Dr. Beate Merk (CSU)
Kandidatin Landtagswahl Bayern 2008
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Grunddaten
Dr. Beate Merk
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsministerin der Justiz, stellv. CSU-Parteivorsitzende
Wohnort
-
Stimmkreis
Wahlkreis Schwaben - Ohne Stimmkreis
Landeslistenplatz
1, Schwaben
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(...) Darin liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in den Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern keine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen. Auch wird von weiten Kreisen der Bevölkerung die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen durchaus positiv gesehen. (...)
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Frage zum Thema Gesundheit und Verbraucherschutz
11.09.2008
Von:

Ehrenwerte Frau Dr. Merk,

eine bemerkenswerte Antwort!
kandidatenwatch.de

Bemerkenswert natürlich deshalb, weil eine Strafanzeige wegen

Bestechlichkeit §332 StGB
Vorteilsannahme §331 StGB
Vorteilsgewährung § 333 StGB
und andere

oder kurz "KORRUPTION"

gegen den Bamberger CSU-Landrat, seitens der Bamberger Strafverfolgungsbehörden kurzerhand in ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen § 74 TierSchG "abgeändert" wurde und weil es den §74 im deutschen Tierschutzgesetz gar nicht gibt, mit Schreiben vom 30.06.2008 durch den Staatsanwalt Terp eingestellt wurde.

Ist Ihnen dieser Vorgang bekannt?

Wenn nicht, was gedenkt die bayerische Justiz zu tun?


MfG
R.

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Frage zum Thema Familie und Generationen
12.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr.Merk,

leider ist unsere Gesellschaft nicht kinderfreundlich genug. Ofmals beschweren sich sogar Nachbarn über den angeblichen Lärm, der von Kindergärten und Spielplätzen ausgehe. Zugleich wird unsere Gesellschaft immer älter. Bisweilen hört man sogar, dass zwischen den Generationen ein Konflikt besteht. Und schließlich fühlen sich Senioren und pflegende Angehörige vermehrt allein gelassen.
Was kann die Politik hier tun?

Mit freundlichen Grüßen
, Dipl-HdL
Antwort von Dr. Beate Merk
1Empfehlung
23.09.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Familien- und Seniorenpolitik sind ganz entscheidend für die Zukunft unseres Landes und liegen mir persönlich sehr am Herzen.

Wie kinderfreundlich unsere Gesellschaft ist, hängt von uns allen ab. Gefordert ist die Politik ebenso wie jeder einzelne. Für die CSU hat es höchste Priorität, unsere Familien zu stärken und zu unterstützen. Das bedeutet zum einen den stetigen Einsatz für eine familienfreundli-che Gesellschaft, die mit Freude und Verständnis Kinder und ihre Eltern ebenso wie Senio-ren behandelt. Zum anderen geht es um politische Unterstützung in vielen Bereichen.

Beispielsweise zahlt Bayern als eines von nur 4 Bundesländern ein Landeserziehungsgeld. Allein im Jahr 2008 gibt Bayern dafür fast 150 Millionen Euro aus. Zudem erleichtert der Ausbau der Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. So werden bis 2013 in Bayern weitere 60 000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren entstehen. Allein für 2008 sind hierfür 585 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Die gesamten Leis-tungen für Familien, derzeit über 860 Millionen Euro in Bayern, umfassen ein Drittel des bay-erischen Sozialhaushaltes. Aktuell setzt sich die CSU zudem dafür ein, bereits 2009 das Kindergeld und den Kinderfreibetrag zu erhöhen.

Viel stärker als bislang müssen wir künftig den reichen Schatz an Lebenserfahrung und Wis-sen unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wertschätzen und - in Zeiten des demographischen Wandels - auch nutzen. Beispielsweise sind Mehrgenerationenhäusern ein hervorragendes Modell, um Menschen verschiedener Generationen zusammen zu bringen, Verständnis für einander zu wecken und ganz praktische Hilfe zu vermitteln. Denn hier zeigt sich, dass einerseits rüstige Senioren sich gerne und vielfältig engagieren, nicht zuletzt zur Entlastung junger Familien. Umgekehrt können hier auch hilfsbedürftige Senioren auf un-komplizierte Weise Hilfe erfahren.

Es gibt bereits eine Vielzahl verschiedenster familien- und seniorenfreundlicher Initiativen und Projekte. Ich selbst engagiere mich in meiner Heimat Schwaben dafür, die vielfältigen bereits vorhandenen Projekte zu vernetzen, über sie zu informieren und die Menschen zu ermutigen, sich auch selbst ehrenamtlich zu betätigen.

