Dr. Barbara Hendricks (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Dr. Barbara Hendricks
Geburtstag
29.04.1952
Berufliche Qualifikation
Staatsexamen, Lehramt an Gymnasien in Geschichte und Sozialwissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMin der Finanzen a.D.
Wohnort
Kleve
Wahlkreis
Kleve
Ergebnis
29,6%
Landeslistenplatz
9, Nordrhein-Westfalen
(...) Lieber Sven, aus meinen persönlichen Erfahrungen kann ich Dir sagen, dass der Beruf des Abgeordneten ein toller, sehr interessanter Beruf ist mit ganz vielen verschiedenen Facetten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Finanzen
04.01.2011
Von:

Guten Tag Frau Hendricks,

die Städte u. die Gemeinden klagen über finanzielle Probleme, es fehlt diesen ein Betrag von über 13 Mrd. Euro.

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es möglich sein sollte, dass der Einzug dieser Forderungen z.B. von amtlich, registrierten Inkassounternehmen durchgeführt werden kann. Diese können z.B. im Wege der "Verwaltungshilfe" tätig werden. So wird man den Städten bzw. Gemeinden bei ihrer wichtigen Aufgabe für die Bürgerinnen und Bürger helfen können.

Würden Sie sich dafür einsetzen.

Danke.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
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02.02.2011
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Forum. In der Tat ist die Höhe der kommunalen Außenstände gerade in diesen Zeiten ohnehin knapper Haushaltskassen in den Städten und Gemeinden ein großes Problem.

Tatsächlich haben die Kommunen aber, anders als Sie unterstellen, bereits grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, ihr Forderungsmanagement teilweise an externe Dienstleiter auszugliedern. In einigen Gemeinden, wie bspw. in Passau, wird hiervon auch zunehmend Gebrauch gemacht. Ich persönlich stehe dieser Entwicklung jedoch eher skeptisch gegenüber.

Zum einen handelt es sich bei einem großen Teil der kommunalen Außenstände um Forderungen, die z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit der Schuldner und in diesem Zusammenhang zu beachtender Pfändungsfreigrenzen nicht beitreibbar sind. Hieran würde auch die Beauftragung eines Inkassounternehmens nichts ändern. Insofern ist fraglich, ob eine etwaige Auslagerung des Forderungsmanagements an privatwirtschaftliche Dienstleister überhaupt kosteneffizienter ist. Des Weiteren hege ich grundsätzlich datenschutzrechtliche Bedenken. Ich bin der Auffassung, dass insbesondere in einem solch datensensiblen Bereich, wie dem Gebühren- und Ordnungs- bzw. Bußgeldeinzug, grundsätzlich von einem Staatsvorbehalt auszugehen ist, von dem nur im Ausnahmefall abgewichen werden sollte. Die Ausgliederung des kommunalen Forderungsmanagements sollte meines Erachtens nach folglich stets die Ausnahme und nicht die Regel sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
22.05.2011
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,

wir haben in Deutschland ein gutes Tierschutzgesetz, gegen das täglich permanent verstoßen wird und somit nur auf dem Papier steht. Unter anderem steht in diesem Gesetz, daß keinem Tier unnötiges Leiden oder Schaden zugefügt werden darf. Trotzdem werden 1. Ferkelkastrationen und Schwanzkürzungen ohne Betäubung 2. Schnabelkürzungen bei Küken, 3. Enthornungen bei Rindern usw. vorgenommen. Es sind Amputationen, die nur in Ausnahmefällen erlaubt sind. Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzuschaffen?

Es ist bekannt, daß Politiker gerne auf konkrete Fragen ausweichend reagieren. Ich bitte Sie daher um eine klare Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
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01.06.2011
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrte Frau -,

von mir erhalten Sie immer eine klare Antwort, so auch auf diese Frage, für die ich mich bei Ihnen bedanke.

Das deutsche Parlament hat nach Artikel 20 Grundgesetz die Aufgabe, Gesetze zu erlassen. Wie Sie selbst schreiben, hat das Parlament ein gutes Tierschutzgesetz gemacht. Erstmalig wurde außerdem im Mai 2002 unter der SPD-geführten rot-grünen Koalition der Schutz des Tieres in das Grundgesetz aufgenommen(Art. 20a GG).

Meine Pflicht als Abgeordnete, Tiere durch ein Gesetz zu schützen, habe ich insofern erfüllt.

Allerdings muss die Einhaltung von Gesetzen auch kontrolliert werden. Sollten Ihnen persönlich solch gravierende Verstöße gegen das Tierschutzrecht bekannt werden, so wäre es gut, wenn Sie das Veterinäramt des Kreise Kleve informieren würden.

Persönlich trete ich jederzeit dagegen ein, Tieren unnötig Leid oder Schaden zuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Finanzen
21.07.2011
Von:

Sehr verehrte Frau Dr. Hendricks,

in den "Nürnberger Nachrichten" las ich heute (21.07.2011) folgende Meldung:
SPD steigt ins Kreuzfahrtgeschäft ein!!!!

