Dr. Beate Merk (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsministerin der Justiz, stellv. CSU-Parteivorsitzende, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Wahlkreis Schwaben - Ohne Stimmkreis
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(...) Erst wenn der Vater des Kindes feststeht und Verantwortung für das Kind übernehmen will, stellt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sor-gerecht. Meines Erachtens ist eine gemeinsame Sorgeerklärung nach wie vor die beste Grundlage für eine vernünftige Ausübung der gemeinsamen Sorge. Nur wenn diese nicht zustande kommt, bestehen überhaupt Anlass und Berechtigung für ein Tätigwerden des Familiengerichts. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

aus aktuellem Anlass möchte ich aus einer Anfrage an Sie, Herr Hage, 06. März 2011 zitieren:

"...Fast jeder kann ohne Kontrolle ins Amtsgebäude rein- und rausspazieren. ...
Scheinbar müssen wohl erst Richter und Staatsanwälte erschossen werden, bevor Ihr Ministerum reagiert!? Was ist das Leben eines Menschen der Staatsregierung wert?"

Da diese Anfrage hier in einem öffentlichen Forum gestellt wurde, lautet meine Frage, inwieweit Sie oder Angehörige einer Staatsanwaltschaft die Straftat der "Störung des öffentlichen Friedens" nach § 126 StGB verfolgt haben und was ermittelt wurde? Gingen Sie von einer direkten oder konkludenten Aufforderung zur Gewalt gegen, Zitat: "Richter und Staatsanwälte" aus?

Meine Frage ist weiter dahin begründet, dass ich aufgrund einer weitaus sachlicheren Äußerung in einer (nichtöffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihr Ministerium - ich wies in konkreter Replik darauf hin, dass das Gebaren der bayerischen Staatsanwaltschaft Eskalationen durch Einzelne "befördern" würde - für 10 Monate UNSCHULDIG in UNTERSUCHUNGSHAFT gehalten, zweimalig ohne Haftgrund in Baden-Württemberg festgenommen wurde und desweiteren der bizarre Versuch einer UNBEFRISTETEN UNTERBRINGUNG nach § 63 StGB in Bayern erfolgte.

Auch verweise ich nochmals auf bisherige Anfragen hier und bitte weiter um entsprechende Beantwortung der Frage, welche UNABHÄNGIG und OBJEKTIV wertende Behörde für Bearbeitung - wie ich geltend mache - STRAFANZEIGE und AMTSENTFERNUNG wegen FREIHEITSBERAUBUNG im Amt gegen den weisungsbefugten Generalstaatsanwalt Lückemann (CSU), der sich laut Presse über JEDE Anordnung von "Untersuchungshaft" informieren lässt und dem ich insoweit aus Würzburg bekannt bin sowie den mit diesem befreundeten Richter Dr. Baumann (CSU), Vorsitzender der 1. Strafkammer des OLG Bamberg und den hierin tätigen Richter Schepping, dem ich ebenfalls persönlich bekannt war zuständig ist!

Was wurde bislang unternommen?

Mit freundl. Grüßen
Antwort von Dr. Beate Merk
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17.02.2012
Dr. Beate Merk
Sehr geehrter Herr ,

ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich aus Gründen des Datenschutzes nicht öffentlich zu Ihrer Frage, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Dritte eingeleitet wurde, äußern kann.

Des Weiteren erachte ich auch aus demselben Grund ein öffentliches Forum als nicht geeignet, Ihren Fall zu besprechen. Ich weise jedoch darauf hin, dass Ihr Fall unter anderem bereits vom Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags überprüft und die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft nicht beanstanden worden war.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Merk,

entgegen Ihrer Ansicht halte ich es für überaus notwendig, Mißstände auch anhand von Einzelfällen in öffentlichen Foren zu thematisieren, um die Praktiken der bayerischen Justiz und der CSU transparent zu machen.

So ist es in Bayern offenbar usus, statistisch weit über jegliche Praxis in allen anderen Bundesländern gegen Personen niederschwellig Untersuchungshaft zu verhängen.

Ich darf hierbei auf eine schon 2007 eingereichte parlamentarische Anfrage der Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, Christine Stahl, Beantwortung einer Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de und einen Zeitungsbericht verweisen, der belegt, dass Bayern weit mehr als das Doppelte für Entschädigung für zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft ausgezahlt hat als das bevölkerungsreichere Nordrhein-Westfalen.

