Dr. Carola Reimann (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Carola Reimann
© spdfraktion.de
Geburtstag
25.08.1967
Berufliche Qualifikation
Biotechnologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Braunschweig
Wahlkreis
Braunschweig
Ergebnis
38,7%
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Die AG Bürgerversicherung hat bisher zweimal getagt und weitere Treffen sind geplant. Das Konzept wird 2011 auf dem Bundesparteitag der SPD vorgestellt. Zwischenberichte werden daher nicht veröffentlicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in Ihrer Antwort an Herrn Gerl schrieben Sie: "Ich sehe nicht, dass die gegenwärtigen Regelungen zum Cannabiskonsum in eine Sackgasse führen. Die bisherigen Maßnahmen wirken, der Cannabiskonsum ist seit 2004 rückläufig."
Trifft es zu, dass die Verbreitung des Cannabiskonsums trotz des Verbots bis 2004 stetig angestiegen ist? Welche Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Verbots ziehen Sie daraus?

Neben der von Herr Gerl erwähnten Studie gelangten in der jüngeren Vergangenheit noch andere Forschungsarbeiten zu dem Ergebnis, dass Verbote und Strafandrohungen keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben. ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com )
Warum ist es I. E. sinnvoll oder gar notwendig am strafbewehrten Cannabisverbot festzuhalten, obwohl es nachweislich nicht geeignet ist, den Konsum einzudämmen?

Bereits 1994 betonte das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber habe angesichts der "offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen" ( tinyurl.com ).
Würde die Bundesregierung dieser Vorgabe gerecht, müsste die deutsche Drogenpolitik dann nicht angesichts der erwähnten Studien grundlegend verändert werden?

Sie selbst verwiesen auf einen mehrschichtigen Ansatz aus Prävention, Beratung, Behandlung und Verboten.
Berücksichtigt man den Umfang des eingesetzten Personals und die Höhe der aufgewendeten Geldmittel, welche Bedeutung hat dann das Verbot im Vergleich zu den anderen Bereichen?

Wie bewerten Sie die schädlichen Folgen des Cannabisverbots, wie z.B. gesundheitsschädliche Streckmittel, unbekannte Wirkstoffgehalte, unkontrollierter Schwarzmarkt und fehlender Jugendschutz?

Freundliche Grüße

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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
03.04.2012
Von:

Hallo Frau Carola Reimann

Da wir ein Endlager für Atommüll neu ermittelt wird habe ich folgende Frage. Es gibt Atombunker in der ganzen Bundesrepublik, Wäre es nicht sicherer und Kostengünstiger mal diese Atombunker auf Nutzung eines Endlagers zu überprüfen? Ich glaube an diese Möglichkeit hat noch niemand nachgedacht. Diese Frage habe ich auch den Piraten gestellt bis jetzt ohne Antwort. Es wäre sehr nett wenn sie mir eine Antwort geben würden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Carola Reimann
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18.04.2012
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Eine nationale Debatte um nukleare Entsorgung in Deutschland ist heute dringender denn je. Bevor eine Endlagersuche beginnt, müssen jedoch wissenschaftliche Auswahlkriterien festgelegt werden. Derzeit dreht sich die Diskussion um den Standort Gorleben. Hier wurde ein Standort ohne Auswahlkriterien benannt. Der 1. Untersuchungsausschuss "Gorleben" des Deutschen Bundestages befasst sich derzeit mit der Klärung, inwieweit die Auswahl und Entscheidung zur alleinigen Erkundung Gorlebens auf politischer Vorfestlegung und politischer Einflussnahme beruhte und nicht auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise erfolgte. Der Untersuchungsausschuss soll in die Lage versetzt werden, aus seinen Erkenntnissen Empfehlungen für die künftige Endlagersuche zu erarbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Untersuchung von mehreren Standorten. Und zwar gleichzeitig und auf gleichem Erkundungsniveau.

