Dr. Birgit Reinemund (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Birgit Reinemund
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.06.1959
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mannheim
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
8,9%
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Vielen Dank für Ihr Schreiben, auf welches ich Ihnen etwas ausführlicher antworten möchte. Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen die Dimension, die diese mittlerweile weltweite Schuldenkrise für uns alle hat und noch haben könnte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
23.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

in einer früheren Anfrage an Sie vom 27.3.2010 hatte ich Sie nach Ihrer Position zu den damals diskutierten Griechenlandhilfen gefragt.

Seitdem wurden die Griechenlandhilfen und auch der "Rettungsschirm" mit Ihrer Stimme beschlossen.

Mittlerweile wird von der EU-Kommission eine Aufstockung des "Rettungsschirms" gefordert. Ich glaube, daß auch hierüber in näherer Zukunft der Bundestag zu entscheiden hat - sollte der aktuelle maximale deutsche Anteil von 148 Milliarden Euro nicht ausreichend sein.

Meine Fragen:

1.) Werden Sie eine solche Aufstockung im Bundestag ablehnen?
2.) Inwieweit hat sich Ihre Beurteilung der Konsequenzen für das deutsche Volk geändert durch die Tatsache, daß nach weniger als einem Jahr eine Aufstockung der deutschen Garantien gefordert wird (z.B. von den Herren Barroso und Rehn)?

Ergänzugsfrage:

Könnte sich die FDP nicht aus dem aktuellen Umfragetief dadurch befreien, daß die FDP-Fraktion eine Gesetzesinitiative einbringen würde, um zukünftige Kreditgarantien auszuschließen? Dies hätte beim Bürger sicher größeres Gewicht als entsprechende Verlautbarungen von Frau Merkel oder Herrn Schäuble. Außerdem würden Sie wahrscheinlich die Chancen Ihrer Wiederwahl erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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08.02.2011
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworten möchte:

1) derzeit ist eine Aufstockung des sogenannten Rettungsschirms weder notwendig noch zielführend, daher lehne ich das Ansinnen ab.

2) Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass wir uns in Europa solidarisch verhalten müssen. Solidarität darf aber keine Einbahnstraße sein. Eine Transfer- und Haftungsunion lehne ich ab. Das würde schließlich darauf hinauslaufen, dass Staaten, die solide gewirtschaftet haben, für die Schulden der Staaten, die weniger solide gehaushaltet haben, aufkommen müssen. Das ist falsch verstandene Solidarität. Es ist unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten und auch nicht zu vermitteln, dass sie mit ihren Steuern dauerhaft andere europäische Staaten subventionieren. Ich bin für die Hilfe zur Selbsthilfe und vor allem dafür, den Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder zu stärken .

3) Die FDP wird nicht aufgrund von momentan niedrigen Umfragewerten zu einer populistischen Politik übergehen. Unser politischer Kompass ist eine verlässliche, seriöse und verantwortungsvolle Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
23.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Unerlaubt sind auch die Anbindehaltung bei Kühen bzw. Auffälligkeiten bei Langstreckentransporten (z.B. ungeeignete Transporter, Nichteinhalten von Fütter-, Tränk- und Ruhezeiten), wobei Amtstierärzte da gerne mal wegsehen und somit das Tierschutzgesetz brechen. Wir haben zwar eines, aber es wird nun mal immer wieder umgangen, und sehr streng ist es ebenfalls nicht - da haben unsere Nachbarn in Österreich und der Schweiz schon einiges mehr auf den Weg gebracht.

Ganz zu schweigen von derzeit noch erlaubten Praktiken wie die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung - eine Barbarei sondersgleichen, für deren Abschaffung man sich stark machen sollte.

Ich finde es wichtig, dass Abgeordnete auf allen Ebenen genau hinsehen und sich für eine einigermaßen humane Nutztierhaltung einsetzen.

