Dr. Birgit Reinemund (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Birgit Reinemund
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.06.1959
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mannheim
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
8,9%
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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Die Staatsschuldenkrise in Europa stellt die Europäische Union vor ihre bislang schwierigste Aufgabe. Die FDP stellt sich dieser Aufgabe von Beginn an mit der nötigen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern in Deutschland, aber auch gegenüber dem europäischen Einigungsprozess und der EU insgesamt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
07.09.2011
Von:

Hallo Frau Dr. Reinemund,

warum hat die Bundesregierung bislang Leerverkäufe an den Börsen nicht verboten? Als Mitglied des Finanzausschusses wissen Sie, unter Leerverkäufen ist der Verkauf von Wertpapieren zu verstehen, über welche der Verkäufer beim Kauf nicht verfügt.

Diese Leerverkäufe waren nach Ansicht von Finanzfachleuten eine der Usachen der vorletzten Finanzkrise und sind von vielen europäischen Ländern und von den USA inzwischen verboten worden. Da wundern sich manche über das Phänomen, dass der DAX oft in den Keller geht, wenn der Dow Jones nur leicht schwächelt? Anders gesagt, dass der DAX eine Lungenentzündung bekommt, wenn der Dow Jones gerade mal niesen musste. Kunststück - die internationalen Spekulanten benutzen die Deutsche Börse als Tummelplatz für ihre hochspekulativen Geschäfte, sprich: für Leerverkäufe. Woanders ist es ihnen untersagt.

Ich weiß, dass Ihre Partei Regulierungen jeglicher Art scheut wie der Teufel das Weihwasser. Doch die Zeiten, wo der Markt alles richtet, sind vorbei. Nochmals gefragt: Wann werden diese unsäglichen Leerverkäufe in Deutschland endlich verboten?

Schöne Grüße


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Frage zum Thema Finanzen
07.09.2011
Von:

Sehr geehrter Frau Dr. Reinemund,

die Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtete vor ein paar Tagen, daß die Bundesregierung wegen des Steuervereinfachungsgesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen gedenkt.
Es ist eine Binsenweisheit, daß unser Steuerrecht ein hochkompliziertes Rechtsgebiet ist, dem eine Vereinfachung sicher gut täte. Deswegen habe ich mir den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes im Internet (Drucksache 17/5125) einfach mal angesehen.

Der erste Punkt, gleich am Anfang die erste "Maßnahme" ist

"Die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1000 Euro, § 9a Einkommensteuergesetz (EStG)".


Ein gewaltiges Werk, diese Neuregelung (verzeihen Sie mir bitte den spöttischen Ton).

Bei dem Bürger, der bisher schon und auch weiterhin mit seinen Werbungskosten unter 1000 Euro p.a. lag, werden als Folge dieser Gesetzesänderung nicht die tatsächlich entstandenen geringeren Beträge angesetzt, sondern der Pauschbetrag von 1000 Euro.

Vielleicht bemerkt er sogar die Auswirkung, aber ...
a) wo ist die Vereinfachung für die Bürger?
und
b) wo ist die Vereinfachung der Arbeit in den Finanzämtern ?

Und wegen dieses klitzekleinen Steuergeschenks fehlen in den nächsten Haushalten von Bund und Ländern einige weitere Milliönchen, die unsere Kinder und Enkelkinder dermaleinst werden abtragen müssen.

Wollen Sie das wirklich so dringlich?

Haben Sie dem Vereinfachungsgesetz im Bundestag zugestimmt?

Als Vorsitzende des Finanzausschusses werden Sie mir sicherlich das die Arbeit für Bürger und Finanzamt Vereinfachende an diesem Beispiel aus dem Steuervereinfachungsgesetz leicht und evtl. auch überzeugend darstellen können.

Bekomme ich auf meine drei Fragen drei Antworten?

Ich danke Ihnen schon mal im voraus

, Hamburg
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
1Empfehlung
24.10.2011
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, zu denen ich gerne Stellung nehme.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 bringt fast 600 Millionen Euro finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern. Steuerzahler und insbesondere Familien müssen sich künftig weniger den Kopf zerbrechen und es bleibt ihnen viel Papierkram erspart. Neben einem höheren Pauschalabzug für Arbeitnehmer enthält das neue Gesetz einen vereinfachten Anspruch auf Kindergeld und weniger komplizierte Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung von Kinderbetreuungskosten. Gewinner dieses Gesetzes sind somit Familien mit Kindern. Familien mit erwachsenen Kindern bleibt künftig das mühsame Hin- und Herrechnen durch den Wegfall der Einkommensgrenze erspart. Bislang mussten deren Einnahmen und Ausgaben vollständig aufgelistet werden. Verdiente das Kind auch nur einen Euro mehr als 8004 Euro, entfiel das Kindergeld für das gesamte Jahr. Der Wegfall dieser Grenze ist beispielsweise eine große Vereinfachung, die für viele Bürger von Nutzen ist. Des Weiteren profitieren Familien mit Kleinkindern von einer leichteren Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten.

