Dr. Beate Merk (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsministerin der Justiz, stellv. CSU-Parteivorsitzende, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Wahlkreis Schwaben - Ohne Stimmkreis
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(...) Erst wenn der Vater des Kindes feststeht und Verantwortung für das Kind übernehmen will, stellt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sor-gerecht. Meines Erachtens ist eine gemeinsame Sorgeerklärung nach wie vor die beste Grundlage für eine vernünftige Ausübung der gemeinsamen Sorge. Nur wenn diese nicht zustande kommt, bestehen überhaupt Anlass und Berechtigung für ein Tätigwerden des Familiengerichts. (...)
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in Ihrer Antwort vom 21. November 2011 an Frau März und vom 12.12.2011 an Frau Kuklinski fassen sie sich zur Frage, ob Richter zur Verantwortung gezogen werden können, selbst zusammen:

(1)"Im Wege der Dienstaufsicht, die die Dienstvorgesetzten (zunächst die je-weiligen Präsidentinnen oder Präsidenten des Gerichts, an dem der Rich-ter tätig ist) ausüben, können Richter zur Einhaltung ihrer Dienstpflichten angehalten und ggf. Dienstvergehen geahndet werden.
…"
(2)"Sollte ein Richter im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit eine Straftat begehen, so obliegt deren Verfolgung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zur Entgegennahme von Strafanzeigen sind gemäß § 158 Abs. 1 Strafpro-zessordnung neben den Staatsanwaltschaften die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zuständig."

Ist 1. nicht absolut blauäugig -und m.E. auch falsch- angesicht der Unabhängigkeit der Richter - oder behaupten Sie (als gemäß Artikel 55 Nr. 6 der bayerischen Verfassung übergeordnete Dienstaufsichtige) da Einfluss-/ Ahndungsmöglichkeiten?!

Zu 2.
was tun Sie als aufsichtsführende Ministerin dagegen, dass Amtsgerichte/Amtsrichter (in Bayern) offen die Annahme von Strafanzeigen verweigern
und Staatsanwälte offen die Verfolgung solcher Strafanzeigen in eigener Sache (!) entscheiden -mit offensichtlichem Ergebnis-, ohne auch nur den Anschein eines unbefangenen rechtsstaatlichen Verfahrens wahren zu müssen?

Ist Ihnen ausserdem bekannt, dass Richter im deutschen Strafrecht dem (doppelten) Richterprivileg ( tinyurl.com ) unterliegen, d.h. als Richter (und darum geht es mit den Anfragen ja wohl)
"(...) schon im Interesse der Rechtssicherheit (...) (BGHSt 47, 105, 109)."
(z.B. aus openjur.de > BGH 4 StR 47/09 Ziffern 16ff)
"normale" Straftaten ungestraft ausüben dürfen?

Wie stehen Sie als der Rechtspflege des Volkes (!) Verpflichtete und Bayerische MDL dazu?

Danke f Ihre Antwort!
Frohe Weihnacht u.ein gutes 2012
Antwort von Dr. Beate Merk
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21.03.2012
Dr. Beate Merk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Dezember 2011.

1. Es entspricht der Rechtslage, dass Richter im Wege der Dienstaufsicht zur Einhaltung ihrer Dienstpflichten angehalten und ggf. Dienstvergehen geahndet werden können. Wie ich bereits auf die vorangegangene Anfrage von Frau März vom 25. Oktober 2011 schrieb, ist allerdings eine Dienstaufsicht über Richter gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz nur insoweit zulässig, als dadurch die richterliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird.

2. Es ist mir nicht bekannt, dass an bayerischen Amtsgerichten die Annahme von Strafanzeigen verweigert würde. Wenn das im Einzelfall vorgekommen sein sollte, steht es Ihnen frei, eine dienstaufsichtliche Überprüfung anzustoßen.

Die Strafprozessordnung weist den Staatsanwaltschaften die Bearbeitung von Strafanzeigen zu. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein bayerischer Staatsanwalt dabei über Tatvorwürfe entschieden hat, die gegen ihn persönlich gerichtet waren.

