Dr. Axel Berg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Axel Berg
© DBT/Simoni
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
München-Nord
Landeslistenplatz
17, Bayern
weitere Profile
(...) Was Ihre Komplotttheorie anbelangt, glaube ich, dass man Teilen der Pharmaindustrie sicherlich kritisch gegenüberstehen muss. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Axel Berg
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Frage zum Thema Internationales
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

die Politik der Neokonservativen in Irak ist offensichtlich gescheitert. Den Angriffskrieg den Sie gestartet haben hat die Lage im Nahen Osten nur schlimmer gemacht. Die Lage der palästinensischen Bevölkerung ist katastrophal. Die letzte Aggression Israels gegen die libanesische Bevölkerung hat das Land in einer Krise gestürtzt. Wie ist Ihrer Meinung nach soll eine endgültigen Lösung für die Region aussehen?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Axel Berg
4Empfehlungen
22.12.2006
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal hoffe ich, dass wir Ihren Vornamen, der ja sowohl männlich wie auch weiblich sein kann, richtig gedeutet haben. Dies aber nur vorweg.

Dann möchten wir Ihnen für Ihre E-Mail an Herrn Dr. Berg danken. Da uns täglich eine große Flut von Bürgeranliegen, Fragen und Bitten um Stellungnahme aus ganz München - und auch darüber hinaus - erreicht und Axel Berg sehr viel Wert darauf legt, sie alle persönlich zu bearbeiten und zu beantworten, möchten wir Sie um ein wenig Geduld bei der Beantwortung bitten. Besonders in der Vorweihnachtszeit kamen extrem viele E-Mails, Briefe und Anrufe zu den unterschiedlichsten Themen. Deshalb haben wir es nicht mehr geschafft, Herrn Dr. Berg Ihre Anfrage vorzulegen. Wir werden dies aber auf jeden Fall so schnell wie möglich nachholen. Sie sind also ganz sicher nicht vergessen, sondern werden auf jeden Fall eine persönliche Antwort bekommen, nur in diesem Jahr werden wir es nicht mehr schaffen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein schönes Weihnachtsfest und das neue Jahr,
Bianca Hähn
Büro Dr. Axel Berg MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
18.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

mir ist klar, dass meine folgenden Fragen nicht zwingend ihren Tätigkeitsbereich innerhalb des Bundestages betreffen. Dennoch sind sie mit Blick auf das Ausmaß, welches die Volkssucht "Nikotinismus" bereits angenommen hat, für mich von entscheidender Bedeutung bei der Entscheidung für oder gegen eine Person bei den jeweiligen Wahlen.

Es geht also um das Thema "Rauchen". Zahlen und Fakten erspare ich Ihnen und mir, da sie mittlerweile hinlänglich bekannt sein dürften. Sicher bekommen auch Sie recht häufig Mails von Bürgern zu diesem Thema.

Daher ein paar kurze und einfache Fragen, die Ihnen als Politiker etwas unangenehmes abverlangen: Eine klare und kurze Antwort ;-)

1: Sind sie dafür, Rauchen in der Öffentlichkeit (damit meine ich Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten, Kinos, Theatern, Konzerten, Discotheken, Gastbetriebe etc.) zu verbieten um die Gesundheit ALLER Anwesenden zu schützen - also konsequenter Weise auch der Raucher.

Ja oder Nein?
1b: Wenn nein, warum?

2: Sind Sie dafür, freistehende Zigarettenautomaten (also jene 300.000-400.000 die unbeaufsichtigt rumstehen) vollständig zu verbieten?

Ja oder Nein?
2b: Wenn nein, warum?

3: Sind Sie dafür Tabakwerbung jeglicher Form (insb. aber der, die auf Plakatwänden überall in den Städten ertragen werden muss) zu verbieten?

Ja oder Nein?
3b: Wenn nein, warum?

4: Sind Sie bereit, sich im Rahmen Ihres Aufgabengebietes konsequent für den Schutz vor dem Schadstoff "Tabakrauch" einzusetzen?
4b: Wenn nein, warum?


