Dr. Egon Jüttner (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Egon Jüttner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
20.05.1942
Berufliche Qualifikation
Universitätsprofessor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mannheim
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
36,5%
Landeslistenplatz
14, Baden-Württemberg
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(...) Die Einführung einer Luftverkehrsteuer für Abflüge in Deutschland ist gestaffelt nach der Entfernung des Zielorts vom inländischen Startort. Dadurch sollen im Flugverkehr Anreize für umweltgerechtes Verhalten gesetzt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
09.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,

vor einigen Wochen berichtete mir mein Vater (75 Jahre), das es ähnliche Belästigungen wie die SPAM-Praxis bei Email (Werbe-EMails) jetzt auch telefonisch gibt, die wohl von Call-Centern aus dem europäischen Ausland kommen. Mein Vater wurde 5 bis 10 mal täglich(!) angerufen und gefragt, ob er an irgendwelchen Gewinnspielen teilnehmen möchte. Dabei geht das Marketing- und Manipulationsgeschick dieser Call-Center sogar soweit, dass mein Vater schon nach einigen Wochen Lastschrift-Abbuchungen dieser Firmen auf seinem Kontoauszug fand, obwohl er immer nach Kräften ´Nein´ gesagt hatte. Wir vermuten, die Bankdaten haben die Firmen aus einer mittlerweile unter diesen Unternehmen kursierenden Bankdatendatei(??? es ist anders nicht zu erklären... bei den ´Kontrollanrufen´ sollte er lediglich diese Bankdaten bestätigen, nachdem sie ihm vorgelesen wurden, er hat sie ihnen aber nicht gegeben!! Wahrscheinlich wurde ihm das auch als ´Bestätigung des Vertrages´ in den Mund gelegt... dabei hat er nur bestätigt, das dies sein Konto ist).

Um den Verträgen zu widersprechen, musste er nach allen Anrufen Widerrufsschreiben verfassen und verschicken... obwohl er keinem Vertrag zugestimmt hatte. Mein Vater hat auch schon mit einer Anwältin gesprochen, die ihm sagte, er müsse hier beweisen, das kein Vertrag zustande gekommen sei.
Das Verfassen der Widerruftsschreiben ist bei 5-10 solchen ´Angriffen´ täglich ein erheblicher Aufwand. Warum ist die Beweislast hier auf Seiten des Verbrauchers, so dass mein Vater nachweisen muss, dass kein Vertrag zustande gekommen ist ?

Wie ist Ihre Meinung hierzu und was wird die Koalition tun, um den Verbraucherschutz wieder auszuweiten und um dem mitllerweile grassierenden Handel mit Verbraucherdaten eine Riegel vorzuschieben?
Wie kann man bei solchen Telefongeschäften gerade die ältere Generation schützen?

Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Egon Jüttner
3Empfehlungen
18.11.2009
Dr. Egon Jüttner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zu unerlaubter Telefonwerbung. Gerne will ich im Folgenden hierzu Stellung nehmen.

Die Millionen von unerwünschten und belästigenden Telefonanrufen stellen ein großes Ärgernis für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland dar. Die CDU/CSU-Fraktion hat Ende Juli 2009 gemeinsam mit ihrem damaligen Koalitionspartner das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verabschiedet und damit ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Demnach werden seitdem Verstöße gegen das gesetzliche Verbot belästigender Telefonanrufe mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet. Auch müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher den Werbeanrufen zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Rufnummern bei Werbeanrufen dürfen nicht unterdrückt werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld. Bei Zeitschriftenabonnements, Wett- und Lotteriedienstleistungen und telefonisch abgeschlossenen Verträgen wurde ein Widerrufsrecht eingeführt.