Für die nukleare Entsorgung sind Atomschutzbunker ungeeignet. Atomschutzbunker verfolgen einen Schutzzweck in Kriegszeiten. So sollten Menschen vor feindlichen und insbesondere schweren Bombenangriffen mit nuklearen Folgen geschützt werden. Solche Sicherheitsvorkehrungen und Ängste gehören jedoch glücklicherweise der Vergangenheit an. Für die Lagerung und nukleare Entsorgung von Atommüll sind Atomschutzbunker nicht konzipiert. Dafür sprechen mehrere Gründe: Atomschutzbunker befinden sich in unmittelbarer Nähe von vielen Menschen, also insbesondere in Großstädten. Ihr Sicherheitskonzept gewährt in der Regel 14 Tage Schutz, der Atommüll soll jedoch mehrere 100.000 Jahre sicher verwahrt werden. Deshalb gilt in der Endlagersuche mittlerweile ein Standort unter einer Salz oder Ton-Schicht von 600 Metern als Mindestkriterium. Das Endlager muss darüber hinaus eine gewisse Größe aufweisen, da nicht nur die in der Öffentlichkeit bekannten Castor-Behälter, sondern auch später der Bauschutt abgerissener Atomkraftwerke in das Endlager gebracht werden soll.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
25.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

ich habe hier mehrere Fragenkomplexe und würde mich freuen, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten:

A) Es bestehen Rücklagen in den GKVen + Gesundheitsfonds von 19,5 Mrd €. Bei einem Beitragsaufkommen von 169 Mrd € + Zuschüssen des Bundes von rd. 15 Mrd € = 184 Mrd € entspricht die Rücklage 11% der Beitragseinnahmen. Rechnerisch hätten also 71 Mio Beitragszahler (=85 % der Bevölkerung) - JEDER- ca. 300 € überzahlt, was 25 € im Monat entspricht. Angesichts dieser Rücklagen - und seit Jahren regelmäßig erwirtschaften Überschüssen - wie steht die SPD zur Abschaffung der Praxisgebühr?

B) Der § 305b SGB V wird geändert. Warum soll die Bilanzierung nach SGB und nicht nach HGB erfolgen? Was soll hier versteckt werden und warum? Sollen die Pensionsrückstellungen analog dem BilMoG bilanziert werden? Wer testiert die Jahresabschlüsse? Wird mit der Änderung des § 305 b SGB auch die "doppelte Buchführung" bei den GKVen eingeführt?

C) Wie kann ich mich bis zu geplanten Änderung des 305 b SGB V informieren, ob es meiner Kasse "gut" geht (wegen 3-jähriger Bindefrist bei Wahltarif u. Gefahr v. Beitragszuzahlungen) und welches Eigenkapital sie hat?

D) In welchem Umfang fallen Verwaltungskosten für nicht ärztliche Leistungen (außerhalb der GKVen) an, z.B. um Rückfragen GKVen für Verordnungen zu beantworten oder um Leistungen zu dokumentieren? Gibt es hier Erhebungen?

E ) Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKVen vom BMG für 2011 beliefen sich die Beiträge der ALG II-Empfänger auf rund 4,4 Mrd Euro. Von wem wurden diese Beiträge geleistet? Wie partizipieren die nicht ges. Versicherten (z.B. Beamte) an den Zahlungen? Wird der Bund sich künftig (weiter?) an den Beitragszahlungen für ALG II-Bezieher beteiligen und in welchem Umfang?

F) Ließe sich die Solidarität der Organspender nicht durch Zuschuss für Beerdigungskosten oder durch Beitragssenkungen belohnen?

Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen.


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Frage zum Thema Gesundheitsreform
25.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

2004 hat die Regierung zur Finanzierung der Krankenversicherung folgendes beschlossen:

Alle betrieblichen (BAV) Lebensversicherungen und Pensionskassen haben Beiträge zur KV zu tragen.