Bitte antworten Sie bei den Hauptfragen wirklich nur mit "Ja" oder "Nein". Unter der "b" Frage können Sie im Zweifelsfall eine wie auch immer geartete Begründung hinzufügen.

Und bitte keine Textbausteine Ihrer Partei oder Ihrer Kollegen - ich kenne sie alle! Glauben Sie mir ;-)

Mit freundlichen Grüßen,
A.
Antwort von Dr. Axel Berg
5Empfehlungen
25.01.2008
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.02.2007 zum Thema Rauchen. Der Nichtraucherschutz hat in Deutschland erste Erfolge gefeiert. Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, habe auch ich für den Schutz von Nichtrauchern gestimmt.
Sie haben sich große Mühe gemacht bei Ihrer Fragestellung und auch der Anleitung zur Beantwortung. Die Fragen 2 bis 4 kann sogar ich, als Politiker, kurz beantworten. Ihre erste Frage ist mir zu generell formuliert.

Zu 2.) Ja, ich bin für ein Verbot von freistehenden Zigarettenautomaten. Es gibt keine Alkoholautomaten, also sehe ich auch keinen Sinn darin, Zigarettenautomaten aufzustellen, da beide Genuss- bzw. Suchtmittel erst ab 18 Jahren legal zu konsumieren sind. Sicherlich ist das Verbot von Zigarettenautomaten keine Lösung, um das Problem jugendlichen Zigarettenkonsums zu lösen, aber es ist ein guter Ansatz um diesen Konsum zumindest zu erschweren. In Zusammenarbeit mit Suchtaufklärung in Schulen und anderen Freizeiteinrichtungen für Jugendliche, ist ein Verbot von Zigarettenautomaten absolut sinnvoll. Die Einführung der Altersbeschränkung durch Nachweis des Alters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung

Zu 3.) Ja, zu diesen wirkungsvollen Instrumenten zähle ich auch ein Werbeverbot für Tabakwaren, für das wir schon länger kämpfen.
Die Werbung für Tabakwaren bringt zwar erhebliche Steuereinnahmen mit sich, auf diese werden wir aber gerne verzichten. Es ist mittlerweile erwiesen, dass eine Einschränkung der Werbung von Tabakwaren auf den Beginn und das Anhalten des Rauchens große Auswirkung haben. An dieser Stelle besteht dringender Handlungsbedarf, wie es auch die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot fordert, die immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist, weil die CDU/CSU Fraktion sich im Bundesrat 2005 dagegen gewehrt hat. Auch an dieser Stelle unterstütze ich Sie voll.

Zu 4.) Ja. Wie oben angeführt, habe ich bei den Abstimmungen für das Nichtraucherschutzgesetz gestimmt.