Was unternehmen Sie, um Gesetzesbrüche abzustellen bzw. um den Tierschutz voranzutreiben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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22.06.2011
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwach.de. Die von Ihnen angesprochenen Probleme mit den nicht-kurativen Eingriffen an Nutztieren, die nach dem Tierschutzgesetz nur im Ausnahmefall mit einer Erlaubnis durchgeführt werden dürfen, werden im Rahmen der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher behandelt. Die Debatte muss aber sachlich geführt werden und wir können nicht einfach Amputationen verbieten, weil es für sie auch gute Gründe gibt. Sehr oft sind es Maßnahmen zur besseren Tiergesundheit, wie das zum Beispiel im Fall vom Kürzen der Schnabelspitzen beim Geflügel ist. Wenn die Schnäbel nicht kupiert sind, kann es vermehrt zum Federpricken und Kannibalismus kommen. Für diese Verhaltensstörungen gibt es verschiedene Ursachen und bis jetzt wurden keine sicheren Gegenmaßnahmen gefunden. Hier ist vor allem die Wissenschaft gefragt. Klar für uns ist, dass nicht Tiere den Haltungssystemen angepasst werden sollen, sondern umgekehrt. Im Zuge des Charta-Prozesses werden derzeitig gültige gesetzliche Vorgaben geprüft und sollten sie sich als änderungsbedürftig erwiesen haben, werden wir gesetzgeberisch eingreifen müssen. Der hohe Stellenwert des Tierschutzes in der Landwirtschaft und das Verantwortungsbewusstsein der Landwirte kommen auch beim Thema der Ferkelkastration zum Tragen. Die betäubungslose Ferkelkastration steht schon seit einigen Jahren auf der politischen Agenda und nach einer langen Debatte unterzeichneten Vertreter der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft sowie von Wissenschaft und Tierschutz eine Erklärung, nach der ab 2018 keine Ferkel mehr kastriert werden. Als Zwischenschritt ist vereinbart, dass die Kastration bereits ab 2012 nur unter Betäubung durchgeführt wird. Wie Sie sicherlich wissen, hat die FDP bereits 1992 in der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen, den Tierschutz verfassungsrechtlich als Staatsziel zu verankern. Unser Vorschlag fand zwar bei den Beratungen eine absolute Mehrheit, scheiterte jedoch am Widerstand von CDU/CSU. Im Jahre 2002 konnte endlich die Änderung der Verfassung auf der Grundlage eines Gesetzesentwurfes der FDP erfolgen. Auf diesen Meilenstein zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland und das erfolgreiche Engagement der Liberalen sind wir sehr stolz. Konsequenter Einsatz für das Wohlergehen unserer Mitgeschöpfe ist Daueraufgabe für die FDP-Fraktion und mich persönlich. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass der Tierschutz in Deutschland, im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten in Europa und außerhalb Europas, ein besonders hohes Niveau erreicht hat. Auch wenn der Tierschutz einem ständigen Überprüfen und Anpassen an neue gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse unterworfen werden muss, sollten die Leistungen der heimischen Landwirte zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland anerkannt werden. Die deutschen Landwirte sind dem Tierschutzgedanken verpflichtet, denn das ist doch eine ganz einfach Rechnung: Die Tiere sind das Kapital der Betriebe. Dieses zu hegen und zu pflegen, vernünftig und gut zu behandeln, vor Krankheit zu schützen und ausgewogen zu ernähren, das ist doch nicht außergewöhnlich, sondern die Regel. Die deutschen Landwirte haben bereits in der Vergangenheit große Anstrengungen und Investitionen unternommen, um die tiergerechte Haltung der Nutztiere sicherzustellen. Die FDP anerkennt diese Leistungen. Zugleich dürfen überzogene Tierschutzanforderungen aber nicht den Menschen die Lebensgrundlage entziehen, die in der Land- und Ernährungswirtschaft tätig sind. Den Tieren ist im Übrigen auch nicht geholfen, wenn die Produktion aus Deutschland verschwindet in Länder, in denen die Standards nicht so hoch sind und auch nicht kontrolliert werden. Verantwortungsbewusste Politik für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Tiere gleichermaßen muss daher immer mit Augenmaß zwischen Tierschutz und Wirtschaftlichkeit einen Weg finden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Finanzen
29.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

