Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dorothee Bär
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
19.04.1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ebelsbach
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
53,7%
Landeslistenplatz
7, Bayern
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(...) In Folge forderten die Hebammen von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Vergütungen, um die gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten zu decken. Im Zuge einer ausbleibenden Einigung der Vertragsparteien wurde ein Schiedsgericht zur Festsetzung der Vergütung der Hebammenleistungen eingeschaltet. Die o. g. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

wie ich einer Ihrer Reden (Link 1) entnehme, treten Sie u.a. für umfassende präventive Maßnahmen im Kinderschutz und für weitere "Vernetzungen" ein.

Als Arzt (Psychiater, Psychotherapeut) mit DDR- Sozialisation bin ich nach allem sehr skeptisch bezüglich der grundlegenden Berechtigung und zumal bezüglich der nachprüfbaren Sachkenntnis von bezahlten "Kinderschützern", im jeweiligen Einzelfall wirklich besser als die natürlichen - ihre Kinder meistens liebenden - Eltern zu wissen, was im Sinne der Kinder entschieden werden soll.

Woher rührt Ihre scheinbare Sicherheit, für die Schicksale Ihnen völlig fremder Menschen Kinder zu sprechen?

Haben Sie besondere Fähigkeiten/ Ausbildungen vorzuweisen?

Haben Sie schon selber Kinder bis zur Volljährigkeit erzogen?

Wie kommen Sie auf die - humanwissenschaftlich nach meiner Überzeugung völlig unhaltbare - Idee von der durch diverse (Ihnen vorschwebende, von uns allen zu bezahlende) Maßnahmen herstellbaren "Chancengleichheit" aller?

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob Menschen evtl. Angst bekommen könnten, wenn Sie - als so betont selbstsicher auftretende Partei- Politikerinnen - "alle" "genau hinschauen" in Familien, welche Sie warum auch immer als mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert ansehen?

Wie grenzen Sie sich mit Ihren Thesen noch von den Glücks- Verheißungen der global scientologisch agierenden Profit-NGO "Association for Better Living and Education" (Link 2) ab?


Mit freundlichen Grüßen
W.
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland


(1) www.youtube.com
(2) www.able.org
Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
04.02.2010
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kinderschutz.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Familien- und Sozialminister der Bundesländer und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind sich fraktionsübergreifend darüber einig, dass wir den bestehenden Kinderschutz verbessern müssen.
Wie Sie, bin auch ich der Meinung, dass Eltern am besten wissen, was gut und richtig für ihre Kinder ist und eigenverantwortlich Entscheidungen darüber treffen können. Die eigenen Eltern sind die besten Experten für ihr Kind, und da wo sie es objektiv nicht sind, müssen wir ihnen auf dem Weg zu ihrem Kind helfen, ohne sie von ihrer Elternrolle selbst auszuschließen. Doch auch wenn Eltern gestärkt und ihn ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden, brauchen wir daneben der Staat, der darüber wacht, ob Eltern ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern gerecht werden. Diese Aufgabe wird dem Staat schon im Grundgesetz zugewiesen.

Wir werden daher gemeinsam mit den Bundesländern und in Absprache mit den Verbänden noch in diesem Jahr ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das sowohl auf Prävention als auch auf Intervention setzt. Wir werden flächendeckend niedrigschwellige Hilfen etablieren sowie frühe Hilfeangebote für Familien in belastenden Lebenslagen anbieten und verlässliche Unterstützungsnetzwerke vor Ort aufbauen, vor allem an der Schnittstelle zwischen Gesundheitshilfe und Kinder- und Jugendhilfe.
Alle geplanten Maßnahmen sollen Eltern nicht – wie Sie vermuten – "Angst" machen, sondern sie unterstützen und stark machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dorothee Bär
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Frage zum Thema Finanzen
09.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,
ich habe heute aus dem Ticker entnommen das Griechenland vor einem Bailout der EU und vor allen Dingen aus Deutschland steht. Meine Frage lautet: wie kann man einen Staat dermaßen Hilfe anbieten, der noch nie die Kriterien des Stabilisierungspaktes der EU erfüllt hat. Einen Staat der schwer im Verdacht steht seine Bilanzen zu frisieren. Wie soll der deutsche Arbeitnehmer und Steuerzahler das verkraften, der ja zur Zeit für alles mögliche bürgt, der insbesondere eines nicht vorhandenen Mindestlohnes in Deutschland den Beibehalt von Mindestlöhnen in Griechenland verewigen soll?