Allerdings sehe ich in der generellen Einschränkung des Rauchens gewisse Probleme. Ich bin der Meinung, dass in einem freiheitlichen Staat nicht alles verboten werden sollte. Durch das Rauchen sind Nichtraucher in öffentlichen Bereichen ein Stück weit in ihrer Freiheit eingeschränkt, auf der anderen Seite sind dies die Raucher auch insoweit, als dass sie jahrelang in "Ihrer Kneipe" oder auf dem Oktoberfest geraucht haben und dies nun nicht mehr möglich sein soll. Verstehen Sie mich nicht falsch: Dies soll kein Plädoyer gegen den Nichtraucherschutz sein, eine einvernehmliche, freiwillige Lösung wäre mir aber lieber gewesen.
Ich möchte Ihnen ein kleines Beispiel geben. Autos bewirken das gleiche wie Zigarettenkonsum. Feinstaub und Abgase sorgen für eine ähnliche Belastung des Menschen wie der blaue Dunst (zudem sind Autos in der Lage, Menschen direkt zu töten oder zu verletzen und sind mit hauptverantwortlich für den Klimawandel). Auf die Idee, Autos zu verbieten, ist trotzdem noch niemand gekommen, auch wenn es sicherlich einige gute Gründe geben würde. Dies wäre aber ein ungeheurer Einschnitt in persönliche Rechte, wie Selbstbestimmung und Mobilität.
Ich könnte an dieser Stelle noch viele andere Dinge aufzählen und anprangern, die von der Politik mit dem einen oder anderen Argument zu Recht verboten werden könnten. Die Frage ist, ob wir das wollen oder ob wir den Menschen und Bürgern ihre Freiheit lassen, ohne gleich mit Verboten zu agieren. Rauchen ist eine Art "schlechte Tradition oder Gewohnheit" der Menschheit, deswegen stellt sich die Frage, ob man Raucherinnen und Raucher stigmatisieren sollte und das Rauchen verbieten oder auf eine vernünftige Aufklärung setzen sollte, so dass junge Menschen gar nicht erst anfangen. Ihre Antwort wäre sicherlich: verbieten. Bei mir ist das anders.
Es ist keine Frage, dass gerade die jüngsten vor Passivrauchen und vor dem Beginn des Rauchens geschützt werden müssen. Hier setze ich mich klar für das Rauchen ab 18 Jahren, das Verbot von Zigarettenautomaten und ein Werbeverbot für Tabakwaren ein. Rauchverbot in Schulen, Gebäuden zu denen Jugendliche Zutritt haben (Sport- und Jugendheime) und öffentlichen Gebäuden halte ich ebenfalls für sinnvoll. Bei allen andern Rauchverboten sollte man sich, neben der Einschränkung der Freiheit, die Kollateralschäden des Rauchverbotes anschauen.
Für Gaststätten und Wirte wird es in Zukunft Umsatzeinbußen geben. Auch werden die Verschmutzung und die Lärmbelastung auf den Straßen zunehmen. Zigarettenstummel auf der Straße, Heizpilze auf dem Gehweg und ständiges Öffnen der Türen schaden der Umwelt. Wenn man auch hier das Rauchen verbieten sollte, gehen die Menschen nach Hause und dort sind dann eventuell wieder die Kinder betroffen. Sollten wir also das Rauchen ganz verbieten? Das Trinken ebenfalls, weil es schädlich ist? Kaffee verbieten? Autofahren verbieten?

Ich finde, ein Rauchverbot ist nicht so einfach zu begründen, wie es viele Menschen denken. Wo zieht man bei den Verboten den Schlussstrich? Der Stil Ihrer Fragen deutet darauf hin, dass Sie vor allem am Ergebnis interessiert sind und weniger an einer Begründung für eine bestimmte Haltung. Ich glaube, es war Max Weber, der für gutes Handeln eines Politikers Leidenschaft, Verantwortung und Augenmaß postulierte. Doch für Abwägungen wollen Sie mir keine Chance geben bzw. bitten um kurze Antworten. Zudem sprechen Sie von entscheidender Bedeutung bei den Wahlen. Es ist ja traurig genug, dass wir nur alle vier Jahre wählen dürfen. Dann aber Staatsverschuldung, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Atomkraftwerke, Bildungs- oder Gesundheitsreformen und vieles mehr hinten anzustellen, weil das Rauchverbot von entscheidender Bedeutung sein soll, wird meines Erachtens der Komplexität unserer Gesellschaft nicht gerecht. Aber vielleicht ist es gerade dieses Phänomen der Kaum-noch-Durchschaubarkeit, die Menschen zu übertriebener Scharz-Weiß-Sicht verleiten, bei Angelegenheiten, die vermeintlich so einleuchtend sind, dass man meint, auf lange Ausführungen verzichten zu können ;-)

Eine klare Trennung zwischen Nichtraucherbereich und Raucherbereich ist völlig in Ordnung und dies ist auch ohne Einschränkung der Freiheiten möglich. Dass aber in Gaststätten das Rauchen untersagt sein soll, befürworte ich nicht, weil die Entscheidung, ob ich rauche oder nicht, immer noch eine persönliche ist. Da auch Nichtraucher diese Entscheidung treffen können müssen, sollte eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich oder in Raucher- und Nichtraucher-Gaststätten Pflicht sein, kein Rauchverbot.
Verbote sind Ultima Ratio.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Berg
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Frage zum Thema Integration
21.02.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

