Dr. Christel Oldenburg (SPD)
Abgeordnete Hamburg 2008-2011
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Grunddaten
Dr. Christel Oldenburg
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Staatsexamen Geschichte, Philosophie und Pädagogik, Promotion
Ausgeübte Tätigkeit
Leiterin des Archivs und der Bibliothek des Museums für Bergedorf und die Vierlande, MdHB
Wohnort
-
Wahlkreis
Bergedorf , Listenplatz 2
Landeslistenplatz
-
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Wir sind nicht für eine generelle Ausweitung der Bebauungsmöglichkeiten in den Vier- und Marschlanden. Wir wollen die Bebauung - geregelt durch Bebauungspläne - in den Ortszentren konzentrieren und eine Zersiedelung der Landschaft und das Entstehen von weiterer unkontrollierbarer Straßenrandbebauung außerhalb der Zentren möglichst verhindern. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Arbeit
12.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Oldenburg!

Ich denke, im Jahr 2009 steht eine Entscheidung bzgl. des Nichtraucherschutzgesetzes an. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das geltende Gesetz für unvollständig erklärt hat, erwarte ich eine klare und allgemein gültige Regelung. Ich bin Betreiber einer Gaststätte, einer sog. Einraumkneipe, habe also keine Möglichkeit, ein Raucherbereich zu schaffen. Gleichzeitig ist meine Gaststätte grösser als 75 qm, und ich biete selbst zubereitete Speisen an. Ich finde das gelte Recht benachteiligt mich unglaublich: ich muss tatenlos zusehen, wie meine rauchenden Stammgäste 10 m weiter die Strasse hoch gehen, um eine Raucherkneipe aufzusuchen. Es ist nicht fair, Ausnahmeregelungen zu schaffen, ausserdem ist es völlig unverständlich, denn in anderen europäischen Ländern funktioniert das absolute Rauchverbot ja auch. In Flugzeugen, Bussen und Bahnen gibt es auch keine Raucherbereiche mehr, warum also in unserer Gastronomielandschaft? Entweder alle dürfen Raucherkneipen sein, oder keiner!

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Dr. Christel Oldenburg
5Empfehlungen
17.02.2009
Dr. Christel Oldenburg
Lieber Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Februar 09 in Sachen Nichtraucherschutzgesetz. Der Gesundheitsausschuss hat am 5. Februar 09 eine Expertenanhörung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchgeführt. Es wurden sowohl Experten gehört, die sich für ein umfassendes Rauchverbot aussprechen (Nichtraucherschutz Hamburg e.V.; Pro Rauchfrei Deutschland e.V.), als auch Experten, die für eine Ausnahmeregelung für Einraumkneipen (u.a. Handelskammer, DEHOGA) eintreten. Ferner wurde ein Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gehört, der die Seite der Arbeitnehmer darstellte sowie zwei Juristen, die die rechtlichen Aspekte erläuterten.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Raucherlaubnis in Einraumkneipen habe ich kurzzeitig geglaubt, dass diese Regelung eine gute Lösung ist. Inzwischen habe ich meine Meinung geändert. Es sollte in Hamburg in Gaststätten ein absolutes Rauchverbot geben – wie in anderen Ländern auch. Wie Sie bereits erwähnten, funktioniert das absolute Rauchverbot in anderen europäischen Ländern ja auch. Auch in einem südländischen Land, wie Italien, wo Espresso und die Zigarette in den Pizzerien, kleinen Kaffeehäusern etc. fast zum "Bild des Italieners gehörten", wurde das absolute Rauchverbot akzeptiert.
Nach Auswertung des Wortprotokolls sowie nach der Senatsanhörung im Gesundheitsausschuss, die voraussichtlich am 27. März 09 stattfindet, wird sich die SPD-Fraktion abschließend eine Meinung bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Oldenburg
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Frage zum Thema Gesundheit
29.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Oldenburg!
Den Kompromissvorschlag zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg habe ich mit Verwunderung gelesen. Es soll also nach dem Willen der SPD weiterhin Raucherkneipen und Rauchernebenräume geben. Ich habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen an Sie:
1.- Wie stellt sich der Gesetzgeber die Kontrolle über die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes vor? Werden zusätzliche Ordnungsbeamte eingestellt, oder müssen die ohnehin schon überforderten Beamte des Verbraucherschutzamtes auch diese Kontrollen übernehmen? Oder erwarten Sie, dass Anzeigen seitens Bürger bei der Behörde eingehen?
2.- Wie stellen Sie sich den Schutz nichtrauchender Mitarbeiter in der Gastronomie vor? Dürfen diese in Rauchernebenräumen nicht mehr bedienen? Und wenn dem so ist, wie wird das dann kontrolliert? Wie sieht es mit Mitarbeitern in Einraumkneipen aus? Müssen diese zukünftig ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ihre Lunge schon so geschädigt ist, dass sie auch in einer Raucherkneipe arbeiten können?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Christel Oldenburg
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2009
Dr. Christel Oldenburg
Sehr geehrter Herr ,

die SPD-Fraktion hat ihre Beratungen zur Novellierung zum Nichtraucherschutzgesetz noch nicht abgeschlossen. Die Experten- sowie die Senatsanhörung, die der Gesundheitsausschuss durchgeführt hat, werden zurzeit noch ausgewertet. Auch Ihre Fragen spielen bei unserer internen Beratung eine wichtige Rolle. Ich bin für ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Räumlichkeiten.

