Dr. Andreas Dressel (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Fraktionsvorsitzender, Referatsleiter im Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Wohnort
-
Wahlkreis
Alstertal - Walddörfer , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Wir werden im Zusammenhang mit der Befassung mit der Volksinitiative zum Transparenzgesetz auch das geltende Recht und seine Anwendung kritisch überprüfen – das haben wir schon öffentlich zugesagt. In diesem Kontext werden wir uns auch die Gebührenregelungen anschauen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Sicherheit
31.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

ich gehe auf das Gymnasium Ohmoor in Hamburg Niendorf und dort führt unser Jahrgang im Rahmen des Politikunterrichts gerade ein Projekt zum Thema Sicherungsverwahrung durch.
Hierzu würde ich Ihnen gerne einige Fragen stellen.
Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, dass die Ergebnisse auf dem kommenden Europamarkt am 14. Mai veröffentlicht werden.
Hinzukommen bitte ich Sie, mir möglichst zeitnah eine Antwort zu geben, da wir bereits in wenigen Wochen die Präsentation und die dazugehörigen Ergebnisse abgeben müssen.
Folgende Fragen bitte ich Sie zu beantworten:

1. Was ist Ihre Meinung dazu, dass der europäische Gerichtshof die Sicherungsverwahrung zwar als menschenrechtswidrig beschlossen hat, sie aber trotzdem in vielen europäischen Städten ausgeführt wird?

2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, als Jurist die Sicherungsverwahrung so umzugestalten, dass sie nicht mehr als menschenrechtswidrig, sowie vom europäischen Gerichtshof anerkannt wird?

3. Welche Alternativen sehen Sie?

4. Viele Mitbürger empfinden es als beängstigend, wenn sie zu Ohren bekommen, dass Schwerverbrecher auf freiem Fuß in ihrer Stadt/ Umgebung leben. Was können Sie und die Regierung gegen diese Verängstigung tun?

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Andreas Dressel
1Empfehlung
20.06.2011
Dr. Andreas Dressel
Sehr geehrter Herr ,

infolge eines Büroversehens bei uns ist der vorbereitete Antwortentwurf leider nicht in den Postausgang gelangt, sorry.

Das hole ich jetzt nach! Und beantworte die Fragen zusammenfassend:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Dezember 2009 entschieden, dass eine zunächst auf zehn Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf und die Bundesrepublik Deutschland mit der rückwirkenden Anwendung des § 67d Absatz 3 StGB in seiner Fassung nach Streichung der zeitlichen Begrenzung der Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat.

Bis 1998 konnte die Sicherungsverwahrung nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 1998 konnte sie lebenslang bestehen bleiben. Nach 1998 wurden zahlreiche zuvor angeordnete Verwahrungen über die Zehn-Jahres-Frist hinaus verlängert - was nach Ansicht der Straßburger Richter gegen das Rückwirkungsverbot verstößt. Der EGMR hat seine Entscheidung u. a. damit begründet, dass die Sicherungsverwahrung wie eine Freiheitsstrafe mit Freiheitsentziehung verbunden sei und es in der Bundesrepublik Deutschland keine wesentlichen Unterscheide zwischen dem Vollzug einer Freiheitsstrafe und dem der Sicherungsverwahrung gebe. Die Sicherungsverwahrung sei im Sinne der EMRK als Strafe zu qualifizieren, so dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung das Recht auf Freiheit in Artikel 5 EMRK und das Rückwirkungsverbot in Artikel 7 EMRK verstoße. Das Rückwirkungsverbot besagt, dass niemand wegen eines Gesetzes verurteilt werden darf, das zum Zeitpunkt der Tat noch nicht bestand.

Um die Begründung des EGMR zu verstehen, muss man folgendes wissen:
Grundsätzlich stellt die Sicherungsverwahrung nach dem deutschen Strafrecht keine Strafe, sondern eine sog. Freiheitsentziehende Maßregel dar. Eine Maßregel ist eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat, die von der Schuld des Täters unabhängig ist und zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung im Anschluss an eine Freiheitsstrafe angeordnet wird. Das deutsche Strafrecht fährt somit im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer Straftat quasi zweispurig, indem es zwischen Strafe und Maßregel unterscheidet. Da die Sicherungsverwahrung grundsätzlich erst nach Verbüßung der Haftstrafe beginnt, sich aber bisher in Deutschland nach Ansicht der Straßburger Richter praktisch nicht sehr von der Strafhaft unterscheidet, hat der EGMR sie als "doppelte Bestrafung" verboten.

