Dr. Carl-Christian Dressel (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Carl-Christian Dressel
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Volljurist, Dr. jur., Hochschullehrer (früher Richter und Abteilungsleiter)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Coburg
Landeslistenplatz
21, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Die Sicherheit der Wahl mit Wahlgeräten wird durch zahlreiche rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Diese Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit durchgehend bewährt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Carl-Christian Dressel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

u.a. im "FOCUS" ist heute zu lesen, daß Sie sich für vor dem BGH für die Einführung von Wahlcomputern eingesetzt haben.

Die Niederlande haben sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern entschieden. Die Vorgänge bei den letzten und vorletzten Wahlen in den USA - dem Vernehmen nach haben Wahlcomputer u. a. rückwärts gezählt, sind völlig ausgefallen, haben nachweislich unsinnige Ergebnisse ausgeworfen etc.) sind nicht restlos aufgeklärt worden. In Brandenburg gab es auf kommunaler Ebene ebenso Probleme, die zum Teil Nachwahlen erforderlich machten.

Meine Fragen:
1) Weshalb setzen Sie sich über die massiven und wohlbegründeten Bedenken gegen Wahlcomputer hinweg und versuchen mit Scheinargumenten das Thema ins Lächerliche zu ziehen ("Eine Wahlurne kann man auch austauschen") und damit den BGH umzustimmen?
2) Weshalb tragen Sie als Vertreter der SPD dazu bei, in gefährlichem Ausmaße das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie, geheime und öffentliche Wahlen zu unterminieren?

Freundlichen Gruß,
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
2Empfehlungen
05.11.2008
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Gerne nehme ich in meiner Eigenschaft als zuständiger Berichterstatter zu Ihren Fragen Stellung. Vorausschicken möchte ich folgende Bemerkung: Grundsätzlich teile ich Ihre Sorge vor gezielten Manipulationen des Wählerwillens, vertrete jedoch die Auffassung, daß sich diese Sorge nicht ausschließlich an der Frage der Wahlgeräte festmachen sollte. Grundsätzlich bietet jedes Auszählverfahren Ansatzpunkte für Betrug. Absolute Sicherheit gibt es leider nicht.

Zu Ihren Fragen:
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, allumfassende Unbedenklichkeitserklärungen für Stimmauszählungsverfahren abzugeben – und dies hat der Ausschuß auch nicht getan. Die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses besteht vielmehr darin, im Nachhinein die Gesetzmäßigkeit von Abstimmungsverfahren und der dabei angewandten Techniken zu untersuchen. Das Resultat dieser akribischen Untersuchung war, daß in keinem der relevanten Fälle eine Manipulation nachgewiesen wurde. Vor diesem Hintergrund steht das von mir abgegebene Statement, auf das Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen. Ich setze mich nicht für den Einsatz von Wahlgeräten ein, sondern stelle lediglich fest, daß die Erfahrungen mit Wahlgeräten seit Jahrzehnten positiv sind. Es hat bisher keine nennenswerten Schwierigkeiten der Wähler und der Wahlvorstände mit diesen Geräten gegeben. Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte sind bei den zurückliegenden Wahlen nie geäußert worden. Da auch die Einspruchsführer keinen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation bzw. einer sonstigen Auffälligkeit bei der Bundestagswahl 2005 geschildert haben, hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Wahleinsprüche zurückgewiesen und dies auch vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt (nicht, wie Sie schreiben, vor dem BGH).

Das von Ihnen angeführte Beispiel des Einsatzes von Wahlgeräten in den Niederlanden ist meines Erachtens nicht auf die Situation bei der Bundestagswahl 2005 übertragbar. Aus den in den Niederlanden in einer experimentellen Umgebung erfolgten Manipulationen kann nicht auf die tatsächliche Möglichkeit der Manipulation von realen Wahlen, nicht einmal auf reale Manipulationsmöglichkeiten in Deutschland geschlossen werden, zumal da in Deutschland eine andere tatsächliche Situation besteht.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, daß es hinsichtlich der Frage, ob es bei kommenden Bundestagswahlen zu einem Einsatz von Wahlgeräten kommt, die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten gilt, der ich nicht vorgreifen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Kultur
30.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

diese Frage stelle ich Ihnen als Abgeordneten meines Wahlkreises.

