Dr. Andreas Scheuer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Andreas Scheuer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
26.09.1974
Berufliche Qualifikation
Magister in Politologie, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohnort
Passau
Wahlkreis
Passau
Ergebnis
46,5%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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(...) Ich gehe davon aus, dass die Zunahme der Transportleistung auch eine Verbesserung der personellen Situation im Gewerbe mit sich bringen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
10.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheuer,
warum beantworten Sie Bürgerfragen nicht? Warum lassen Sie über 50 Bürger über ein viertel Jahr mit Ihrer Beantwortung einer wichtigen Frage im Unklaren? Weswegen soll man Ihre Partei noch wählen, wenn sie mit Extremisten gemeinsame Sache macht? "Kein Bier für Rechte"? "Kein Bier für Linke" fände ich ebenso primitiv dumm wie menschenverachtend. Wenn Sie solche Programme aber unterstützen, scheinen Ihnen die Artikel des Grundgesetzes wohl am Podex vorbeizugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Andreas Scheuer
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29.09.2010
Dr. Andreas Scheuer
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort auf Ihre Frage. Aber haben Sie Dank für Ihre Anfrage, die ich heute gerne beantworte.

Leider wurde ich über die Aktivitäten des besagten Malwettbewerbs im Vorfeld nicht informiert. Ich kenne also die genauen Hintergründe zu dieser Aktion nicht.

Grundsätzlich steht für mich als überzeugter Demokrat fest, dass gegen jede Form von politischem Extremismus – komme er von rechts oder von links – vorgegangen werden muss.

Es sei jedem Einzelnen zugestanden, so auch mir, wie er sich dabei selbst im Kampf für unsere Demokratie und unser Wertesystem einbringt. Dabei kann man meines Erachtens auch schon in jungen Jahren damit anfangen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Scheuer,

Anfang dieses Jahres gab es Meldungen/Gerüchte, dass die aktuelle Regelung für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern für Altfahrzeuge (= älter als 5 Jahre und 80.000 km) nochmal überarbeitet werden soll. => Stimmt das? Was ist daraus geworden?

Mein Fall:
Für meinen VW-Diesel gab es (wegen des Allrad-Antriebs) lange Zeit keine Nachrüst-Möglichkeit. Seit 2009 ist es nun doch technisch möglich einen solchen Dieselpartikelfilter nachzurüsten. Aber ich bekomme trotzdem keine grüne Plakette mehr, angeblich weil das Fahrzeug zu alt sei !!! (Älter als 5 Jahre bzw. 80.000 km).

Warum wird das nicht geändert? Sollen die Autos jetzt abgasärmer gemacht werden, oder sollen nur gebrauchte Autos wertlos gemacht werden??

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Andreas Scheuer
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23.06.2010
Dr. Andreas Scheuer
Sehr geehrter Herr ,

für die von Ihnen über "abgeordnetenwatch.de" veranlasste Anfrage per Email vom 27.05.2010 danke ich. Zu der Frage, ob die Regelungen für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern hinsichtlich Altfahrzeugen überarbeitet werden, damit auch ältere Diesel-Pkw mit einem Partikelminderungssystem (PMS) nachgerüstet werden und dann eine grüne sogenannte Feinstaubplakette erhalten können, um mit diesen Fahrzeugen weiterhin uneingeschränkt Umweltzonen befahren zu dürfen, nehme ich wie folgt Stellung:

Eine Bestimmung, die eine Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystem (PMS) bzw. Dieselpartikelfilter untersagt, die älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 80.000 km haben, gibt es nicht. Alle Diesel-Pkw, die eine der Abgasstufen Euro 1 bis Euro 4 einhalten, dürfen mit einem für den entsprechenden Fahrzeugtyp genehmigten PMS nachgerüstet werden. Insoweit ist eine Überarbeitung der Vorschriften nicht erforderlich.

Die grüne Feinstaubplakette darf nur Diesel-Pkw zugeteilt werden, die mindestens die Anforderungen der Abgasstufe "Euro 4" einhalten. Um eine Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelminderungssystem (PMS) mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen, sind die Nachrüstvorschriften 2006 und 2007 nur auf die für die Partikelmasse geltenden Grenzwerte der Abgasstufen Euro 2 bis Euro 4 und besser abgestellt worden.

