Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mit bitten, zu den jetzigen Regelungen des UVG Stellung zu beziehen. Das tue ich gerne.
Der Unterhaltsvorschuss ist nicht als dauerhafte Leistung konzipiert, die der Staat für die Kinder von Alleinerziehenden zahlt bis diese volljährig sind. Der Unterhaltsvorschuss wurde eingeführt als eine vorübergehende Leistung, die in einer schwierigen Lebenssituation (Trennung der Eltern) dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, – meistens der Mutter – kurzfristig helfen soll, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Zahlungsverpflichtungen für die Existenzsicherung der Kinder nicht nachkommt.
Aus diesem Grunde erfolgte die Zahlung anfangs für maximal 36 Monate, inzwischen für 72 Monate und maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Die Ausgestaltung als vorübergehende Unterstützungsleistung soll auch klarstellen, dass vorrangig die Eltern verpflichtet sind, für den Unterhalt der Kinder aufzukommen. Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, mit denen die Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, durchgesetzt werden können.
Die Befristung der Zahlung des Unterhaltsvorschusses auf das 12. Lebensjahr des Kindes rührt tatsächlich daher, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter der Kinder abnimmt. CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Zahlungen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu gewähren, weil auch nach Vollendung des 12. Lebensjahres Kinder oft noch eine besondere Zuwendung durch den alleinerziehenden Elternteil benötigen.
Dieses Vorhaben steht weiterhin auf unserer Agenda, kann aber momentan aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht umgesetzt werden. So wünschenswert aus Sicht der Alleinerziehenden eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wäre, so dürfen wir gerade als Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker nicht zulassen, dass immer neue Schulden aufgenommen werden, deren Zins- und Tilgungslasten dann unsere Kinder und Enkel tragen müssen. Wir dürfen nicht auf Kosten der nachfolgenden Generationen leben.
Daher bitte ich – auch im Interesse unserer Kinder – um Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses finanzieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär MdB