Während und nach dem 2. Weltkrieg wurden von den Siegermächten, namentlich vor allem von der UdSSR, deutsche Kulturgüter beschlagnahmt und außer Landes verbracht. Umgangssprachlich werden diese Kulturgüter als Beutekunst bezeichnet.

Auf dem Territorium der an Polen gefallenen früheren Gebiete des Deutschen Reichs hat Polen diese Kulturgüter an sich genommen und bezeichnet diese als Ausgleich für die erlittenen polnischen Verluste. Meines Wissens hat Rußland diese Kulturgüter als sein ständiges Eigentum erklärt und argumentiert ähnlich wie Polen. Deutschland hat lange Zeit über die Rückgabe dieser widerrechtlich entwendeten Kulturgüter verhandelt. Dazu nun meine Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand dieser Verhandlungen und ist daraus folgend damit zu rechnen, dass die Kulturgüter zurück an die rechtmäßigen Eigentümer gelangen?

2. Vor welchem Hintergrund unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Staaten, die sich weigern, Kulturgüter nach international anerkannten Vereinbarungen an Deutschland zurück zu geben? Wie wird im Gegenzug von Seiten Deutschlands Druck auf diese Staaten zur Durchsetzung dieser Interessen ausgeübt?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
1Empfehlung
26.11.2008
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Zu Ihrer ersten Frage:
Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren für die Rückführung der kriegsbedingt aus Deutschland verlagerten oder entwendeten Kulturgüter, der sogenannten "Beutekunst", ein. Hierzu zählen zum einen Kulturgüter, die zum Schutz vor Bombardierungen während des 2. Weltkriegs in Gebiete ausgelagert wurden, die nach Kriegsende anderen Staaten zufielen (Sowjetunion/Russland, Polen). Zum anderen gehören dazu die Beschlagnahmeaktionen sowjetischer Stellen in ihrer Besatzungszone während und nach dem Krieg, die nicht vom Völkerrecht gedeckt sind. Nach der Auflösung der Sowjetunion haben Verhandlungen mit den Nachfolgestaaten (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Ukraine) stattgefunden. In der Folgezeit kam es immer wieder zu Rückführungen, von denen ich hier einige beispielhaft in Stichworten nennen möchte:

So gab Armenien 575 deutsche Musikalien, Bücher und Archivalien an Deutschland zurück (1998), weitere 18.000 Bücher wurden im Jahr 2000 nach Deutschland zurückgeführt, •die Ukraine gab das Archiv der Sing-Akademie zu Berlin zurück, das unter anderem 400 Autographe und Drucke von Carl Philipp Emmanuel Bach enthält (2002), sowie 142 Kupferstiche des 17. und 18. Jahrhunderts aus den Beständen des Dresdner Kupferstichkabinetts (2004), •zuletzt wurden von Russland die fehlenden sechs Bleiglasfenster der Marienkirche in furt an der Oder zurückgeführt (2008).

Allein in Russland lagern gegenwärtig noch rund eine Million Gegenstände der bildenden Kunst, 4,6 Millionen Bücher und drei Kilometer Archivalien. Die Verhandlungen über die Rückführung dieser Kulturgüter gestalten sich als äußerst schwierig, was auf einer ganzen Reihe von Gründen beruht. Unter anderem wird die Rückführungsproblematik in den betreffenden Ländern durch vielschichtige innenpolitische Entwicklungen beeinflußt. Vor allem die russische Position zielt darauf ab, die nach dem 2. Weltkrieg abtransportierte deutsche Kunst als eine Form der Reparationsleistung zu klassifizieren.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Um die deutschen Interessen im Sinne einer Rückführung der Kulturgüter zu wahren, muss mit Beharrlichkeit in Rahmen einer konstruktiven Gesamtentwicklung der jeweiligen bilateralen Beziehungen weiterverhandelt werden.



Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Integration
05.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Dressel,
diese frage stelle ich Ihnen als einfacher Bürger und Steuerzahler der BRD.

Ich möchte eine Philippinin heiraten (Sie war bis zur Abreise zwei Jahre in Europa), wurde aber von meinem zuständigen Amtsleiter des Ausländeramtes unkorrekt über die Fristen der Visamöglichkeiten unterrichtet, meine zukünftige schwangere Frau hat deshalb kein Visa bekommen und mußte im vierten Schwangerschaftsmonat abfliegen. Mein ungeborenes Kind , halb deutsch, hätte hier in Deutschland keinerlei Rechte, daraus abgeleitet die Mutter auch nicht wurde mit vom Amtsleiter gesagt, stimmt diese Aussage?
Wieso bekomme ich als Deutscher Staatsbürger kein Visum für meine schwangere zukünftige Frau (Standesamtliche Anträge laufen) ?
Wieso muß ich als Deutscher Staatsbürger meine schwangere zukünftige Frau mit dem Flugzeug um die halbe Welt schicken?
Warum hat mein ungeborenes Kind trotz Anerkennung der Vaterschaft und angemeldeter Heirat der Mutter weniger Rechte als ein Asylbewerber oder straffälliger EU-Bürger, dem wir ja wegen seines Statuses als EU-Bürger nicht mal die Einreise verbieten dürfen ?
Gibt es hier keine Ausnahmen oder Härtefälle-Regelungen ?
Inwieweit gibt das Innenministerium Vorgaben zur Abdrückung von Ausländern ?
Ich bin Deutscher Staatsbürger, warum habe ich weniger Rechte als ein Asylbewerber, weniger Rechte als ein anderer EU-Bürger ?
Warum habe ich keine Rechte als Deutscher Vater in meinem eigenen Land, nur weil die Mutter Ausländerin ist ?? Auch mit noch gültigem Visa meiner zukünftigen
wurde mir vom Amtsleiter jegliches Recht an meinem Kind aberkannt.
Hab ich überhaubst noch irgend ein Recht ?
Wieso darf ein Amtsleiter eines Ausländeramtes in Deutschland im Amtszimmer sich Bemerkungen in abfälliger Weise und diskriminierender Art über die Volkgruppe und das Herkunftsland meiner zukünftigen Frau erlauben ?
Ich hoffe , meine Fragen werden wegen der Unbequemlichkeit ihrer Art nicht vom Moderationsteam gelöscht. Rückfragen ausdrücklich erwünscht.
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
5Empfehlungen
26.11.2008
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite. Gerne können Sie mich über einen der o. a. Kommunikationswege direkt anschreiben. Ich möchte Ihnen aber schon vorab mitteilen, daß ich Ihnen keine Rechtsberatung leisten darf. Wenn Sie sich bei mir melden, werden wir schnell feststellen können, ob und inwieweit ich Ihnen helfen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
09.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

gestatten Sie eine Frage, falls Sie nicht zuständig sein sollten, bitte ich eine kompetente Person oder Institution zu nennen besten Dank.