Ich habe 1985 eine Pensionskasse abgeschlossen und die Beiträge ohne Zuschuß eines Arbeitgebers selbst gezahlt. Auf diese hieraus erfolgte Rentenzahlung von ca. 500 € monatlich zahle ich seit Feb. 2006 (65 J alt) KV-Beiträge. Hiergegen habe ich Einspruch eingelegt. Hätte ich einen Zuschuß von einem Arbeitgeber bekommen wäre die Zahlung zur KV völlig in Ordnung. Wie ich schon erwähnte habe ich keine Zuschüsse bekommen. Inzwischen haben sich die Krankenkassen, vermutlich durch die vielen Einwände gegen die Zahlung, mit den Lebensversicherungen bei der BAV geeinigt und diejenigen die ihre Beiträge selbst zahlten brauchen keine KV-Beiträge mehr zahlen. Zur Pensionskasse gibt es keine Einigung obwohl ich doch auch meine Beiträge selbst zahlte. Gehöre ich zur 2. Klasse? Es ist doch egal ob BAV oder Pensionskasse. Beides sind doch Versicherungen um im Alter versorgt zu sein.

Ich bekomme mit der gesetzlichen Rente und der P-Kasse ca. 950 € monatlich und das mit einer schwerstbehinderten Frau. Das Pflegegeld (Stufe2) gebe ich für Haushaltshilfen u.ä. aus. Uns bleiben zum Leben keine 300 € monatlich.

Seit 2006 habe ich einen Anwalt zwecks Klärung gegen die Krankenkasse eingeschaltet. Mein Fall liegt beim Sozialgericht in Hamburg und es wird nur mit lapidaren Ausreden von Seiten des Gerichts (zu viel Prozesse, div. Fragen an die KV und an die LV (Pensionskasse) usw.) gearbeitet. Ich glaube man drückt sich um eine vernünftige Klärung oder man wartet die Entscheidung einer höheren Stelle ab.

Ist von Seiten des Gesetzgebers mit einer Klarstellung des Gesetzes zu rechnen?
Können Sie mir helfen ? 6 Jahre sind doch für einen Sozialprozess zu lang oder?

Für eine positive Antwort wäre ich dankbar

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Frage zum Thema Soziales
07.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

meinen Fragen beziehen sich auf die Umsetzung des § 240 Absatz 5 SGB V durch den GKV-Spitzenverband.

Meine 3 Kinder (aus Vorehe) und ich sind zwangsläufig privat versichert. Für meine jetzige Frau ist eine private KV wegen bestehender Vorerkrankungen absolut ausgeschlossen. Damit bleibt für sie nur die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

Kriterium für die Beitragsbemessung ist die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" (der Familie). Die Beiträge werden seit vielen Jahren unverändert (vereinfacht) wie folgt berechnet:
1. Meine Einkünfte abzgl. Freibeträge für Unterhaltsberechtigte = relevantes Einkommen.
2. Hälfe meines Einkommens an meine Frau (bis max. halbe BBG)
3. davon 15,5% KV-Beitrag

Vor Inkrafttreten des § 240 Absatz 5 wurden Freibeträge für meine 3 Kinder berücksichtigt, seit Inkrafttreten nicht mehr. Wären wir leibliche Eltern "meiner" Kinder, läge unsere "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" bei rund 1.300 € und wir hätten weiterhin den Mindestbeitrag (ca. 120 €) zu zahlen. Da es aber "nur" meine Kinder sind, liegt unsere "Leistungsfähigkeit" bei knapp 4000 € und wir müssen den Höchstbetrag (ca. 290 €) zahlen.

Wieso ist die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" einer Familie mit 3 nicht gemeinsamen Kindern 3x so hoch wie die einer Familie mit 3 gemeinsamen Kindern (bei gleichen Einkünften)?

Gemäß den allg. Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes werden allerdings weiterhin nicht gemeinsame Kinder berücksichtigt, wenn einer der Ehegatten Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt. Hätte ich also Einkünfte als Selbstständiger in gleicher Höhe wie jetzt als Beamter, würde sich unsere "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" ebenfalls auf ein Drittel reduzieren.

Hat der GKV-Spitzenverband die Absicht des Gesetzgebers rechtskonform umgesetzt, und wenn ja, warum mussten dann ausgerechnet Patchworkfamilien mit nicht gemeinsamen Kindern mit höheren Beiträgen zur GKV zusätzlich belastet werden?

mfG
L.

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