Die Entscheidung des EGMR betrifft in ganz Deutschland rund 100 Personen, in Hamburg ca. 17 Personen. Aber die Entscheidung gilt eben nur für die Straftäter, deren Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert worden war.

Im Dezember 2010 wurde die Unterbringung von verurteilten Straftätern, die nach der Entscheidung des EGMR hätten freigelassen werden müssen, durch das sog. Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) neu geregelt. Es ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und regelt, dass Straftäter, die nach der Entscheidung des EMRK nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden können, weiter in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden dürfen, wenn folgende Umstände vorliegen:

1. eine psychische Störung, die dazu führt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person erheblich beeinträchtigt wird und
2. die Unterbringung deshalb zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.

Das ThUG regelt allerdings nicht, wie die Betroffenen letztlich untergebracht werden sollen. Die Verantwortung, die Unterbringung der gefährlichen Straftäter in der Sicherungsverwahrung menschenrechtskonventions- und verfassungskonform umzusetzen, tragen die Bundesländer, da ihnen seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug obliegt. In Hamburg erfolgt die Unterbringung nun in einem besonders abgetrennten Bereich im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis. Langfristig ist insoweit eine Unterbringung im Nordverbund wünschenswert.

Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung auch mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Es hat dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, die Sicherungsverwahrung innerhalb von zwei Jahren neu zu regeln. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können jedoch hochgefährliche und psychisch gestörte Straftäter weiterhin dauerhaft verwahrt werden. Damit besteht Klarheit. Nun muss die Bundesregierung einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Gesetz zur Sicherungsverwahrung vorlegen.

Hamburg wird diese Bemühungen konstruktiv begleiten und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Für uns ist dabei klar: Die Sicherheit der Menschen muss Vorrang haben.

Hamburg wird nun prüfen, ob die Sicherungsverwahrung in Fuhlsbüttel den Vorgaben des BVerfG entspricht. Dort hatte der vorherige Senat insgesamt 31 Plätze für die Sicherungsverwahrung geschaffen.

Aktuell wirkt sich das BverfG-Urteil in Hamburg auf vier so genannte Altfälle aus. Die Gerichte werden nun bis Ende 2011 prüfen, ob sie wegen ihrer hohen Gefährlichkeit und einer psychischen Störung weiter in Sicherungsverwahrung bleiben können.

Jeder gegebenenfalls zu entlassende Sicherungsverwahrte wird in einer geeigneten und gut strukturierten Einrichtung untergebracht. Wir werden in jedem Einzelfall entscheiden, ob und gegebenenfalls welche ergänzenden polizeilichen Maßnahmen erforderlich sind.

Eine Möglichkeit, die wir als SPD in Hamburg favorisieren, ist eine weiter verschärfte Führungsaufsicht durch Aufenthaltsüberwachung mit einer elektronischen Fußfessel mittels GPS-Signal. Damit könnten gerichtlich ausgesprochene Aufenthalts- und Kontaktverbote, Melde- und Bewegungsauflagen überwacht und rechtlich abgesichert werden. Allerdings sind die technischen Voraussetzungen für die elektronische Fußfessel noch in Arbeit. Auch die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung einer solchen Überwachung sind zu schaffen.

Unser Ziel ist es, das Gefährdungsrisiko zu minimieren und den weitestgehenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Viele Grüße aus dem Rathaus
Dr. Andreas Dressel MdHB
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
27.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel!