Ich kann es nicht fassen, dass eine politische Partei sich nicht auf ihre Aufgaben besinnt. Muss man auch noch den Touristik-Unternehmen Konkurrenz machen??

Mit freundlichen Gruß

Antwort von Dr. Barbara Hendricks
2Empfehlungen
22.07.2011
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

vorab eine kurze Klarstellung: Sie haben über Abgeordnetenwatch eine Frage an mich gestellt, die nichts mit mir als Bundestagsabgeordnete zu tun hat, sondern mich in meiner Funktion als Schatzmeisterin der SPD anspricht. Ich will mich aber nicht drücken und antworte Ihnen auch gerne.

Als Schatzmeisterin bin ich Treuhänderin der parteieigenen Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft dd_vg, deren Auftrag es ist, das historisch gewachsene Parteivermögen verantwortungsbewusst anzulegen. Verantwortungsbewusst heißt in diesem Zusammenhang: das Parteivermögen muss als lebenswichtige Grundlage zur Finanzierung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands erhalten und möglichst gemehrt werden und: das muss ethisch sauber geschehen.

Mit dem Geschäftsfeld SPD-Reiseservice haben wir seit Jahren in dieser Hinsicht gute Erfahrungen gemacht und wollen es deshalb ausbauen.

Ich muss sagen, dass ich heilfroh bin über diese unabhängige Finanzquelle für die SPD - denn im Unterschied zu FDP, CDU und CSU erhalten wir keine dreistelligen Millionenspenden aus der Wirtschaft und von Interessenverbänden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie vor diesem Hintergrund nachvollziehen könnten, dass die SPD auf eigene wirtschaftliche Einnahmen angewiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks MdB
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
04.10.2011
Von:

Hallo Barbara,

erbitte Deine Meinung zu Eurobonds. Im Übrigen hat sich in Sachen AG Finanzen nichts mehr getan. Gehört Solidarität nicht mehr zu den Grundprinzipien der Sozialdemokratie?
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
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24.10.2011
Dr. Barbara Hendricks
Lieber ,

Eurobonds sind ein mögliches Instrument im Zusammenhang mit der Frage, in welcher Form die Refinanzierung der Euro-Mitgliedstaaten in Zukunft am besten gestaltet werden sollte.

Das Für und Wider einer derartigen Staatsanleihe hängt von ihren genauen Ausgabe- und Rückzahlbedingungen ab, die auch nur auf europäischer Ebene verhandelt werden können. Die derzeit gültigen EU-Verträge sehen ein solches Instrument nicht vor.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass richtig ausgestaltete Eurobonds in Zukunft eine Rolle auf dem Finanzmarkt spielen können. Verantwortbare Verschuldung, verantwortbare Verzinsung und zuverlässige Rückzahlung bilden für mich bei den Eurobonds einen notwendigen Dreiklang.

Die für die Öffentlichkeit unverständliche Anspielung auf die AG Finanzen darf ich als erledigt betrachten.

Mit herzlichen und solidarischen Grüßen
Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
20.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Barbara Hendricks.

Wie können sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren den Afghanistaneinsatz der zur Abstimmung stand mit Ihrer Zustimmung zu verlängern?
Im § 16 Soldatengesetz wird das Verhalten der Soldaten in anderen Staaten geregelt.
Dort heißt es: "Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt."

MfG,
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
1Empfehlung
10.11.2011
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

Sigmar Gabriel und Frank-Walter Steinmeier haben am 26. Januar 2010 in einem 20-seitigen Papier zur Dauer und Perspektive des deutschen Afghanistan-Einsatzes auch den Grund und die Ursachen für diesen Einsatz in Erinnerung gerufen. Wir sollten nicht vergessen, dass die internationale Gemeinschaft in Afghanistan militärisch interveniert hat, weil die Verantwortlichen der Anschläge vom 11. September 2001 mit über 3.000 Toten in Afghanistan nicht nur einen sicheren Hafen hatten, sondern das afghanische Territorium sowohl für die Planung von Anschlägen als auch für die Ausbildung von Terroristen, nutzten. Selbst nach den Anschlägen vom 11.September stellte sich das Taliban-Regime weiterhin schützend vor diese terroristischen Strukturen, die zusammenfassend als "Al Qaida" bezeichnet werden.

Vor diesem Hintergrund haben die Vereinten Nationen mit der Resolution 1368 vom 12. September 2001 die terroristischen Angriffe vom 11. September als Bedrohung des Weltfriedens qualifiziert und ausdrücklich auf das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung gegen die terroristischen Angriffe vom 11. September hingewiesen. Die Resolution 1373 vom 28. September 2001 rief die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darüber hinaus zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf. Nach wochenlangem diplomatischem Druck auf das afghanische Regime, die verantwortlichen Al Qaida-Führer auszuliefern, hatten sich die USA und Großbritannien entschlossen, militärische Maßnahmen gemäß Artikel 51 der UNCharta zu ergreifen. Ziel war die Beseitigung der fortdauernden terroristischen Bedrohung von Al Qaida aus Afghanistan. Der militärische Einsatz in Afghanistan begann und steht bis heute auf einer einwandfreien völkerrechtlichen Grundlage der Beschlüsse der Vereinten Nationen. Das ist der diametrale Unterschied zur amerikanischen Militärintervention im Irak.

