Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dorothee Bär
Geburtstag
19.04.1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ebelsbach
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
53,7%
Landeslistenplatz
7, Bayern
weitere Profile
(...) Es sind andere Gründe, vor allem die, dass man Kinder unter drei Jahren für zu jung für eine Fremdbetreuung hält.
Gerne erläutere ich Ihnen nochmals meine Einstellung zum Betreuungsgeld: Ich gehöre von Beginn an zu den Unterstützerinnen und Unterstützern des Betreuungsgeldes, setzte mich aber mit gleichem Engagement für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für die unter Dreijährigen ein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dorothee Bär
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Einführung eines Betreuungsgeldes
22.05.2013
Von:

Guten Tag,

das neue Betreuungsgeld steht Eltern mit Kindern zwischen 1 und 3 Jahren ab dem 01.08.2013 zu, deren Kind nach dem 01.08.2012 geboren wurde um Ihnen eine Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu lassen.

Mein Sohn wurde im Mai 2012 geboren, somit steht mir das Betreuungsgeld nicht zu, obwohl ich ein Kind im "förderfähigen Alter" habe. Durch den Zusatz (Geburt ab 01.08.2012) fühle ich mich gegenüber Eltern mit Kindern in nahezu gleichem Alter unangemessen benachteiligt. Mir wird die Wahlfreiheit hiermit genommen. Wieso war dieser Zusatz notwendig?
Antwort von Dorothee Bär
1Empfehlung
24.05.2013
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

gerne erläutere ich Ihnen, warum wir uns dafür entschieden haben, das Betreuungsgeld nur für die Kinder zu zahlen, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.

Aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz und der daraus resultierenden Bemühungen um die Konsolidierung des Bundeshaushalts konnten CDU/CSU und FDP nicht alle Vorhaben des Koalitionsvertrages Eins zu Eins umsetzen. Da uns als CDU/CSU aber trotz der knappen Haushaltslage die Einführung eines Betreuungsgeldes parallel zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes sehr wichtig war, haben wir einer stufenweisen Einführung zugestimmt: Im ersten Jahr - ab dem 1.8.2013 – werden 100 Euro monatlich gezahlt für die einjährigen Kinder und erst ab dem 1.8.2014 werden 150 Euro monatlich gezahlt für die ein- und zweijährigen Kinder.

Damit für alle Berechtigten ein durchgängiger 22-monatiger Bezug des Betreuungsgeldes möglich ist, wird es nur für die Eltern der Kinder ausgezahlt, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.

Ein Bespiel verdeutlicht, warum diese Regelung sinnvoll ist: Eltern eines zum Beispiel am 1.2.2012 geborenen Kindes könnten sechs Monate - vom 1.8.2013 bis zum 31.1.2013 - 100 Euro Betreuungsgeld beziehen. Dann wäre das Kind zwei Jahre alt und es bestünde fünf Monate kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Erst ab dem 1.8.2014 würden die Zahlungen fortgesetzt, da ab diesem Datum auch die Eltern zweijähriger Kinder berechtigt wären. Die Zahlung endete – nach sechs Monaten - mit dem 1.2.2015, da dann die Höchstaltersgrenze des Kindes erreicht wäre. Eine solch "zerstückelte" Auszahlung ist sicherlich auch Ihrer Meinung nach weder für die Eltern noch für die Auszahlungsstellen zumutbar. Aus diesem Grunde haben wir uns für die Stichtagsregelung entschieden.

Mir ist bewusst, dass jede Stichtagsregelung Härten mit sich bringt. Die Alternative wäre gewesen, die Einführung des Betreuungsgeldes komplett zu verschieben. Das wollten wir aber auf gar keinen Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär
Ergänzung vom 05.06.2013
Sehr geehrter Herr ,

gerne erläutere ich Ihnen, warum wir uns dafür entschieden haben, das Betreuungsgeld nur für die Kinder zu zahlen, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.

Aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz und der daraus resultierenden Bemühungen um die Konsolidierung des Bundeshaushalts konnten CDU/CSU und FDP nicht alle Vorhaben des Koalitionsvertrages Eins zu Eins umsetzen. Da uns als CDU/CSU aber trotz der knappen Haushaltslage die Einführung eines Betreuungsgeldes parallel zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes sehr wichtig war, haben wir einer stufenweisen Einführung zugestimmt: Im ersten Jahr - ab dem 1.8.2013 – werden 100 Euro monatlich gezahlt für die einjährigen Kinder und erst ab dem 1.8.2014 werden 150 Euro monatlich gezahlt für die ein- und zweijährigen Kinder.