bald steht die Entscheidung im Bundestag zum Bleiberecht, bzw. der Novellierung des Aufenthaltsgesetztes an. In diesem Zusammenhang wenden wir uns an Sie als Mitglied des Bundestags, und bitten Sie uns Ihre Meinung bzw. Ihre Position zu diesem Thema zu erläutern. Auf Ihrer Website ist zu lesen, dass Sie sich u.a. " für Integration und klar geregelte Zuwanderung" einsetzen. Wir wüssten gerne, was das genau bedeutet?
Der Beschluss der Innenministerkonferenz bedeutet einen einmaligen "Gnadenerlass", der nur für Menschen gilt, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist sind. Eigentlich sollte das Zuwanderungsgesetz die Praxis von "Kettenduldungen" abschaffen, bislang ist das leider nicht passiert - und die Situation ist für die ungefähr 200.000 Geduldeten unerträglich. Wie stehen Sie zu der Alternative eines verankerten Rechtsanspruchs auf gesicherten Aufenthalt, der auch später eingereisten ein "Hineinwachsen" in ein Aufenthaltsrecht ermöglicht?
Um ein Bleiberecht zu erhalten, muss der zuvor Geduldete Arbeit finden - das würden die Betroffenen ja auch sehr gerne, aber nur allzu oft ist es ihnen aus Mangel an Arbeitsplätzen nicht möglich. Die inhumane Konsequenz ist dann, dass eine Familie, die mehr als sechs Jahre hier lebt und Kinder hat, die hier geboren wurden und zur Schule gehen, abgeschoben wird - finden Sie das angemessen und menschenwürdig?
Eine Fülle von Ausschlusskriterien führt dazu, dass die meisten Geduldeten kein Bleiberecht erhalten. Wer zum Beispiel mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurde, während seines Lageraufenthalts nicht genug Deutsch gelernt oder sich gegen seine Abschiebung gewehrt hat, der soll kein Bleiberecht erhalten - ist das auch Ihre Position?
Nicht zuletzt werden im Zuge der Bleibrechtsregelung weitere Verschärfungen im Ausländerrecht angekündigt - glauben Sie, dass derartige Neuregelungen tatsächlich zur besseren Integration beitragen werden?

A. -
Karawane München
Antwort von Dr. Axel Berg
1Empfehlung
25.01.2008
Dr. Axel Berg
Sehr geehrte Frau -,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Februar. Bitte verzeihen Sie meine verspätete Antwort - als einziger Münchner SPD-Abgeordneter erreichen mich eine Vielzahl von Anfragen, und dann kam letztes Jahr noch ein Personalwechsel hinzu.

Sie fragen in Ihrer E-Mail nach meiner Meinung zum Thema Zuwanderung und Integration. Ich denke, dass Deutschland sich der Tatsache stellen muss, dass es ein Einwanderungsland ist. Heute leben in der Bundesrepublik Deutschland ca. 7,3 Millionen Menschen ohne deutschen Paß. Viele von ihnen sind auf Anwerbung als Gastarbeiter oder als deren Familienangehörige gekommen. 30% aller Ausländerinnen und Ausländer leben bereits seit 20 Jahren und länger und fast die Hälfte seit mindestens 10 Jahren unter uns. Etwa zwei Drittel der Kinder mit ausländischem Paß sind keine Zuwanderer, sondern hier geboren. Wer legal und dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebt, wer arbeitet und Steuern zahlt, der ist kein Gast, der ist Bürgerin oder Bürger dieses Landes. Gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten für möglichst alle Mitbürgerinnen und Mitbürger machen die Gesellschaft zwar noch nicht konfliktfrei. Sie festigen aber das Fundament, auf dem der soziale Frieden erhalten und vertieft werden kann. Aus diesem Grund haben wir das Ausländergesetz ersetzt und wichtige Schritte in Richtung Zuwanderung und Integration gemacht.

