Dr. Carsten Sieling (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Carsten Sieling
© spdfraktion.de
Geburtstag
13.01.1959
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ökonom
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen I
Ergebnis
33,7%
Landeslistenplatz
3, Bremen
weitere Profile
Der Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann hat die Eurobonds nicht in Frage gestellt, sondern nur betont, dass ihre begrenzte Einführung in eine ganze Reihe von Forderungen der SPD nach weiteren Konsequenzen aus der europäischen Staatsschuldenkrise eingebettet ist und in diesem Zusammenspiel der Maßnahmen am Ende eines Prozesses der Harmonisierung der europäischen Finanzpolitik stehen können. Das war und ist auch meine Position. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
23.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Sieling,

Sie (und Ihre Partei) fordern einen Mindestlohn, und zwar in einer Höhe von 8,50 €. Dazu habe ich Fragen:
1. Woher wissen Sie, dass j e d e verfügbare, vergoltene Tätigkeit einen Mehrwert von 8,50€ erwirtschaften kann? Das wäre doch Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohn keine Arbeit vernichtet.
2. Es gibt nachgewiesenermaßen zahlreiche Berufstätigkeiten, die keinen Gewinn erwirtschaften, der einen Stundenlohn von 8,50 refinanziert. Warum wollen Sie diesen Menschen - und die gibt es nun mal, so wie sie es immer gab - die weder die nötige Intelligenz noch Befähigung haben, hochwertige Berufstätigkeiten auszuüben, die Möglichkeit verbauen, arbeiten zu gehen? Sollen die alle wieder als Almosenempfänger ihre Zeit absitzen?

Als ich jung war, gab es zahlreiche dieser Tätigkeiten. Korbwagenzusammenschieber im Supermarkt, Tankwarte, Schuhputzer usw. Heute müssen alle Menschen diese Sache für lau selbst machen und mehren so den Gewinn der Aktionäre. Nicht jeder kann ein Facharbeiter oder Akademiker sein, aber seine Tätigkeit darf dann nicht als "unwert" oder entwürdigend angesehen werden noch darf man sie ihm wegschlagen, indem man sie künstlich überteuert! Arbeiten gehen bedeuet doch nicht nur Geld verdienen und nicht jeder, der arbeitet, kann daraus automatisch das Grundrecht ableiten, daraus einen Mallorca-Urlaub bezahlen können zu müssen.

Freundliche Grüßen
M.
Antwort von Dr. Carsten Sieling
6Empfehlungen
22.04.2010
Dr. Carsten Sieling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworte.

Die SPD kämpft seit Jahren für einen gesetzlichen Mindestlohn. Das hat seine Gründe:

Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich gewachsen. Mittlerweile gibt es zwischen acht und neun Millionen Niedriglohnempfänger, davon ist die Hälfte vollzeitbeschäftigt. In zahlreichen Branchen werden Stundenlöhne von fünf, vier oder sogar nur drei Euro gezahlt! Niedriglöhne sind übrigens mitnichten nur ein Problem von Geringqualifizierten. Denn unter allen Niedriglohnbeschäftigten ist nur etwa jeder Fünfte gering qualifiziert. Die große Mehrheit (fast 80 Prozent) hat eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen Hochschulabschluss.

Mehr als eine Million Menschen haben dabei so ein geringes Erwerbseinkommen, dass sie - obwohl sie vollzeitbeschäftigt sind - zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten. Deutschland hat damit in absoluten Zahlen den größten Niedriglohnsektor in Europa. Fast 20 Prozent der Beschäftigten müssen sich oftmals mit Hungerlöhnen begnügen. Das hier etwas geändert werden muss, leuchtet ein.

Über die mögliche Höhe eines gesetzlichen Mindestlohnes ist viel gestritten worden. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Orientierungspunkte. Einerseits muss sich ein möglicher Mindestlohn in das allgemeine Sozial- und Lohngefüge des Landes einfügen. Dafür kann zum Beispiel die so genannte Pfändungsfreigrenze dienen. Das ist der Betrag des Lohnes eines Beschäftigten, der nicht gepfändet werden darf, wenn er sich verschuldet hat. Nimmt man diese Zahl, kommt man auf einen möglichen Mindestlohn von 8,10 Euro pro Stunde. Außerdem gilt als allgemeine Orientierungsmarke für sogenannte "Armutslöhne" die Grenze von 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohns. Setzt man diese Zahl an, käme man ebenfalls auf einen Mindestlohn von über acht Euro.