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Dorothee Bär
2Empfehlungen
12.02.2010
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich sehr über Rückmeldungen aus meinem Wahlkreis zu tagespolitischen Themen. Sie sind verärgert darüber, dass die EU Griechenland unterstützen will. Gerne nehme ich dazu Stellung:
Die aktuelle wirtschaftliche und finanzpolitische Entwicklung in Griechenland bereitet uns allen Sorge. Die Neuverschuldung des griechischen Staatshaushalts hat mit 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts einen Rekordstand erreicht. Die Europäische Kommission hat Griechenland der verschärften haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung unterstellt. Die EU-Kommission leitete wegen geschönter statistischer Angaben ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Annahme der Maßnahmen der Kommission ist für den nächsten Finanzministerrat am 16. Februar terminiert. Bis 2012 hat Griechenland Zeit, sein gravierendes Staatsdefizit in den Griff zu bekommen.
Ich stimme Ihnen zu, dass einschneidende Strukturreformen hierfür unabdingbar sind. Die Regierung in Athen muss das Staatsdefizit nun in den kommenden zwei Jahren unter die Marke von drei Prozent drücken, um den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder einzuhalten und in seiner Wettbewerbsfähigkeit zu den anderen Mitgliedern der Eurozone aufzuschließen.
Diese Fristverlängerung bis 2012 geht einher mit der Einleitung des verschärften Defizitverfahrens. Danach muss Athen jetzt alle zwei bis drei Monate in Brüssel über seine haushaltspolitische Entwicklung Bericht erstatten. Sollte das Ziel verfehlt werden, drohen harte Sanktionen.
Des Weiteren deuten Sie in Ihrer Nachricht an, dass Sie für die Einführung eines Mindestlohns sind. Gerne beziehe ich auch zu diesem Punkt Stellung: CSU und CDU wollen die Tarifautonomie als ein Garant für die Stabilität des Standortes Deutschland stärken. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft. Der wichtigste Ansatzpunkt ist dabei, dass die Lohnfindung nicht verstaatlicht wird, sondern Aufgabe der Tarifpartner bleibt. Wer Vollzeit arbeitet, soll in der Regel von seinem Einkommen leben können. Das werden wir beim Arbeitnehmerentsendegesetz weiter gewährleisten. Mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz greifen wir dort ein, wo keine Tarifbindung vorhanden ist. Zur Verhinderung von Lohndumping wollen wir das Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich klarstellen. Wir gewährleisten Mindesteinkommen für Alle in Deutschland. Das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern, wo dies erforderlich ist, eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als wenn er nicht arbeitet. Ein Mindesteinkommen macht Arbeit gerade auch für die Arbeitsuchenden ohne Berufsabschluss oder mit geringer Qualifikation, aber auch für Ältere in Unternehmen attraktiver. Mit dem Mindesteinkommen gelingt es, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen – mit dem Mindestlohn werden Arbeitsplätze zerstört.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit meinen Darstellungen weiterhelfen konnte.

Herzliche Grüße nach Knetzgau,

Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

ich las eben auf Heise online einen Artikel ( www.heise.de ), in dem Sie erwähnt wurden. Thema dabei war die Debatte um das z.Z. ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz.

Im Allgemeinen scheinen die meisten Personen nicht mehr zufrieden mit dem Gesetz zu sein und auch Sie äußerten sich dazu mit "Jeder der damals Beteiligten wusste, dass Sperren nicht der Weisheit letzter Schluss ist"; es scheint also Konsens zu sein, dass das Gesetz so wie es jetzt existiert langfristig keinen Bestand haben wird.

Sehr verwirrt war ich jedoch von Ihren weiteren Ausführungen:
"Aber wir wollten einen ersten Schritt in richtige Richtung gehen." Auf diesen müsse nun "draufgesattelt werden". Auf keinen Fall dürfe man hinter das Beschlossene zurückgehen.

