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Sehr geehrter Frau Dr. Reinemund,
die Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtete vor ein paar Tagen, daß die Bundesregierung wegen des Steuervereinfachungsgesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen gedenkt.
Es ist eine Binsenweisheit, daß unser Steuerrecht ein hochkompliziertes Rechtsgebiet ist, dem eine Vereinfachung sicher gut täte. Deswegen habe ich mir den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes im Internet (Drucksache 17/5125) einfach mal angesehen.
Der erste Punkt, gleich am Anfang die erste "Maßnahme" ist
"Die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1000 Euro, § 9a Einkommensteuergesetz (EStG)".
Ein gewaltiges Werk, diese Neuregelung (verzeihen Sie mir bitte den spöttischen Ton).
Bei dem Bürger, der bisher schon und auch weiterhin mit seinen Werbungskosten unter 1000 Euro p.a. lag, werden als Folge dieser Gesetzesänderung nicht die tatsächlich entstandenen geringeren Beträge angesetzt, sondern der Pauschbetrag von 1000 Euro.
Vielleicht bemerkt er sogar die Auswirkung, aber ...
a) wo ist die Vereinfachung für die Bürger?
und
b) wo ist die Vereinfachung der Arbeit in den Finanzämtern ?
Und wegen dieses klitzekleinen Steuergeschenks fehlen in den nächsten Haushalten von Bund und Ländern einige weitere Milliönchen, die unsere Kinder und Enkelkinder dermaleinst werden abtragen müssen.
Wollen Sie das wirklich so dringlich?
Haben Sie dem Vereinfachungsgesetz im Bundestag zugestimmt?
Als Vorsitzende des Finanzausschusses werden Sie mir sicherlich das die Arbeit für Bürger und Finanzamt Vereinfachende an diesem Beispiel aus dem Steuervereinfachungsgesetz leicht und evtl. auch überzeugend darstellen können.
Bekomme ich auf meine drei Fragen drei Antworten?
Ich danke Ihnen schon mal im voraus


, Hamburg