Als zweite Orientierungsmarke könnten die gesetzlichen Mindestlöhne in den mit Deutschland vergleichbaren westeuropäischen Nachbarstaaten wie Frankreich, Großbritannien, Irland oder den Benelux-Staaten dienen. Sie liegen derzeit zwischen knapp acht und gut neun Euro. In 20 von 27 EU-Mitgliedsstaaten existiert ein gesetzlicher Mindestlohn. Warum nicht in Deutschland? Dabei halten wir an dem Grundsatz fest, dass zunächst alle tariflichen Möglichkeiten genutzt werden müssen, um Mindeststandards zu sichern. Das entspricht dem Wesen der durch die Verfassung geschützten Tarifautonomie. Dort jedoch, wo es keine Tarifstrukturen gibt, ist der Gesetzgeber gefordert. Wir wollen starke durchsetzungsfähige Gewerkschaften. Jedoch muss der Staat in den Bereichen eingreifen, in denen die Gewerkschaften nicht stark genug sind, um existenzsichernde Löhne durchzusetzen.

Natürlich kann man nicht ausschließen, dass im Falle eines gesetzlichen Mindestlohnes auch Arbeitsplätze abgebaut werden, die die möglichen 8,50 Euro Mindestlohn nicht erwirtschaften. Das sind aber oftmals solche Arbeitsverhältnisse, die nur aufgrund eines extremen Lohndumpings überhaupt geschaffen wurden bzw. existieren! Solche Arbeitsplätze sind für die Menschen nicht nur entwürdigend, sie ziehen auch das Lohngefüge der gesamten Branche nach unten.

Ein Mindestlohn schützt damit nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping. Er schützt auch die Unternehmen - und zwar insbesondere kleine und mittlere Betriebe - vor einem Vernichtungswettbewerb durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Mindestlöhne sichern die Konkurrenzfähigkeit und das Überleben heimischer Betriebe. Die positiven Erfahrungen im Baubereich belegen dies. Mindestlöhne sichern also Arbeitsplätze und gefährden sie nicht, wie von Union und FDP immer wieder behauptet.

Unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn begründet sich schließlich nicht allein darin, wie viel Geld eine Tätigkeit pro Stunde einbringt. Es geht uns beim Mindestlohn vor allem um die Wertschätzung von Arbeit. Meiner Partei und mir ist es wichtig, dass jemand der Vollzeit arbeitet auch am Ende des Monats von seinem Geld leben kann und nicht zusätzlich "aufs Amt muss". Diese Menschen haben dann auch mehr Geld für Dienstleistungen (wie z.B. den Friseurbesuch). Das hat nichts mit jährlichem Mallorcaurlaub oder anderen Luxusgütern zu tun sondern mit der Würde jedes Einzelnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
19.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Sieling.

Wie ich heute im WK lesen konnte, haben Sie für die Fraktion ein Gesetz zur Finanztranzaktionssteuer erarbeitet.
Meine Frage hierzu : Wie hoch sollte sie sein, um angemessene Steuern erzielen zu können? Und wie hoch sollten die Freibeträge für Riester-Sparer u.a. sein?
Antwort von Dr. Carsten Sieling
2Empfehlungen
26.05.2010
Dr. Carsten Sieling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Finanztransaktionssteuer.

Entgegen der Meldung des Weserkuriers habe ich für die SPD-Bundestagsfraktion keinen Gesetzentwurf, sondern bereits im Januar einen Antrag mit dem Titel "Die Lasten der Krise gerecht verteilen, Spekulation eindämmen - Internationale Finanztransaktionssteuer einführen" (Drs. 17/527) verfasst.

dipbt.bundestag.de

Eine Finanztransaktionssteuer hätte eine allgemeine und viel breitere Bemessungsgrundlage als die sogenannte "Tobin-Steuer" auf Devisentransaktionen: Mittels einer Finanztransaktionssteuer wären alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten und alle Devisentransaktionen erfasst. Als Steuersatz schlagen wir 0,01 bis 0,05% vor. Damit würden kurzfristige Geschäfte im Vergleich zu langfristigen Investitionen deutlich unattraktiver werden. Denn je häufiger die Transaktion stattfindet, desto stärker die Belastung. Dies gilt insbesondere für den automatisierten Computerhandel.

