Dr. Birgit Reinemund (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Birgit Reinemund
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.06.1959
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mannheim
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
8,9%
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
weitere Profile
Die Staatsschuldenkrise in Europa stellt die Europäische Union vor ihre bislang schwierigste Aufgabe. Die FDP stellt sich dieser Aufgabe von Beginn an mit der nötigen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern in Deutschland, aber auch gegenüber dem europäischen Einigungsprozess und der EU insgesamt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Schulen
01.02.2012
Von:

Hallo Dr. Birgit Reinemund

Ich heiße und bin Schüler der Konrad Duden Werkrealschule in Mannheim und bin zuzeit in der 9.Klasse. Wir Plannen einen Klassen Ausflug nach Berlin.Wir würden gerne den Bundestag besuchen und ich soll mich Informieren ob und wie viel Zuchuss wir für den Ausflug zum Bundestag bekommen.

Ich hoffe Schnellst möglich auf eine Antwort


Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Dr. Birgit Reinemund
1Empfehlung
02.02.2012
Dr. Birgit Reinemund
Hallo ,

ja, es gibt die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss für Schulklassen zu erhalten, die auf Einladung eines Abgeordneten den Bundestag besuchen wollen. Am einfachsten meldet sich Euer Lehrer / Lehrerin bei meinem Büro in Mannheim, Tel. 0621 12827113 oder per Email birgit.reinemund@wk.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags
Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Finanzen
03.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, dass seit 2010 gültig ist, soll der Bürger ja "mehr Netto vom Brutto" bekommen. Dies ist bei einer grossen Zahl von Steuerpflichtigen meiner Meinung nach leider nicht der Fall. So müssen z.B. Ehepaare (Steuerklasse 3 und 5) aufgrund dieses Gesetzes vermehrt mit grösserenSteuernachforderungen rechnen. Zu diesen Nachzahlungen kommen dann auch noch die vom zuständigen Finanzamt verordneten Vorauszahlungen. Für einen normalen Haushalt ist dies manchmal nicht leicht, diese Forderungen der Finanzbehörden zu erfüllen.

Gibt es in der Zwischenzeit eigentlich Ergebisse, um wieviel Euro die Bürger lt. diesem Gesetzes entlastet worden sind. Besonderes würde mich hier der"Normalbürger" (Angestellter/Arbeiter, gesetzlich Krankenversichert usw.) interessieren. Bei dieser Zielgruppe sehe ich leider keine Entlastung, sondern nur neue Belastungen (Nachzahlung und Vorauszahlungen).

mit freundlichen Grüssen

N.

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