Dr. Birgit Reinemund (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Birgit Reinemund
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
06.06.1959
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mannheim
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
8,9%
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Wenn der FDP vorgehalten wird, dass einzelne Sparvorschläge aus dem Sparbuch 2009 in diesem Jahr nicht umgesetzt würden, geht dieser Vorwurf bereits aus anderen Gründen ins Leere. (...) Die Sparvorschläge, die wir in den vergangenen Jahren gemacht haben, dienen uns in Regierungszeiten weiterhin als Orientierung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Vorsitz
Finanzen
Ordentliches Mitglied
Unterausschuss Kommunales
Stellvertretendes Mitglied
Sport
Stellvertretendes Mitglied
Wirtschaft und Technologie
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Frage zum Thema Schulen
01.02.2012
Von:

Hallo Dr. Birgit Reinemund

Ich heiße und bin Schüler der Konrad Duden Werkrealschule in Mannheim und bin zuzeit in der 9.Klasse. Wir Plannen einen Klassen Ausflug nach Berlin.Wir würden gerne den Bundestag besuchen und ich soll mich Informieren ob und wie viel Zuchuss wir für den Ausflug zum Bundestag bekommen.

Ich hoffe Schnellst möglich auf eine Antwort


Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Dr. Birgit Reinemund
2Empfehlungen
02.02.2012
Dr. Birgit Reinemund
Hallo ,

ja, es gibt die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss für Schulklassen zu erhalten, die auf Einladung eines Abgeordneten den Bundestag besuchen wollen. Am einfachsten meldet sich Euer Lehrer / Lehrerin bei meinem Büro in Mannheim, Tel. 0621 12827113 oder per Email birgit.reinemund@wk.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags
Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
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Frage zum Thema Finanzen
03.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, dass seit 2010 gültig ist, soll der Bürger ja "mehr Netto vom Brutto" bekommen. Dies ist bei einer grossen Zahl von Steuerpflichtigen meiner Meinung nach leider nicht der Fall. So müssen z.B. Ehepaare (Steuerklasse 3 und 5) aufgrund dieses Gesetzes vermehrt mit grösserenSteuernachforderungen rechnen. Zu diesen Nachzahlungen kommen dann auch noch die vom zuständigen Finanzamt verordneten Vorauszahlungen. Für einen normalen Haushalt ist dies manchmal nicht leicht, diese Forderungen der Finanzbehörden zu erfüllen.

Gibt es in der Zwischenzeit eigentlich Ergebisse, um wieviel Euro die Bürger lt. diesem Gesetzes entlastet worden sind. Besonderes würde mich hier der"Normalbürger" (Angestellter/Arbeiter, gesetzlich Krankenversichert usw.) interessieren. Bei dieser Zielgruppe sehe ich leider keine Entlastung, sondern nur neue Belastungen (Nachzahlung und Vorauszahlungen).

mit freundlichen Grüssen

N.
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
bisher keineEmpfehlungen
28.02.2012
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem "Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung" können seit 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden die Bürgerinnen und Bürger so um fast 10 Milliarden Euro entlastet. Von den 10 Milliarden Euro Entlastung entfallen 80 Prozent auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wie jeder Einzelne von der Entlastung profitiert ist schwer verifizierbar. Statistische Erhebungen gibt es dazu nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
04.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung und der politischen Diskussion in bezug auf das von nicht-christlichen Mitbewohnern auch bei uns praktizierte betäubungslose Schlachten ("Schächten") von warmblütigen Nutztieren? Der mit Ihnen vergleichbar fachkundige Kollege Dr. Priesmeier aus der SPD-Fraktion hat an anderer Stelle sinngemäß die These vertreten, das Recht auf religiöse Selbstbestimmung habe in diesem Falle Vorrang vor Erwägungen des Tierschutzes. Außerdem müssten noch eine Reihe von Untersuchungen angestellt werden usw. usw. Die Taktik ist klar - nur nicht dran rühren.

Seitdem herrscht trügerische Ruhe, übrigens auch in Bezug auf Gammelfleisch, Futtermittel-skandale und den Tier- und Verbraucherschutz im allgemeinen. Mit Hilfe der FDP-Fraktion ist es der Fachministerin Ilse Aichinger gerade gelungen, den in "Volierenhaltung" umbenannten Betrieb von Legebatterien bis zum St. Nimmerleinstag zu verlängern. Aus den in seriösen Medien und auf Abgeordnetenseiten nachzulesenden Stellungnahmen Ihrer Parteifreunde schimmert deutliche Freude an diesem "Sieg" durch. Werden auch Sie diese Linie Ihrer Partei offensiv in der Öffentlichkeit vertreten - wenigstens bis zu den nächsten Landtags- und Bundestagswahlen?