Nach Berechnung des renommierten Wiener Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) würde die Steuer allein in Deutschland bei einem sehr niedrigen Satz von lediglich 0,01 Prozent des Transaktionsvolumens ungefähr 12 Milliarden Euro jährlich erbringen. Und bei dieser Summe ist der erwartete Rückgang des Spekulationsvolumen bereits einberechnet.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestag hat sich in einer öffentlichen Anhörung am 17. Mai mit der Frage Finanztransaktionssteuer und/oder Bankenabgabe befasst.
Die entsprechenden Anträge und jeweiligen Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie unter folgendem Link:

www.bundestag.de

Was die Frage der Belastung für Klein- und Riester-Sparer betrifft, so gilt es festzuhalten, dass die von der FDP verbreiteteten Horrorzahlen jeder Grundlage entbehren.
Der Sachverständige Prof. Dr. Otte von der FH Worms hat auf Grundlage des FDP-Rechenbeispiels die tatsächliche Belastung für den Riester-Sparer berechnet:

Ein durchschnittlicher Riester-Sparer, bezahlt 20 Jahre monatlich 100€ (inkl. Zulagen) in einen Riester-Fonds-Vertrag. Der Fonds erwirtschaftet eine durchschnittliche Rendite von 5%; der Steuersatz der Finanztransaktionssteuer beträgt 0,05%. Am Ende der Ansparphase beträgt das Vermögen 32.500€. Nach Aussagen der FDP soll die Belastung für den Riester-Sparer bei 4.700€ liegen. Nach Berechnung des Sachverständigen liegt die tatsächlich Belastung nach 20 Jahren inklusiv Zins und Zinseszins bei 74,22€. Die jährliche Belastung liegt damit bei 3,71€. Die Steuerlast durch eine Finanztransaktionssteuer beträgt am Ende der Ansparphase rund 0,23%.

Im Vergleich hierzu schlagen die Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Depotgebühren mit mehr als 4.500€ in 20 Jahren zu Buche.

Auch Kleinanleger, die z.B. Bundesschatzbriefe im Wert von 1000€ oder 10000€ kaufen, bezahlen bei einem Steuersatz von 0,01% (0,05%) einmalig 10 (50) Cent bzw. 1 (5) Euro Finanztransaktionsssteuer.

Wenn Sie sich weiter über eine Finanztransaktionssteuer informieren wollen, so empfehle ich Ihnen die Sendungen "Wiso" und "plusminus"
WISO : wiso.zdf.de
plusminus: www.daserste.de

sowie

die Kurzfassung der Studie des Wiener Wifo-Institutes:

www.wifo.ac.at

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.07.2010
Von:

Guten Tag Herr Sieling,

ich habe darüber nachgedacht inwiefern man private Anleger davor schützen könnte Ihr Geld falsch anzulegen. Hierbei gehe ich von der Annahme aus, das sobald sich ein Anleger für eine Anlage entschieden hat, Banken dieses Geld für alles mögliche verwenden können.

Ich wäre sehr daran interessiert, das Banken dazu verpflichtet werden, eine Auskunft zu geben, wohin mein Geld fliesst. Ich wäre sogar begeistert wenn ich ethische Richtlinien der Anlageinvestition mitgestalten kann, in dem ich der Bank zum Beispiel sagen kann, das ich kein Konzern im Ausland unterstüzen möchte, das Kidnerarbeit fördert u.ä.

Ich denke, dass wir bei der Nachfrage viel besser kanalisieren könnten, und das somit den Fondsgesellschaften somit eine Zielvorgabe von seitens der privaten Anleger gegeben wird. Darüberhinaus, hoffe ich das jeder mehr darüber nachdenkt, was mit seinen Ersparnissen finanziert wird, und somit der Umlauf des Geldes sozial verträglicher wird.