So sollte das Aufenthaltsgesetz 2004 die Praxis der Kettenduldung in Deutschland beenden. § 60a des Gesetzes sieht zwar weiter die Duldung in Form einer "vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung" vor. Doch zugleich legt § 25 mit Blick auf humanitäre Gründe fest, dass "einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist", eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne, wenn die vorgesehene Ausreise und damit eine Abschiebung aus "rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist". Ein Ende der Kettenduldung sollte sich aus dem darauf folgenden Satz des Gesetzes ergeben, der vorschreibt: "Eine Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit achtzehn Monaten ausgesetzt ist." Es ist richtig, dass dies allein noch nicht gereicht hat, um Kettenduldungen abzustellen - da die Ausführung und Auslegung des Gesetzes Ländersache ist, wird dieser Paragraph auch unterschiedlich gehandhabt. Viele Bundesländer sahen zum Beispiel nur schwere Krankheit als Ausreisehindernis an. Mit der Reform des Gesetzes im August letzten Jahres haben wir dieses Problem, als auch die von Ihnen angesprochene Altfallregelung in Angriff genommen.

Die Altfallregelung, die auf den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom November 2006 beruhte, führte nur bei 14.750 Personen zur Erteilung des Aufenthaltsrechts. Zusätzlich erhielten 28.000 Personen eine Duldung, um sich einen Arbeitsplatz suchen zu können, wobei anzunehmen ist, dass der Großteil von diesen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten wird. Die gesetzliche Altfallregelung setzt nämlich, anders als die Regelung der Innenministerkonferenz, nicht voraus, dass der Geduldete einen Arbeitsplatz hat.
Darüber hinaus gehören zu dem Kreis der potentiell Begünstigten die rund 25.000 Geduldeten, über deren Antrag auf Bleiberecht noch nicht entschieden wurde, sowie diejenigen, die erst nach dem IMK-Beschluss die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Voraufenthaltszeit von acht bzw. sechs Jahren.
Die Reform des Zuwanderungsgesetzes erleichtert außerdem auch für Geduldete, die nicht unter die Altfallregelung fallen, die Arbeitssuche. Sie erhalten nach vier Jahren einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang. Von derzeit ca. 154.780 Geduldeten leben rund 87.570 Personen seit länger als sechs Jahren hier und von diesen wiederum ca. 60.270 seit über acht Jahren in Deutschland. Nach dem 31. Dezember 2009 wird die Aufenthaltserlaubnis nur verlängert, wenn für die Zukunft Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer seinen Lebensunterhalt sichern kann und er nachweist, dass er in der Vergangenheit überwiegend erwerbstätig war. Außerdem erhalten gut integrierte Kinder von geduldeten Ausländern unter erleichterten Voraussetzungen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Ich glaube, dass wir damit einen wichtigen Schritt in Richtung Integration gemacht haben und bin zuversichtlich, dass die Praxis der Kettenduldungen damit nur noch die Ausnahme sein wird.

Sie schreiben, dass der Mangel an Arbeitsplätzen es vielen Geduldeten nicht ermöglicht, berufstätig zu sein. Die hohe Arbeitslosigkeit von Ausländern beruht aber zum Großteil auf einer geringeren sprachlichen und beruflichen Qualifikation und nicht auf dem Mangel an Arbeit; dies verringert Einstellungschancen und vergrößert das Risiko den Arbeitsplatz zu verlieren. Die Arbeitslosenquote unter der ausländischen Bevölkerung betrug 2005 25,5%, was doppelt so viel ist wie die Arbeitslosenquote der deutschen Staatsbürger. Deshalb denke ich, dass es sinnvoll ist, den Erwerb von Sprachkenntnissen in den Vordergrund stellen - dies ist im Eigeninteresse der Ausländer, denn so finden sie nicht nur schneller Arbeit, sondern haben es auch erheblich leichter, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, Freunde zu finden und sich zu Hause zu fühlen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Axel Berg MdB
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Frage zum Thema Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
18.04.2007
Von:

Herr Dr. Berg wie stehen Sie zu den von Herrn Schäuble vorgeschlagenen Maßnahmen zur Terrorismusabwehr? Insbesondere die Maßnahmen zur:
  • verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung aller Verbindungsdaten (der zu über 99,999% unverdächtigen und unschuldigen 80Millionen Bundesbürger)
  • dem Einsatz eines "Bundestrojaner" (welcher auch ein potenzielles Einfallstor für kriminelle Schadprogramme darstellt)

weitere Fragen hierzu:
  • sind diese Maßnahmen verhältnismäßig im Hinblick auf die statistischen Terrorismusopferzahlen der letzten 20Jahre? (auch der europäischen)?
  • Wieso soll nun plötzlich unser rechtstaatliches Prinzip der Unschuldsvermutung verworfen werden?
  • Sind die Maßnahmen in der Rückschau und der Erfahrungen aus DDR, sowie der Nazizeit klug?

