Dr. Axel Berg (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Axel Berg
© DBT/Simoni
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
München-Nord
Landeslistenplatz
17, Bayern
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(...) Als Bundestagsabgeordneter sehe ich mich daher in der Pflicht, nicht nur mit Hilfe der Gesetzgebung sondern auch durch individuelle Überzeugungsarbeit bei Arbeitgebern zur Schaffung eines nachhaltigen, sozialen und gerechten Arbeitsmarktes beizutragen. Dazu ist ein Mindestmaß an Vertrauen und gesamtgesellschaftlicher Verantwortungsbereitschaft notwendig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.05.2009
Von:
Ott

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

Über epetitionen.bundestag.de wurde im April eine Online-Petition mit dem Titel \"Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten\" eingebracht. Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internet-Adressen zu führen. Nach dem Gesetzesentwurf werden Internet-Zugangs-Anbieter gesetzlich verpflichtet, Webseiten auf der Sperrliste zu blockieren.

Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf, wie ist Ihre Haltung zur Petition?

Mit freundlichen Grüßen
Ott
Antwort von Dr. Axel Berg
6Empfehlungen
25.05.2009
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr Ott,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Mai zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sexuell orientierte Gewalt gegen Kinder ein abscheuliches Verbrechen ist. In den vergangenen Jahren wurden deshalb das Herstellen, die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen.

Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach gegenwärtiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland jedoch nicht möglich. Deshalb ist es naheliegend, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Der SPD-Fraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion bewusst, dass man sich bei der Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegt. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Die Bundesregierung hat erst kürzlich vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern geschlossen, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Meiner Fraktion ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Allerdings ermöglichen die Sperren, die Hemmschwelle der Surfer, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen und insbesondere Gelegenheitstäter abzuhalten. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Dennoch wirft der Gesetzesentwurf, wie Sie zu Recht schreiben, zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die in einem transparenten parlamentarischen Verfahren zu erörtern sind. Internetnutzer, die sich nur zufällig auf eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten klicken, dürfen beispielsweise nicht ins Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden geraten. Zudem darf das Verfahren der Sperrung von Internetseiten nicht auf andere Bereiche ausgeweitet werden. Dies sind nur einige Fragen, die für mich noch offen sind und geklärt werden müssen, bevor ich eine für mich abschließende Entscheidung treffen kann.

Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass zum Gesetzentwurf am 27. Mai eine öffentliche Anhörung mit unabhängigen Experten im Wirtschaftsausschuss stattfindet. In diesem Rahmen können auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte angemessen einbezogen und erörtert werden, die ihren Ausdruck in der von Ihnen genannten E-Petition fanden.

Eines muss von vorne herein klar sein: Netzsperren können nur ein Baustein sein. Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt. Das gesamte Konzept finden Sie unter www.spdfraktion.de .

Wir setzen uns grundsätzlich dafür ein, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich dabei nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss aber insbesondere geprüft werden, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Wie Sie der Seite von abgeordnetenwatch entnehmen können, habe ich gegen das BKA Gesetz gestimmt. Ich sah mich nicht in der Lage, diesem Gesetz zuzustimmen, da an zentralen Stellen versäumt wurde, die staatlichen Eingriffe in die Freiheitsrechte hinreichend zu begrenzen. In diesem Sinne werde ich den weiteren parlamentarischen Prozess hinsichtlich der Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt kritisch begleiten und dabei sowohl die Notwendigkeiten zur Bekämpfung der Kinderpornographie als auch die Gewährleistung der Freiheitsrechte im Auge behalten. Insbesondere von der Sachverständigenanhörung erwarte ich mir einen Beitrag zur Klärung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Berg MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,
anknüpfend an Ihre Antwort an Herrn Ott möchte ich eine weitere Frage stellen. Sie schreiben "Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden". Warum passiert aber genau das?
Alvar Freude vom AK Zensur hat heute innerhalb von 12 Stunden 60 kinderpornographische Seiten löschen (nicht: verstecken) lassen.
Siehe ak-zensur.de

Wieso wird dies nicht von den LKAs oder dem BKA durchgeführt?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Axel Berg
1Empfehlung
03.07.2009
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Mai zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde (Drucksache 16/12850). Gerne beziehe ich hierzu Stellung.

Da ich auf abgeordnetenwatch.de drei Anfragen zu der Thematik erhalten habe, erlaube ich mir mit dem gleichen Schreiben zu antworten, das entsprechend der jeweiligen Anfrage ggf. um spezielle Aspekte ergänzt wird.