Für telefonisch geschlossene Verträge oder Vertragsänderungen wurden verbraucherfreundliche Regelungen eingeführt, die für jedes Dauerschuldverhältnis (z.B. Telekommunikation, Strom, Gas) gelten sollen. Dazu gehört, dass im Falle eines Anbieterwechsels (z.B. bei Telekommunikation oder Energie) die Textform mit Verbraucherunterschrift für die Kündigung des alten Vertrages notwendig ist. Der neue Anbieter muss dem alten Anbieter eine Kündigung vorlegen, bevor z.B. ein Telefonanschluss auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. Damit wird das unbemerkte Unterschieben von Verträgen quasi unmöglich. Im Falle einer bloßen Vertragsänderung (z.B. Tarifwechsel) und bei gänzlich neuen Verträgen erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig ein umfassendes Widerrufsrecht im BGB. Danach müssen die Anbieter die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit schriftlich aufklären. Bei Widerruf wird der Vertrag grundsätzlich rückwirkend aufgelöst. Erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Widerrufbelehrung, gilt das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, ansonsten steht ihnen dieses Recht zwei bzw. vier Wochen lang zu. Die Beweislast für den Zugang der Widerrufsbelehrung trägt der Anbieter. Diese Widerrufsmöglichkeit macht das "Unterschieben" von Tarifwechseln unattraktiv, denn die notwendige schriftliche Widerrufsbelehrung verdeutlicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Inhalt eines etwaigen mündlichen Vertrages. Bei fristgerechtem Widerruf müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher für die bis dahin geleistete Dienstleistung nicht zahlen. Eine Zahlungspflicht entsteht nur dann, wenn sie zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und einer Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt haben. Die Beweislast hierfür trägt das Unternehmen.

Obwohl gesetzgeberisch also alles in die Wege geleitet wurde, gibt es leider in der Praxis - wie in Ihrem Fall - immer wieder Probleme. Es gilt nun abzuwarten, inwieweit das Gesetz greift und wo ggf. Nachbesserungen angegangen werden müssen. Eine Beweislast bei den Call-Centern hat sich leider bei der damals federführenden SPD-Justizministerin Zypries nicht durchsetzen lassen. Ich rate Ihrem Vater daher, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden und den Missbrauch dort zu melden. Auch die Verbraucherzentrale steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Egon Jüttner
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Frage zum Thema Internationales
31.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jüttner,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehört gewiss zu den bedeutendsten Errungenschaften im Bereich der Menschenrechte, die Europa vorzuweisen hat. Ein Gerichtshof für Menschenrechte mit obligatorischer Jurisdiktion über alle Mitgliedsstaaten ist in dieser Form weltweit einmalig und beredtes Vorbild für andere regionale Menschenrechtsschutzsysteme.

In offensichtlichem Widerspruch zu seiner Wichtigkeit und Bedeutung aber leidet der Gerichtshof unter schwerwiegender Unterfinanzierung. 119.000 anhängige Individualbeschwerden (Stand: Ende 2009) liefern ein eindringliches Zeugnis von der Arbeitsbelastung des Gerichtshofes, die die Bearbeitung von Beschwerden innert angemessener Frist praktisch aussichtslos werden lässt und mithin Verlässlichkeit als auch Qualität des Gerichtshofes als Kernstück europäischen Menschenrechtsschutzes gehörig in Frage stellt.

Auch die endgültige Ratifikation des 14. Zusatzprotokolls wird die Effizienz des Gerichtshofes nur geringfügig, nicht aber in erforderlichem Maße steigern. Das Grundproblem der immensen Unterfinanzierung hingegen bleibt bestehen. Selbst nach Erweiterung des Europarates in Folge des Endes des Kalten Krieges hin zu einer wahrhaft paneuropäischen Organisation verfolgten die Mitgliedsstaaten konsequent eine ‚zero growth policy‘ im Hinblick auf die Finanzierung des Gerichtshofs, welche den EGMR entscheidend geschwächt und beschädigt hat. Mit einem Jahresbudget von knapp 57 Millionen Euro ist europäischer Menschenrechtsschutz bislang zu einem "Schnäppchenpreis" zu haben. Wenn man Stimmen aus dem Ministerkomitee glauben mag, soll ebendem bei der Interlaken-Konferenz im Februar an der Politik des pekuniären Nullwachstums festgehalten werden.

Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie sich persönlich dafür einsetzen werden, die finanzielle Ausstattung des Gerichtshofs seiner Bedeutung angemessen voranzutreiben.

Mit vorzüglichen Grüßen,

, LL.M.
Antwort von Dr. Egon Jüttner
2Empfehlungen
16.02.2010
Dr. Egon Jüttner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de .

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) steht im Zentrum des Menschenrechtsschutzsystems des Europarats. Die Sicherung seiner Arbeitsfähigkeit und Steigerung der Effizienz stellt dabei eine der wichtigsten strategischen Herausforderungen für den Europarat dar. Deutschland hat dem neuen Generalsekretär des Europarats, ThorbjØrn Jagland, ausdrücklich seine Unterstützung für die anstehenden Reformen des Europarats insgesamt und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugesagt.

Die Ratifikation von Zusatzprotokoll 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch Russland wird durch Verfahrensvereinfachungen für eine erste Entlastung des Gerichtshofs sorgen. Sowohl die Einführung von Einzelrichterentscheidungen als auch neue Kompetenzen für Ausschüsse mit drei Richtern werden deutlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen und auch zum Abbau der anhängigen Fälle führen. Auf der Konferenz am 18./19.Februar in Interlaken, Schweiz, werden die nächsten Schritte zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Zentrum stehen.

In den vergangenen Jahren erhöhte sich der Anteil des EGMR-Haushaltes am Europarat-Gesamthaushalt von ca. 18 % (2001) auf 27 % (2010). 2010 verfügt der Gerichtshof über ein Budget in Höhe von 58.588.600 Euro. Deutschland hat sich dabei stets intensiv für notwendige Mittel- und Personalzuwächse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingesetzt und leistet darüber hinaus regelmäßig freiwillige Beiträge. Seit 2008 unterstützt die Bundesregierung auch den von Norwegen initiierten und bei der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) angesiedelten Human Rights Trust Fund (HRTF), dessen Ziel es ist, mittel- und langfristig die rechtliche Situation in Ländern mit einem besonders hohen Beschwerdeaufkommen zu verbessern. Der HRTF soll gezielte Europarats-Maßnahmen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, Schaffung nationaler Mechanismen zur Überwachung der Konformität mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der vollständigen und zeitnahen Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fördern. Langfristiges Ziel ist es, durch eine nachhaltige Verbesserung der Situation vor Ort das Beschwerdevolumen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verringern.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Egon Jüttner MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,

am 25. Februar wird der Deutsche Bundestag unter TOP 10 (a-c) die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetztes beraten. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz heute, am 17. Februar 2010 mit seiner Unterschrift ausgefertigt.

Sowohl CDU als auch CSU und FDP haben mittlerweile mehrfach erklärt, dieses Gesetz nicht oder nicht mehr zu wollen -- stattdessen will man in Zukunft auf Löschen statt Sperren setzen und das Zugangserschwerungsgesetz nicht anwenden/aufheben.

Mich interessiert, wie Sie stimmen werden, wenn die Anträge zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Abstimmung stehen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Egon Jüttner
1Empfehlung
26.02.2010
Dr. Egon Jüttner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Zugangserschwerungsgesetzes.

Das Zugangserschwerungsgesetz wird nun nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Horst Köhler vorerst in seiner bestehenden Form angewendet. Aufgrund der Anträge der Oppositionsfraktionen wurde die Angelegenheit nach der ersten Lesung am 26. Februar 2010 im Bundestag an den zuständigen Rechtsausschuß überwiesen. Es hängt entscheidend von der Beschlußvorlage dieses Ausschusses ab, wie mein Abstimmungsverhalten ausfallen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner
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Frage zum Thema Finanzen
24.02.2010
Von:
A. H.