Damit für alle Berechtigten ein durchgängiger 22-monatiger Bezug des Betreuungsgeldes möglich ist, wird es nur für die Eltern der Kinder ausgezahlt, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.

Ein Bespiel verdeutlicht, warum diese Regelung sinnvoll ist: Eltern eines zum Beispiel am 1.2.2012 geborenen Kindes könnten sechs Monate - vom 1.8.2013 bis zum 31.1.2013 - 100 Euro Betreuungsgeld beziehen. Dann wäre das Kind zwei Jahre alt und es bestünde fünf Monate kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Erst ab dem 1.8.2014 würden die Zahlungen fortgesetzt, da ab diesem Datum auch die Eltern zweijähriger Kinder berechtigt wären. Die Zahlung endete – nach sechs Monaten - mit dem 1.2.2015, da dann die Höchstaltersgrenze des Kindes erreicht wäre. Eine solch "zerstückelte" Auszahlung ist sicherlich auch Ihrer Meinung nach weder für die Eltern noch für die Auszahlungsstellen zumutbar. Aus diesem Grunde haben wir uns für die Stichtagsregelung entschieden.
Mir ist bewusst, dass jede Stichtagsregelung Härten mit sich bringt. Die Alternative wäre gewesen, die Einführung des Betreuungsgeldes komplett zu verschieben. Das wollten wir aber auf gar keinen Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
02.06.2013
Von:

Seehr geehrte Frau Bär,

Am 12.2.2010 schreiben sie folgendes:
"Wir gewährleisten Mindesteinkommen für Alle in Deutschland. Das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern, wo dies erforderlich ist, eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als wenn er nicht arbeitet."

1. Von was sollen die AN ihre private Rentenversicherung bezahlen, wenn Sie nicht genug Geld haben und über keinen Mindestlohn verfügen?

2. Was verstehen Sie unter einem fairen Lohn?

3. Wenn einer in bei einer Zeitarbeit arbeitet und verdient 8 Euro, sein Kollege verdient aber 16 Euro und verrichtet genau die selbe Tätigkeit, arbeitet aber nicht bei einer Zeitarbeitsfirma. Sind die 8 Euro bei der Zeitarbeit dann ein fairer Lohn?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
08.06.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

In der Sendung "Aktenzeichen XY" vom 5.6.13 hat eine eingeladene Frau erwähnt, dass Kindesentzug in Trennungssituationen MEISTENS durch MÜTTER erfolgt.
1. Weshalb fließen solche Erkenntnisse in die sachliche Aufarbeitung und Rechtsprechung bei Umgangsprozessen nur sehr zögerlich ein?
2. Weshalb werden "alleinerziehende Mütter" in der Politik nach wie vor als das Paradebeispiel von Opfern genannt?
3. Weshalb geschieht nur zögerlich etwas, um die offensichtlichen wirtschaftlichen Nachteile, die berufstätige Familienväter mit mittleren Einkommen gegenüber ALLEN anderen Gesellschaftsgruppen haben, auszugleichen, bzw. den Familienlastenausgleich so zu gestalten, dass Eltern zumindest in materieller Hinsicht KEINE Nachteile durch ihre Entscheidung für Kinder und die Betreuung zu Hause haben?
4. Weshalb kann man die verschiedenen Familienleistungen nicht sinnvoll zu einer Grundförderung zusammenfassen, die Eltern die existenziellen Ängste bei der Erwartung eines Kindes nimmt, und die man nicht aufwändig "beantragen" muss, wofür dann wieder eine teure Verwaltung extra vorgehalten werden muss? (Vorscläge der FDP?!)
5. Die GRÜNEN haben sich für eine existenzsichernde Grundförderung jedes Kindes entschieden, lehnen aber eine Förderung der "Betreuung zu Hause" ab, was m.E. halbherzig ist. Die CDU kann sich nicht für ein Kindergrundeinkommen durchringen und versucht eine materielle Unterstützung des betreuenden Elternteils mit "Salamitaktik" einzuführen, was ebenso halbherzig ist.
Weshalb ist es so "politisch unkorrekt", das zu tun, was die Mehrheit der Bevölkerung, auch und gerade unter den Frauen, meiner Ansicht nach gut finden würde, nämlich die MATERIELLE Grundversorgung der Familien als STAATSAUFGABE, die Erziehung der (Klein-)Kinder überwiegend als PRIVATSACHE zu sehen?
5. Gönnt Deutschland Familien, insbesondere FamilienVÄTERN keine Lebensfreude?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
14.06.2013
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie beklagen, dass alleinerziehende Mütter oft als "Opfer" betrachtet werden, während unterhaltspflichtige Familienväter mit mittlerem Einkommen Ihrer Meinung nach nicht im Focus der Aufmerksamkeit der Politik stehen.