das Wort Mittelstandsbauch wird häufig von Politikern benutzt, unter anderem auch von Ihnen.
Auf den Mittelstandsbauch bezieht sich meine Frage:
Mit der Bezeichnung Mittelstandsbauch wird der Eindruck erweckt, der Mittelstand werde in besonderer Weise bei Lohnerhöhungen durch den Einkommensteuertarif benachteiligt. Die Grafik der Einkommensteuertabelle zeigt aber nur im Bereich um 11000€ einen Ausreißer nach oben. Wenn damit der Mittelstandsbauch gemeint ist, dann ist die Bezeichnung irreführend falsch und sollte nicht mehr benutzt werden.
Sollte der Mittelstandsbauch aber etwas anderes bezeichnen, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich aufklären.
mfG
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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29.06.2011
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Unter dem sog. Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif wird der steile Anstieg des Grenzsteuersatzes von 14% auf 23,97% in der ersten Tarifzone (ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.005 € bis 13.469 €) und dem verhältnismäßigen flachen Anstieg der Grenzsteuersätze von 23,97% auf 42% in der zweiten Tarifzone (ab einem zu versteuernden Einkommen von 13.470 € bis 52.881 €) verstanden. Mit anderen Worten: Im unteren Bereich des Einkommensteuertarifs wird jeder zusätzlich verdiente Euro stärker steuerlich belastet als in den übrigen Bereichen. Veranschaulicht man sich den Steuertarif als Linie, die von links unten nach rechts oben ansteigt, wird der Begriff klar, da sich die Steuerlinie in der Mitte nach oben - wie ein Bauch - ausstülpt. Die Steuerlast wächst schneller als das Einkommen. Von Gehaltssteigerungen bleibt netto zu wenig übrig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Reinemund,

meine Frage an Sie ist eigentlich stellvertretend für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

Mit Urteil vom 3. Juli 2008 urteilte das BVerfG, dass § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verfassungswidrig sind, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann.

Mit dem heutigen Tage (30. Juni 2011) endet die vom BVerfG gesetze Frist zur Neuregelung.

Ich bitte um Stellungnahme, wie es sein kann, dass der Deutsche Bundestag eine verbindliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes missachtet? Sie mögen einwenden, dass die Verhandlungen schwierig, langwierig sind. Das die Neuregelung des Bundeswahlrechtes nicht trivial ist. Dem stimme ich zu.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Deutsche Bundestag ab dem morgigen Tag eine verbindliche Vorgabe des BVerfG missachtet. Und es geht hier nicht um Kleinigkeiten; es geht um einen Grundpfeiler unserer Demokratie -- Wahlen! Wenn unsere Abgeordneten die Verfassung und das BVerfG in dieser entscheidenden Frage missachten, wie kann ich meinen Abgeordneten noch trauen, wenn diese mal wieder nach ELENA, Vorratsdatenspeicherung, Einschränkung meiner Bürgerrechte, Einsatz der BW im Inneren etc. pp. schreien?

Was wäre denn, würde sich der Bundestag am Montag auflösen? Hätte nicht der nächste Bundestag -- gewählt nach einem verfassungswidrigen Wahlrecht -- ein Legitimationsproblem?

Ich appelliere dringend an Sie und Ihre Kollegen -- gleich welcher Partei: Setzen Sie sich zusammen und reformieren das Wahlrecht so bald als möglich gemäß den Vorgaben des BVerfG.