Der Kampf gegen Kinderpornographie insgesamt beinhaltet eine weites Spektrum von Maßnahmen, das von einer effektiven Strafverfolgung bis hin zu einer Förderung von Hilfs- und Beratungsangeboten reicht. Das verabschiedete Gesetz adressiert einen Teilaspekt des Problems, nämlich die zunehmende Verbreitung von kinderpornographischem Inhalten im Internet. Dort können rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden. Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellte sich überhaupt die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur - es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz speziellen Fall.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Es ist richtig, dass versierte Nutzer die Sperre technisch umgehen können. Es ist aber auch anzunehmen, dass sich ein Teil der Konsumenten davon abschrecken lassen wird. Es können vermutlich besonders diejenigen erreicht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornographischer Inhalte suchen. Gerade sie sollen über die Umleitung auf die Stoppmeldung deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert. Zumindest bei einem Teil der Betroffenen kann dies nach Einschätzung von Experten Wirkung zeigen. Dazu dient auch der Hinweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens. Es kommt also darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen.

In meinem Schreiben auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Netzsperren vom 10. Mai hatte ich dargelegt, dass der Gesetzesentwurf zum damaligen Zeitpunkt offene Fragen ließ. Durch die von der SPD durchgesetzte Sachverständigenanhörung erhoffte ich mir eine Klärung dieser Fragen, um eine abschließende Erklärung treffen zu können. Ausschlaggebend war für mich insbesondere, dass das Gesetz rechtsstaatlichen Grundsätzen genüge und keinen unverhältnismäßigen Eingriffe in die Freiheitsrechte darstelle.

Nach der Sachverständigenanhörung gelang es der SPD-Fraktion in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchzusetzen, dass der aus dem Wirtschaftministerium stammende extrem verbesserungswürdige Gesetzesentwurf wesentlich modifiziert und deutlich verbessert wurde. Mit diesen Änderungen wurde wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen. Dass es gelang, so viele Verbesserungen einzubringen, ist nicht zuletzt auch der überaus großen öffentlichen Kritik zu verdanken.

Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: "Löschen vor Sperren":
Die Regelung kodifiziert das Prinzip "Löschen vor Sperren". Danach erfolgt die Aufnahme in die Sperrliste des BKA nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten abzielen, in angemessener Zeit keinen Erfolg haben. Ohne Zweifel ist Löschen deutlich wirkungsvoller als Sperren, da die Inhalte tatsächlich entfernt werden. Daher ist es sinnvoll und notwendig, dass das BKA zunächst alle zulässigen Maßnahmen zur Löschung kinderpornographischer Seiten ergreift. Sie verweisen in Ihrem Schreiben auf ein Experiment des AK Zensur bei dem ein Nutzer im Mai 2009 insgesamt 348 Provider anschrieb, deren Angebote auf den bekanntgewordenen europäischen Sperrlisten standen, und die Provider per E-Mail über die bei ihnen festgestellte Kinderpornographie informierte. Innerhalb der ersten zwölf Stunden nach dem Versand der Mail löschten zehn Provider freiwillig 60 Webauftritte. Als hoheitliche Behörde kann das BKA Provider im Ausland nicht direkt um die Löschung von einschlägigen Seiten ersuchen, sondern muss den Weg über die ausländischen Behörden gehen. Mit dem Verankern des Grundsatzes "Löschen vor Sperren" trägt man aber dem Umstand Rechnung, dass Löschen die wirkungsvollere Maßnahme ist und wirkt Bedenken entgegen, dass die Verfolgung eines Sperransatzes die Bemühungen um eine Löschung der kinderpornographischen Angebote schwächen kann.

2. Kontrolle der BKA-Liste:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Hiermit wird ein Anliegen der E-Petition aufgegriffen, da ein zentraler Kritikpunkt fehlende Kontrolle und Transparenz der BKA-Liste ist. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des § 1 Satz 1 StGB erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das BKA den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete NutzerInnen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornographie ermöglicht wird, jedoch nicht von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Änderungen in einem neuen speziellen Zugangserschwerungsgesetz anstatt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann.

Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann. Mit dieser Klarstellung wird der Befürchtung begegnet, dass Gerichte zukünftig aufgrund der durch das Sperrlistenverfahren nach diesem Gesetz vorhandenen technischen Infrastrukturen zu der Schlussfolgerung gelangen könnten, Zugangsvermittler seien auch im Hinblick auf andere Rechtsverletzungen (z.B. des geistigen Eigentums) zivilrechtlich zur Sperrung heranzuziehen.

Der zentrale Vorwurf gegen das Gesetz lautet, dass eine Infrastruktur geschaffen werde, die später auch zur Sperrung anderer, beliebiger Inhalte genutzt werden kann. Die Befürchtung ist angesichts einiger Äußerungen der letzten Wochen grundsätzlich nachvollziehbar. So waren Forderungen aus der Unionsfraktion bekannt geworden, die Sperren u.U. auch für Computerspiele, Glücksspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Hinweise darauf finden sich nicht zuletzt prominent im Regierungsprogramm der Union.

Wie gerade beschrieben, wird durch die Formulierung als Spezialgesetz aber eindeutig klargestellt und geregelt, dass es sich ausschließlich um die Sperrung kinderpornographischer Seiten handelt und eine Ausweitung auf andere Inhalte und Ansprüche ausgeschlossen ist.