Beispielsweise wird durch die Nachrüstung eines sogenannten Euro-2-Diesel-Pkw mit einem dafür genehmigten PMS der Stufe PM 1 erreicht, dass der Grenzwert für die Partikelmasse der Abgasstufe Euro 3 von 0,050 g/km eingehalten wird. Statt der roten Feinstaubplakette darf dem nachgerüsteten Diesel-Pkw dann eine gelbe Feinstaubplakette zugeteilt werden. Würde für diesen Diesel-Pkw ein genehmigtes PMS der Stufe PM 2 angeboten, das die Einhaltung des Grenzwertes für die Partikelmasse der Abgasstufe Euro 4 von 0,025 g/km gewährleistet, dürfte ihm nach der entsprechenden Nachrüstung eine grüne Feinstaubplakette zugeteilt werden.

Nach den Vorschriften ist es nämlich zulässig, einen älteren Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 mit einem dafür genehmigten PMS der Stufe PM 2 nachzurüsten. Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sind heute im allgemeinen 9 - 13 Jahre alt. Der für "Euro 2 Pkw" geltende Grenzwert für die Partikelmasse beträgt 0,080 g/km.

Die zur Nachrüstung angeboten kostengünstigen, ungeregelten bzw. offenen PMS reduzieren die Partikelmasse der nachgerüsteten Fahrzeuge im allgemeinen um mindestens 30% kaum aber um mehr als 60 %. Nur für aufwändige, geregelte bzw. geschlossene PMS ist eine Minderungsrate von mindestens 90 % vorgeschrieben.

Es ist aber weder rechtlich gegenüber der Automobilindustrie zu erzwingen noch aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe zu erwarten, dass für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor Partikelminderungssysteme für die Nachrüstung entwickelt und angeboten werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer
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Frage zum Thema Finanzen
24.06.2010
Von:

hallo erst mal....
zuerst mal die erklärung...
ich hatte 2006 einen motorradunfall und vor etwa zwei jahren konnte ich meine arbeit als kraftfahrer nicht mehr nachgehen...bin in die teilrente gekommen und von alg2 in harz4... am unfall bin ich nicht schuld so das die versicherung des gegners den schaden bzw alle kosten tragen müsst... es läuft zur zeit ein verfahren wegen schmerzensgeld und verdienstausfall im gericht in passau... die gegnerische versicherung versucht mit allen mitteln diese immer zu verzögern... soo nun meine frage...????
harz4 und alg2 nehmen keinen regress an die versicherung??? Warum? und was ist mit den steuergeldern die ich als harz4 empfänger nun bekomme???
dürfen versicherungen das???
gibt es kein gesetz das dies regelt?
ist das nicht betrug gegenüber dem steuerzahler???

ich danke im vorraus für eine antwort

mfg
Antwort von Dr. Andreas Scheuer
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09.08.2010
Dr. Andreas Scheuer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Wunsch nach einer schnellen gerichtlichen Klärung des Falles verstehen.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Ziel ist neben der sozialen Sicherung insbesondere die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Chancen hierauf und die Verbesserung der Betreuung durch die Agentur für Arbeit.

Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist, werden nicht angerechnet. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu, nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind.

Grundsätzlich ist es Angelegenheit der Gerichte und der Prozessparteien, den Streitfall zu einem Abschluss zu bringen. Die näheren Anforderungen an die Rechtsmittel ergeben sich aus den Prozess- und Verfahrensordnungen der jeweiligen Gerichte. Für die weitere Vorgehensweise und inhaltliche Fragen bitte ich Sie sich an Ihren juristischen Beistand zu wenden. Gern nehme ich Ihre Schilderung in meine weitere politische Arbeit mit.

Für das weitere Verfahren wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.06.2010
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Scheuer,

warum beantworten Sie diese Fragen nicht. Ist Ihnen das Verhalten Ihrer örtlichen CSU peinlich? Bereits 59 Interessenten warten seit einem halben Jahr auf eine Antwort.

www.abgeordnetenwatch.de

Jetzt liegt mir ein Initiativantrag von CSU- und FDP Landtagsabgeordneten vor, der einen bisher nicht vorhandenen Kampf gegen Linksextreme vorsieht.

www.bayern.landtag.de

Werden Sie jetzt in Passau auch solche Aktionen gegen Links starten wie gegen Rechts? (Malwettbewerb für Kinder gegen Rechts, jetzt vielleicht gegen Links?). Mit wem arbeitet Ihr Kreisverband dann vor Ort zusammen (Die Linke, SPD, FDP, Grüne, DGB, Kirchen…..)?