Jetzt wirft sich mir folgende Implikation auf: Wenn das Gesetz nicht so bleiben soll wie es ist, und es aber auch nicht zurückgenommen oder merklich abgeschwächt werden soll, dann kann das doch nur bedeuten, dass sie darauf "aufsatteln", also die scharf kritisierten Inhalte (Einführung einer zentralen Zensurinfrastruktur ohne sinnvollen Zweckbezug (Unwirksamkeit für genannte Zielgruppe, Begehrlichkeiten für Rechteinhaber, ...)) sogar noch weiter ausbauen wollen.
Ist dies so korrekt?

Ich möchte keinesweges Kindesmisshandlung abwerten, aber die "auch ein Misshandeltes Kind ist genug, um ein Gesetz zum Schutze dessen durchzubringen"-Argumentation dürfte zur Rechtfertigung ausnahmslos aller tiefgreifender Grundrechtseingriffe herhalten können, da man niemals alle unrechten Taten verhindern können wird. Wo wird hier also die Grenze sein?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dorothee Bär
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19.03.2010
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Rede im Deutschen Bundestag. Gerne nehme ich zu Ihren Äußerungen Stellung.

Wir brauchen ein Gesamtmaßnahmenpaket. Zu einem solchen Maßnahmenpaket gehören eine effektive Strafverfolgung von Tätern in diesem Bereich im In- und Ausland, durch bi- und multilaterale Abkommen sowie eine bessere Prävention: Eltern, Erzieher und Lehrer müssen Kinder stark machen, damit sie in Notsituationen besser geschützt sind.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen nach Jena,

Dorothee Bär
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
01.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

ich beabsichtige Elterngeld zu beantragen und zwar die sogenannten zwei Partnermonate.Da ich als Selbsständiger arbeite bin ich mit einem Problem beim Elterngeld konfrontiert,dass meiner Meinung nach dem Sinn des Elterngeldes absolut entgegen steht.
Folgendes Problem:Es ist durch das Gesetz erlaubt bis zu 30 Stunden in der Woche zu arbeiten-erzielt man dadurch Einkünfte werden diese von den errechneten Elterngeld abgezogen.Der Sinn des Gesetzes war doch das man sich um seine Kinder/sein Kind in der Elternzeit kümmert und wenn möglich in dieser Zeit gar nicht oder weniger arbeitet.Absurd ist es leider deshalb das der Geldeingang in der Zeit des Elterngeldbezuges dazu führt das dieses Geld mit dem Elterngeld verrechnet wird und letzlich nur der Geldeingang entscheidend ist und nicht wann man gearbeitet hat.Arbeitet man auf Rechnung und Selbsständig ,so wie ich,erhält man sein Honorar in der Regel frühestens 4 Wochen später.Was für meinen Fall bedeutet das ich für Einnahmen,die aus einer Zeit resultieren zu der ich ich nicht in Elternzeit war,während der Elternzeit "bestraft" werde,obwohl ich mich während meiner Elternzeit ausschließlich um mein Kind kümmere und deshalb nicht oder nur sehr wenig arbeite.Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein!Konkret hieße das für mich und andere Selbständige das man am besten vor seiner Elternzeit nicht arbeitet und während der Elternzeit extra viel,da das Honorar aus dieser Zeit ja eh erst später auf dem Konto eingeht.
Was ist Ihr Vorschlag das zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dorothee Bär
2Empfehlungen
07.04.2010
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Elterngeld, das wir im Jahr 2007 als neue familienpolitische Leistung eingeführt haben, hat sich sehr bewährt. Es erleichtert Eltern, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem es in den ersten zwölf, bzw. 14 Monaten nach der Geburt des Kindes Einkommensausfälle infolge der Übernahme von Betreuungsverantwortung ausgleicht. Insbesondere durch die Regelung zu den Partnermonaten hat sich die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung positiv entwickelt.
Doch auch ein Erfolgsmodell ist durchaus noch verbesserungsfähig: Auch wir haben bei der ersten Evaluation des neuen Gesetzes festgestellt, dass die Berücksichtigung der Lebenssituation Selbständiger noch verfeinert werden kann – vor allem die Berechnung der Höhe des Elterngeldes während der Bezugszeit. Daher wollen Union und FDP bei der nun anstehenden Weiterentwicklung des Elterngeldes auch diesen Aspekt neu regeln: Es ist beabsichtigt, für Selbständige eine monatsweise Ermittlung des Einkommens im Bezugszeitraum einzuführen. D.h. dass Einkünfte nicht mehr auf den gesamten Bezugszeitraum verteilt – und auf das Elterngeld angerechnet werden, sondern künftig nur in dem Monat Berücksichtigung finden, in dem sie auf das Konto eingehen.
Leider wird diese Neuregelung – die genau Ihrer Kritik entgegenkommt - erst zum 1.1.2011 in Kraft treten, so dass Sie davon nicht profitieren werden. Da Sie als Selbständiger aber auch bereits jetzt von den erzielten Gewinnen Ihre Betriebskosten abziehen können, hoffe ich, dass Sie dennoch einen angemessenen Einkommensausgleich erhalten werden.
Ich bedaure, Ihnen für Ihre persönliche Situation keine positivere Nachricht geben zu können, hoffe aber, dass Sie bei Ihrer Entscheidung bleiben, Erziehungsverantwortung für Ihr Kind übernehmen zu wollen und dafür zwei Monate aus Ihrem Beruf auszusteigen. Die positiven Erfahrungen, die Sie in dieser Zeit machen werden, werden sicherlich einige andere Widrigkeiten ausgleichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär
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Frage zum Thema Frauen
06.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