Ein zukünftiger Gesetzgeber wäre zwar in der Lage, die Sperren auf andere Bereiche auszuweiten, dies gilt jedoch auch unabhängig von diesem konkreten Gesetz. Die Reversibilität von Gesetzen durch den jeweils regierenden Souverän ist ein wesentlicher Bestandteil von Demokratie. Jeder neue Gesetzgeber kann also alle bestehenden Gesetze kippen. Sollte ein zukünftiger Gesetzgeber eine Ausweitung wollen, müsste ein Gesetzgebungsverfahren angestrengt werden. Dieser Prozess wird durch das vorliegende Gesetz nicht vereinfacht.

Unabhängig vom vorliegenden Gesetz war bzw. ist die technische Infrastruktur zur Sperrung von Internetseiten bereits im Aufbau. Verträge zwischen BKA und den größten Internet-Service-Providern in Deutschland verpflichten Letztere bereits, eine entsprechende Infrastruktur bereitzustellen und entsprechende Sperrungen in nächster Zeit vorzunehmen. Das heißt, dass gegenwärtig Mechanismen zur Sperrung etabliert werden, jedoch ohne dass diese Verträge einen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen - wie etwa die Kontrolle der BKA-Liste durch ein unabhängiges Gremium - garantieren und deshalb höchst problematisch sind. Ich teile die Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Verträge, da sie keinen hinreichenden Grundrechtsschutz gewährleisten. Bis es aber zu einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache käme, wäre die Infrastruktur bereits in Betrieb, ohne dass es gleichzeitig hinreichende Schutzbestimmungen für die Internetnutzer gibt, die wir nun gesetzlich regeln.

Da mir Ihre grundsätzlichen Bedenken gegenüber diesem Gesetzes einleuchten, habe ich mich der persönlichen Erklärung gemäß § 31 GO-BT meiner Kollegin Monika Griefhahn angeschlossen, in der ich klarstelle, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist. Zudem weise ich dort auch auf die sich bereits im Aufbau befindliche Infrastruktur hin und die Notwendigkeit, derartige Verträge durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen (die Erklärung finden Sie unter dip21.bundestag.de (Anlage 15, S. 25327)).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Berg MdB
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
30.05.2009
Von:

Hallo Herr Berg,

ich hätte da eine Frage zum Vertrag von Lissabon:

Auch wenn Irland noch zustimmen sollte, hat das Bundesverfassungsgericht unserem Präsidenten die Unterschrift dieses EU-Verfassungsersatzes untersagt.

Sofern er sich nicht über das Grundgesetz hinwegsetzt, kann Deutschland den Vertrag aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit nicht ratifizieren.

Wie geht es da jetzt weiter?
Und warum tun alle so (allen voran die Bundesregierung), als ob das Verfassungsgericht nichts gesagt hätte, und als ob wir schon lange ratifiziert hätten?

Wäre es nicht gut, wenn sich der Bundesrat nach diesem Urteil noch einmal mit dem Thema beschäftigt und seine eigene Entscheidung auf die Rechtmässigkeit dieses Vertrages unter dem Licht, dass das Verfassungsgericht auf die EU - Reformation geworfen hat, neu betrachtet?

Schöne Grüße,

Antwort von Dr. Axel Berg
1Empfehlung
17.09.2009
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Vertrag von Lissabon. Gerne beziehe ich hierzu Stellung. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

Lassen Sie mich aber zunächst auf Ihre Bemerkung eingehen, dass das Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Horst Köhler "die Unterschrift dieses EU-Verfassungsersatzes untersagt" habe. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident verständigten sich in gegenseitigem Einvernehmen darauf, aufgrund der anhängenden Verfassungsklagen gegen den Vertrag von Lissabon, mit der Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts zu warten.

Ihre Anfrage zielt hauptsächlich darauf ab "wie es weitergeht". Durch das inzwischen ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009 ist neue Dynamik in das Verfahren gekommen. Bevor ich Ihnen das Urteil, dessen Konsequenzen und den aktuellen Stand erläuterte, möchte ich gerne nochmal ganz Allgemein auf die Bedeutung des Projektes der Europäischen Einigung eingehen und darauf welche Bedeutung dem Vertrag von Lissabon in diesem Kontext zukommt.

Europa heute heißt, dass 27 souveräne Mitgliedsstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von rund 500 Millionen Menschen gemeinsam die Ziele Frieden, Demokratie und Wohlstand verfolgen. Die Europäische Union ist im Kern ein Friedensprojekt. Sie hat durch eine mutige Erweiterungspolitik die in Europa bestehenden Gräben überwunden und so zu dauerhaftem Frieden und nie gekannter Stabilität beigetragen.

Nur die Europäische Union kann nachdrücklich und europaweit für die Durchsetzung von Mindeststandards der Wirtschaft, der sozialen Sicherung und Teilhabe, beim Klimaschutz und beim schonenden Energieeinsatz sorgen. Der Euro hat durch seine Funktion als Stabilitätsanker Europas in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise Wohlstand, soziale Sicherheit und Stabilität bewahrt, und zwar weit besser als jede nationale Währung es vermocht hätte. Die "soft power" eines zusammen wachsenden Europas als Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit hat ein enormes Integrationspotential. Der gemeinsame Binnenmarkt hat die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefestigt.