3. Mit der Bezeichnung "Richterprivileg" wird gemeinhin die Vorschrift des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB bezeichnet, wonach die Amtshaftung bei Entscheidungen in Rechtssachen auf Fälle beschränkt wird, in denen durch die Pflichtverletzung zugleich eine Straftat begangen wird. Die von Ihnen erwähnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen 5 StR 92/01 und 4 StR 47/09 (richtig: 4 StR 97/09)) betreffen dieses Haftungsprivileg nicht. Die Urteile, denen auch nicht zu entnehmen ist, dass Richter trotz Verwirklichung eines Straftatbestandes straffrei blieben, behandeln vielmehr die tatbestandlichen Voraussetzungen von Rechtsbeugung, Strafvereitlung im Amt und Freiheitsberaubung, die nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auf Grundlage der Feststellungen der Vorinstanz jeweils nicht vorlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk
Staatsministerin
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.12.2011
Von:

Wie wollen Sie einem mündigen Bürger oder auch dem Steuerzahler erklären, dass Ihr Ministerium alles daran setzt, therapierte Sexualstraftätern auf Dauer und völlig gegen bestehende Gesetze wegzusperren? In meinem Fall war die Rechtslage absolut klar. Meine Sicherungsverwahrung hätte nach 10 Jahren (Altfall) beendet werden müssen. Aber durch Druck auf den zuständigen Bezirk und die Klinik, die mich über Jahre hinweg therapiert hat, versuchten und versuchen Sie, mich mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Tricks und anderen Mitteln in eine geschlossene Psychiatrie zu bringen. Das haben Sie sich bisher - trotz Aussichtslosigkeit - etwa 25.000,- Euro kosten lassen, von den Unterbringungskosten von ca. 240,- Euro pro Tag ganz abgesehen.
Selbst jetzt, 6 Monate nach meiner Entlassung aus der Psychiatrie, lässt man nicht locker, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Vermutlich wird man mich auch noch für die zu Unrecht erlittene Unterbringung entschädigen müssen.
Ich werde mir überlegen, die dafür zuständigen Personen in Amtshaftungsklage zu nehmen. Denn es kann nicht sein, dass Sie oder Ihre Untergebenen so etwas nicht verantworten müssen, nur weil Sie wissen, dass der Steuerzahler dafür aufkommen wird.
Wie erklären Sie diese sinnlose Verschwendung von Steuergeldern dem einfachen Mann auf der Straße - und der einfachen Frau natürlich auch?
Antwort von Dr. Beate Merk
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11.01.2012
Dr. Beate Merk
Sehr geehrter Herr ,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 26. Dezember 2011 teile ich Ihnen mit, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention die Vollziehung der Sicherungsverwahrung über den Zehn-Jahres-Zeitpunkt des § 67d Abs. 3 S. 1 Strafgesetzbuch hinaus unter engen Voraussetzungen auch in den Fällen möglich ist, in denen zum Zeitpunkt der Tat noch eine Höchstfrist für die Sicherungsverwahrung von 10 Jahren galt.

Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dieser Entscheidung darf in diesen Fällen die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und eine psychische Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Therapieunterbringungsgesetz vorliegt. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen musste durch die Vollstreckungsgerichte bis spätestens 31. Dezember 2011 überprüft werden.

In Umsetzung dieser Entscheidung haben die bayerischen Vollstreckungsgerichte die erforderliche Überprüfung in sämtlichen Fällen, die unter die dargelegte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht fallen, durchgeführt. Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, ist bis zum 31. Dezember 2011 in allen Fällen eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Zu diesen Entscheidungen selbst ist es mir wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, diese abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Merk,

in Ergänzung zu der von mir am 20.12.2011 sowie der am 22.12.2011 von Herrn Ulrich Schulte bei abgeordnetenwatch.de gestellten Frage bitte ich um weitergehende Beantwortung.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über Hintergründe der politisch verhinderten Strafverfolgung gegen den über einen längeren Zeitraum in München wohnhaften Sohn des Diktators Gaddafi. Ich zitiere wörtlich:
"Bis 2010 wurde gegen ihn elfmal ermittelt. Wie berichtet, ging es neben diversen Verkehrsdelikten auch um Waffenschmuggel bis hin zur Anstiftung zum Mord. Abgesehen von den Verkehrssachen blieb dies alles folgenlos, weil kein Tatverdacht festgestellt wurde.