Was halten sie von einer solchen Maßnahme?
Antwort von Dr. Carsten Sieling
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05.08.2010
Dr. Carsten Sieling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Juli 2010.

Sie sprechen mit ihrer Frage zwei ganz ganz wichtige und drängende Themen an, auf die ich Ihnen gern ausführlich antworten will.

Einerseits: Wie können wir die Anlegerinnen und Anleger vor Bankberatern schützen, die nur ihre Provisionen im Sinn haben und ihnen für ihr Geld Finanzprodukte empfehlen, die für sie nicht geeignet sind oder auf ihre persönliche Situation gar nicht passen?

Und andererseits: selbst wenn die Anlageempfehlung oder das Finanzprodukt tatsächlich grundsätzlich für die Anlegerinnen und Anleger passt: Woher weiß ich, dass mein Geld nicht dazu verwendet wird, dass in Staaten oder Firmen investiert wird, die nicht nach ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien handeln und arbeiten?

Zunächst: Die SPD hat sich schon sehr früh für neue Regelungen im Bereich des Anlegerschutzes ausgesprochen. In der letzten Legislaturperiode haben wir einige Verbesserungen erreicht: Die Verjährung bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank bei Falschberatung wurde von drei auf zehn Jahre verlängert, ein Beratungsprotokoll ist jetzt bei jeder Anlageberatung – auch am Telefon- Pflicht. Aber wir müssen feststellen, dass diese Regelungen noch nicht ausreichen. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion unter meiner Federführung vor der Sommerpause ein Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen erarbeitet, das im Moment im Bundestag beraten wird. Darin schlagen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen und Verbesserungen vor, in deren Mittelpunkt der oder die Einzelne mit seiner oder ihrer konkreten Lebenssituation steht. Wir nennen dieses Paket "Finanz-TÜV".

Darin fordern wir standardisierte Informationsblätter für Finanzprodukte, damit die Anleger zwischen den einzelnen Produkten vergleichen können. Angaben wie seine Risiken oder die Höhe der Provisionen für den Verkäufer müssen künftig klar erkennbar sein. Wir wollen, dass die Beratungsprotokolle noch besser darüber Auskunft geben, was der Anleger eigentlich will. Schluss sein muss auch damit, dass Anlageberater nur auf ihre Provision schielen. Deshalb muss einerseits die Höhe der Provisionen begrenzt, andererseits die Honorarberatung ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Ausbildung der Berater dringend verbessert werden. Dazu schlagen wir eine Reihe von Maßnahmen vor. Schließlich muss die Finanzaufsicht auch das Recht haben, windige Anbieter und Produkte zu verbieten.

Unseren Antrag können Sie hier ( dip21.bundestag.de ) nachlesen.

Aber auch die beste Anlageberatung schützt mich nicht davor, dass mein Geld in Unternehmen oder Projekte investiert wird, die ich aus ethischen (Herstellung von Streumunition, Kinderarbeit, Pornografie etc.). oder ökologischen (Atomkraft etc.) Gesichtspunkten nicht unterstützen kann. Dieser Bereich der sogenannten "nachhaltigen Geldanlagen" wächst zurzeit stark. Im deutschsprachigen Raum wurden seit Anfang 2008 39 neue Nachhaltigkeitsfonds mit einer Milliarde Euro Volumen aufgelegt, insgesamt sind es 30 Milliarden Euro, die in solchen Anlagen stecken.

Die SPD tritt für eine Kultur der Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ein. Schon 2002 hat die SPD-geführte Bundesregierung eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die einen Katalog an Handlungsfeldern und Indikatoren definiert, über den wesentliche Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung definiert werden. Wir wollen zum Beispiel im Aktiengesetz verankern, dass ein Unternehmen nicht nur seinen Aktionären, sondern auch dem Wohl der Beschäftigten und der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet ist. Deshalb setzen wir uns für aussagekräftige Berichtsysteme für Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ein. Das gilt auch für die Vorstandsvergütungen.

Schon heute können Sie sich in einigen Bereichen darüber informieren , ob ihr Geld nachhaltig angelegt wird. Im Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. haben sich zum Beispiel verschiedenste Banken und Finanzprodukteanbieter zusammengeschlossen, die sich einer nachhaltigen Anlagestrategie verpflichtet haben. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen vergibt auch ein grünes Siegel an Finanzprodukteanbieter, die sich dabei an bestimmte Kriterien halten. Unter der Internetadresse www.forum-ng.de finden sie viele weitere Informationen.