Zu Recht verweisen Sie auch darauf, dass wir die pflegenden Angehörigen nicht vergessen dürfen. Sie leisten einen unschätzbar wertvollen Dienst, oftmals 24 Stunden und 7 Tage die Woche. Für diese schwierige Aufgabe brauchen sie Unterstützung und Entlastung. Eine ech-te Erleichterung bieten beispielsweise ehrenamtliche Helferkreise, Betreuungs- oder Ange-hörigengruppen. Vom Freistaat Bayern wurden 160 Angehörigengruppen, über 100 Betreu-ungsgruppen für verwirrte ältere Menschen und 60 ehrenamtliche Helferkreise seit 2003 zu-sammen mit den Pflegekassen gefördert. Allein 2008 wurden hierfür vom Freistaat Bayern rund 1,3 Millionen Euro, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr, zu Verfügung gestellt. Diese Förderung werden wir auch 2009 weiter ausbauen. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Bayern auch die Kommunen bei der Entwicklung zukunftsfähiger seniorenpolitischer Konzepte.

Soweit - in der in diesem Forum gebotenen Kürze - ein Überblick.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Merk
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
12.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Merk,

Mit größtem Entsetzen musste ich am heutigen Tag eine Urteilsverkündung in der Zeitung zur Kentniss nehmen, die mich wahrlichst geschockt und mein Verständis für das Handeln des Gerichts ins Unverständlichste geschoben hat.

Hierbei geht es einmal mehr um einen Gewalttäter, der trotzt seiner unmenschlichen Brutalität in einem Berufungsverfahren eine Bewährungsstrafe erhielt.

Da es mir hier aus Platzgründen nicht gegeben ist das Verfahren/ den Artikel näher zu erläutern bitte ich sie den Artikel "Mädchenprügler bleibt auf freiem Fuß" selbst zur Kentniss zu nehmen ( www.szon.de ).

Sehen Sie Möglichkeiten, die für den Bürger oft als subjektiv und falsch angesehenen Entscheidungen der Richter, zu unterbinden, beispielsweise durch genauer definierte / engere Strafmaße?

Bezogen auf das angesprochene Gerichtsurteil:
Können Sie, mit Apell an einen gesunden Menschenverstand und mit Sinn für Sicherheit und Gerechtigkeit, behaupten dass durch die Bewährungsstrafe einer Person, die aus niedersten Gründen eine solche Brutalität aufweist und auslebt, keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht?

Kann man nach solch einer Urteilsverkündung nicht davon ausgehen, dass die Menschen den Glauben in die Justiz verlieren, und dass es durch solch unverständliche Urteile mehr und mehr zu Selbstjustiz kommen wird, anstatt zu Anzeigen?

Im Vorraus möchte ich Ihnen für Ihre Mühen zur Beantwortung meiner Fragen danken...

Mit freundlichen Grüßen

, 22
Antwort von Dr. Beate Merk
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2008
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 12. September 2008 danke ich Ihnen.

Wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit ist es mir als Justizministerin verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk
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Frage zum Thema Familie und Generationen
14.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Merk,

meine Ehe wurde 2004 beim Amtsgericht Landshut geschieden. Im Sitzungssaal des Familiengerichts hing ein Kreuz. Es ist in dieser Situation eine Zumutung, dadurch auch noch auf das unauflösbare katholische Sakrament der Ehe hingewiesen zu werden.

Finden Sie es richtig, daßdie katholische Kirche Geschiedene dann in neuen Beziehungen des Ehebruchs der einzigen möglichen katholischen Ehe beschuldigt, die aber nicht beendet werden kann?

Auch das ist das von Ihrer Partei CSU so gepriesene christlich geprägte Bayern!

Würden Sie im Falle Ihrer Wiederwahl dafür eintreten, daß bei solchen Anlässen keine Kruzifixe in den Sitzungssälen hängen und daß wir Menschen nicht länger von solchen Dogmen, wie diesem katholischen Ehesakrament, schikaniert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Beate Merk
1Empfehlung
18.09.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Unsere Gesellschaft steht auf dem Fundament ihrer christlich- abendländischen Geschichte. Hierzu gehören auch die Kreuze als Symbole des Christentums. Gleichzeitig ist der Staat zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Dies bedeutet allerdings keine Pflicht, alles Religiöse aus dem öffentlichen Bereich herauszuhalten. Der Staat darf lediglich keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben.

In Bayern sind Gerichtssäle im Allgemeinen mit Kreuzen ausgestattet. Darin liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in den Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern keine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen. Auch wird von weiten Kreisen der Bevölkerung die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen durchaus positiv gesehen. Sofern sich im Einzelfall Verfahrensbeteiligte durch das Kreuz in ihrem Grundrecht der Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlen, kann eine Verhandlung in einem Sitzungssaal ohne Kreuz ermöglicht werden. Dieses Vorgehen ermöglicht sachgerechte Lösungen für jeden Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk
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