Gaddafi wurde zu den Vorwürfen nie vernommen; selbst als es um einen Transport von Sturmgewehren nach Paris in seinem Auto ging, musste sich die Polizei auf Anweisung der Staatsanwaltschaft München I zurückhalten. So erhielten die Ermittler keine Genehmigung zur Überwachung von Gaddafis Telefonen. Es erfolgte lediglich eine Ermahnung von höchster Stelle: Münchens Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer traf sich mit dem Libyer im Hotel "Bayerischer Hof" zur Aussprache - und ließ sich zum Essen einladen."

www.sueddeutsche.de

Da ich selbst als 15 Jahre in Baden-Württemberg tätiger Polizeibeamter einer immensen Strafverfolgung und Kriminalisierung im Bundesland BAYERN ausgeliefert war, die in einer zehnmonatigen Freiheitsberaubung wegen vorgeblicher "Störung des öffentlichen Friedens" gipfelte, was nun als STRAFTAT eben in diesem Sinne u.a. vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht ist, haben Sie sicher Verständnis, dass eine derart EKLATANTE UNGELEICHBEHANDLUNG m.E. das in einem Rechtsstaat noch verträgliche Maß bei weitem übersteigt!

Was wird nun KONKRET gegen diesen erst durch die Medien bekanntwerdenden immer weitere Dimensionen annehmenden Rechtsmißbrauch unternommen?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Merk

Bereits vor einem Jahr, am 5. Februar 2011, hatte ich Sie an dieser Stelle zum Thema Gaddafi-Sohn befragt. Am 11. Februar haben Sie hierzu eine Replik gesandt. Hierfür meinen Dank.

Allerdings kann von einer Antwort eigentlich keine Rede sein.
Sie äußern sich nur sehr allgemein über Kompetenzverteilung.
Ich bitte Sie daher nur um zwei oder vier Buchstaben:

Können Sie definitiv und justitiabel eine Beeinflussung der polizeilichen / staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durch Sie persönlich (und mittelbar Ihr Ministerium) auschließen - ja oder nein

Nochmals herzlichen Dank
Dr.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2012
Von:

Hallo Fr. Dr. Beate Merk ,

ich habe diese Woche im Internet lesen müssen das in den Bayerischen Parteien SPD, FDP, Grüne und CSU Bestrebungen im Gange sind ein Enteignungsprogramm der Grundstücks und Hausbesitzer, im Zuge der Einführung eines Bayerischen Schatzregales durchzuwinken ohne das die Bevölkerung ,Bauern und Waldverbände etc. richtig und eingehend hier informiert worden sind. Ich sehe hier ein großes Problem mit der demokratischen Meinungsfindung. Ich würde gerne von Ihnen wissen wie dieses Bestreben zustande kommt und wie Sie zu diesem Enteignungsprogramm stehen im Bezug auf unsere Bürgerrechte und dem Schutz unseres Grund und Bodens. Ich bin ein sehr Demokratie bewusster Bürger der eigentlich schon im Vorfeld solcher Staatlichen Reglementierungen , die ja auch im Einzelfall mit extrem hohen Kosten verbunden sind, informiert werden möchte so das eine demokratische Meinungsfindung möglich ist. Wenn die Gesetzesvorlage verabschiedet ist, sind die Bürger auf Ihrem eigenen Grund faktisch enteignet und haben keine Möglichkeit mehr hier etwas dagegen zu unternehmen. Diese Vorgehensweise muss unbedingt unterbunden werden da wir sonst auf dem weg zur Parteien Diktatur sind. Wehret den Anfängen!!!!!!!!
Antwort von Dr. Beate Merk
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27.02.2012
Dr. Beate Merk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Januar 2012, in der Sie sich gegen die Einführung eines Bayerischen Schatzregals und Ihrer Ansicht nach damit verbundene "Enteignungen" wenden.

Innerhalb der Bayerischen Staatsregierung ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) für den Themenbereich Einführung eines Schatzregals und eventuelle Änderungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige StMWFK zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin
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