Bei diesem Thema darf es nicht darum gehen, ob und welche Partei einen Nachteil aus dem Wegfall der Überhangmandate zieht! Es geht hier nicht um Parteien, es geht um unsere Demokratie!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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07.07.2011
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Reform des Wahlrechts.

Am 30. Juni 2011 hat im Deutschen Bundestag die erste Lesung für einen Gesetzentwurf, eingebracht von den Koalitionsfraktionen, zur Reform des Wahlrechts stattgefunden.

Das Koalitionsmodell setzt bei der Trennung der Listenverbindungen an. Die Bundesländer werden zu eigenständigen Wahlgebieten. Die Sitzkontingente der Bundesländer sind von der Wahlbeteiligung abhängig. Nach einer Wahl werden nun in einem ersten Schritt die Sitzkontingente der Bundesländer bestimmt. Diese werden in einem zweiten Schritt zwischen den einzelnen Landeslisten aufgeteilt. Alle übrig gebliebenen Zweitstimmen, die nicht mehr für ein Mandat ausreichen, werden in einer Art Reststimmenverwertung für zusätzliche Sitze verwendet. Fällt eines dieser Reststimmenmandate an eine überhängende Landesliste, so wird dieses Mandat nicht vergeben. Dadurch können teilweise Überhangmandate abgebaut werden.

Das Modell der Koalitionsfraktionen ist eine gute Lösung. Es erfüllt den Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber gestellt hat. Zudem hat das Reformmodell den Vorteil, dass es nur einen minimalinvasiven Eingriff in das bisherige bewährte Wahlrecht darstellt. Das System aus Erst- und Zweitstimme bleibt erhalten. Ein weiterer positiver Aspekt des Koalitionsmodells ist die Berücksichtigung der Wahlbeteiligung. Sie schafft einen Anreiz, sich aktiv an Wahlen zu beteiligen. Gerade die Ergänzung des Modells um den Aspekt der Reststimmenverwertung bringt mehr Chancengleichheit.

Je näher die Frist des Bundesverfassungsgerichts rückte, desto größer wurde die mediale Aufmerksamkeit. Gerade die Oppositionspolitiker haben das Urteil zum negativen Stimmgewicht genutzt, um gegen Überhangmandate zu kämpfen. Überhangmandate sind jedoch bis zu einer gewissen Höhe auch vom Bundesverfassungsgericht als zulässig erklärt worden. Die Koalitionsfraktionen haben nach langen Verhandlungen und Diskussionen nun Ende Juni ein eigenes Reformmodell vorgestellt. Es ist bedauerlich, dass die Koalition nicht eher einen Vorschlag präsentieren konnte. Aber das deutsche Wahlrecht ist ein sehr komplexes Gefüge, das aus unterschiedlichen Komponenten zusammengesetzt ist. Nimmt man an einer Stelle Veränderungen vor, ergeben sich automatisch Veränderungen an anderer Stelle. Diese Wechselwirkungen mussten berücksichtigt werden. Zudem lässt sich die Wahrscheinlichkeit für das negative Stimmgewicht in vielen Modellen nur durch konkrete Berechnungen einschätzen. Hierbei wurden komplizierte Rechenverfahren angewandt, die viel Zeit in Anspruch genommen haben.

Der weitere Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens sieht folgendermaßen aus: Nach der parlamentarischen Sommerpause wird es Anfang September eine öffentliche Anhörung zum Wahlrecht geben. Mit der zweiten und dritten Lesung soll das Gesetzgebungsverfahren dann möglichst noch im September 2011 abgeschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen bemühen sich um einen breiten Konsens innerhalb des Deutschen Bundestags.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Finanzen
02.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

Griechenland ist pleitererer (:-)) als es die DDR jemals war.

Als Volkswirt kenne ich keine Patent-Rezepte wie Griechenland überhaupt noch zu helfen wäre, außer natürlich mit einem Austritt aus der Währungsunion, so dass eine Abwertung der Drachme sowie eigenständige Verhandlungen mit den Gläubigern dazu führen können, das Land wieder eigenständig auf die Beine zu bringen.