Mir freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Axel Berg
1Empfehlung
25.01.2008
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. April. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort - als einziger Münchner SPD-Abgeordneter erreichen mich sehr viele Anfragen, und dann kam letztes Jahr auch noch ein größerer Personalwechsel in meinen Büros hinzu.

Meine Position zur Vorratsdatenspeicherung habe ich in dem Schreiben an Herrn Trapp (Frage vom 12.11.) bereits hinreichend erläutert und möchte sie hier aus Platzgründen nicht wiederholen (Sie können sie hier nachlesen: www.abgeordnetenwatch.de ).

Was die Online-Durchsuchung angeht (auch Bundestrojaner genannt), wissen Sie ja sicherlich, dass diese Gegenstand einer hitzigen Debatte ist. Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2007 festgestellt, dass es den Ermittlungsbehörden nicht erlaubt ist, so genannte Online-Durchsuchungen durchzuführen. Dabei wird ein Privatcomputer mittels einer Software quasi ausgespäht, wogegen sich die SPD-Fraktion schon seit geraumer Zeit stemmt.

Mit dem, was wir in Deutschland unter Durchsuchung verstehen, hat eine Online-Durchsuchung nämlich nichts zu tun. Durchsuchungen sind seit In-Kraft-Treten der StPO vor 130 Jahren offen und nicht heimlich. Offen heißt, dass der Beschuldigte dabei anwesend ist. Nun meinen manche, wir sollten diese Form des "staatlichen Hackings" legalisieren. Ich bin da sehr skeptisch. Das wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, und es wäre eine völlig neue Qualität staatlicher Überwachung. Die Mehrzahl der Menschen hat ihren Computer zu Hause auf dem Schreibtisch stehen. Der Staat würde also virtuell in eine Wohnung eindringen. Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Großen Lauschangriff aber klargestellt: "Die Privatwohnung ist als ,letztes Refugium´ ein Mittel zur Wahrung der Menschenwürde." Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist deshalb vom Grundgesetz ganz besonders geschützt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt derzeit die Verfassungsmäßigkeit von Online-Durchsuchungen. Bis zu dieser Entscheidung wird in dieser Hinsicht nichts passieren.

Dennoch ist auch klar, dass wir uns sicherheitstechnisch einer neuen Herausforderung gegenüber sehen, nämlich dem islamistischem Terrorismus. Terroristen nutzen Schlupflöcher, um im Namen einer Ideologie unschuldige Menschen zu töten, und ich empfinde es als logisch, dass wir ihnen die Arbeit nicht erleichtern. Dass dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss, ist klar. Seit den Attentaten vom 11. September hat der Bund rund 20 Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Dazu gehört die erschwerte Einreise von terroristischen Straftätern, die Verbesserung der Grenzkontrollen, die Beschränkung extremistischer Ausländervereine, Regelungen zur Sicherstellung der Energieversorgung, die Einführung der Rasterfahndung und die Beschränkung des Schusswaffengebrauchs in zivilen Flugzeugen auf Polizeibeamte. Die meisten dieser Maßnahmen betreffen den normalen Bürger so gut wie nicht und werden begrüßt. Andere, wie die Online-Durchsuchung, schränken die Freiheit im Namen der Sicherheit ein. Dass wir hier abwägen müssen, versteht sich von selbst.

