schriftlich zustimmen.
Der Sexualtrieb der Straftäter wird bei einer chirurgischen Kastration sehr stark eingedämmt. Laut Studien sinkt die Rückfallquote bei den freiwillig kastrierten Sexualstraftätern auf drei Prozent. Die Rückfallquote der Kontrollgruppen lag dagegen bei 50 Prozent. Daher möchte die Bundesregierung auf diesen freiwilligen Eingriff nicht verzichten. Aus fachlicher Sicht ist daher ein generelles Verbot der chirurgischen Kastration für die Bundesregierung auch unter der Berücksichtigung der vom Ausschuss des Antifolterkomitees des Europarats (CPT) vorgetragenen medizinisch-wissenschaftlichen Argumente nicht zwingend erforderlich.

mit freundlichen Grüßen

E. Jüttner
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Frage zum Thema Internationales
17.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Jüttner,

Sie haben am 22.03.12 im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia stärken und Deutschlands historischer Verantwortung gerecht werden" ziemlich lange gesprochen, aber leider haben Sie nicht gesagt, warum Sie eine offizielle Entschuldigung für die Verbrechen und den Völkermord durch den deutschen Staat, die in der Kolonialzeit im Gebiet des heutigen Namibia begangen wurden, ablehnen.
Es wäre nett, wenn Sie Ihre Ablehnung kurz, klar und verständlich erläutern könnten, so dass ich Ihre Ausführungen auch an meine Schülerinnen und Schülern (Berufliches Gymnasium und Fachoberschule, also alle baldige Abiturienten) weitergeben kann.

Danke und freundliche Grüße
G.

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