Ich verstehe auch nicht, warum wir erwarten, dass uns die Menschen dafür noch dankbar sein sollen wenn das gesamte Tafelsilber für wenig Geld an deutsche Konzerne verschachert wird, verzeihen Sie den Ausdruck.

Ganz Deutschland wartet auf den Abgeordneten der es ausspricht: "Griechenland ist pleite, und es gibt keine Alternative zum Austritt aus der Währungsunion, denn andernfalls beuten wir die Bevölkerung hemmungslos aus." So in etwa.

Und ich warte auch darauf, dass die Rating-Agenturen als das dargestellt werden was sie sind: Nämlich ein Machtinstrument der amerikanischen Regierung, damit diese im Zweifelsfall ihr AAA-Rating behält, bzw. immer Geld an den Finazmärkten zu relativ niedrigen Zinsen bekommt.

Wenn ich fragen darf Frau Reinemund, wie sehen Sie das?

Beste Grüße und viel Gesundheit

Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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18.08.2011
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

die Staatsschuldenkrise in Europa stellt die Europäische Union vor ihre bislang schwierigste Aufgabe. Die FDP stellt sich dieser Aufgabe von Beginn an mit der nötigen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern in Deutschland, aber auch gegenüber dem europäischen Einigungsprozess und der EU insgesamt.

Entgegen der häufig verwendeten Wortwahl geht es derzeit nicht um eine Krise des Euro. Der Wert unserer gemeinsamen Währung ist ungeachtet der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise sehr stabil. Es handelt sich vielmehr um Finanzierungskrisen in einigen Mitgliedstaaten der Eurozone. Aufgrund der inzwischen verbreitet hohen Schuldenquoten von deutlich über 60% des jährlichen Bruttoinlandsproduktes und zum Teil erheblichen Wachstumsproblemen fürchten viele Experten die Gefahr einer "Ansteckung" anderer Länder der Eurozone. Daher muss die Politik auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen für die betroffenen Länder finden und das Vertrauen der Finanzmärkte insgesamt wiederherstellen.
Vor dem Hintergrund der komplexen Thematik "Eurostabilisierung" muss man sich die Frage stellen, was die Alternative zu den bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen der christlich-liberalen Koalition in ihrer Konsequenz bedeuten würde. Die erste Folge einer ungeordneten Insolvenz eines Mitgliedsstaates wäre, dass Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen diese Papiere abschreiben müssten. Dies würde Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit fast jeden Privatanleger insbesondere bei Fragen der Altersvorsorge treffen. Eine weitere gravierende Folge wäre, dass der Kapitalmarkt einen negativen Lerneffekt erzielt und fortan bei bestimmten Staaten Kredite nur noch gegen erhebliche Zinsaufschläge zur Kompensation des Ausfallrisikos gewährt. Hierdurch würden andere schwächere Staaten aufgrund immer höherer Refinanzierungskosten gewissermaßen einen Insolvenzbeschleuniger erfahren. Die Folge könnte eine Kaskade wirtschaftlich zusammenbrechender Staaten sein, die aus dem Euroraum aussteigen, ihre eigene Währung einführen und diese erheblich abwerten müssten. Eine solche Kaskade würde wiederum die Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit hauptsächlich Privatanleger treffen, da die Anleihen trotz eines Währungswechsels noch immer in Euro dotiert sind und entsprechend kaum zum vollen Wert abgelöst werden dürften. In der Folge droht der Zusammenbruch eines ganzen Wirtschaftsraums, der insbesondere die hauptsächlich am Export orientierte, deutsche Volkswirtschaft treffen würde. In der Konsequenz eines derartigen Szenarios wäre mit starker Inflation und Massenarbeitslosigkeit auch hierzulande zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund erscheint der ernsthafte Versuch, einen in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsstaat zunächst zu stützen und ihm gleichzeitig eine Sanierungskur zur Erreichung gesunder Strukturen und damit dauerhafter eigener Stabilität angedeihen zu lassen, weitaus weniger risikoreich für unsere deutschen Interessen. Daher müssen wir mit geeigneten Institutionen und Regeln vorsorgen, die eine Kettenreaktion vermeiden und den Zusammenbruch des Wirtschaftsraums gar nicht erst zulassen.