Ab 2012 müssen Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr nicht mehr aufschlüsseln, ob und für welche Monate sie selbst berufstätig, krank oder in Ausbildung waren. Zudem spielt die Einkommensart keine Rolle mehr. Kinderbetreuungskosten sind künftig einheitlich ohne Erfüllung von Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar. Dies vereinfacht die Arbeit in den Finanzämtern und reduziert vor allem den Bürokratieaufwand beim Steuerzahler. Finanziell profitieren die Bürgerinnen und Bürger auch von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro. Zudem werden Unternehmen durch den Verzicht auf viele Detailregelungen und schriftliche Belege jährlich um rund vier Milliarden Euro an Bürokratiekosten entlastet. Erstmals werden Steuergesetze explizit für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und nicht ausschließlich für die Finanzverwaltung. Das deutsche Steuersystem wird mit dem beschlossenen Steuervereinfachungsgesetz 2011 ein Stück weit einfacher, gerechter, moderner und unbürokratischer, weshalb ich diesem auch zugestimmt habe. Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, dass das Steuerrecht ein hochkompliziertes Rechtsgebiet ist, dem Vereinfachung sicher gut täte. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz sind wir dem ein Stück näher gekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Finanzen
10.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

1. Werden SIe Ende September für oder gegen die Erhöhung bzw Erweiterung des EFSF stimmen?

2. Sind Sie für oder gegen eine Transferunion in der Europäischen Union.

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Kriterien im Maastricht Vertrag (Staatsverschulding darf nicht über 60% des BIP liegen, Neuverschuldung nicht über 3%, keine gesamtschuldnerische Haftung für die Schulden anderer Staaten "No Bail Out") strikt eingehalten werden?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Finanzen
25.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund

Trotz dem Anstieg der Steuereinnahmen soll die Neuverschuldung der Bundesregierung steigen, anstatt den Haushalt zu sanieren. Wie kann so eine Haushaltspolitik gerechtfertigt werden?

Womit wird insbesondere eine kostspielige Steuersenkung begründet, die die einzelnen Bürger nur geringfügig entlastet?

Der mangelnde Sparwille der Bundesregierung empört und beunruhigt mich zutiefst.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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13.12.2011
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem am 25. November 2011 im Bundestag verabschiedeten Bundeshaushalt 2012, liegt die Neuverschuldung deutlich unter den angenommenen Obergrenzen der Haushaltsplanung. Der Haushalt 2012 sieht Ausgaben in Höhe von insgesamt 306,2 Milliarden Euro vor. Die Nettoverschuldung soll 2012 rund 26,1 Milliarden Euro betragen. Der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) kalkulierte für 2012 noch mit 60 Milliarden Euro. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden damit deutlich übererfüllt. Für Investitionen sind knapp 27 Milliarden Euro vorgesehen. Mit mehr Geld für beispielsweise Bildung und Forschung mobilisieren wir die Potenziale in unserem Land. Der Koalition gelingt mit dem Haushalt 2012 ein wichtiger Dreiklang aus Konsolidierung, Investitionen und Entlastungen unter Beachtung der Schuldenbremse.

Mit dem Beschluss zum Abbau der kalten Progression schlägt die Koalition einen Kurs für mehr und vor allem dauerhafte Steuergerechtigkeit in Deutschland ein. Lohnerhöhungen, welche lediglich die Inflation ausgleichen, führen im progressiven Steuertarif dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Steuern zahlen müssen, obwohl sich ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht verbessert hat. Das betrifft besonders Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Die Koalition möchte, dass zukünftig die Auswirkungen der Inflation bei der Besteuerung berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression sieht deshalb vor, dass 2013 und 2014 inflationsbedingte Steuermehreinnahmen im Gesamtvolumen von rund 6 Milliarden Euro an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Anpassung des Grundfreibetrags zur Sicherung des Existenzminimums wird in zwei Schritten 2013 um 126 Euro und 2014 um 224 Euro, auf insgesamt dann 8.354 Euro angehoben werden. Besonders bemerkenswert ist aber der grundlegende Systemwechsel im Einkommensteuertarif. Die kalte Progression wird ab der kommenden Legislaturperiode alle zwei Jahre überprüft werden. Mit diesen Maßnahmen machen wir das Steuersystem gerechter. Steigende Steuereinnahmen und erfolgreiche Konsolidierungsfortschritte geben uns den haushaltspolitischen Spielraum für die Entlastungen. Die Schuldenbremse halten wir mit sicherem Abstand ein.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Finanzen
23.12.2011
Von:

Sehr geehrter Frau Dr. Reinemund,

Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und FDP wurde unter anderem ausgeführt:

"Wir werden insbesondere:

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen,

  • dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird"

Keines dieser Vorhaben wurde bisher tatsächlich umgesetzt. Tatsächlich wurden sogar für die Finanzverwaltung unliebsame Entscheidungen teils durch rückwirkende Gesetzesänderungen ausgehebelt.

So hatte zum Beispiel der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.7. 2011, VI R 38/10 entschieden, das Kosten der Erstausbildung regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig sind. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch schon wieder aufgehoben. Trotz gegenteiliger Äußerungen im Koalitionsvertrag wurde der alte Rechtsstand wieder festgeschrieben.

Ein weiterer "gesetzgeberischer Nichtanwendungserlass" betrifft den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten. Auch hier hatte der Bundesfinanzhof eine den Steuerpflichtigen begünstigende Entscheidung getroffen. Mit Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist auch diese Rechtsprechung nicht mehr anwendbar.

Anhand der Aufzählung ist erkennbar, das hier regelmäßig Steuerzahlerfreundliche Urteil des höchsten Finanzgerichts Deutschland durch Änderung der Steuergesetze nicht angewendet werden sollen. So wird die Praxis der Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung einfach durch das Gesetzgebungsverfahren ersetzt.

Wie stehen Sie als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dieser Praxis der "gesetzgeberischen Nichtanwendungserlasse"?

Wird hierdurch nicht die grundgesetzlich festgeschriebene Gewaltenteilung umgangen, wen die Exekutive (Finanzverwaltung) in die Arbeit des Gesetzgebers eingreift und praktisch die Gesetzesänderungen zumindest mit veranlasst?

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