Zudem, auch zeigt uns die aktuelle Krise deutlich, schwindet die Chance der einzelnen Nationalstaaten, auf das weltpolitische Geschehen noch Einfluss nehmen zu können. Selbst die großen Mitgliedsländer der Europäischen Union wären für sich allenfalls Mittelgewichte in Weltpolitik und Weltwirtschaft. Nur gemeinsam bilden sie ein Schwergewicht und werden von anderen weltpolitischen Mächten auf Augenhöhe wahrgenommen. Viele der heutigen politischen Herausforderungen sind nur gemeinsam lösbar. Jürgen Habermas sagt zu recht, dass nur die Europäische Union als global verhandlungsfähiges regionales Regime in der Lage ist, die prioritären Probleme anzugehen. Dazu gehören der Klimawandel, das extreme Wohlstandsgefälle, die Weltwirtschaftsordnung, die Verletzung elementarer Menschenrechte und der Kampf um knappe Energieressourcen. "Müsste nicht ein handlungsfähiges Europa im eigenen Interesse sein Gewicht für eine völkerrechtliche und politische Zähmung der internationalen Gemeinschaft in die Waagschale werfen?"

Das Zusammenwachsen der europäischen Staaten ist also friedenspolitisch, wirtschaftspolitisch und sozialpolitische das Beste, was uns in Deutschland passieren konnte. Aber damit wir zu 27st regierungs- und handlungsfähig bleiben brauchen wir den Vertrag von Lissabon.

Die Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedsstaaten sowie die neuen Herausforderungen einer globalisierten Welt machten eine Reform der vertraglichen Grundlage nötig. Der Verfassungsvertrag von 2005 sollte die EU für diese Herausforderungen fit machen. Seine Ratifizierung wurde jedoch durch die ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden blockiert. Der Vertrag von Lissabon entspricht im Wesentlichen dem Verfassungsvertrag, einige Dinge wurden geändert, um den Anliegen und Bedenken einiger Staaten gerecht zu werden.

Der Vertrag von Lissabon ist Voraussetzung, Grundlage und Rahmen für die Weiterentwicklung der Europäischen Union. Entscheidend ist, dass durch den Vertrag von Lissabon die Handlungsfähigkeit, die demokratische Legitimität und die Transparenz der EU erhöht werden. So verringert der Vertrag beispielsweise die Blockademöglichkeit bei Entscheidungen im Rat der Europäischen Union und erhöht damit die Handlungsfähigkeit der Union durch veränderte Beschlussfassungsregeln. Eine große Zahl von Bereichen, in denen bislang Einstimmigkeit im Rat gefordert war, wird in die qualifizierte Mehrheit überführt. Zudem wird ab 2014 die doppelte Mehrheit als Abstimmungsverfahren eingeführt. Ausgenommen sind hiervon beispielsweise Steuern, Verteidigung und soziale Sicherung. Zudem wird die Demokratie in der EU gestärkt, u.a. durch ein Stärkung des Europäischen Parlaments. Das bisherige "Mitentscheidungsverfahren" wird zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU. Das Parlament und der Ministerrat werden dadurch in 95 Prozent der Europäischen Gesetzgebung zum gleichberechtigten Gesetzgeber. Die Charta der Grundrechte wird zum verbindlichen Maßstab für die Handlungen der Europäischen Union. Nur in Großbritannien und Polen findet sie keine direkte Anwendung. Für eine ausführliche Stellungnahme zum Vertrag von Lissabon möchte ich Sie auf meine Homepage www.axel-berg.de verweisen. Unter Themen/Europa finden Sie eine Erklärung, die ich anlässlich der Abstimmung im deutschen Bundestag im März 2008 abgegeben habe.

Wichtig ist zu betonen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Lissabon-Vertrag und die diesbezügliche Grundgesetzänderung nicht beanstandet hat. Das heißt, dass der Lissabon-Vertrag – im Gegensatz zu dem, was Sie schreiben – verfassungskonform ist. Die Karlsruher Richter beanstandeten allerdings das Lissabon- Begleitgesetz des Bundestages, da es die Integrationsverantwortung von Bundestag und auch Bundesrat nicht hinreichend beachte. Im Kern geht es darum, dass die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden müssen. Dem Bundestag kam die Aufgabe zu das Begleitgesetz so zu ändern, dass das Europäische Vertragswerk in wirklich allen denkbaren Fällen nur mit ausdrücklicher Billigung der nationalen Parlamente verändert werden kann. Das heißt, die Bundesregierung darf nur mit Zustimmung des Bundestages akzeptieren, dass Abstimmungsregeln geändert oder neue europäische Kompetenzen geschaffen werden.