Ich möchte mir heute ein wenig Luft verschaffen über die Straßenbaupolitik der Stadt Hamburg. Ich fahre jeden morgen mit dem PKW über die BAB A1 kommend auf die Elbbrücken zu. Hier ist seit gefühlten 2 Jahren eine Baustelle installiert, die diesen Namen nicht wirklich verdient. Im Prinzip dient dieses hindernis nur dem morgendlichen Stauaufbau. Die Baustelle ist ca 1,5 Kilometer lang und es beschäftigen sich dort etwa 5 Menschen mit Sand schieben oder anderen Dingen.
Bereits gegen 06.30 Uhr staut sich der Verkehr stadteinwärts auf einer Länge von durchschnittlich 2 Kilometern.
Ich frage Sie
a) wie lange soll der Bürger diese für mich nicht durchdachte Baustelle noch geniessen??
b) warum wird hier nicht auch abends oder am Wochenende gearbeitet
c) wie verträgt sich die Trägheit dieser Baustelle und der dadurch entstehende alltägliche Stau mit Tonnen von unnötigen Abgasen mit dem Anspruch Hamburgs Umwelthauptstadt werden zu wollen
d) überhaupt mit dem Anspruch eine Weltmetropole sein zu wollen
e) soll diese Baustelle für die Zukunft priorisiert werden um unnötige Abgase zu reduzieren?
Wenn nein, warum nicht?

MfG
Antwort von Dr. Andreas Dressel
1Empfehlung
31.01.2012
Dr. Andreas Dressel
Guten Tag!

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich habe die Verkehrsbehörde gebeten, mir - und Ihnen - einmal aktuell die Baumaßnahmen dort zu erläutern und gebe Ihnen die Ausführungen gern weiter:

Bei der beschriebenen Baustelle handelt es sich offensichtlich um die Grundinstandsetzung der BAB 1 Richtungsfahrbahn Süd von der Süderelbbrücke bis zur Landesgrenze Niedersachsen.

Für diese wurde am 28.05.2011 die Verkehrsführung eingerichtet. Es wurden rd. 53.000 m² Fahrbahn incl. 5.000 m Schutzplanke erneuert. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wurden parallel in gemeinsamen Bauphasen und Verkehrsführungen fünf Brückenbauwerke instandgesetzt und eine neue Schilderbrücke hergestellt. Alle Baumaßnahmen (Straßenbau und Brückenbau) wurden optimal aufeinander abgestimmt und parallel ausgeführt. Insgesamt wurden bis Ende Oktober 2011 (Bauende) ca. 7,2 Mio. Euro verbaut. Diese Maßnahmen hatten beim zuständigen Landesbetrieb eine sehr hohe Priorität. Die v.g. Bauleistungen wurden in einer kurzen Bauzeit abgewickelt, z.T. wurden terminkritische Arbeiten auch nachts und/oder am Wochenende ausgeführt.

Am 15.01.2012 wurde an der Anschlussstelle Harburg eine Verkehrsführung für den Abriss und Neubau der maroden Autobahnbrücke (östliche Hälfte, Fahrtrichtung Nord) über den "Fünfhausener Landweg" eingerichtet. In den ersten zwei Wochen wurden auf der Autobahn und im unteren Brückenbereich so wie am Straßendamm Erdbauarbeiten durchgeführt. Es wurden Stahlträger, als Teil einer Wand zwischen der verbleibenden und der abgängigen Brücke, in den Baugrund eingebaut. Weiterhin wurden Schutzplanken abgebaut und zwei Mittelstreifenüberfahrten, als Vorbereitung für die 2. Bauphase, hergestellt. Der Neubau der östlichen Hälfte der Autobahnbrücke über den Fünfhausener Landweg wird voraussichtlich bis August 2012 dauern. Dies ist für eine derartige Maßnahme eine sehr kurze Bauzeit.

Die Grundinstandsetzung der BAB 1 Richtungsfahrbahn Nord von der Landesgrenze Niedersachsen bis zur der Süderelbbrücke beginnt im Juni 2012. Auch hier sind Brückenbauarbeiten eng mit dem Straßenbau koordiniert. Alle Bauaktivitäten laufen parallel und mit einer gemeinsamen Verkehrsführung, um den Eingriff in den Verkehr so gering wie möglich zu halten.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer auf die terminliche Optimierung der Bauabläufe sowohl in der Planungsphase als auch bei der Auftragsvergabe großen Wert legt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der detaillierte Bauablauf und die Disposition von Personal, Geräten und Material in der Verantwortung der ausführenden Firmen liegt. Diese unterliegen hierbei verschiedensten Abhängigkeiten, wie z.B. Verfügbarkeit von Material, bau- sowie fertigungstechnische Randbedingungen, Auflagen der Verkehrsbehörden, gesetzliche Bestimmungen (Arbeitszeitgesetz, Immissionsschutzgesetz) usw. Des Weiteren ist der Bauablauf häufig sehr stark von der Witterung abhängig. Diese Umstände können dazu führen, dass gelegentlich keine Bautätigkeiten in großen Bereichen einer Baumaßnahmen stattfinden, weil z.B. der Straßenbau deutlich schneller abgewickelt werden kann, als die in der Baustrecke liegende Brückensanierung. Insbesondere bei Linienbaustellen, wie z.B. der Grundinstandsetzung der Autobahn, wird in der Regel aufgrund solcher bautechnischer Randbedingungen nicht ständig auf der gesamten Länge gearbeitet.

