Dr. Andreas Scheuer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Andreas Scheuer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
26.09.1974
Berufliche Qualifikation
Magister in Politologie, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohnort
Passau
Wahlkreis
Passau
Ergebnis
46,5%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Ich gehe davon aus, dass die Zunahme der Transportleistung auch eine Verbesserung der personellen Situation im Gewerbe mit sich bringen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
07.09.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Scheuer,

Seit der Lehmann-Kriese beobachte ich und viele in meinem Bekannten- und Freundeskreis die Politik sehr genau: Rettungspakete für Banken, Rettungspakete für den Euro, Rettungspakete für ´notleidende´ Staaten etc. etc. pp.
Wir können dies für die Zukunft unseres Landes nicht gut heissen.

Aus einer Diskussion heraus enstand diese Anfrage:

Am 29.9.2011 wird im Bundestag über die Erhöhung des Rettungsschirms ESFS abgestimmt.
Wie werden Sie in dieser Frage abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen
-

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Frage zum Thema Schulen
11.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Scheuer, sorry PhDr Scheuer,

warum führen Sie Ihren tschechischen "Doktor-Tittel PhDr" eigentlich nicht in der Originalform, sondern lassen vorne die Buchstaben "Ph" weg?

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheuer,

aus der PNP vom 01.10.2011(Titelseite) wurde ich auf ein Urteil des OLG Frankfurt aufmerksam.
(AZ 22 U 67/09)
Dieses Urteil ist als Grundsatzurteil ausgelegt (Revision zum BGH zugelassen).
In diesem Urteil finden sich u.a. die Sätze:
"Dieser musste als Linksabbieger entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Beklagten zu 1) bei Rot gefahren ist oder nicht."
Bemerkenswert ist, daß hier der Zeitpunkt der Rotphase nicht definiert wurde.(Also nicht beim Wechsel des Lichtzeichens auf Rot oder unmittelbar nach dem Wechsel des Lichtzeichens).
Ausschalggebend ist nur, ob der Querverkehr das Rotlicht in der kreuzenden Fahrspur sehen konnte.
Da es sich hier nicht um eine Einzelfallentscheidung, sondern um eine Grundsatzentscheidung handelt, sehe ich das gesamte System der Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlagen in Frage gestellt.
Eine Grundsatzentscheidung ist dafür ausgelegt, um in analogen oder ähnlichen Fällen herangezogen zu werden.
Gilt dies nur für Linksabbieger oder auch für den Querverkehr, da auch hier sich Fahrspuren kreuzen?
Gilt die auch für Linksabbieger, wenn dieser einen grünen Likspfeil gezeigt bekommt.
Gilt dies etwa auch dann, wenn ein Fahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfährt, weil der Lenker ein Grünlichr für eine andere Spur falsch interpretiert hat?
Gilt dies etwa auch dann, wenn ein Fahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfährt, weil der Lenker ein Grünlicht, welches für eine andere Spur umgeschatlet hat, falsch interpretiert hat und plötzlich losfährt?
Meine Frage:
Was gedenken Sie zu tun, damit hier wieder Rechtssicherheit einkehren kann, da bisher davon ausgegeangen werden durfte, daß derjenige, welcher bei Rot in eine Kreuzung einfährt, die aleinige Schuld an einem Unfall trägt.

Grüße aus Passau

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Scheuer,

würden Sie bitte Ihre Haltung zur aktuell geplanten Bescheidung des Rederechtes für Abgeordnete im Parlament und zum Fraktionszwang darlegen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Andreas Scheuer
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2012
Dr. Andreas Scheuer
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrte Damen und Herren,

werte Besucher des Internetportals abgeordnetenwatch.de/ abgeordnetencheck.de,

ich danke Ihnen für das Interesse, welches Sie der aktuellen Politik sowohl auf Landes- oder Bundesebene als auch im EU-Raum entgegenbringen.
Ihr Engagement, Ihre konstruktive Kritik, Ihre Hinweise und Anregungen weiß ich sehr zu schätzen.

Auf Grund der Vielzahl an Anfragen und Gesuchen, die mich über die diversen Internetplattformen erreichen, möchte ich Sie jedoch bitten, Ihre Schreiben direkt an mein Abgeordnetenbüro in Berlin über andreas.scheuer@bundestag.de zu senden. Von dort aus beschäftige ich mich persönlich und intensiv mit Ihrer Anfrage. Somit kann ich eine intensive Beschäftigung mit Ihren Themen und eine explizite Antwort auf Ihre Fragen gewährleisten.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bin schon gespannt auf Ihre Meinungen, Ihre Stimme von der Basis, dem authentischsten Sprachrohr der Bevölkerung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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