In vielen Ländern Europas funktioniert das Nichtrauchergesetz. Letztendlich sind es die Raucher selbst, die dafür sorgen, dass einige Wirte über Umsatzrückgänge klagen. Ich befürworte das Rauchverbot in öffentlichen Räumlichkeiten, denn es kann ja überall weitergeraucht werden, nur nicht innerhalb der Lokalitäten. In der Diskussion wird völlig ausgeschlossen, dass es zu mehr Gästen in den Restaurants aufgrund des Nichtraucherschutzes kommen kann. Es gibt viele Gäste, die eben keine Lust auf stinkende Kleidung am nächsten Morgen haben.
Und die Ansicht, dass der Staat immer mehr verbietet, ist nicht zutreffend. Diese Haltung geht davon aus, dass nur Raucher Rechte haben. Aber auch Nichtraucher haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Erfahrungen zeigen, dass viele Beschäftigte in Lokalen etc. froh darüber sind, nicht mehr in verqualmten Räumen arbeiten zu müssen. Die Raucher, die den Lokalen fernbleiben, sind die eigentlichen Verursacher für Umsatzrückgänge in Kneipen.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Oldenburg
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
31.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Oldenburg,

ich würden gerne in Erfahrung bringen, wie Sie und Ihre Partei zur Gentechnologie stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Christel Oldenburg
1Empfehlung
06.09.2009
Dr. Christel Oldenburg
Lieber Herr ,

Ihre Frage zur Gentechnik ist gar nicht so leicht zu beantworten, zumal ich auf diesem Gebiet keine Expertin bin. Insofern können Sie von mir nur die Antworten eines gentechnischen Laien erhalten.

Im Bereich der Gentechnik ist das Wachstum an Wissen selbst für Fachleute so rasant, dass die Politik immer schneller auf neue Fragestellungen Antworten geben muss. Die SPD ist dabei grundsätzlich der Meinung, dass Gentechnik unter dem Gesichtspunkt des Nutzens und des Risikos betrachtet werden muss. Das gilt sowohl für die Anwendung von Gentechnik im medizinischen als auch im landwirtschaftlichen Bereich.
Menschen, die Träger bestimmter genetischer Merkmale sind, die zu schweren Krankheiten führen können, dürfen nicht diskriminiert werden. Gentests dürfen immer nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Ich selbst habe eine Freundin, die an einer schweren Erbkrankheit, Correa Huntington, erkrankt ist. Natürlich wäre es ein Segen, wenn Gentechnik den Ausbruch dieser Krankheit verhindert hätte. Aber der Forschung müssen meiner Meinung nach auch Grenzen gesetzt werden. Das Klonen von Menschen - auch wenn es heute noch nicht möglich ist - muss immer ein Tabu bleiben.

Mit der Mehrheit der Verbraucher bin ich gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel und gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Der SPD ist es gelungen durchzusetzen, dass nicht gentechnisch veränderte Lebensmittel auch mit der Bezeichnung "Ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden können. Daran können sich die Verbraucher jetzt orientieren.

Wenn Sie ein richtiges Spezialgespräch zum Thema Gentechnik führen möchten, dann kann ich Sie gern an unsere Experten in der Bundestagsfraktion weitervermitteln. Ansonsten hoffe ich, Ihnen wenigstens ein wenig geholfen zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Christel Oldenburg
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Frage zum Thema Kultur
27.08.2010
Von:

Guten Tag Frau Dr. Oldenburg,

da ich weiß, dass Sie Mitglied des Kulturausschusses sind, möchte ich gern wissen, wie es mit den Öffentlichen Bücherhallen weiter geht.
Wegen der Einsparungen, so habe ich gehört, sollen die Öffnungszeiten weiter eingeschränkt werden. Stimmt das?
Hintergrund:
Nachdem die Bücherhalle Stellingen vor Jahren geschlossen wurde und die Jahresbeiträge erhöht wurden usw., hieß es immer, dass es auch Service-Verbesserungen geben würde. Das stimmt auch,was Internet-Sachen betrifft. Ganz schlecht sieht es aber in den Bücherhallen vor Ort aus. Angeblich wurde da die Selbstverbuchung eingeführt, um Personal einzusparen und dafür längere Öffnungszeiten einzurichten. (Auskunft der Angestellten). Da warten wir in Eimsbüttel bis heute drauf. Die Zeiten sind für Berufstätige unmöglich!
Zum anderen kostet eine Vormerkung in der Bücherhalle 1,50 Euro - früher wurde man dafür per Post benachrichtigt, jetzt geht das per Mail. Das spart ja auch Kosten. Aber wo ist das Geld hin? Früher wurde das vorbestellte Medium innerhalb von Tagen geliefert, jetzt braucht es manchmal Wochen. Auf Nachfrage in der Bibliothek heißt es, aus Kostengründen wurde ein anderes Transport-Unternehmen beauftragt , die seien billiger, aber eben nicht so schnell wie die alten. Das ist ja wohl das Gegenteil von Service-Verbesserung. Geht das so weiter mit den Bücherhallen? Nachdem viel Geld für die Fehlplanung am Domplatz ausgegeben wurde, warten wir jetzt auf die Verbesserungen vor Ort! Das mag für Sie Kleinkram sein, aber ich würde gerne wissen, ob sich der Kulturausschuss auch mal mit solchen Einrichtungen beschäftigt oder nur noch mit der Elbphilharmonie?
Besten Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Antwort von Dr. Christel Oldenburg
2Empfehlungen
01.09.2010
Dr. Christel Oldenburg
Sehr geehrte Frau ,

zunächst möchte ich Ihnen antworten, dass Ihre Kritik an den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen keinesfalls als "Kleinkram" anzusehen ist. Leider haben die explodierenden Kosten der Elbphilharmonie zur Folge gehabt, dass sich Politik mit diesem Thema immer wieder beschäftigen musste. Das bedeutet aber nicht, dass deswegen die Intensität für andere Kulturbereiche nachgelassen hätte. Es ist wohl wahr, dass sich die Bürgerschaft nur selten mit den Bücherhallen auseinandergesetzt hat, aber die SPD hat sich stark für den Erhalt von einzelnen Bücherhallen in den Stadtteilen eingesetzt.

Im Gegensatz zu anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie den Theatern, Kinos oder (teilweise) Museen sind Hamburgs Bücherhallen in den späten Abendstunden und vor allem am Sonntag nicht zugänglich. Die Bürgerschaft hat sich für ein Pilotprojekt ausgesprochen, einmal Öffnungszeiten an Wochenenden auszuprobieren, doch leider ist daraus – aus welchen Gründen auch immer – nichts geworden. Dies ist bedauerlich. Entsprechende Öffnungszeiten würden, das zeigt auch Ihr Schreiben, entsprechend nachgefragt. Die Hamburger Bücherhallen könnten sich damit gut in das Kulturleben, das nun einmal überwiegend abends stattfindet, einfügen.

Warum die Zustellung von vorbestellten Medien teilweise bis zu Wochen dauern und dies mit Kostengründen zusammenhängen soll, werde ich versuchen, in einer der nächstmöglichen Ausschusssitzungen anzusprechen. Zu Ihrer Frage, wie es mit den Bücherhallen weitergeht, kann ich erst nach den Haushaltsberatungen in diesem November beantworten. Seien Sie aber versichert, dass sich meine Fraktion vehement für den Erhalt der Bücherhallen einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Oldenburg
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
06.01.2011
Von:

Hallo Frau Dr. Oldenburg!

Ich hätte gerne gewußt, wie ihre Partei zum o.g. Thema steht? Ist mit einer weiteren Freigabe von Bauland in den Vier und Marschlanden zu rechnen? Wir haben eine private Grünfläche, wo wir gerne ein Einfamilienhaus bauen würden, bekommen aber keine Genehmigung. Beim Bauamt sagte man uns, man muss den Wahlausgang abwarten, ob die dann regierende Partei weitere Bebauungen befürwortet.

MfG O.
Antwort von Dr. Christel Oldenburg
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2011
Dr. Christel Oldenburg
Sehr geehrter Herr ,

wir sind nicht für eine generelle Ausweitung der Bebauungsmöglichkeiten in den Vier- und Marschlanden. Wir wollen die Bebauung - geregelt durch Bebauungspläne - in den Ortszentren konzentrieren und eine Zersiedelung der Landschaft und das Entstehen von weiterer unkontrollierbarer Straßenrandbebauung außerhalb der Zentren möglichst verhindern.

Zu Ihrem konkreten Anliegen kann ich ohne nähere Informationen keine Aussagen machen. Generell gilt: Durch Bebauungspläne geschaffenes Baurecht oder die durch Dienstanweisung und Rechtsprechung definierten Möglichkeiten zur Schließung von Baulücken können genutzt werden. Für andere Bauvorhaben gibt es in sehr begrenztem Umfang die Möglichkeit von "Ausnahmegenehmigungen". Dazu muss der Einzelfall genau geprüft werden und es müssen wirklich ganz besondere Gründe vorliegen.

An diese rechtlichen Regelungen sind nicht nur das Bezirksamt, sondern auch die Bezirksabgeordneten gebunden. Die dürfen weder vor noch nach der Wahl rechtswidrige Baugenehmigungen erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Oldenburg
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