Ihre Schilderung der Situation teile ich nicht. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass Alleinerziehen hauptsächlich weiblich ist. Heute sind 9 von 10 Alleinerziehenden Frauen. 81 Prozent aller Alleinerziehenden geben an, Anspruch auf Unterhalt zu haben. Regelmäßig und in voller Höhe erhält ihn jedoch nur 50 Prozent der Berechtigten. 25 Prozent der Anspruchsberechtigten erhält nur unregelmäßige oder unvollständige Zahlungen, weitere 25 Prozent geben an, gar nichts zu bekommen. Von den alleinerziehenden Frauen, die trotz Anspruch gar keinen Unterhalt erhalten, geben 50 Prozent an, dass der Vater dazu finanziell nicht in der Lage ist. Bei den übrigen Fällen weigern sich die Väter zu zahlen. Daher hat im Jahr 2010 das Jugendamt für rund 500.000 Kinder bundesweit Unterhaltsvorschuss gezahlt.

Doch obwohl Alleinerziehende den Alltag mit ihren Kindern alleine meistern müssen und sie bei Haushaltsführung, Kindererziehung und Sicherung des finanziellen Einkommens viel stärker gefordert sind als Elternpaare, sehen viele von ihnen ihre Lebenssituation positiv. Sie selbst sehen sich nicht als Opfer und wir als Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker sehen sie auch nicht als Opfer. Alleinerziehende wollen kein Mitleid, sondern benötigen einfach nur zusätzliche Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltages.

CDU und CSU unterstützen Alleinerziehende mit einem umfangreichen Mix aus finanzieller Förderung und der Bereitstellung von Infrastruktur. Eine Kindergrundsicherung, wie Sie sie fordern, lehnen wir ab, denn sie verringert die Erwerbsanreize für Eltern und ist daher nach unserer festen Überzeugung gerade nicht förderlich für eine gute Entwicklung der Kinder. Mit unserm Maßnahmenmix können wir gezielt helfen und machen keine Politik mit der Geld-Gießkanne. Und daher werden wir unseren Weg weitergehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
14.06.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

In Ihrer Antwort vom 14.06.2013 sagen Sie:
"Es ist nun einmal eine Tatsache, dass Alleinerziehen hauptsächlich weiblich ist."
Nun ist aber diese Tatsache möglicherweise ursächlich auch eine Folge der Tatsache, dass die sogenannte "öffentliche Meinung" nicht geschlechtsneutral über Männer urteilt, sondern im Großen und Ganzen Männer nach wie vor vorverurteilt (prominentes Beispiel ist der "Kachelmann-Prozess") und Männer sich dann mühsam vor Gerichten den Zugang oder gar die elterliche Sorge GEGEN diese gesellschaftlichen Vorurteile erstreiten müssen, neben einem Vollzeitjob und meist nur mit halbherziger Unterstützung von Anwälten.
Nach der THEORETISCHEN Rechtslage wäre KEINE geschiedene Mutter a priori alleinerziehend, da im Sinne des Kindes ein regelmäßiger Umgang mit dem Vater ist, der ja auch beliebig lange gestaltet werden kann, und also die geschiedene "Alleinerziehende" sich möglicherweise auch aus unterhaltsstrategischen Gründen ANMASST "alleinerziehend" zu sein.
Wäre eine materielle Grundsicherung ALLER Kinder durch den Staat nicht das effektivste Mittel, um den Eltern auch im Scheidungsfall eine REALE Chance zu geben, die Verhandlungen um die Kinder frei von den Gedanken um Unterhalt führen zu KÖNNEN?
Sind Sie wirklich überzeugt, dass in einer Gesellschaft, die zur Hälfte aus MÄNNERN besteht, es ANGEMESSEN ist, in der Familienpolitik NUR auf das Interesse von FRAUEN zu schauen?
Müssen Sie nicht gerade in Wahlkampfzeiten auch einmal daran denken, dass Männer eben nicht NUR für das Wohl von Frauen arbeiten wollen, sondern auch selbst noch etwas von ihrem Einkommen haben müssen, um motiviert zu sein?
Wenn MÄNNER etwas von einer CHRISTLICHEN Partei erwarten, ist das nicht dann vor Allem ein GANZHEITLICHER Ansatz auch in der Familienpolitik?
Versteht die CSU MÄNNER tatsächlich hauptsächlich als Erzeuger und Geldbeschaffer für das Wohl von Frau und Kind?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dorothee Bär
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.