Ich will ausdrücklich festhalten, dass es immer das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion war, die Rechte des Bundestages im Bereich der Europapolitik weiter zu stärken. Dieses Ziel wird mit den in letzten Wochen erarbeiteten Gesetzen erreicht.

Mit den neuen Gesetzen werden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, sondern die Rechte des Deutschen Bundestages und auch des Bundesrates mit gesonderten Gesetzen präzise definiert. Das geschah in einer parteiübergreifenden Anstrengung von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Gesetze gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Grünen in den Bundestag am 26. August 2009 eingebracht.

Im Anschluss an die Einbringung hat eine gemeinsame zweitägige Anhörung von Bundestag und Bundesrat zu den Begleitgesetzen mit namhaften Verfassungs- und Europaexperten stattgefunden. Hierbei haben die Sachverständigen – unter ihnen verschiedene Staatsrechtslehrer – festgestellt, dass die vorliegenden Begleitgesetze die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Vorgaben voll erfüllen. Der Europaausschuss des Deutschen Bundestages hat die Gesetze dementsprechend mit den Stimmen der genannten vier Parteien beschlossen, so dass die Verabschiedung – wie geplant – am 8. September stattfinden konnte. Ausgeschert sind lediglich die CSU und die Linkspartei, die in ihrer europaskeptischen Grundhaltung erstaunlich oft übereinstimmten.

Herzstück der neuen Gesetzgebung ist das sogenannte Integrationsverantwortungsgesetz. An diesem Titel können Sie erkennen, dass der Bundestag sich seiner Verantwortung für die europäische Integration und deren demokratische Legitimation sehr bewusst ist. Das Gesetz stärkt die Einflussmöglichkeiten des Bundestages; ich möchte Ihnen die drei wichtigsten Änderungen zur Stärkung der Rechte des Bundestages nennen:

  • Änderungen der EU-Verträge im vereinfachten Verfahren gemäß dem Vertrag von Lissabon werden nur möglich sein, wenn der Bundestag dem durch ein Gesetz zuvor zugestimmt hat.

  • Wenn die nationalen Regierungen der Europäischen Union Rechte übertragen möchten, über die die Europäische Union nicht bereits aufgrund bestehender Verträge verfügt, muss der Bundestag dem durch ein Gesetz vorab zustimmen.

  • Dies gilt ebenfalls für Änderungen der europäischen Entscheidungsverfahren: Wenn in bestimmten Politikbereichen vom Verfahren der Einstimmigkeit zum Verfahren der qualifizierten Mehrheit übergegangen werden soll, darf die Bundesregierung dem nur dann zustimmen, wenn dies zuvor durch ein Gesetz abgesichert wurde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Deutsche Bundestag in Zukunft jedem weiteren Schritt zu stärkerer europäischer Integration – in den meisten Fällen durch ein Gesetz – zustimmen muss. Das Parlament erhält durch die Begleitgesetze deutlich mehr und deutlich klarer definierte Rechte als zuvor.

Ich denke, dass die in letzten Wochen erarbeiteten Regelungen gut sind, da die nötige Balance gefunden wurde. Zum einen wurden die Beteiligungsrechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt. Gleichzeitig wird die Bundesregierung aber nicht zu stark eingeschränkt, so dass ihre Handlungsfähigkeit am Verhandlungstisch in Brüssel erhalten bleibt.

Abschließend möchte ich auf die Präambel unseres Grundgesetzes verweisen. Dort heißt es, bezogen auf die Rolle Deutschlands in Europa, dass das deutsche Volk vom Willen beseelt ist: "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Ich denke, besser und treffender als die Mütter und Väter des Grundgesetzes es getan heben, kann man das nicht schreiben.

Sobald der Bundesrat, der am 18. September tagt, seine Zustimmung zu den Begleitgesetzen erteilt hat, kann die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und in Rom hinterlegt werden. Deutschland setzt damit ein wichtiges integrationspolitisches Zeichen. Der Ratifizierungsprozess wäre somit noch vor der Volksabstimmung in Irland am 2. Oktober erfolgreich abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Berg MdB
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Frage zum Thema Finanzen
14.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Berg

Warum bezahlen wir noch immer den Solidaritätszuschlag?
Bei seiner Einführung wurde von ca. 5 Jahren gesprochen.
Man verliert den Glauben an die Politiker, der Soli ist eine zusätziche Einnahmequelle geworden und nichts anderes.
Es geht doch den neuen Bundesländern zum Teil schon besser wie den alten Bundesländern. Schlage vor mal über eine Vereinfachung der Steuern (siehe Österreich - ja das kleine Land) nachzudenken und nicht z.B. noch Relikte aus dem vorletzten Jahrhundert beizubehalten z.B. Sektsteuer usw. So verliert die Politik noch mehr an Wählern.
Steht auf und tut endlich etwas.