Die Commerzbank hat 18,2 Mrd € vom Staat erhalten.
Die Marktkapitalisierung liegt derzeit bei 3 bis 4 Mrd.€
Der Staat hält dafür 25% an der Coba.
Der Wirtschaftsminister und Herr Müntefering sagen dass sei keine Verstaatlichung und auch keine Teilverstaatlichung.
Bitte erklären Sie mir was es dann ist?
Die IKB wurde vom Staat mit ca. 11Mrd.€ gestützt und für ca. 112 Mio. an einen Hedge Fonds verkauft.
Die HRE wurde mit Milliarden vom Staat unterstützt.
Von den Landesbanken und Ihren Verlusten wollen wir hier nicht sprechen.
Für die Pendlerpauschale mit jährlich ca. 2,5 Mrd.€ ist in Hinblick auf die Sanierung der Staatsfinanzen und die Belastung auf die kommende Generation kein Geld vorhanden.
Wenn ich nur 1/4 der in meinen Berufsleben gezahlten Einkommensteuer - Geld dass ich selbst verdient habe, und dass mir ungefragt vom Einkommen abgezogen wurde - vom Staat zurück erhalte, kann ich sofort die zu verzinsende Restschuld an die Bank zurückzahlen.
Bitte um eine plausible Erklärung

Freundliche Grüße

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Frage zum Thema Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
11.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dressel,
als Abgeordneter eines Wahlkreises sollte Ihnen doch eigentlich an Ihren Wählern etwas liegen..Warum stimmen Sie dann gegen die Wiedereinführung der alten Entfernungspauschale?
Gerade in den Landkreisen KC/LIF/CO pendeln sehr viele Bürgerinnen und Bürger täglich längere Fahrstrecken!
Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, zeitgleich im Aufsichtsrat der SÜC zu sitzen, und Mitglied im Beirat der Bundenetzagentur zu sein. Zitat Bundesnetzagentur:"Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen."
So ein Spagat zwischen den Interessen der Energieversorger und des Schutzes der Verbraucher scheint mir unmöglich. Da müsste man schon Superman sein!
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
bisher keineEmpfehlungen
24.06.2009
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Zu Ihrer ersten Frage:

Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich die Wiedereinführung der Pendlerpauschale immer vehement befürwortet habe.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich von Beginn der Diskussion an für den Erhalt der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer eingesetzt, alle Versuche in diese Richtung wurden jedoch von CDU und CSU in der Koalition abgelehnt.

In der von Ihnen angesprochenen Abstimmung habe ich mich nicht gegen die Pendlerpauschale ausgesprochen, sondern gegen den Schaufensterantrag der PDS/"Linken" gestimmt.

Der PDS ging es nur darum, das Thema kurz vor der bayerischen Landtagswahl auf die Tagesordnung zu setzen. Zudem war es nicht sinnvoll, im September 2008 eine Regelung zur Pendlerpauschale zu treffen, da das Bundesverfassungsgericht sich zu dieser Zeit mit der Problematik beschäftigt hat und ein Urteil für Ende 2008 erwartet wurde.

So war die Position der SPD, das Urteil abzuwarten und dann eine verfassungskonforme und vorteilhaftere Regelung zu beschließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2008 tatsächlich entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, weil es mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes unvereinbar ist. Dies entspricht auch meiner verfassungsrechtlichen Einschätzung, wie ich sie am 25. September 2008 im Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben habe.

Der Bundestag hat im März ein Gesetz beschlossen, mit dem der Rechtsstand von 2006 vollständig wiederhergestellt wird. Zusätzlich können jetzt auch die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend gemacht werden, wenn sie die Entfernungspauschale übersteigen und Kosten eines Unfalls, der sich auf dem Arbeitsweg ereignet hat, als außergewöhnliche Aufwendungen zusätzlich zur Pauschale geltend gemacht werden.

Der Gesetzentwurf wurde auf Vorschlag der SPD eingebracht und ich habe selbstverständlich für die Wiedereinführung der Entfernungspauschale mit noch vorteilhafteren Regelungen für Pendler gestimmt. Die SPD wollte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort Rechtssicherheit schaffen, die Finanzpolitiker der Union haben sich einer schnelleren Lösung jedoch verweigert!

Zu Ihrer zweiten Frage:

Ich bin nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrates der SÜC.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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