Solidarität ist jedoch keine Einbahnstraße! "Conditio sine qua non", also absolute Bedingung jedweder Hilfeleistungen muss ein tragfähiges und zukunftsweisendes Anpassungsprogramm für den hilfesuchenden Mitgliedstaat sein, das ihm rasch zu eigener Kreditwürdigkeit am Kapitalmarkt verhilft. Wer Hilfe beansprucht, weil er seine strukturellen Hausaufgaben in der Vergangenheit liegen ließ, kann auf Solidarität anderer Staaten nur hoffen, wenn er seinerseits Solidität bei seinem Sanierungsprogramm zeigt. Deshalb haben wir als FDP durchgesetzt, dass vor jedweder Hilfsmaßnahme immer ein zwischen dem Mitgliedstaat und IWF, der Kommission und der EZB einvernehmlich ausgehandeltes Sanierungsprogramm stehen muss. Aus meiner Sicht muss aber klar sein, dass es nicht fortgesetzte Hilfen für ein Land geben darf, falls sich herausstellen sollte, dass dieses seine Schulden nicht aus eigener Kraft wird zurückzahlen können. Es darf nicht dazu kommen, dass ein insolventes Land dauerhaft von der internationalen Gemeinschaft finanziell unterhalten wird. Hier kommt der Schuldentragfähigkeitsanalyse des Internationalen Währungsfonds eine entscheidende Bedeutung zu.

Weil bei aller Sensibilität der Finanzmärkte Risiko und Lasten gerecht verteilt sein müssen, setzt sich die FDP für eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger im Falle einer Staatsinsolvenz ein. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, von denen es gilt, die für den Steuerzahler Bestmögliche zu ermitteln und einzusetzen.

Für die FDP-Bundestagsfraktion ist die Wahrung der Parlamentsrechte besonders wichtig. Das Recht, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, ist das Königsrecht des Parlaments. Es ergibt sich direkt aus dem Demokratiegebot, welches in Art. 20 Grundgesetz verankert ist. Bei der Einrichtung des zukünftigen, dauerhaften Euro-Stabilisierungsmechanismus "ESM" wird die FDP-Bundestagsfraktion, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf ein Maximum an parlamentarischer Entscheidung drängen. Wir wollen, dass alle Entscheidungen des ESM, die das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages berühren, durch einen strikten Parlamentsvorbehalt abgesichert und damit demokratisch legitimiert werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion pocht auf die bestmögliche Wahrung der Interessen der Steuerzahler in Deutschland. Bei den Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone finden sich wesentliche, von der FDP immer wieder geforderte, Strukturmerkmale wieder. So haben wir erreicht,
• dass Hilfskredite nur unter strengen Auflagen gewährt werden dürfen,
• dass der Internationale Währungsfonds mit seiner unabhängigen Expertise und seinen strengen Kriterien beteiligt wird und
• dass Hilfsmaßnahmen nur einstimmig ausgelöst werden dürfen, d.h. dass Deutschland hier ein Vetorecht hat.

Die FDP ist und bleibt die Partei der Europäischen Integration und der Wirtschaftskompetenz. Gemeinsame Konzepte für stabilitätsorientierte Haushalts- und Wirtschaftspolitiken im Euro-Währungsgebiet sind die Grundlage dafür, Verschuldungskrisen einzudämmen und künftig zu vermeiden. Nur so können wir Europa gemeinsam erfolgreich gestalten, die Europäische Integration fortsetzen und verfestigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
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