Dass es schon eine Reihe privater Initiativen gibt, heißt aber noch lange nicht, dass nicht auch die Politik gefordert ist. Ich unterstütze Ihre Vorschläge für mehr Transparenz am Anlagemarkt deshalb ausdrücklich. Warum soll nicht auf einem Informationsblatt für ein Anlageprodukt ein entsprechender Hinweis sein, inwieweit nicht nur das Produkt, sondern auch die Bank sich Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet hat? Ebenso wäre es möglich, dass im Beratungsgespräch zwingend die sozialen bzw. ökologischen Kriterien einer Geldanlage zu erörtern sind und der Inhalt dieses Punktes auch im Beratungsprotokoll auftauchen muss.

Dabei müssen wir mit dem Widerstand von vielen Einzelinteressen rechnen. In vieler Hinsicht lassen sich geeignete Rahmenbedingungen auch nur auf internationaler Ebene vereinbaren. Aber wie etwa die vergangenes Jahr verabschiedete Verordnung über die nachhaltige Produktion von Biomasse für energetische Zwecke gezeigt hat, können wir als Nationalstaat auch vorbildliche Rahmenbedingungen für Dritte setzen.

Das erfordert Zeit und Geduld. Ich bin mir aber sicher, dass das sprichwörtliche Bohren dicker Bretter hier ein wirklich lohnendes Unterfangen ist.

Noch eine abschließende Bemerkung: Auch beim Kauf beispielsweise von deutschen Staatsanleihen müssen sich Anlegerinnen und Anleger sicher sein können, dass solche Kriterien eingehalten werden. Deshalb muss auch die öffentliche Hand selbst muss Vorreiter einer nachhaltigen Anlagestrategie sein.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
03.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Sieling,

als Student der Betriebswirtschaft der eventuell in der Finanzdienstleistung seine berufliche Zukunft sieht würde ich gerne die Position von Ihnen und Ihrer Partei zur aktuellen Debatte im Finanzausschuss über die Regulierung von Finanzdienstleistern erfahren.

Unterstützen Sie die Banken und sonstige Provisionsberater denen neuerlich wieder mit einem Stiftung Warentest Urteil "mangelhaft" testiert wurde dass ihnen alles am Herzen liegt außer das Wohl der Kunden oder unterstützen sie die kleine innovative Bewegung der unabhängigen Kapitalanlageberatung / Honorarberatung?

Wenn sie Zweitere unterstützen, wie wollen sie die Gesetzgebung zu deren Regulierung gestalten?
Wollen sie aktuelle gesetzliche Misstände die jedem ehrlichen Berater fast unüberwindbar hohe Hürden in den Weg stellen beibehalten und ihnen noch zusätzlich den Lebensunterhalt durch den Vertrieb offener Fonds wegnehmen und diesen Zweig in die Hände der großen Provisionsberater legen?
Oder wollen sie ermöglichen dass sich fair geprüfte, qualifizierte Personen schon mit weniger als 100.000€ selbstständig machen und im Interesse der Kunden gegen die Provisionsberatung antreten können?

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen sich mit diesem wenig öffentlichen aber für das wohlergehen aller Sparer wichtigen Fragestellung zu beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

M.
Antwort von Dr. Carsten Sieling
3Empfehlungen
17.08.2010
Dr. Carsten Sieling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. August 2010.

Sie sprechen mit ihrer Frage mehrere wichtige und drängende Themen an, auf die ich Ihnen gern ausführlich antworten will.

Erstens: Wie können wir die Anlegerinnen und Anleger vor Bankberatern schützen, die nur ihre Provisionen im Sinn haben und ihnen für ihr Geld Finanzprodukte empfehlen, die für sie nicht geeignet sind oder auf ihre persönliche Situation gar nicht passen?

Zweitens: Wie können wir die Anlegerinnen und Anleger darüber hinaus vor unserösen Anbietern und Beratern schützen, die mit besonders risikoreichen oder gar betrügerischen Geschäftsmodellen großen Schaden hervorrufen ohne die Branche der freien Vermittlerinnen und Vermittler übermäßig zu belasten?