Deutschland hat sich im November 2001 entschlossen, dem Aufruf der Vereinten Nationen zu folgen, erforderliche Maßnahmen im Kampf gegen die Bedrohung des Weltfriedens zu unterstützen. Der Einsatz militärischer Mittel wurde als unverzichtbar betrachtet, um die terroristische Bedrohung zu bekämpfen und eine Wiederholung von Angriffen wie am 11. September 2001 nach Möglichkeit auszuschließen. Der Beitrag Deutschlands und der internationalen Partner im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erstreckte sich jedoch nicht nur auf den militärischen Bereich, sondern umfasste insbesondere politische und wirtschaftliche Maßnahmen.
In Bezug auf Afghanistan wurde mit dem Petersberg-Prozess und der sogenannten "Bonner Vereinbarung zur Bildung einer Friedens- und Übergangsvereinbarung" eine Entwicklung unterstützt, die die Chancen für eine nationale Aussöhnung sowie für den politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau stärken sollte. Die von den auf der Petersberger Konferenz vertretenen afghanischen Gruppen gewünschte militärische Absicherung des Versöhnungs- und Wiederaufbauprozesses wurde im Rahmen der daraufhin beschlossenen UN-Mission ISAF umgesetzt. Deutschland hat sich an dieser Mission von Beginn an beteiligt. Auch beim Wiederaufbau hat sich Deutschland seit 2002 mit substantiellen Beiträgen eingebracht.

Die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Verlängerung des ISAF-Mandats am 28. Januar 2011 erfolgte vor dem Hintergrund der festen Zusage der Regierung, den Abzug der deutschen Soldaten bis 2014 zu organisieren und die Sicherungsaufgaben der Afghanischen Regierung zu übertragen.

Wir stehen gegenüber dem afghanischen Volk und unseren Soldaten in zweifacher Verantwortung.

Gegenüber Afghanistan haben wir uns zu einer ordentlichen Machtübergabe verpflichtet. Das ist die notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung dafür, das bisher zu Gunsten der Zivilbevölkerung Erreichte bewahren zu können. Ein überstürzter Abzug wäre verantwortungslos.

Es war die SPD, die als erste einen zeitlichen Abzugskorridor gefordert hat. Noch in seiner Funktion als Außenminister hatte Frank-Walter Steinmeier einen Zehn-Punkte-Plan für den Abzug aus Afghanistan vorgelegt. Im Januar 2010 war es wiederum die SPD, die ein Ende des militärischen Einsatzes im Rahmen des ISAF-Mandats für den Zeitraum zwischen 2013 und 2015 gefordert hat. Damals wurden wir von Union und FDP dafür scharf kritisiert. Inzwischen sind diese Forderungen längst internationale Beschlusslage. Sowohl die Kabuler Konferenz im Juli 2010 als auch der NATO-Gipfel am 20. November haben das Jahr 2014 als Enddatum für den militärischen Kampfeinsatz festgelegt. Von diesem Zeitpunkt an sollen die Afghanen für die Gewährleistung der Sicherheit in ihrem Land selbst verantwortlich sein. Selbstverständlich wird die internationale Gemeinschaft dieses geschundene Land danach nicht völlig sich selbst überlassen. Unterstützende Maßnahmen im zivilen Bereich, aber auch bei der Ausbildung von Armee und Polizei wird es auch über das Jahr 2014 geben müssen.

Unseren Soldaten gegenüber sind wir verpflichtet, sie in ihrer Mission bestmöglich zu unterstützen. Deshalb war es richtig, im Deutschen Bundestag gleichzeitig Ziel und Ende des Afghanistan-Einsatzes eindrucksvoll zu bestätigen.

Für die im kommenden Jahr anstehende Mandatsverlängerung hat SPD-Fraktionsvize Gernot Erler als zuständiger Sprecher für die SPD-Fraktion ein Nein angekündigt, falls die Bundesregierung ihre ursprünglichen Abzugsankündigungen nicht in die Tat umsetzt. Ich schließe mich seiner Forderung an, dass der Abzug noch in diesem Jahr begonnen wird, und zwar nicht in einer symbolischen, sondern in einer substanziellen Größenordnung. Außerdem fordern wir einen Fahrplan für eine weitere deutliche Verkleinerung des deutschen Truppenkontingents ab 2012.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Gefährdungslage in Afghanistan haben im Sommer 2010 alle Fraktionen im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages einmütig den Verteidigungsminister aufgefordert, die Ende 2007 beschlossenen Regelungen für im Einsatz verwundete Soldaten und Zivilbediensteten zu verbessern. Am Freitag, 28. Oktober 2011, hat der Bundestag das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz nach 45-minütiger Debatte einstimmig angenommen.

Ich kann diese bisher getroffenen Entscheidungen mit meinem Gewissen vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks
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Ihre Frage an Dr. Barbara Hendricks
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