Mit freundlichen Grüßen
Max Aßbeck
Antwort von Dr. Andreas Scheuer
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09.08.2010
Dr. Andreas Scheuer
Sehr geehrter Herr Aßbeck,

Sie haben eine Frage an mich gerichtet.

In einer Demokratie halte ich es für wichtig, dass politische Sympathien für jede Form politischen Extremismus isoliert werden. Dafür treten wir in der CSU ein. Eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen und linksextremen Gruppierungen lehnen wir entschieden ab.

Die Zahl extremistischer Straf- und Gewalttaten ist nach Angaben des Innenministeriums 2009 bedrohlich gestiegen – besonders unter Linksextremen. Die Fälle von linksextremistischer Gewalt haben im vergangenen Jahr um 53,4 Prozent zugenommen.

Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren dürfen deshalb nicht verharmlost werden. Das Zünden einer Splitterbombe bei einer ansonsten friedlichen Demonstration in Berlin zeigt nicht nur eine neue Qualität der linksextremistischen Gewalt, sondern es offenbart auch deren Unberechenbarkeit und Brutalität.

Es ist eine Stärke unserer Demokratie, dass wir uns argumentativ mit politischen Mitstreitern auseinandersetzen. An diesem Dialog und Diskurs nehmen wir als CSU teil und laden alle demokratischen Organisationen gern ein. Die Anerkennung unseres Grundgesetzes als gemeinsame Wertebasis ist für uns eine unverrückbare Bedingung. Ich begrüße jedes Engagement in demokratischen Organisationen gegen Rechts- und Linksextremismus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.09.2010
Von:

Warum werden nur im Meklenburg-Vorpommern Autos und Bäume voreinander geschützt? In anderen Bundesländern habe ich Schutzplanken vor Alleemäumen nicht entdecken können.


www.techfieber.de

Auf dieser Siete ist dokumentiert, daß seit 1995 über 20.000 Menschen durch Unfälle mit Bäumen umgekommen sind.

Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Antwort von Dr. Andreas Scheuer
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24.11.2010
Dr. Andreas Scheuer
Sehr geehrter Herr ,

die Frage nach Baumpflanzungen am Straßenrand wird seit Jahren insbesondere zwischen Vertretern der Naturschutzverbände einerseits und Verkehrssicherheitsexperten andererseits kontrovers diskutiert.

Bäume und im Speziellen Alleen sind Teil des natürlichen und kulturellen Erbes einer Region und erfüllen vielfältige Aufgaben im Landschaftshaushalt. Darüber hinaus hat Straßenbepflanzung positive Auswirkungen auf die Straßenraumgestaltung, die optische Führung und die Stabilisierung des Straßenkörpers.

Die Anzahl der Baumunfälle mit Personenschaden ist zwischen 1995 und 2009 deutlich von rund 25.000 Unfällen pro Jahr um 45% auf rund 13.800 Unfälle pro Jahr zurückgegangen. Dennoch ist das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Aufprall auf Bäume nach wie vor besorgniserregend. Zur Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte im Zusammenhang mit bestehenden Baumpflanzungen wurden deshalb "Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006)" erarbeitet und durch das BMVBS den für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bundesfernstraßen zuständigen Länderverwaltungen zur Anwendung empfohlen.

Die ESAB 2006 geben u.a. Hinweise zur Wahl geeigneter Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl und der Folgen von Unfällen mit Aufprall auf Bäume und zu Überlegungen, wo an Bestandsstraßen welche Pflanzungen ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit möglich sind.

Grundsätzlich stehen zur Vermeidung von Baumunfällen mehrere geeignete Maßnahmen zur Verfügung. Aufgrund unterschiedlicher baulicher und verkehrlicher Rahmenbedingungen können die für die jeweilige Situation vor Ort am besten geeignete Maßnahmen variieren. Die Auswahl von für den jeweiligen Einzelfall geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Baumunfällen treffen die jeweiligen Straßenbau und Straßenverkehrsbehörden der Länder. Neben der Aufstellung von Schutzeinrichtungen stehen weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Verringerung und Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im betreffenden Streckenabschnitt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scheuer, MdB
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