Zunächst: Die SPD hat sich schon sehr früh für neue Regelungen im Bereich des Anlegerschutzes ausgesprochen. In der letzten Legislaturperiode haben wir einige Verbesserungen erreicht: Die Verjährung bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank bei Falschberatung wurde von drei auf zehn Jahre verlängert, ein Beratungsprotokoll ist jetzt bei jeder Anlageberatung – auch am Telefon- Pflicht. Aber wir müssen feststellen, dass diese Regelungen noch nicht ausreichen. Tests haben ergeben, dass Beratungsprotokolle entweder gar nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig von den Banken herausgegeben wurden oder der Berater selbst fundamentale Tatsachen über den Anleger nicht erfragt hat.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion unter meiner Federführung vor der Sommerpause ein Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen erarbeitet, das im Moment im Bundestag beraten wird. Darin schlagen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen und Verbesserungen vor, in deren Mittelpunkt der oder die Einzelne mit seiner oder ihrer konkreten Lebenssituation steht. Wir nennen dieses Paket "Finanz-TÜV".

Darin fordern wir standardisierte Informationsblätter für Finanzprodukte, damit die Anleger zwischen den einzelnen Produkten vergleichen können. Angaben wie seine Risiken oder die Höhe der Provisionen für den Verkäufer müssen künftig klar erkennbar sein. Wir wollen, dass die Beratungsprotokolle noch besser darüber Auskunft geben, was der Anleger eigentlich will. Schluss sein muss auch damit, dass Anlageberater nur auf ihre Provision schielen. Dazu schlagen wir die Schaffung eines Berufsbildes "zertifizierter Finanzberater/zertifizierte Finanzberaterin" und einer Honorarordnung für Finanzberater vor. Parallel dazu sollte wie in den Niederlanden die provisionsabhängige Beratung durch eine Deckelung der Abschlussprovisionen auf maximal 50 Prozent der Gesamtvergütung verbessert werden.

Sie sprechen in Ihrer Frage das Problem der Ausdehnung des Finanzinstrumentebegriffes des Kreditwesengesetzes (KWG) auf Produkte des sogenannten "Grauen Kapitalmarktes", insbesondere auf (geschlossene) Fonds an. Dabei befürchten Sie, dass durch die Einstufung der Fonds als Wertpapiere im Sinne des KWG für eine Reihe von freien Vermittlern unüberwindbare Hürden in der Berufsausübung für viele Vermittlerinnen und Vermittler entstehen.

Zunächst: Ich bin dafür, dass das Schutzniveau im Bereich von Fonds für Anlegerinnen und Anleger nachhaltig erhöht wird. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. investieren private Anleger jährlich 40 bis 50 Mrd. Euro in Produkte des sog. "Grauen Kapitalmarktes". Dieser ist, weil weitgehend nicht reguliert und beaufsichtigt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher besonders risikoreich. Unseriöse Anbieter und Vermittler bringen Kunden, die beispielsweise eine lukrative Altersvorsorge anstreben, über Schneeballsysteme oder sogar mit Fantasieprodukten wie Depositendarlehen (zins- und tilgungsfreie Kredite) im schlimmsten Fall nicht nur um die Vermögenserträge, sondern auch um ihre ursprünglichen Kapitaleinlagen. Spektakuläre Fälle wie die Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH mit rund 30.000 betrogenen Anlegerinnen und Anlegern und einem Gesamtschaden von über 200 Mio. Euro oder der Skandal um die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA mit geschätzten 200.000 Geschädigten sind nur die bekanntesten Einzelfälle.

Für mich ist die künstliche Trennung hinsichtlich der Anforderungen an Beratung, Qualifikation der Berater, Information des Kunden, Offenlegung der Provisionen, Prüfung der Eignung des Produktes oder der Organisation des Unternehmens für Finanzinstrumente nach dem KWG bzw. des Wertpapierhandelsgesetzes und dem Vertrieb von Fonds aus dem Graumarktbereich angesichts der Komplexität der Fonds nicht nachvollziehbar.

