Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dorothee Bär
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
8, Bayern
weitere Profile
(...) Die Union bekennt sich klar zu einer verantwortlichen Nutzung der grünen Gentechnik. Unter Wahrung der Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher muss die Koexistenz der grünen Gentechnik mit dem konventionellen Anbau ohne Gentechnik und der ökologischen Landwirtschaft möglich werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dorothee Bär
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.12.2006
Von:
May

Hallo,

wie stehen Sie zu dem Thema Verbot von Killerspielen wie es der bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein fordert? Könnte so ein Verbot nicht einen akuten Handlungsbedarf auf EU-Ebene auslösen und letztlich sogar dazu führen, dass in Deutschland mehr Computerspiele als bisher frei verkauft werden dürften? Meiner Meinung nach wäre ein nationaler Alleingang Deutschlands zum Scheitern verurteilt. Da der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr, der im EG-Vertrag festgeschrieben ist behindert werden würde und zu reaktionen der EU führen wird. Ist es nicht ehr angebracht mehr Betreuung für Kinder und Jugendliche zu schaffen und ihnen einen stabilen Halt in der Gesellschaft zu geben? Anstatt Computerspiele als Sündenbock für Gesellschaftliche Probleme hinzustellen?

Gruß

May aus Bamberg
Antwort von Dorothee Bär
4Empfehlungen
11.01.2007
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr May,

der Amoklauf von Emsdetten am 20. November vergangenen Jahres hat die Debatte um ein Verbot von so genannten Killerspielen neu entflammt. Ich halte eine solche Diskussion für sinnvoll und bin persönlich der Überzeugung, dass solche Spiele nicht geduldet werden dürfen. Schließlich händigt man Kindern auch keine Messer oder sonstige Waffen als Spielzeug aus und stellt jemanden daneben, der sagt: "Damit darfst du aber nicht spielen." Natürlich liegt es auch in der Verantwortung der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder ernst zu nehmen und ihnen solche Computerspiele gar nicht zugänglich zu machen, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Eltern müssen ihre Kinder zu verantwortungsbewussten Jugendlichen erziehen.

Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, mit der Forderung nach einem Verbot gewaltverherrlichender Computerspiele in den Bundesrat zu gehen. Produktion und Vertrieb sollen durch eine Änderung des Deutschen Strafgesetzbuches verboten werden. Ich befürworte diese Initiative, weil Killerspiele kein Spielzeug wie ein Puzzle oder ein Kartenspiel sind. Zu Ihrer Anmerkung die Europäische Union betreffend, kann ich sie nur darauf hinweisen, dass ein Verbot von Killerspielen auch auf europäischer Ebene diskutiert wird. Die EU-Kommission und Großbritannien haben sich in der Vergangenheit ebenfalls für ein Verbot stark gemacht. Ich bin mir sicher, dass es nicht zu einem wie sie es nennen "nationalen Alleingang Deutschlands" kommen wird.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
24.12.2006
Von:

Sehr geehrter Frau Bär,

Die Zeitschrift CHIP hat Anfang dieses Jahres die GEZ zur "Bremse des Jahres" gewählt. In der Laudatio heißt es: "Die GEZ will ab dem kommenden Jahr für jedes internet-fähige Gerät TV-Gebühren kassieren. Nach Ansicht der CHIP-Redaktion bremst die GEZ damit gleich zwei Zukunftstechniken aus: ‚Aus den Fortschrittsmotoren Internet und Mobilfunk wird ein innovationsfeindlicher Gebühren-Generator für die GEZ.’"

Abgesehen von den noch gar nicht abzusehenden finanziellen Folgen für viele Unternehmer und Hochschulen treibt dieser abstruse Plan seltsame Blüten. Bäcker, deren Kassensysteme mit dem Internet verbunden sind, müssen ebenso zahlen wie im Außendienst Beschäftigte, die ein modernes Navigationsgerät besitzen. Schafft dieser – auch bürokratische Irrsinn – einen Nährboden für technischen Fortschritt?