Freundliche Grüsse

(Mittelständler)
Antwort von Dr. Axel Berg
1Empfehlung
02.07.2009
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

über den Solidaritätszuschlag (sogenannter Soli) wird schon lange gestritten. Wahrscheinlich seit seiner Einführung. Die Kohl-Regierung hat damals nicht nur gesagt, dass der Solidaritätszuschlag für nur 5 Jahre gebraucht wird, sondern blühende Landschaften und eine problemlose Wiedervereinigung innerhalb dieser Frist versprochen. Davon ist, wie Sie wissen, nicht viel wahr geworden. Aber wir arbeiten daran.

Die Sätze des Solis sind von 7,5% auf 5,5% gesenkt worden. Erhoben wird er allerdings immer noch, da haben Sie recht. Klagen gegen den Soli sind bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, dieses hat die Beschäftigung mit dem Themenkomplex aber abgelehnt. Die Erhebung des Solis wird seitdem nicht mehr vorläufig erhoben, wie es zuvor der Fall war, sondern regulär.

Der Solidaritätszuschlag ist eine Zahlung, die vor allen Dingen den Solidarpakt 2 finanzieren soll. Dieser Pakt gilt bis 2019 und soll strukturelle und infrastrukturelle Defizite beseitigen, die es in den ostdeutschen Bundesländern immer noch gibt. Dies ist und war politischer Konsens. Der Solidarpakt 2 muss zudem finanziert werden. Er garantiert den ostdeutschen Ländern bis 2019 insgesamt etwas über 150 Mrd. Euro. So lange dieser Pakt läuft, werden auch weiterhin Solidaritätszuschläge gezahlt werden müssen.

Gerade in der jetzigen Zeit von Konjunktur- und Wirtschaftskrisen können wir es uns zudem nicht leisten, auf weitere Steuereinnahmen zu verzichten. Der Staat wird einen Steuerausfall bis 2013 von mehr als 300 Mrd. Euro haben. Und der Staat sind wir alle. Die Ausgaben umfassen Infrastrukturausgaben, Sozial- und Rentensysteme und ein funktionierendes öffentliches Leben. Es ist ja nicht so, als wenn die Politiker oder Beamten das Geld unter sich aufteilen. Um den Staat also funktionsfähig zu halten, brauchen wir Steuereinnahmen. Wenn die Einnahmen des Solis wegfallen würden, müsste das Geld an anderer Stelle eingespart werden. Und das ist zur Zeit nicht möglich.

Die Steuern sind zudem in den letzten Jahren massiv gesenkt worden. Die Steuersenkungspartei an sich ist die SPD, die im Jahre 1998 einen Einkommenssteuertarif vorgefunden hat, welcher mit 25,9 % begann und 53 % (Spitzensteuersatz) endete. In einer Kraftanstrengung ohne gleichen sind durch die Steuerreform 2000 die parallelen Steuerentlastungsgesetze, die Familienförderungsgesetze und das Alterseinkünftegesetz die Menschen in unserem Lande um 59 Milliarden Euro entlastet worden. Ein solches Steuerentlastungspaket hat es zuvor noch nie gegeben. Jeder, der aktuell von möglichen Steuersenkungen spricht, muss sich daher fragen lassen, wieso die FDP und die CDU/CSU überhaupt in den 90er Jahren es zu einem Eingangssteuersatz von 25,9 % haben kommen lassen. Weitere Steuersenkungen können im Moment nicht gegenfinanziert werden. Wie die Unionsparteien Ihre derzeitigen Steuerversprechen umsetzen wollen, begründen sie auch nicht wirklich.

Das verfügbare Durchschnittseinkommen eines Arbeitnehmers betrug im Kalenderjahr 1998 exakt 24.704,00 Euro. Auf dieses Einkommen zahlte der Arbeitnehmer (ledig) 4.628,00 Euro an Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag = 18,7 %. Derselbe Arbeitnehmer erzielt im Kalenderjahr 2008 27.811,00 Euro; auf diesen Betrag zahlt er 4.102,00 Euro an Steuern und Soli = 14,7 %. Ist dieser Arbeitnehmer verheiratet, hat er im Kalenderjahr 1998 auf seinen damaligen Lohn 6,5 % an Steuern gezahlt und zahlt im Kalenderjahr 2008 nur noch 3,6 % an Steuern. Steuersenkungen helfen den Menschen umso weniger, je geringer Ihr Einkommen ist.

Sie sehen, dass die SPD große Anstrengungen unternommen hat, die Steuerbelastung gering zu halten. Ich persönlich bin aber auch der Meinung, dass wir unser Steuersystem grundlegend verändern und vereinfachen sollten. Ich bin ein großer Verfechter der Ökologischen Steuerreform. Diese stellt sowohl eine Vereinfachung, als auch eine ökologische Ausrichtung der Steuererhebung dar, die wir für die Bekämpfung des Klimawandels dringend benötigen. Die Ökosteuer ist übrigens wesentlich mehr als für einen Liter Sprit 5 Euro zu fordern. Auf der Seite www.foes.de können Sie die wesentlichen Forderungen lesen. Unter anderem sind diese:

• Aufkommensneutrale Ökologisierung der KFZ-Steuer
• Jährliche Erhöhung der Ökosteuer für mindestens 5 Jahre
• Ab 2020 Besteuerung alternativer Energien zur Deckung der Infrastrukturkosten
• Abschaffung aller Steuervergünstigungen im Flugverkehr
• Einführung einer Kerosinbesteuerung im Inland, Mehrwertsteuererhebung auch für Auslandsflüge
• Mehrwertsteuerermäßigung im Schienenpersonenverkehr
• Erhöhung der Ökosteuern für fossile Heizstoffe und Strom
• Abschaffung der Besteuerung von Öl und Gas bei der Stromerzeugung
• gezieltere Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
• Überarbeitung der Ökosteuerermäßigungen für die Industrie
• Weiterentwicklung des Emissionshandels

Dies sind selbstverständlich nur einzelne Forderungen, aber sie wären für die Zukunft der Menschheit wichtig. Wir müssen eine ganz neue Sichtweise auf die Besteuerung bekommen: ganzheitlich und ökologisch.

Wir sind, wie oben geschildert, durch den Solidarpakt an die Zahlungen gebunden. Und ich denke, dass die Unterschiede, die es zwischen ostdeutschen und westdeutschen Städten und Regionen immer noch gibt, diese Solidarleistung auch rechtfertigen. Die Leistungen müssen finanziert werden. Dies können wir entweder durch den Soli machen oder wir stellen unser gesamtes Steuersystem um. Mir wäre ebenfalls die zweite Variante lieber und ich werde mich auch nach der Wahl dafür einsetzen, falls ich den Einzug in den Bundestag erneut schaffe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg
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Lesezeichen
Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

in der Abstimmung der 227. Sitzung des dt. Bundestages haben Sie dem "Entwurf eines
Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in
Kommunikationsnetzen" zugestimmt und der Abschaffung der Gewaltenteilung in Deutschland damit aktiv Vorschub geleistet.

Vor diesem Hintergrund interessiert mich, wie Sie als Abgeordneter einer demokratischen Partei Ihre Beteiligung an der Schaffung staatlicher Zensurinstrumente mit Ihrer Verpflichtung, im Sinne des Grundgesetzes zu agieren, vereinbaren können.

Bitte führen Sie außerdem aus, inwiefern die Diskussion der vergangenen Wochen (und insb. die Sachverständigenanhöring, siehe Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Ott) Sie abschließend von der Notwendigkeit einer solchen Zensurmaßnahme überzeugt und schließlich zu Ihrer direkten Beteiligung geführt hat.

Abschließend würde ich mich freuen, wenn Sie in diesem Zusammenhang auch auf Ihre Position zum in jüngerer Zeit vielfach beschriebenen Konflikt zwischen Politik und "digital natives" eingehen können.

Mit freundlichen Grüßen aus Schwabing,

N.
Antwort von Dr. Axel Berg
2Empfehlungen
03.07.2009
Dr. Axel Berg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Juni zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde (Drucksache 16/12850). Gerne beziehe ich hierzu Stellung.

Da ich auf abgeordnetenwatch.de drei Anfragen zu der Thematik erhalten habe, erlaube ich mir mit dem gleichen Schreiben zu antworten, das entsprechend der jeweiligen Anfrage ggf. um spezielle Aspekte ergänzt wird.

Der Kampf gegen Kinderpornographie insgesamt beinhaltet eine weites Spektrum von Maßnahmen, das von einer effektiven Strafverfolgung bis hin zu einer Förderung von Hilfs- und Beratungsangeboten reicht. Das verabschiedete Gesetz adressiert einen Teilaspekt des Problems, nämlich die zunehmende Verbreitung von kinderpornographischem Inhalten im Internet. Dort können rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden. Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellte sich überhaupt die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur - es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz speziellen Fall.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Es ist richtig, dass versierte Nutzer die Sperre technisch umgehen können. Es ist aber auch anzunehmen, dass sich ein Teil der Konsumenten davon abschrecken lassen wird. Es können vermutlich besonders diejenigen erreicht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornographischer Inhalte suchen. Gerade sie sollen über die Umleitung auf die Stoppmeldung deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert. Zumindest bei einem Teil der Betroffenen kann dies nach Einschätzung von Experten Wirkung zeigen. Dazu dient auch der Hinweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens. Es kommt also darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen.

In meinem Schreiben auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Netzsperren vom 10. Mai hatte ich dargelegt, dass der Gesetzesentwurf zum damaligen Zeitpunkt offene Fragen ließ. Durch die von der SPD durchgesetzte Sachverständigenanhörung erhoffte ich mir eine Klärung dieser Fragen, um eine abschließende Erklärung treffen zu können. Ausschlaggebend war für mich insbesondere, dass das Gesetz rechtsstaatlichen Grundsätzen genüge und keinen unverhältnismäßigen Eingriffe in die Freiheitsrechte darstelle.