Es muss schließlich auch im Interesse der vielen seriösen (freien) Vermittlerinnen und Vermittler sein, diejenigen Anbieter vom Markt zu drängen, die eine ganze Branche in Verruf bringen können. Nach den Fondsdebakeln der letzten Jahre können zusätzliche gesetzliche Regelungen auch verloren gegangenes Vertrauen der Anleger wiederherstellen.

Ich bin mir bewusst, dass die gesetzlichen Neuregelungen auch mit zusätzlichen Belastungen für die freien Vermittler in Deutschland verbunden sind. Deshalb müssen wir in den kommenden parlamentarischen Beratungen auf beides achten: ausreichender Schutz der Anlegerinnen und Anleger und die Möglichkeit der Berufsausübung für freie Vermittlerinnen und Vermittler.

Leider verzögert die Bundesregierung jegliche Diskussion im Bereich des Anlegerschutzes seit Monaten. Verbraucherschutzministerin Aigner hat bisher zu diesem Thema wenig bis gar nichts beigetragen und der Diskussionsentwurf von Finanzminister Schäuble ist nach dem Widerstand der Finanzbranche wieder in der Schublade verschwunden. Wie mir die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage mitteilte, sei nicht vor Frühjahr 2011 mit einer Verabschiedung des Gesetzentwurfes zu rechnen. Einen Presseartikel zu dieser bitteren Niederlage für alle Anlegerinnen und Anleger finden Sie Sie hier. ( www.handelsblatt.com )

Den Antrag der SPD zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Finanzdienstleistungen können Sie hier nachlesen. ( dip21.bundestag.de )

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling, MdB
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Frage zum Thema Soziales
08.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Sieling,

ich habe eine Frage zur Rentenpolitik.
Ich bin 1950 geboren und habe 1964 eine Lehre begonnen. Seitdem habe ich ohne Unterbrechung gearbeitet. Ich habe also 46 Arbeitsjahre hinter mir und bin 60 Jahre alt. Die meiste Zeit habe ich körperlich schwere Tätigkeiten ausgeführt. So ist es nicht verwunderlich, dass ich auch körperlich und nervlich erschöpft bin.
Würde ich aber nach 46 Arbeitsjahren in Rente gehen, müsste ich einen Rentenabschlag von 18 % hinnehmen. Bei meiner zu erwartenden Rente kann ich mir das aber nicht leisten. Womöglich müsste ich noch staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Unwillkürlich zwingt sich mir der Vergleich meiner Arbeitsjahre mit den erforderlichen Dienstjahren bei Politikern, Abgeordneten usw. auf. Von der Höhe der Ansprüche ganz zu schweigen.

Finden Sie diese Politik angemessen und richtig?

Ich meine, die Arbeitsjahre können beim Rentenalter nicht außer Acht gelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Carsten Sieling
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08.10.2010
Dr. Carsten Sieling
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Rentenpolitik. Lassen Sie mich zunächst darstellen, welchen gesetzlichen Veränderungen der vorzeitige Renteneintritt für Frauen im Laufe der letzten fünf Jahrzehnte unterworfen wurde:

Mit der Reform des Rentenversicherungsrechts durch das Arbeiterrenten- und Angestellten-versicherungs-Neuregelungsgesetz vom 23. Februar 1957 konnten Frauen vorzeitig ohne Abschläge zu ihrem 60. Geburtstag in Rente gehen. Bedingung hierfür war, dass die Frauen Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und sie nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben.

In den Jahren 1989 und 1992 hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die vorgezogenen Altersrenten stufenweise abzuschaffen, da sich das Verhältnis zwischen den Beitragszahlern und Leistungsempfängern kontinuierlich verschlechtert hat. Als Gründe hierfür wurden damals die Wirtschaftsentwicklung, die Geburtenzahlen, die längere Lebenserwartung und insbesondere das stark gesunkene Renteneintrittsalter genannt.