Sehr geehrter Herr Jüttner,

Sie sind nicht nur MdB sonder auch im Stadtrat von Mannheim. Als Mdb haben Sie für das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz gestimmt bzw. später dagegen, den ermäßigten MwSt-Satz für das Hotelgewerbe wieder aufzuheben. Es mag Gründe geben, dem Hotelgewerbe den ermäßigten Steuersatz zuzugestehen. Dass dadurch aber Wirtschaftswachstum geschweige denn eine Beschleunigung entsteht, glauben nur FDP- und Unionspolitiker, wobei auch bei einigen Unionspolitikern daran Zweifel hegen. Das tun auch die Sachverständigen der OECD und die meisten deutschen Wirtschaftsexperten. Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (zu dem auch die ermäßigte MwSt für das Hotelgewerbe gehört) zu erheblich verringerten Einnahmen bei den Kommunen führt, die nun gezwungen sind Gebühren zu erhöhen, die jegliche mögliche Erleichterungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz aufzehren oder sogar zu erheblichen Mehrbelastungen z.B für Familien führen. Dies gilt wie Sie wissen auch für Mannheim.

Ob hier nun ein Interessenkonflikt als Stadtrat und MdB vorliegt oder vorlag muss ihr Gewissen entscheiden. Ich wüsste aber gerne, was Sie auf Bundesebene tun werden, um den Kommunen nicht weiter zu schaden oder was Sie tun können und werden um für die Kommunen und speziell ihrer Heimatstadt, der sie ja doppelt verpflichtet sind, die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, die nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen

A.H.
Antwort von Dr. Egon Jüttner
bisher keineEmpfehlungen
03.03.2010
Dr. Egon Jüttner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Gerne will ich im Folgenden hierzu Stellung nehmen.

Auch wenn Ihre Kritik an einzelnen Punkten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes nicht vollständig von der Hand zu weisen ist, so gibt es meiner Meinung nach keine Alternative zu diesem Maßnahmenpaket. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um insgesamt rund 8,5 Mrd. € entlastet. Darüber hinaus wurden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz leistet einen zentralen Beitrag dazu, Unternehmen in der Krise zu unterstützen und so Arbeitsplätze zu erhalten. Mir ist bewusst, dass die Kommunen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Mindereinnahmen von 1,6 Mrd. € verkraften müssen. Dies muss an anderer Stelle kompensiert werden. Wenn es nicht gelingt, die Krise zu überwinden, werden nicht nur Arbeitsplätze gefährdet, sondern es werden auch die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen zurückgehen und die Kaufkraft vor Ort wird nachlassen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll dazu beitragen, dass den Kommunen wieder größere finanzielle Spielräume zur Verfügung stehen. Damit das rasch gelingt, setzt sich der Bund auch ganz besonders für die Kommunen ein. Allein im Rahmen des Konjunkturpaktes II fließen vom Bund 10 Mrd. € in die Städte und Gemeinden.

Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner
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Frage zum Thema Arbeit
27.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Jüttner

Was ist eigentlich aus dem CDU Bürgergeld geworden?

Es gibt doch eine Finazierbarkeitsberechnungbarkeit Berechnung der Konrad Adenauer Stiftung zum CDU Bürgergeld das es machbar ist!

Im Koalitionsvertrag mit der FDP wird auch von einem Bürgergeld geschrieben geht es dabei um das CDU oder das FDP Modell?
Antwort von Dr. Egon Jüttner
1Empfehlung
06.05.2010
Dr. Egon Jüttner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Bürgergeld, die ich im Folgenden gerne beantworte.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es zum Bürgergeld: "Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen."

Die CDU prüft den von Ihnen angesprochenen Vorschlag zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens. Im September 2007 wurde hierzu unter Leitung des ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus die Kommission "Solidarisches Bürgergeld" eingesetzt, die den moralisch-ethischen, finanziellen und rechtlich-institutionellen Aspekten im Zusammenhang mit dem Bürgergeld nachgeht. Die Ergebnisse werden im Laufe dieses Jahres von der Kommission vorgelegt und von den Koalitionspartnern nochmals intensiv diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner
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