Abschließend sei noch folgender Hinweis gestattet. Um auch in Zukunft ein sicheres und leistungsfähiges Verkehrsnetz zur Verfügung stellen zu können, müssen an Straßen und Brücken Instandsetzungsarbeiten, unter Umständen auch in dem Umfang der v.g. Maßnahmen, ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden Verkehrsbelastung. Dies führt bei hochbelasteten Straßen, wie z.B. im Bereich von Hamburg, leider häufig zu Staus, die auch bei Optimierung von Verkehrsführung und Bauablauf nicht zu vermeiden sind.

Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen bei der Bewertung der Situation vor Ort. Wir alle stehen nicht gerne im Stau, leider lässt sich dies jedoch nicht immer vermeiden. In der Vergangenheit wurde nicht genügend für die Sanierung und Instandhaltung unserer Straßen getan, so dass im Hamburger Straßennetz heute an vielen n Bauarbeiten - oftmals in erheblichen Umfang - nötig werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Andreas Dressel
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
14.06.2011
Von:

Guten Tag Herr Dr. Dressel,
wie aus den Medien (z.B. Heimat Echo) zu erfahren war, sollen auch in der Herrenhausallee Wohnungen geplant sein. Frage: wo genau sollen dort Wohnanlagen entstehen? Und in welcher Form?
Mit freundlichen Grüßen
J.
Antwort von Dr. Andreas Dressel
bisher keineEmpfehlungen
20.06.2011
Dr. Andreas Dressel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Noch Rückkoppelung mit meinen Bezirkskollegen habe ich erfahren, dass dazu im dortigen Planungsausschuss noch nichts offiziell anhängig ist.

Da insoweit die Planungshoheit bei den Bezirken (und nicht bei der Bürgerschaft), wäre es gut, wenn Sie zum weiteren Fortgang die SPD-Bezirksfraktion konsultieren würden. Hierzu noch die Kontaktdaten:

Adresse: Schloßstraße 12, 22041 Hamburg
Telefon: 040-68 26 77 84 und 68 26 77 85
Fax: 040-652 50 18
E-Mail: buero@spdfraktion-wandsbek.de


Danke für Ihr Verständnis und beste Grüße aus dem Rathaus,
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.10.2011
Von:

Hallo Herr Dressel,

im so genannten Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) steht unter § 1: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu ... Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten." [ www.hamburg.de ]

So weit - so illusorisch.

Denn: Für Auskünfte sind bis zu 500 € zu entrichten! [ www.landesrecht.hamburg.de ]

Das ist für viele Menschen nicht leistbar. Wie soll beispielsweise ein HARTZ-IV-Opfer dieses - angebliche - Informationsrecht wahrnehmen können? Die Ausgestaltung des HmbIFG ist also hoch-prohibitiv!

Daher meine Frage: Was werden Sie unternehmen, damit diese massive Beschneidung eines immer wichtiger werdenden Grundrechts zukünftig verhindert wird?

Gruß,

Antwort von Dr. Andreas Dressel
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2012
Dr. Andreas Dressel
Guten Tag!

Mit der Bitte um Verständnis für die verspätete Rückmeldung – hier eine kurze Zwischennachricht.