mich schockiert die Tatsache, dass die CSU Bundestagsfraktion insgesamt nur 5 Frauen in ihren Reihen hat. Bei 45 Abgeordneten entspricht dies einem Anteil von ca. 11%. Halten Sie dies für einen vertretbaren Anteil an Frauen beispielsweise in Führungspositionen? Falls ja, wie können Sie diesen Willen verkörpern, wenn Sie mit so einem negativen Beispiel voran gehen?

Ich spreche als Mann offen aus, dass ich für eine Gesellschaft bin in der Frauen und Männer echte und aktive Gleichberechtigung erfahren. Ich sehe keinen plausiblen Grund, warum Frauen ihr Leben für Kirche, Küche und Kind aufopfern sollten und Ihnen echte Gleichberechtigung in Erziehungs- oder Karrierefragen verwehrt bleibt.
Da mein Wohnsitz in Bayern ist, bin ich mir aber durchaus bewusst, dass diese Meinung bei vielen meiner Mitmenschen noch nicht Fuß gefasst hat. Die patriarchalische Familienstruktur erfreut sich in Bayern leider noch bester Gesundheit. Daher komme ich zu dem Entschluss, dass sich Ihre Partei, die CSU, am Willen seiner bayerischen Wähler orientiert, und den Fraueneinfluss in der Politik als "unbayerisch" abtut und möglichst niedrig hält. Ich würde gerne von Dorothee Bär, der Frau, nicht der Bundestagsabgeordneten, erfahren: Wie stehen Sie zu dieser These? Und wie können Frauen in Ihrer Partei zu mehr Einfluss kommen?
Wie stehen Sie darüber hinaus zu einem Frauenstatut wie bei Bündnis90/die Grünen, bei der sämtliche Spitzen mit mindestens einer Frau besetzt sein müssen und bei der selbst die Rednerliste auf Parteitagen streng "gegendert" ist?
(Ich verzichte auf Quellen und setzte die Fakten als bekannt voraus)

Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von Dorothee Bär
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14.07.2011
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich auf meine Antwort vom 5.10.10 verweisen: Der CSU-Parteivorstand hat sich mittlerweile auf eine parteiinterne Frauenquote geeinigt. Eine Quote von 40 % soll für den Landesvorstand und die Bezirksvorstände gelten. Für Orts- und Kreisverbände gilt die Regelung zunächst als unverbindliche Empfehlung.

Ferner hat die CSU das Jahr 2001 zum "Jahr der Frau" ausgerufen. Im Mittelpunkt steht dabei, den Frauenanteil der Partei zu verbessern und die Mitwirkungsmöglichkeiten für Frauen in der CSU attraktiver zu gestalten. Auf der Seite www.csu.de informieren wir über den aktuellen Stand, berichten über unsere Veranstaltungen im Rahmen des Jahres der Frau, geben Termine bekannt und stellen unsere Materialien zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär
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