Mit freundlichen Grüßen
B.K.

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Frage zum Thema Finanzen
10.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reinemund,

mehr oder weniger zufällig bin ich über eine Studie von Prof. Dr. Otto Gaßner "gestolpert", der einen außergewöhnlichen Vorschlag zur Entschuldung gemacht hatte. Das Gutachten "Einmalige Vermögensabgabe zum massiven Abbau oder zur Volltilgung der Staatsschuld" - "Operation Rebound" - stammt schon aus dem Jahr 2006 und dort schlägt Prof. Gaßner eine einmalige Vermögensabgabe vor, um die Staatsschulden nahezu auf "Null" zu reduzieren.

Wie sehen Sie das? Hat diese Studie oder eine derartige Idee eine Chance, im Finanzausschuss, im Bundestag, diskutiert zu werden? Wie sehen Sie die Chancen für eine Partei, damit in der Bevölkerung zu punkten? Quasi, ein einmaliger, großer "Rundumschlag", Befreiung von immer weiter steigenden Zinszahlungen etc?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2012
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

die FDP spricht sich schon lange für die Senkung der Staatsverschuldung aus.

Eine nachträgliche Abgabe auf Vermögen - Prof. Dr. Gaßner bezieht das Immobilien- und Finanzvermögen ein - stellt eine sogenannte unechte Rückwirkung dar. Der Steuerpflichtige konnte zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs oder der Girokontoeröffnung nicht damit rechnen, dass sein Handeln in Zukunft eine Abgabe in Form einer in der Studie vorgeschlagenen Vermögensabgabe nach sich zieht. Es gilt grundsätzlich das Rückwirkungsverbot, also das Verbot für rückwirkende staatliche Akte, rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird.
Es bestehen einige Ausnahmen von diesem Verbot, allerdings nur eine könnte hier Anwendung finden. So könnte die in der Studie vorgeschlagene einmalige Vermögensabgabe dann rechtens sein, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls eine solche fordern. Die hohe Staatsverschuldung und die damit verbunden hohen Zinszahlungen, auf die sie bereits hinwiesen, sind durchaus zwingende Gründe, um das Rückwirkungsverbot in diesem Fall aufzuheben. Allerdings ist daran die Bedingung geknüpft, dass es keine Alternativen gibt, die weniger belastend sind. Die gibt es jedoch!

Wie ich oben angeführt habe, wurde durch die Bundesregierung unter Mitwirkung der FDP die Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen. Damit haben wir erstmals eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Begrenzung der Staatsverschuldung geschaffen.
Weiterhin verfolgt die FDP, ähnlich wie der Autor der Studie, das Ziel, den Erwerbssinn des Volkes nicht durch Steuererhöhungen zu beeinträchtigen. So setzten wir uns aktuell stark für das Gesetz zum Abbau der kalten Progression ein, damit sich Arbeit wieder lohnt. Die Studie führt aber einen weiteren interessanten Punkt an. Die als ungeklärte Frage von Herrn Prof. Dr. Gaßner erläuterte Besteuerung deutschen Vermögens im Ausland hat sich die FDP in der Bundesregierung angenommen und hat mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen ein Gesetz geschaffen, dass über die nächsten Jahre Steuereinnahmen von mehreren Milliarden Euro garantiert.

Somit hoffe ich Ihnen, Herr , gezeigt zu haben, dass sich die FDP mit dem Thema der Senkung der Staatsverschuldung bereits intensiv auseinander gesetzt hat und einige Wege daraus bereits beschritten hat, die weniger einschneidend wirken wie die in der Studie angesprochene Vermögensabgabe.

Nicht unbeachtet soll Ihre zweite Frage bleiben, die auf die Chancen für eine Partei, in der Bevölkerung mit der Befreiung von der Staatsverschuldung zu punkten, abzielt. Eine aktuelle Studie von TNS Emnid im Auftrag von INSM zeigt, dass 59 % der Bundesbürger bereit sind, persönliche Einschnitte z.B. durch die Kürzung der staatlichen Leistungen hinzunehmen bereit sind. Steuererhöhungen sind hingegen für fast ¾ der Befragten keine akzeptable Lösung. Somit sind wir mit dem Abbau der kalten Progression eindeutig auf dem richtigen Weg. Und auch mit der Einführung der E-Bilanz und der elektronische Steuererklärung tragen wir dazu bei, Verwaltungskosten zu sparen, was 80 % der Befragten für erstrebenswert halten.

Somit sehe ich uns auf dem richtigen Weg, die Staatsverschuldung nachhaltig abzubauen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Birgit Reinemund
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