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Sehr geehrte Frau Bär,
in Ihrer Antwort an Herrn Wurth weisen Sie darauf hin, dass der Cannabiskonsum in den vergangenen zehn bis 15 Jahren stark angestiegen ist. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass die Verbreitung des Cannabisgebrauchs, seit Einführung des Betäubungsmittelgesetzes zu Beginn der 1970er, stetig angestiegen ist.
Welche Rückschlüsse ziehen Sie, im Hinblick auf die Wirksamkeit des Cannabisverbots, daraus?
Sie geben weiterhin an, Cannabis diene als Einstiegsdroge. Diese Behauptung ist in soweit sehr überraschend, da selbst die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Einstiegsdrogentheorie für Cannabis ablehnt.
Außerdem behaupten Sie, dass "bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis" gesundheitsschädigend sei.
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützen Sie Ihre Behauptungen?
Fragwürdig ist auch das Zustandekommen der angeführten Zahl von 600.000 Personen, die Cannabis abhängig oder missbräuchlich verwenden.
Können Sie erklären, wie bei rückläufiger Lebenszeit- und 12-Monats-Prävalenz des Cannabiskonsums in allen Altersgruppen und gleichbleibender Verbreitung des regelmäßigen Gebrauchs, die Zahl der abhängigen und missbräuchlichen Verwender plötzlich um 50 % von 400.000 auf 600.000 anstieg? (vgl. Drogen- und Suchtbericht 2007 & 2008)
In der Bundesrepublik sind 3.300.000 Menschen abhängig von Alkohol oder konsumieren ihn missbräuchlich, fast 10.000.000 trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums allein oder in Kombination mit Tabak (
www.dhs.de ).
Objektiv betrachtet, ist Alkohol eine deutlich gefährlichere Droge als Cannabis (vgl. "The Lancet",Bd.369, S.1047, 2007)
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einer Aufnahme von Alkohol in Anhang I des BtMG?
Muss es nicht als Willkür betrachtet werden, dass der Umgang mit Cannabis strafrechtlich verfolgt wird, Alkohol aber völlig frei und legal zugänglich ist?
Freundliche Grüße