Andererseits würden die Bürger sich wundern, wenn der Staat überhaupt nichts täte gegen Terrorismus in Deutschland. Die mißlungenen Attentate auf die Kölner Vorortzüge haben uns gezeigt, dass auch wir eine Zielscheibe der Bedrohung sind. Seit 1994 sind weltweit 3745 Menschen für islamistischen Terrorismus gestorben - Terrorattentate in Israel, Irak und Afghanistan nicht eingerechnet. Natürlich sind das weniger Opfer als jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen (2006 waren es in Deutschland 5091) oder an Drogenmißbrauch sterben (2006 waren es 1296). Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 25.000 Menschen an Diabetes. Wenn man solche Zahlen betrachtet, bekommt man schnell das Gefühl, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seien übertrieben.

Das Problem ist aber auch, dass wir nicht wissen, was sich Terroristen als nächstes ausdenken. Vor 2001 konnte sich niemand vorstellen, dass zwei Flugzeuge in ein Hochhaus gejagt würden. Vor 1995 rechnete niemand mit einem Giftgasanschlag in der U-Bahn von Tokio. Mit aus diesem Grund versuchen manche, den Terroristen einen Schritt voraus zu sein. Dass die Grundwerte unseres Staates dafür nicht aufgegeben werden dürfen, sehe ich genauso wie Sie. Andererseits darf man auch nicht vergessen, dass wir, eben wegen unserer Erfahrungen mit der Nazi-Zeit, eine wehrhafte Demokratie haben. Das heisst, dass unsere Offenheit nicht ausgenutzt werden darf von denen, die sie nicht unterstützen. Und das Grundgesetz legt nicht nur das Recht auf Unversehrtheit fest (Art.2), sondern auch die Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte, wenn sie die der anderen einschränkt. Um auf Ihre ursprüngliche Frage zurückzukommen: Nicht alle Maßnahmen zur Terrorismusabwehr finde ich gut, aber manche sind notwendig. Die Vorratsdatenspeicherung finde ich verhältnismäßig, aber nicht die Online-Durchsuchung.

Ich hoffe, Sie verstehen meinen Standpunkt nun besser.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Axel Berg MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,
1. Wieso unterstützt die SPD die unsoziale Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte?

2. Wenn ich (30) von allen Kapitalerträgen pauschal 25 Prozent - plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bezahlen muss, beende ich meine Anstengungen für das Alter vorzusorgen.
Die Spekulationsfrist entfällt. Dies trifft doch nur Anleger, die fürs Alter vorsorgen möchten. Wieso unterstützt die SPD diesen schwarz-gelben Unsinn?

3. Nur für die Reichen mit Spitzensteuersatz von 42 Prozent bedeutet die Abgeltungsteuer von 25 Prozent einen klaren Steuervorteil. Wieso werden wieder die Reichen von der SPD bevorzugt?

Unter diesen Bedingungen ist die SPD unwählbar für normale Bürger.

MFG
Antwort von Dr. Axel Berg
1Empfehlung
22.01.2008
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 28.05.2007. Sie haben mir drei Fragen zur Abgeltungssteuer gestellt, die ich in drei Teilen beantworte.

Zu 1.)
Von der Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 eingeführt wird, erhoffen wir uns einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Es entspricht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit und dem Erfordernis einer gleichmäßigen Erfassung sämtlicher Einkünfte, dass realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren generell der Steuerpflicht unterliegen. Um einer Anlage des Kapitals im Ausland entgegen zu wirken, soll die Besteuerung möglichst anonym, vor allem durch inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, erfolgen
Alle steuerpflichtigen Privatanleger werden gleich behandelt, unabhängig von einer möglichen steuerlichen Vorbelastung der Zuflüsse. Mit der allgemeinen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wird auf Entwicklungen im Kapitalmarkt reagiert, die zunehmend Modelle mit der Austauschbarkeit von laufenden Erträgen und Veräußerungsergebnissen hervorbringt. Das ist doch nicht unsozial.

Zu 2.)
Die pauschale Besteuerung soll vor allem die Übersichtlichkeit und Handhabung vereinfachen, d.h. die Transparenz fördern. Angaben über Gewinne müssen dann nicht mehr auf der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, sondern werden direkt von der Bank abgeführt.

