Dr. Carl-Christian Dressel (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Carl-Christian Dressel
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Volljurist, Dr. jur., Hochschullehrer (früher Richter und Abteilungsleiter)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Coburg
Landeslistenplatz
21, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß persönliche Kontakte bei der Ausbildungssuche oft entscheidend sind (Eltern, Lehrer, Nachbarn). Es lohnt sich ebenfalls, sich beim Betrieb "um die Ecke" zu erkundigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
08.08.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Dressel,

meine Frage bezieht sich auf die Reform des § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung. In engem Zusammenhang dazu steht die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption, die ebenso wie die seit nunmehr neun (9!) Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert wurde. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht.

Was unternehmen Sie, um die Reform des § 108e und die Ratifizierung der Konventionen voranzutreiben?

Mit freundlichen Grüßen,


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.08.2008
Von:

Hallo Carl-Christian (für Außenstehende zur Erklärung: ich kenne Carl-Christian Dressel seit etwa 25 Jahren persönlich),
Frank Havemann hat in einem Leserbrief bereits Anfang Juni erklärt: "Unser Vater Robert Havemann war froh, mit Gregor Gysi einen Anwalt gefunden zu haben, welcher die Verbindung zur Parteispitze halten konnte und erfolgreich gehalten hat. Meine Geschwister und ich, die vier älteren Kinder Robert Havemanns, haben diese Tatsache bereits gemeinsam bezeugt, als es schon einmal eine Kampagne gegen Gregor Gysi wegen einer angeblichen Stasi-Zusammenarbeit gab. Ich sehe keinen Grund, warum unsere damalige Einschätzung nicht mehr gelten sollte, ich sehe viele Gründe, warum gerade jetzt eine Kampagne gegen den Fraktionsvorsitzenden der Linken bestimmten Leuten opportun erscheint."
Warum also ein Hinweis (in der heimischen Tagespresse, u.a. Coburger Tageblatt) auf eine - angeblich - beachtete Rede im Bundestag gegen Gregor Gysi, die diesen ohne Beweis vorverurteilt? Für einen Mann, der sich rühmt, einstmals Juristen ausbebildet zu haben, ist das ein Armutszeugnis allergrößen Ranges.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.08.2008
Von:
Ott

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

diese Frage stelle ich an Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises und gleichzeitig als stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschuss.

Ich arbeite seit über 20 Jahren in der IT und weiß um Chancen und Risiken der elektronischen Datenverarbeitung gut Bescheid. Nicht erst seit der umstrittenen Wahl von George W. Bush zum Präsidenten der USA verfolge ich aufmerksam die Berichte über elektronische Wahlverfahren in der Fachpresse. Diese Berichte sind zum größten Teil sehr kritisch, da elektronische Verfahren entweder das Wahlgeheimnis oder die Nachvollziehbarkeit durch einfaches Nachzählen in Frage stellen. Gleichzeitig öffnen elektronische Wahlsysteme dem Betrug durch Spezialisten oder Insider Tür und Tor.

Wie stehen Sie zur Zulassung von Wahlcomputern (Touchscreens, etc.)?

Mit freundlichen Grüßen
E. Ott
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
2Empfehlungen
05.11.2008
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr Ott,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Gerne beantworte ich als Ihr Wahlkreisabgeordneter sowie als zuständiger Berichterstatter Ihre Anfrage. Grundsätzlich teile ich die von Ihnen geäußerte Sorge vor der Manipulierbarkeit des Wählerwillens. Ich glaube jedoch auch, daß sich diese Sorge nicht ausschließlich an der Frage der Wahlgeräte festmachen sollte. Grundsätzlich bietet jedes Auszählverfahren Ansatzpunkte für Betrug. Absolute Sicherheit gibt es leider nicht.

Die Sicherheit der Wahl mit Wahlgeräten wird durch zahlreiche rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Diese Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit durchgehend bewährt. Ferner unterliegen sie ständiger Überprüfung. Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte bei zurückliegenden Wahlen sind nie geäußert worden. Von der einfachen Handhabung der Wahlgeräte sind besonders ältere Wähler positiv überrascht und begrüßen deren Einsatz. Aufgrund dieser Tatsachen hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Sicherheit der Wahl mit Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 festgestellt und die Wahleinsprüche zurückgewiesen. Nun gilt es, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, der ich nicht vorgreifen möchte

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Carl-Christian Dressel!

Leider haben Sie meine Fragen vom 17.11.2007.und 07.05.2008 in Bezug auf Diätenerhöhung immer noch nicht beantwortet.
Sind Ihnen diese Fragen wirklich so unangenehm?

Ich habe immer geglaubt es ist ein Recht eines Bürgers und Wählers, seinem Bundestagsabgeordneten ein paar Fragen zu stellen.
Was nützt uns Bürgern aber dieses Recht, wenn der Betroffene
nur auf Fragen antwortet, die Ihm angenehm sind, und alle andern Fragen einfach nicht beantwortet.

Die nächste Wahl kommt bestimmt ! ! !
Ich hoffe einmal, das ich bis dahin eine Antwort bekommen habe!

