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Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
in Ihrer Antwort an Herrn Gerl schrieben Sie: "Ich sehe nicht, dass die gegenwärtigen Regelungen zum Cannabiskonsum in eine Sackgasse führen. Die bisherigen Maßnahmen wirken, der Cannabiskonsum ist seit 2004 rückläufig."
Trifft es zu, dass die Verbreitung des Cannabiskonsums trotz des Verbots bis 2004 stetig angestiegen ist? Welche Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Verbots ziehen Sie daraus?
Neben der von Herr Gerl erwähnten Studie gelangten in der jüngeren Vergangenheit noch andere Forschungsarbeiten zu dem Ergebnis, dass Verbote und Strafandrohungen keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben. (
tinyurl.com ,
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Warum ist es I. E. sinnvoll oder gar notwendig am strafbewehrten Cannabisverbot festzuhalten, obwohl es nachweislich nicht geeignet ist, den Konsum einzudämmen?
Bereits 1994 betonte das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber habe angesichts der "offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen" (
tinyurl.com ).
Würde die Bundesregierung dieser Vorgabe gerecht, müsste die deutsche Drogenpolitik dann nicht angesichts der erwähnten Studien grundlegend verändert werden?
Sie selbst verwiesen auf einen mehrschichtigen Ansatz aus Prävention, Beratung, Behandlung und Verboten.
Berücksichtigt man den Umfang des eingesetzten Personals und die Höhe der aufgewendeten Geldmittel, welche Bedeutung hat dann das Verbot im Vergleich zu den anderen Bereichen?
Wie bewerten Sie die schädlichen Folgen des Cannabisverbots, wie z.B. gesundheitsschädliche Streckmittel, unbekannte Wirkstoffgehalte, unkontrollierter Schwarzmarkt und fehlender Jugendschutz?
Freundliche Grüße