11. Mai 2009: www.augsburger-allgemeine.de

Noch brisanter wird dieser Sachverhalt durch eine weitere, wenig bekannte bayerische Praxis. Nämlich die, dass offenbar hochrangige Juristen mit CSU-Parteibuch auch bei ERWIESENERMASSEN und über lange Monate UNSCHULDIG eingesperrten Personen die völlig unzureichende (auch hierzu ist die Stellungnahme von Frau Stahl als positiver Gegenpol zu betrachten) Entschädigung für zu UNRECHT erlittene Freiheitsentziehung von 25 Euro (erhöht von 11 Euro...!) mittels Amtsgewalt zu VERWEIGERN versuchen.

Mein eigener Fall, als Freiheitsberaubung eines Polizeibeamten auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Az. 1033/12 anhängig, ist ein Beispiel.

www.fnweb.de

Die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung wurde infolge durch Behörden Bamberg verweigert.

Weiteres Beispiel:

3c.web.de

Wie stellen Sie als dienstaufsehende Ministerin sich zu dieser Praxis?

Halten Sie dies für angemessen?

MfG
Antwort von Dr. Beate Merk
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20.03.2012
Dr. Beate Merk
Sehr geehrter Herr ,

die Frage, ob jemandem aufgrund einer Strafverfolgungsmaßnahme Entschädigung zusteht, ist gesetzlich geregelt und auch der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Da in Ihrem Fall eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vorliegt, ist mir aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit der Gerichte eine Stellungnahme verwehrt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
20.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Merk,

am 26.04 ist Boys und Girls Day, zwei Veranstaltungen, die überhaupt nicht gleichwertig sind: Während beim Girls Day Mädchen Einblick in Universitäten, Forschungszentren und sonstige akademische Berufe erhalten (selbst dann, wenn sie bereits die Mehrheit der Studenten stellen, z.B. in der Biologie) (der Girls Day wird deshalb vom Bildungs- und Frauenministerium unterstützt, der Boys Day nur vom Frauenministerium), beschränkt es sich bei Buben auf Erzieher, Krankenpfleger, Altenpfleger, Hauswirtschaftler und auch noch ein bisschen Grundschullehrer; fast gesamte Palette an akademischen Berufen wird den Buben vorenthalten, wodurch dieser Tag sicherlich nicht dazu geeignet ist, ihre Lernmotivation zu fördern und so die himmelschreiende Ungerechtigkeit des niedrigeren Abituranteils von Buben zu verringern. Er kann sogar kontraproduktiv sein: Z.B. hat das Otto-Pankow-Gymnasium in Mühlheim/Ruhr am letztjärigen Boys´ Day die Gymnasiasten der 8. Klasse dazu verdonnert, sich einen der genannten Berufe (Erzieher, Pflege) anzusehen. Auf die Idee, dass es auch Frauenberufe auf gymnasialem Niveau gibt, sind sie nicht gekommen. Dabei gibt es sehr viele Fächer mit Frauenüberschuss: Psychologie, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Journalismus, Sprachen, Biologie, Life Sciences, Teile von Jura und Justiz. Gemäß bit.ly sind in D fast 60% der Amtsrichter auf Probe weiblich (664,1 von 1119,5 - unterstellt man einen höheren weibliche Teilzeitanteil, ist das Ungleichgewicht noch größer), in Bayern sogar 63%; auch bei der Staatsanwaltschaft und den anderen Gerichtsarten sieht es nicht sehr viel anders aus (Ausnahme:Finanzgerichtsbarkeit). Dennoch gibt es keine Boys Day-Veranstaltung an bayerischen Gerichten für das Richteramt und die Staatsanwaltschaft. Warum sorgen nicht Sie als Justizministerin dafür? Und wie hoch ist der Männeranteil bei den Neueinstellungen ihres Ministeriums (diff. nach Laufbahn)? Wird es hier einen Boys Day geben?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

ich habe wiederholt versucht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Rechtspfleger am hiesigen Amtsgericht anzubringen. Ich erhalte entweder keine Antwort oder ein ablehnendes Schreiben mit der Unterschrift einer Justizangestellten. Bei persönlichen Vorsprachen werde ich abgewiesen.
Kann ich eine zufriedenstellende Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwarten, bzw. wo könnte ich mich weiter beschweren, wenn selbst der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig sind ? Mit der Bitte um Nachricht verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Beate Merk
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25.04.2012
Dr. Beate Merk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. März 2012.

Die Dienstaufsicht über bayerische Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wird von deren unmittelbaren Dienstvorgesetzten (Direktorin oder Direktor bzw. Präsidentin oder Präsident des Gerichts, an dem die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger tätig ist) geführt. Dorthin können Sie eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde richten. Bei einer Entscheidung darüber ist im Anwendungsbereich des Rechtspflegergesetzes jedoch die sachliche Unabhängigkeit der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers gemäß § 9 RpflG zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin
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