Wir werden im Zusammenhang mit der Befassung mit der Volksinitiative zum Transparenzgesetz auch das geltende Recht und seine Anwendung kritisch überprüfen – das haben wir schon öffentlich zugesagt. In diesem Kontext werden wir uns auch die Gebührenregelungen anschauen. In Zeiten der Schuldenbremse bitte ich aber auch um Verständnis, dass der Staat nicht alle seine Leistungen "für lau" anbieten kann. Ein bestimmter Verwaltungsaufwand wird sich immer auch in Gebühren bemerkbar machen.

Beste Grüße aus dem Rathaus
Andreas Dressel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.12.2011
Von:

Hallo Herr Dressel,

am 27.10.2011 stellte ich Ihnen in diesem Forum eine Frage über die unsoziale Ausgestaltung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetztes (HmbIFG).

Inzwischen hat sich die Volksinitiative ´TRANSPARENZ SCHAFFT VERTRAUEN´ gebildet, welche ein Transparenzgesetz für Hamburg herbeiführen will. Wesentlicher Unterschied zum HmbIFG: Statt der bisherigen – gebührenbewehrten – Informations-HOLSCHULD der Bürger, die generelle Informations-BRINGPFLICHT der Behörden. [ www.transparenzgesetz.de ]

Nach dem ur-demokratischen Grundsatz

"ÖFFENTLICH FINANZIERTE DATEN MÜSSEN ÖFFENTLICH SEIN"

sollen durch dieses Transparenzgesetz alle Verträge der Stadt, Gutachten, Dienstanweisungen etc. unter datenschutzrechtlicher Be8ung per Internet für alle Bürger einsehbar sein.

Die erste Hürde hat die Initiative mit Bravour gemeistert: Vom 28.10. bis zum 09.12.2011 wurden 15.119 Unterschriften für das neue bürgerfreundliche Gesetz gesammelt. Damit sind die für eine erfolgreiche Volksinitiative notwendigen 10.000 Unterschriften sicher erreicht worden – innerhalb von nur 6 Wochen statt der möglichen 6 Monate. Ein sportliches Ergebnis! – Und eines, welches zeigt, wie sehr die HamburgerInnen ein solches Gesetz wollen.

Notwendig ist es allemal: Ob Elbphi, Versorgungsnetze, HPA, aber auch kleinere Grundstücksverkäufe (wichtig für mögliche Bürgerbegehren!): Überall werden dem Bürger – zur Zeit auch sehr stark durch Ihren Partei-Kollegen Scholz – Informationen vorenthalten, er somit entmündigt und bevormundet.

Am Rande einer Veranstaltung mit der Netz-Initiative wollten Sie für das Transparenzgesetz keine Unterschrift leisten, da Sie für eine "andere Art der Transparenz" seien.

Hierzu meine Fragen:

1.) Welcher Art ist IHRE Transparenz?
2.) Wie stehen Sie generell zum Transparenzgesetz?

Gruß,



P.S. Ich harre weiter der Beantwortung meiner vor über einen Monat an Sie gestellten Frage. Und habe noch eine Zusatzfrage: Finden Sie das HmbIFG noch zeitgemäß?
Antwort von Dr. Andreas Dressel
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2012
Dr. Andreas Dressel
Guten Tag!

Vielen Dank auch für diese Frage, zu der ich gerne ebenfalls - leider verspätet, sorry - Stellung nehmen möchte.

Wir werden uns sehr sorgfältig mit der Initiative befassen - in politischer, rechtlicher aber auch finanzieller Hinsicht. Wobei man festhalten muss, dass Hamburg bei den Transparenzregeln insgesamt so schlecht nicht aufgestellt ist. Wir haben ein schon in der letzten Wahlperiode verbessertes Informationsfreiheitsgesetz, wir haben deutschlandweit die bürgerfreundlichsten Mitwirkungsregeln und wir sind mit nahezu vollständig öffentlichen Parlamentsausschusssitzungen eines der transparentesten deutschen Parlamente. Man muss allerdings aufpassen, dass man bei den Offenlegungspflichten die Stadt nicht handlungsunfähig macht. Wir müssen schon weiter sicherstellen, dass Wirtschaftsunternehmen mit der Stadt Verträge abschließen können - und möchten!

Die SPD-Fraktion hat beantragt, die zustandegekommene Volksinitiative zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss zu überweisen.

Beste Grüße aus dem Rathaus

Andreas Dressel
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