Mit den Rentenreformgesetzen der Jahre 1989 und 1992 wurde das Renteneintrittsalter von Frauen und Arbeitslosen auf die Vollendung des 65. Lebensjahres festgelegt. Durch diese Gesetze war ein vorzeitiger Rentenbeginn nur noch für Versicherte mit einem Geburtstag November 1950 oder jünger ab 61 bzw. 62 Jahren möglich. Für ältere Jahrgänge (also Oktober 1950 oder älter) wurde ein vorzeitiger Rentenbeginn ermöglicht. Diese vorzeitige Inanspruchnahme führt aber zu einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat. Gemäß § 187a SGB VI wurde die Möglichekit eingeführt, die Renteneinbuße bei vorzeitigem Rentenbeginn durch nachträgliche Zahlungen von Beiträgen zu vermeiden.

Im Rahmen des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes aus dem Jahr 1996 wurde die Anhebung des Renteneintrittsalters weiter beschleunigt und gilt seit dem Jahr 2009 für alle Personen des Jahrgangs 1944 oder jünger. Alle betroffenen Frauen können mit 60 Jahren vorzeitig in Rente gehen, was jedoch mit erheblichen Abschlägen von bis zu 18 Prozent verbunden ist.

Durch das Rentenreformgesetz 1999 wurde der besondere Zugang von Frauen zur Altersrente gänzlich abgeschafft. Ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen ist grundsätzlich nur noch für die Jahrgänge bis einschließlich 1950 möglich.

Mit der Einführung der Rente mit 67 ist für Ihren Jahrgang ein Eintritt in die Altersrente mit 65 Jahren 4 Monaten vorgesehen. Die Jahrgänge 1964 und jünger werden erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.

Als langjährige Versicherte können Sie jedoch mit den oben erwähnten Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitig in Rente gehen. Für Sie käme vermutlich ein vorzeitiger Renteneintritt in den Jahren 2012 oder 2013 mit Abschlägen von jeweils 10,8 oder 8,4 Prozent in Betracht. In jedem Falle sollten Sie sich umfassend von der Deutschen Rentenversicherung bzw. vom SoVD oder VDK beraten lassen.

Politisch bin ich der festen Überzeugung, dass die Regelungen zur Rente mit 67 mit Fehlern behaftet sind. Denn viele Menschen werden, insbesondere wenn sie körperlich schwere Arbeiten wie Sie ausüben, ein theoretisches Renteneintrittsalter von 67 überhaupt nicht erreichen.

Die SPD hat die Probleme der Rente mit 67 erkannt und angegangen. Ende August hat das Präsidium der SPD den Beschluss gefasst, die Einführung der Rente mit 67 so lange auszusetzen, bis mindestens 50 Prozent der 60- bis 64-Jährigen einer sozialversicherungs­pflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Die SPD hat damit - im Gegensatz zur schwarz-gelben Bundesregierung - die Überprüfungsklausel des Rentenversicherungsanpassungsgesetzes aus dem Jahre 2007 ernstgenommen und die entsprechenden Konsequenzen gezogen. In den Jahren 2014/2015 wird die SPD die Lage erneut überprüfen und abschließend über die Zukunft der Rente mit 67 entscheiden.

Darüber hinaus fordert die SPD u.a., dass die Möglichkeiten eines differenzierten Renten­eintritts-alters geprüft werden müssen. Hierunter fällt insbesondere die dauerhafte Beibehaltung des abschlagsfreien Rentenalters mit 65 Jahren nach 45 Versicherungsjahren sowie für Berufs- und Per­sonengruppen mit besonderen Belastungen wie langjährige Schichtarbeit oder langjährige körperliche Belastungen die Einführung eines flexiblen Renteneintritts.
Daneben sollen Altersteilzeit und Teilrenten gestärkt sowie der Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtert und die Leistungen verbessert werden. Zur Vermeidung von Altersamut sollen Selbständige, sofern sie nicht in einem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren System pflichtversichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen werden.

Die SPD-Landesorganisation Bremen hat bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie die Rente mit 67 ablehnt. Leider hat sich die weitreichende bremische Position in der Bundes-SPD nicht durchsetzen können.

Vor diesem Hinter­grund sehen wir Bremer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den Beschluß des Präsidiums, ebenso wie der Vorsitzende des DGB, Michael Sommer, und der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, als Schritt in die richtige Richtung, an dessen Ende eine deutlichere Korrektur des Rentengesetzes bis zur Ab­schaffung oder zumindest starken Einschränkung des auf 67 Jahre erhöhten Renteneintrittsalters stehen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Sieling, MdB
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