Mit freundlichen Grüßen und Hoffnung auf eine Antwort!
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
5Empfehlungen
25.09.2008
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Ich darf Sie hinsichtlich Ihrer o. a. Anfrage auf meine Antwort an Sie
vom 24. September 2008 verweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.10.2008
Von:

Guten Tag Herr Dressel,

aus der mündlichen Verhandlung über die Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Verwendung von Nedap-Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl beim BVerfG am 28. Oktober 2008 werden sie mit folgenden Worten zitiert:

"Die Kommunen hätten ´nicht unerhebliche Investitionen getätigt´, und ´Der Einsatz von Wahlgeräten soll weiterhin ermöglicht werden.´" Nach Angaben der Berichterstatter argumentierten Sie darüber hinaus "mit der normativen Kraft des Faktischen".

Herr Dressel, damit halten sie Argumenten für die Umsetzung elementarer demokratischer und grundgesetzlich garantierter Vorgänge entgegen, dass man viel Geld ausgegeben hätte und jetzt nicht mehr zurück könne? Dieses Geld haben die Steuerzahler aufgebracht und sie wollen es dazu verwenden, vor diesen Steuerzahlern grundlegende Vorgänge unserer Demokratie zu verborgen zu halten?

Wo sind in der gebetsmühlenartig vorgetragenen Forderung "Der Einsatz von Wahlgeräten soll weiterhin ermöglicht werden." denn die Argumente?

Für mich haben sie sich damit als stellvertretender Vorsitzender des Wahlprüfungsauschusses disqualifiziert. Sie sollten an dieser Position über die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen entscheiden, nicht über deren Wirtschaftlichkeit.

Bitte nennen Sie ihre Beweggründe für solche Äußerungen, die meines Erachtens unserer Demokratie einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen und mit ihrem Auftrag als Abgeordneter unvereinbar sind.

Leider weniger als hochachtungsvoll, dennoch mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
2Empfehlungen
13.11.2008
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email, die mir über abgeordnetenwatch zugestellt wurde. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Vorab möchte ich klarstellen, daß es nicht zu meinen Aufgaben gehört, pauschale Unbedenklichkeitsbescheinigungen für bestimmte Stimmauszählungsverfahren auszusprechen – auch nicht in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität. Die Funktion des Wahlprüfungsausschusses besteht vielmehr darin, situationsbezogen und im Nachhinein die Gesetzmäßigkeit der letzten Bundestagswahl und der dabei angewandten Techniken zu untersuchen. Vor diesem Hintergrund ist meine Äußerung zu verstehen, die Sie in Ihrer email auszugsweise zitieren. Anläßlich der Einsprüche zur Bundestagswahl 2005 kam der Wahlprüfungsausschuß in der darauffolgenden Untersuchung zu dem Resultat, daß in keinem der genannten Fälle eine Manipulation nachweisbar, ja noch nicht einmal behauptet war. Einzig auf der Grundlage dieser Fakten erhebt der Wahlprüfungsausschuß gegenwärtig (und damit ex post) keine Einwände gegen den Einsatz der Wahlgeräte.

Grundsätzlich teile ich die von Ihnen geäußerte Sorge vor der Manipulierbarkeit des Wählerwillens. Ich glaube jedoch auch, daß sich diese Sorge nicht ausschließlich an der Frage der Wahlgeräte festmachen sollte. Zweifellos bietet jedes Auszählverfahren Ansatzpunkte für Betrug. Absolute Sicherheit gibt es leider nicht – und dies wurde auch nie behauptet. Ich möchte Ihnen dies anhand eines Beispieles erläutern:

Kritiker des Einsatzes von Wahlgeräten behaupten in der Regel, das Wahlverfahren mit Stift und Papier sei vom Wähler nachvollziehbar und überprüfbar. Manipulationen seien so zu verhindern oder jedenfalls nachträglich festzustellen. Dagegen gebe es eine Reihe von Möglichkeiten, Wahlgeräte so zu manipulieren, daß dies anhand der üblichen Verfahren nicht entdeckt werden kann. Tatsächlich können Stimmzettel nachträglich neu ausgezählt werden. Bei einer neuen Auszählung werden jedoch nur die vorhandenen Stimmzettel neu gezählt, ohne daß sicher ist, daß dies auch die Stimmzettel sind, die von den Wahlberechtigten in dem Wahlbezirk tatsächlich in der vorliegenden Form gekennzeichnet wurden. Ob ein Teil der Stimmzettel vernichtet und durch neue ausgetauscht wurde, ist durch bloßes Nachzählen nicht feststellbar. Ebenso wenig, wie man einem Wahlgerät von außen die Unversehrtheit ansehen kann, kann man einem Stimmzettel ansehen, ob er tatsächlich von einer bestimmten Person in der vorliegenden Form gekennzeichnet wurde.

Die Sicherheit der Wahl mit Wahlgeräten wird durch zahlreiche rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Diese Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit bewährt. Ferner unterliegen sie ständiger Überprüfung. Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Auszählung durch Wahlgeräte bei zurückliegenden Wahlen sind nie geäußert worden. Aufgrund dieser Tatsachen hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens die Sicherheit der Wahl mit Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 festgestellt und die Wahleinsprüche zurückgewiesen. Nun gilt es, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Ihre Frage an Dr. Carl-Christian Dressel
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