Gebühren für ein internet-fähiges Gerät zu zahlen, ohne ans Internet angeschlossen zu sein, das sei, so ein verbreiteter Witz, als würde man Kindergeld beantragen, ohne ein Kind zu haben – das Gerät, es zu zeugen, sei ja vorhanden.

Zwar fällt der Rundfunkstaatsvertrag mit dem Reglement des gebührenfinanzierten Rundfunks in den Kompetenzbereich der Länder, Sie als Mitglied des Ausschusses für Kultur und Medien bzw. dessen Unterausschusses haben sicher dennoch eine Meinung zur GEZ und ihren Folgen für den Technologie-Standort Deutschland?

Ein weiterer Teilaspekt führt zum Thema Datenschutz. Wenn Sie beispielsweise den Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten Brandenburg aus dem Jahr 2005 lesen ( www.lda.brandenburg.de , Seite 70 ff.), so zeichnet sich ein angsteinflößendes Bild der GEZ ab. Wie stehen Sie zu den dort geäußerten Bedenken (bspw. der Speicherung nicht oder nicht mehr benötigter Daten oder dem uneingeschränkten Datenzugriff aller Mitarbeiter)?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dorothee Bär
4Empfehlungen
11.01.2007
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich bereits im September letzten Jahres gegen die Gebühren-Pläne gewandt. Die damaligen Pläne waren nicht zu akzeptieren, da sie meiner Meinung nach diejenigen bestraft hätten, die mit ihrem Handy einfach nur telefonieren oder ihren Computer zum Spielen nutzen wollen. Ich habe mich dafür stark gemacht, dass nur derjenige zahlen soll, der seinen Computer oder sein Handy nutzt, um fernzusehen oder Radio zu hören. Die von den Ministerpräsidenten im Oktober 2006 beschlossene Lösung monatlich 5,52 Euro für Internet-fähige Computer und Mobiltelefone zu erheben, halte ich für einen Kompromiss. Dieser ist tragbar, da Privathaushalte, die bereits Gebühren bezahlen, von weiteren Belastungen befreit sind. Dennoch befürworte ich den Aufruf, in naher Zukunft über eine ganzheitliche Erneuerung des Rundfunkgebührensystems nachzudenken. Telefon, Computer und Fernsehen wachsen immer enger zusammen, so dass neue Regelungen gefunden werden müssen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.01.2007
Von:

Hallo,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herr May sagten Sie folgendes: "Schließlich händigt man Kindern auch keine Messer oder sonstige Waffen als Spielzeug aus und stellt jemanden daneben, der sagt: "Damit darfst du aber nicht spielen.""

Waren Sie schon einmal (z.B. zur Faschingszeit) in einem Spielzeuggeschäft? Dort kann mann nahezu Originalgetreue Spielzeugwaffen kaufen. Dies wiederspricht Ihrer Antwort extrem.
Sollte man dann nicht auch gleich über ein Verbot von Spielzeugwaffen, Tarnkleidung in Kindergrößen und sonstiges Kriegsgerät nachdenken? Denn wenn Kinder Indianer und Cowboy oder Soldat spielen geht es ja auch nicht um Kühehüten oder Campen sondern ums Kämpfen und töten.

Haben Sie schon einmal ein sogenanntes Killerspiel gesehen oder gar Test-gespielt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG
R.
Antwort von Dorothee Bär
4Empfehlungen
16.01.2007
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

sicherlich kann man über Ihre Anregung nachdenken, Spielzeugwaffen zu verbieten. Trotzdem bin ich der Meinung, dass zwischen diesem Spielzeug und den so genannten Killerspielen ein großer Unterschied besteht. Es ist ein Unterschied, ob sich jemand an Fasching als Cowboy verkleidet, oder ob er jeden Tag am Computer sitzt und das Töten von Menschen simuliert. In der virtuellen Welt der Computerspiele verschiebt sich das Verhältnis zum Töten. Sie werden meiner Feststellung zustimmen, dass zwischen virtueller Tötung und dem Verletzen eines Menschen in der Realität ein Unterschied besteht. In der virtuellen Welt hat das Opfer kein Gesicht und ist beliebig oft zurück auf den Bildschirm zuholen. Ich mache mir Sorgen, dass dieses, von der Wirklichkeit losgelöste Verständnis vom Töten, sich auf die Realität überträgt und die Kinder und Jugendlichen das Bewusstsein darüber verlieren, dass sie in der Realität ein Leben beenden und ein Schicksal bestimmen würden. Daher lehne ich derartige Computerspiele ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kultur
16.01.2007
Von:

Sehr geehrter Frau Bär,

vielen Dank für Ihre Antwort! Ich freue mich, dass Sie sich gegen die damaligen Gebühren-Pläne ausgesprochen haben. Das ursprüngliche Vorhaben, so schreiben Sie, hätte diejenigen "bestraft", "die mit ihrem Handy einfach nur telefonieren und ihren Computer zum Spielen nutzen wollen". Das ist richtig.
Sind Sie der Meinung, dass die jetzige Umsetzung, der "Kompromiss", Unternehmer, Selbständige, Hochschulen und viele weitere Betroffene, die das Internet nutzen müssen, nicht ebenso bestraft?
Erfreulicherweise sprechen Sie sich für eine Erneuerung des Rundfunkgebührensystems aus. Können Sie mir Details nennen, wie Sie sich eine solche Erneuerung vorstellen?
Teilen Sie meine Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwar eine wertvolle Institution darstellt, die es zu wahren gilt, die Finanzierung jedoch - wie bei Infrastrukturmaßnahmen üblich - über Steuergelder erfolgen sollte?
Das derzeitige Gebührensystem führt nicht nur dazu, dass viele Rundfunknutzer als "Schwarzseher" kriminalisiert werden, weil sie sich einerseits die Gebühren und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht leisten können oder wollen und das System andererseits zahlreiche Schlupflöcher bietet. Gleichzeitig hat der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Inkasso-Organisation "GEZ" begründet, die erwiesenermaßen mit fragwürdigen Mitteln arbeitet. Berichte über Betrug, Nötigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch, Verstöße gegen den Datenschutz – das sind keine Einzelfälle, sondern zählt offenbar zur Masche der GEZ. Kann und will sich unser Rechtsstaat die GEZ leisten?
Halten Sie einen steuerfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sinnvoll und möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dorothee Bär
4Empfehlungen
13.02.2007
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr Liebermann,

die Beratung und der Beschluss über eine grundsätzliche Erneuerung des Rundfunkgebührensystems ist Aufgabe der Bundesländer. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat diese Debatte angeregt und wird sicherlich gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer der Öffentlichkeit in naher Zukunft unterschiedliche Entwürfe präsentieren.

Ich werde mich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages jedoch trotz der Tatsache, dass eine grundsätzliche Neuerung des Rundfunkgebührensystems in die Kompetenz der Bundesländer fällt, in die laufende Debatte einbringen und versuchen einen Beitrag zur Lösungsfindung zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
21.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

was wollen Sie konkret unternehmen, um die große Gruppe der Nichtraucher vor den häufig unterschätzten Gefahren des Passivrauchens zu schützen (ich verweise u.a. auf eine einschlägige Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrum 2005, das von jährlich 3300 Todesfällen durch das Passivrauchen ausgeht und das die bisherigen freiwilligen Einschränkungen als unzulänglich beschreibt)?
Wie stehen Sie dazu, dass es einige Ihrer Abgeordneten-Kollegen geschafft haben, ein Rauchverbot im Bundestag selbst zu blockieren?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Antwort von Dorothee Bär
4Empfehlungen
24.01.2007
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.01.2007 zum Thema Nichtraucherschutz.

Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbots zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehen wir davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weit reichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.

Ich persönlich bin prinzipiell für ein grundlegendes Rauchverbot. Neben dem Risiko für die eigene Gesundheit müssen wir auch an die Gesundheit unserer Kinder denken, die durch das passive Rauchen in Mitleidenschaft gezogen wird.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dorothee Bär
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.