Die pauschale Besteuerung ist vor allen Dingen eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung von Geldanlagen. Der Satz von 25 % begünstigt viele Anleger, nicht nur Spitzenverdiener. Für Bürger mit einem geringeren Steuersatz gibt es Ausnahmen, bzw. Anpassungen. Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 % können den eigenen Steuersatz für die Besteuerung von Gewinnen geltend machen. Meines Erachtens sind es nicht unbedingt die "kleinen Leute", die in Aktien anlegen und auf Dividenden und Ausschüttungen hoffen.

Was ihre Altersvorsorge betrifft, kann ich Sie beruhigen. Sämtliche vom Staat anerkannte Rentenversicherungen und Vorsorgen sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Bei Rürup- und Riesterrenten sowie privaten Rentenversicherungen bleibt die Steuerfreiheit während der Vertragslaufzeit erhalten und erst bei Auszahlung kommt es zur Versteuerung. Dies ist aber schon heute der Fall.

Was Aktien oder ähnliche Anlagen angeht, liegt der Fall anders. Hier wird oft Altersvorsorge als Grund der Geldanlage angegeben, dieser ist aber nicht immer nachweisbar. Deswegen bleibt die Begrenzung der Begünstigung auf die Produkte beschränkt, bei denen die Sicherstellung der Einnahmen für das Alter produktimmanent ist (s.o.: Riester, Rürup, private Rentenversicherung).

Der Wegfall der Spekulationsfrist soll durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens kompensiert werden. Das heißt, dass Spekulanten durch die Einführung der Abgeltungssteuer keineswegs besser gestellt werden.
Veräußerungsverluste können in Zukunft unabhängig von der Haltedauer gemacht werden.
Die Besteuerung von Dividenden mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% führt grundsätzlich zu keiner Schlechterstellung der Aktionäre. Dies verdeutlicht eine Gesamtbetrachtung der geplante Belastungen beim Anteilseigner und beim Unternehmen. Durch den Wegfall des bisher bei der Dividendenbesteuerung angewandten Halbeinkünfteverfahrens kommt es zwar beim Anteilseigner zu einer höheren Belastung. Zugleich wird aber im Rahmen der Reform der Unternehmenssteuern die Steuerbelastung auf der Ebene der Unternehmen deutlich abgesenkt. Der Anteilseigner profitiert deshalb zum einen durch die zu erwartenden höheren Ausschüttungen und zum anderen durch die damit verbundenen Kursgewinne. Auch bei niedrigeren persönlichen Steuersätzen kommt es somit in den allermeisten Fällen zu einer geringeren steuerlichen Gesamtbelastung.

Zu 3.)
Ich hoffe, dass Ihnen die Erklärung zu 2.) schon Anhaltspunkte zum Verständnis Ihrer dritten Frage gegeben hat. Alle Bürger mit einem persönlichen Steuersatz von über 25 % werden zuerst einmal entlastet. Alle mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 % werden nicht über ihren persönlichen Steuersatz hinaus belastet, also mit dem gleichen Steuersatz, den sie auch bisher bezahlen.
Wichtig ist aber, dass Bürger, die mit einem privaten Vermögen Gewinne aus Aktien oder anderen, nicht zwingend für die Altersvorsorge vorgesehenen, Geldanlagen erzielen, diese auch versteuern. Dies ist eine durchaus gerechtfertigte Neuerung in der Besteuerung und keine unsoziale.

Die Abgeltungssteuer wird im Übrigen nur für Neufälle, d.h. für nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Kapitalanlagen, angewandt. Für die vor diesem Zeitpunkt getätigten Kapitalanlagen gilt somit das alte Recht, das eine Besteuerung der realisierten Kursgewinne nur innerhalb der Haltefrist vorsieht. Ihre Befürchtung, dass Ihre bisher erworbene, kapitalgedeckte Altersvorsorge von der neuen Regelung betroffen sein könnte, trifft somit nicht zu.
Für weiterführende Informationen hat das Bundesfinanzministerium eine detaillierte Aufstellung des Geltungsbereiches der Abgeltungssteuer aufgestellt, die Sie unter
www.bundesfinanzministerium.de
einsehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg MdB
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Ihre Frage an Dr. Axel Berg
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