Nach der Sachverständigenanhörung gelang es der SPD-Fraktion in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchzusetzen, dass der aus dem Wirtschaftministerium stammende extrem verbesserungswürdige Gesetzesentwurf wesentlich modifiziert und deutlich verbessert wurde. Mit diesen Änderungen wurde wesentlichen Forderungen des Bundesrates, der Sachverständigenanhörung und der Netz-Community Rechnung getragen. Dass es gelang, so viele Verbesserungen einzubringen, ist nicht zuletzt auch der überaus großen öffentlichen Kritik zu verdanken.

Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: "Löschen vor Sperren":
Die Regelung kodifiziert das Prinzip "Löschen vor Sperren". Danach erfolgt die Aufnahme in die Sperrliste des BKA nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten abzielen, in angemessener Zeit keinen Erfolg haben. Ohne Zweifel ist Löschen deutlich wirkungsvoller als Sperren, da die Inhalte tatsächlich entfernt werden. Daher ist es sinnvoll und notwendig, dass das BKA zunächst alle zulässigen Maßnahmen zur Löschung kinderpornographischer Seiten ergreift.

2. Kontrolle der BKA-Liste:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Hiermit wird ein Anliegen der E-Petition aufgegriffen, da ein zentraler Kritikpunkt fehlende Kontrolle und Transparenz der BKA-Liste ist. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des § 1 Satz 1 StGB erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das BKA den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete NutzerInnen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornographie ermöglicht wird, jedoch nicht von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Änderungen in einem neuen speziellen Zugangserschwerungsgesetz anstatt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann.

Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann. Mit dieser Klarstellung wird der Befürchtung begegnet, dass Gerichte zukünftig aufgrund der durch das Sperrlistenverfahren nach diesem Gesetz vorhandenen technischen Infrastrukturen zu der Schlussfolgerung gelangen könnten, Zugangsvermittler seien auch im Hinblick auf andere Rechtsverletzungen (z.B. des geistigen Eigentums) zivilrechtlich zur Sperrung heranzuziehen.

Der zentrale Vorwurf gegen das Gesetz lautet, dass eine Infrastruktur geschaffen werde, die später auch zur Sperrung anderer, beliebiger Inhalte genutzt werden kann. Die Befürchtung ist angesichts einiger Äußerungen der letzten Wochen grundsätzlich nachvollziehbar. So waren Forderungen aus der Unionsfraktion bekannt geworden, die Sperren u.U. auch für Computerspiele, Glücksspiele, extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden. Hinweise darauf finden sich nicht zuletzt prominent im Regierungsprogramm der Union.

Wie gerade beschrieben, wird durch die Formulierung als Spezialgesetz aber eindeutig klargestellt und geregelt, dass es sich ausschließlich um die Sperrung kinderpornographischer Seiten handelt und eine Ausweitung auf andere Inhalte und Ansprüche ausgeschlossen ist.

Ein zukünftiger Gesetzgeber wäre zwar in der Lage, die Sperren auf andere Bereiche auszuweiten, dies gilt jedoch auch unabhängig von diesem konkreten Gesetz. Die Reversibilität von Gesetzen durch den jeweils regierenden Souverän ist ein wesentlicher Bestandteil von Demokratie. Jeder neue Gesetzgeber kann also alle bestehenden Gesetze kippen. Sollte ein zukünftiger Gesetzgeber eine Ausweitung wollen, müsste ein Gesetzgebungsverfahren angestrengt werden. Dieser Prozess wird durch das vorliegende Gesetz nicht vereinfacht.

Unabhängig vom vorliegenden Gesetz war bzw. ist die technische Infrastruktur zur Sperrung von Internetseiten bereits im Aufbau. Verträge zwischen BKA und den größten Internet-Service-Providern in Deutschland verpflichten Letztere bereits, eine entsprechende Infrastruktur bereitzustellen und entsprechende Sperrungen in nächster Zeit vorzunehmen. Das heißt, dass gegenwärtig Mechanismen zur Sperrung etabliert werden, jedoch ohne dass diese Verträge einen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen - wie etwa die Kontrolle der BKA-Liste durch ein unabhängiges Gremium - garantieren und deshalb höchst problematisch sind. Ich teile die Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Verträge, da sie keinen hinreichenden Grundrechtsschutz gewährleisten. Bis es aber zu einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache käme, wäre die Infrastruktur bereits in Betrieb, ohne dass es gleichzeitig hinreichende Schutzbestimmungen für die Internetnutzer gibt, die wir nun gesetzlich regeln.

Da mir Ihre grundsätzlichen Bedenken gegenüber diesem Gesetzes einleuchten, habe ich mich der persönlichen Erklärung gemäß § 31 GO-BT meiner Kollegin Monika Griefhahn angeschlossen, in der ich klarstelle, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist. Zudem weise ich dort auch auf die sich bereits im Aufbau befindliche Infrastruktur hin und die Notwendigkeit, derartige Verträge durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen (die Erklärung finden Sie unter dip21.bundestag.de (Anlage 15, S. 25327)).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Berg MdB
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